Die Tragödie auf Schloss Kleppelsdorf am 14. Februar 1921

 

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Dorothea Rohrbeck, Besitzerin von Schloss Kleppelsdorf,

ermordet am 14. Februar 1921 im Alter von 16 Jahren

 

 

 

Das Geschehen auf Schloss Kleppelsdorf am 14. Februar 1921 ist so interessant, spannend und verworren wie nur wenige Kriminalfälle; es hat mich - vor allem durch die vielen Verstrickungen und merkwürdigen Begebenheiten im Vorfeld des Verbrechens - in seinen Bann gezogen. Was damals wirklich geschehen ist, wird nicht mehr herauszufinden sein, aber trotzdem - oder gerade deshalb - ist es mir ein Bedürfnis, möglichst viele Informationen zusammenzutragen.

 

Dieses sind Berichterstattungen aus „Der Bote aus dem Riesengebirge“, „Neuer Görlitzer Anzeiger“, „Berliner Morgenpost“, „Berliner Illustrirte Zeitung“, „Schlesische Zeitung“,  „Hamburger Nachrichten“, „Hamburger Anzeiger“, „Norddeutsche Nachrichten“, „Hannoverscher Kurier“ und „Vossische Zeitung“. Dadurch sind viele Einzelheiten mehrfach wiedergegeben, aber auch einige Fakten leicht verwirrend, weil es wohl keinem Berichterstatter möglich war, diese Angelegenheit absolut objektiv zu betrachten und mal die eine, mal die andere Tatsache in den Vordergrund gestellt bzw. als unrelevant weggelassen wurde. Auch die Gesamtdarstellung des Journalisten und Schriftstellers Hans Habe ist unter ganz bestimmten Gesichtspunkten ausgearbeitet worden und lässt an manchen Stellen die aus den Berichterstattungen der Zeitungen zu entnehmenden Fakten vermissen. Immerhin hinterlässt er uns die Angabe, er habe - wahrscheinlich Anfang der 1960er Jahre - die Akten des Kleppelsdorfer Prozesses eingesehen.

 

Dagegen ist der Artikel „Einige Betrachtungen zum Kleppelsdorfer Mordprozeß“ in der „Zeitschrift für Sexualwissenschaft“ vom Geh. Sanitätsrat Dr. Moll, der der Verhandlung als Sachverständiger beiwohnte, umso wichtiger, weil hier Details aus den Verhandlungen zum Sittlichkeitsverbrechen genannt sind; dieser Teil des Prozesses wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt und andernorts finden sich keine Fakten zu diesen Vorgängen.

 

Neben der weiteren Zeitungssuche zielt mein Hauptaugenmerk nun auf die Suche nach den Original-Akten; aber auch die Beschäftigung mit der von der Altonaer Staatsanwaltschaft eingeleitete Untersuchung nach der verschwundenen Gertrud Grupen ist im Gesamtumfang gesehen noch eine wichtige Aufgabe.

 

Zusammenstellung der Familienverhältnisse

Quellennachweis

 

 

 

 

Der Bote aus dem Riesengebirge     

 

Die Berichterstattung des „Boten“ ist auch in Buchform erschienen, interessant daran sind in erster Linie die Zeichnungen:

 

 

Bote_Buch_1922_Titel

         Titelseite

 

 

 

 

 

 

Bote_Buch_1922_Z17             Bote_Buch_1922_Z29

                     Seite 17                                                                  Seite 29

 

 

 

 

 

 

Bote_Buch_1922_Z21

Seite 21         

 

 


 

Mittwoch, 16. Februar 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“, S. 4-5

Schrecklicher Doppelmord in Kleppelsdorf bei Lähn

Zwei junge Mädchen ermordet!

Der Schauplatz eines furchtbaren Verbrechens, das in seinen Einzelheiten noch nicht völlig aufgeklärt ist und dem zwei junge Mädchen zum Opfer fielen, wurde Montag am hellen Mittag das dicht an Lähn anstoßende Schloß Kleppelsdorf. In einem an das allgemeine Eßzimmer anstoßende Zimmer fand man um 12 ½ Uhr mittags die 16 Jahre alte Dorothea Rohrbeck, die Besitzerin und alleinige Herrin des Rittergutes Kleppelsdorf, durch mehrere Revolverschüsse in Hals und Brust getötet, neben einem Tische zusammengekauert auf der Diele vor. In ähnlicher Stellung etwas entfernt von ihr wurde die zwölfjährige Kusine der Rohrbeck Ursula Schade aus Berlin, die zu Besuch dort weilte, mit einer Schusswunde über dem rechten Auge aufgefunden. Die kleine Schade lebte zwar noch, ist aber zwei Stunden darauf gestorben, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben. In ihren Kleidern befand sich ein Brief an ihre Großmutter, die vor einigen Tagen dort weilte, und in diesem Briefe teilt sie mit, daß sie zuerst ihre Kusine und dann sich selbst erschossen habe. Ueber weitere Einzelheiten des Briefes zu berichten, müssen wir uns im Interesse der Untersuchung versagen.

 

Am Tatort erschien sofort Sanitätsrat Dr. Scholz, der sich um die Schwerverletzte bemühte, sowie eine Gerichtskommission, die aus verschiedenen Umständen schloß, daß ein Mord und Selbstmord der kleinen Schade unwahrscheinlich sei. Fräulein Rohrbeck, die Vollwaise ist und der außer Kleppelsdorf auch noch Gießhübel und ein Gut in Kuttenberg gehören, war gegen 12 Uhr noch in Lähn. Als sie nach Hause kam, gesellte sich die kleine Schade zu ihr, und beide gingen in das oben bezeichnete Zimmer. Die Hausdame von Fräulein Rohrbeck, Frau Zahn, wünschte von Fräulein R. eine Auskunft und wollte sie durch das Dienstmädchen zu sich bitten lassen. Das Mädchen fand die beiden in der geschilderten Weise auf. Im Zimmer lag ein noch gesicherter Damenrevolver. Gleichzeitig mit der Ursula Schade und deren neunjähriger Schwester befand sich deren Stiefvater, ein Herr Peter Grupen aus Berlin, also ein Onkel der Rohrbeck, seit einigen Tagen auf dem Schlosse. Unter dem dringenden Verdacht, mit dem Morde in Verbindung zu stehen, wurde Grupen Dienstag früh verhaftet. Am Vormittag weilte abermals eine Gerichtskommission mit Staatsanwaltschaftsrat Mertens und Amtsgerichtsrat Thomas aus Hirschberg und dem Kreisarzt Dr. Petersen aus Löwenberg auf dem Schlosse, wo an Ort und Stelle Vernehmungen stattfanden.

 

Die auf so schreckliche Weise um ihr junges Leben gebrachte Dorothea Rohrbeck war ein hübsches, lebenslustiges Mädchen und erfreute sich in Kleppelsdorf und Lähn großer Beliebtheit. Sie soll von ihren Verwandten ziemlich knapp gehalten worden sein. Der Vater ist zu Anfang des Krieges gestorben, während sie ihre Mutter schon einige Jahre früher verloren hatte. Verwalter des Gutes ist Direktor Bauer. In Lähn herrscht natürlich über den Vorgang helle Aufregung, und als der verhaftete Grupen heute zum Verhör gebracht wurde, nahm auf der Goldberger Straße eine Menschenmenge eine ziemlich drohende Haltung gegen ihn ein. Nähere Mitteilungen folgen.

 

 

 

Donnerstag, 17. Februar 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“, S. 4

Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf

bildet das Tagesgespräch in der ganzen Gegend. Noch ist nicht festgestellt, ob es sich um Mord oder Selbstmord der beiden Mädchen handelt, worauf der Brief, den man in der Tasche der Ursula Schade fand, hinzudeuten scheint, oder ob ein Verbrechen von dritter Hand vorliegt, wofür allerdings die Wahrscheinlichkeit spricht. An sich sind Kinderselbstmorde ja heute leider keine allzu große Seltenheit mehr, aber sie sind doch stets befremdlich, und besonders in diesem Falle fehlen alle inneren Beweggründe. Die Großmutter der Ursula Schade, an die der Brief gerichtet war, befindet sich übrigens nicht in Berlin, sondern ebenfalls auf dem Gute. Die bei den beiden Ermordeten vorgefundene Waffe ist ein Browning, Kaliber 6,35.

 

Die Verhaftung des Stiefvaters der Ursula Schade, Peter Grupen, bleibt aufrecht erhalten. Ein ungünstiges Geschick scheint über der Familie zu hängen. Der Vater der Schade, der Apotheker war, soll seinerzeit auf der Jagd zu Tode verunglückt sein, wie es heißt, unter Umständen, die noch der völligen Aufklärung bedürfen. Die Mutter soll sich von den Kindern und ihrem zweiten Manne getrennt haben und jetzt in Amerika leben, doch ist es schwer, über alle diese Punkte Gewißheit zu erlangen, da in Berlin vorläufig darüber, wie auch über den hier unter dem Namen Peter Grupen bekannten Mann nichts bekannt zu sein scheint. Man hat den Eindruck, als eröffnete sich hier ein sehr interessantes Feld für einen erstklassigen Detektiv.

 

Klarer liegen die Verhältnisse im Rohrbeckschen Hause. Der Verstorbene Rohrbeck stammte aus Tempelhof und war einer jener Millionenbauern, die vor etwa 30 Jahren bei dem Verkauf von Grund und Boden bei der Ausbreitung Berlins so riesige Gewinne machten. Vor seinem Tode übergab er die Erziehung seiner Tochter Dorothea dem bereits genannten Fräulein Zahn, die in Kleppelsdorf und Umgebung allgemeine Wertschätzung genießt. Vormund des jungen Mädchens war ein Herr Philipp in Berlin, Gegenvormund Direktor Bauer - Kleppelsdorf. Das Gut Kleppelsdorf hatte mit den Vorwerken Gießhübel und Kuttenberg einen Umfang von 315,7 Hektar, wovon 129,1 Hektar Forst sind. Doch soll, wie schon angedeutet, die ermordete Gutsherrin von ihrem schönen Besitz bisher nicht allzu viel Genuß gehabt haben.

 

 

 

Freitag, 18. Februar 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“, S. 4

Zu dem Kleppelsdorfer Doppelmord

kann vorläufig im Wesentlichen nichts Neues berichtet werden. Verschiedene neue Momente haben sich bei der Untersuchung des Falles ergeben, doch erscheint es nicht angebracht, hiervon heute bereits etwas verlauten zu lassen. Der verhaftete Peter Grupen bleibt verhaftet, da er dauernd verdächtig erscheint. Ueber seiner Persönlichkeit schwebt ein gewisses Dunkel. Die Annahme eines Mordes und Selbstmordes durch die kleine Schade erscheint nicht mehr haltbar. Diese soll an ihrem Stiefvater mit großer Liebe gehangen haben. Der Verhaftete wird von der Verwandtschaft als ruhiger, stiller Mensch geschildert, dem man eine derartige Tat kaum zutrauen solle. Wie groß das Rohrbecker Vermögen ist, geht schon daraus hervor, daß die getötete Dorothea Rohrbeck mehrere hunderttausend Mark als Reichsnotopfer hat zahlen müssen. - In einem Berliner Blatte wird Grupen als Grundstücksspekulant bezeichnet, der aus Berlin-Tempelhof stammte und in Berlin viel Geld durch Grundstücksspekulationen verdient habe. Es scheint aber, als liege hier eine Verwechslung mit dem verstorbenen Rohrbeck vor. Seine Ehe mit Frau Schade soll auch seine zweite Ehe gewesen sein.

 

 

 

Sonnabend, 19. Februar 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“, S. 4-5

Zum Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf

Die Sezierung fand am Donnerstag auf Schloß Kleppelsdorf statt. Sie wurde von den beiden Kreisärzten Medizinalrat Dr. Scholz - Hirschberg und Dr. Petersen - Löwenberg im Beisein einer Gerichtskommission vorgenommen. Durch Photograph Blume - Hirschberg wurden die Leichen photographiert. Die Sezierung dauerte von 11 Uhr vormittags bis abends 7 Uhr. bei der Rohrbeck war ein Schuß von der Seite durch den Hals in den Kopf eingedrungen. Dieser Schuß muß den sofortigen Tod herbeigeführt haben. Ein zweiter Schuß saß in der Hüfte. Bei der Schade war die Kugel über dem rechten Auge in den Kopf gedrungen. Die Sezierung ergab weiter, daß die bekanntlich erst zwölfjährige Schade einmal einer Quecksilberkur(*) unterworfen gewesen ist. Die Leiche der Rohrbeck wurde von der Gerichtskommission freigegeben. Die Beerdigung wird am Sonnabend in Kleppelsdorf stattfinden, nachdem den Gutsbewohnern Gelegenheit gegeben worden ist, von der allgemein beliebten Schloßherrin Abschied zu nehmen.

 

Die Erregung unter der Bevölkerung über die furchtbare Tat ist sehr groß. Als abends der Wagen mit den Aerzten zum Bahnhofe fuhr, wäre er beinahe von einer erregten Menschenmenge, die eine drohende Haltung einnahm, angehalten worden. Man glaubte, daß mit dem Wagen die Großmutter der ermordeten Gutsbesitzerin, gegen die sich auch eine starke Missstimmung richtet, abfahren wollte. Erst als man sah, daß in dem Wagen die Aerzte saßen, ließ man ihn unbehelligt weiterfahren. Es bestätigt sich übrigens, daß die Dorothea Rohrbeck auf dem Gute sehr kurz gehalten wurde. Sie mußte sich oft von den Nachbarn Milch und Körner borgen, um auskommen zu können.

 

Neuerdings scheinen folgende Tatsachen vorzuliegen: Der verhaftete Peter Grupen, der 26 Jahre alt ist, stammt aus Oldenbüttel bei Itzehoe, wo auch seit einiger Zeit die Großmutter, Frau Eckhardt, mit den beiden jungen Mädchen Schade wohnte. Frau Eckhardt ist Mutter der Frau Grupen, verwitweten Schade und der verstorbenen Frau Rohrbeck. Grupen scheint von seinem Architektenberuf nicht viel gehabt zu haben, sondern hat sich durch Schiebergeschäfte mit Mühe über Wasser gehalten. Um so weniger wäre es zu verstehen, daß er sich die Last der Erhaltung der Großmutter und der beiden Stieftöchter aufgebürdet hat, wenn man nicht annehmen müßte, daß er sie in seiner Nähe behalten wollte, um seinen Einfluß auf sie geltend zu machen. Diesen Einfluß hat er in anderer Weise auch auf die Dorothea Rohrbeck ausüben wollen, indem er sie mit Heiratsanträgen verfolgte. Sie hat aber den Zudringlichen, der übrigens im Kriege einen Arm verloren hat, stets abgewiesen. Die sämtlichen Verwandten waren etwa acht Tage vor dem Morde zu Besuch nach Schloß Kleppelsdorf gekommen. Es ist anzunehmen, daß Grupen hier zum Ziele kommen wollte. Zunächst sei noch erwähnt, daß auch ein Verdacht hinsichtlich seiner zweiten Frau, der Witwe des Berliner Apothekersohnes Schade, auf ihm lastet. Man nimmt nämlich an, daß diese Frau sich gar nicht in Amerika, sondern in irgendeinem Sanatorium befindet, das man jetzt ausfindig zu machen sucht. Eine Flasche Kognak, welche von Grupen der Rohrbeck geschenkt worden ist, ist aufgefunden worden, und der Inhalt soll vergiftet sein, doch steht das noch nicht sicher fest.

 

Was nun die eigentliche Tat betrifft, so behaupten Berliner Blätter, daß Grupen die beiden Morde selbst nicht ausgeführt habe. Es ist aber sein Revolver, mit dem die Tat ausgeführt wurde. Die Berliner Blätter behaupten nun wieder, daß die zwölfjährige Ursula Schade unter hypnotischem Zwange die Waffe auf die Rohrbeck und dann auf sich selbst abgedrückt habe. Neuerdings neigt man aber der Annahme zu, daß hypnotische Momente wohl in die Angelegenheit hineinspielen, jedoch nach einer anderen Richtung hin. Grupen hat die Dienstboten, die sich in der Nähe des Mordzimmers aufhielten, kurz vor dem kritischen Augenblick weggeschickt, so daß niemand die drei Schüsse hören konnte, und man nimmt an, daß er der Täter ist, besonders bei der Sicherheit, mit der die Schüsse ihr Ziel trafen. Der Brief, der sich bei Ursula Schade fand, und der an die Großmutter Eckhardt gerichtet war, ist möglicherweise unter hypnotischem Einfluß geschrieben worden, denn die Ursula Schade hatte im übrigen ganz andere Gedanken im Kopfe, wie die Tatsache beweist, daß sie kurz vor der Tat zu einem Gutsangestellten von einem für die nächsten Tage geplanten Ausfluge gesprochen hat. Die hinzugezogenen Sachverständigen für Hypnose und Telepathie werden gewiß Näheres auf diesem Gebiete ausfindig machen. Der Charakter Grupens bedarf noch der näheren Erklärung. Er ist kein ruhiger, besonnener Mensch, wie wir gestern berichteten, sondern ein sehr aufgeregter Herr. Eine Haussuchung, die inzwischen in seiner Wohnung in Oldenbüttel vorgenommen worden ist, hat weiteres Material ergeben. Grupen soll schon mehrfach mit den Gerichten zu tun gehabt haben, worüber noch Feststellungen schweben. während er sich in den letzten Tagen auf dem Schloße Kleppelsdorf aufhielt, hat er sich so zurückgezogen, daß ihn die Gutsarbeiter gar nicht zu Gesicht bekommen haben. Ein neues Moment in der ganzen Angelegenheit ist vielleicht von der Persönlichkeit des Vormundes der beiden Mädchen zu erwarten, der noch von der Staatsanwaltschaft gesucht wird, weil bei Grupen Briefe aufgefunden worden sein sollen, die den Vormund schwer belasten.

 

Es sind in den beiden letzten Tagen Gerüchte verbreitet gewesen, welche auch den Gutsdirektor Bauer belasten, dessen Abwesenheit von Kleppelsdorf am Donnerstag man als verdachterregend auffasste. Diese Annahme dürfte haltlos sein, weil Bauer sich als Zeuge zu einem Gerichtsprozeß nach Hirschberg begeben mußte, welcher mit einem Viehdiebstahl auf dem Gute, der vor einige Wochen verübt worden ist, zusammenhängt (man vergleiche hiermit den heutigen Schwurgerichtsbericht). Bauer soll im Gegenteil von dem Verbrechen aufs schwerste erschüttert sein.

 

(*) Anmerkung: die Quecksilberkur wurde gegen Syphilis angewendet!

 

 

 

Dienstag, 22. Februar 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“, S. 5-6

Die erste Leichenfeier im Schloß Kleppelsdorf

Am Sonnabend Nachmittag wurde nun das erste Opfer der ruchlosen Mordtat, die zwölfjährige Ursula Schade, beerdigt. Zu der Trauerfeier, die im Schloß stattfand, hatten sich u. a. auch die Großmutter der Ermordeten, Frau Apotheker Schade - Berlin, sowie der Bruder des früheren Besitzers Rohrbeck, der auf Jagdschloß Hubertus in Zielenzig in der Mark wohnt, eingefunden; ferner nahmen daran teil der Vormund der Dorothea Rohrbeck, Hauptmann Vielhaak, sowie der Gegenvormund, Direktor Bauer. Bei dieser Gelegenheit möchten wir hervorheben, daß ersterer entgegen anders lautenden Mitteilungen, nicht geflüchtet war und auch nicht von der Staatsanwaltschaft besucht worden ist. Er hatte früher ein Gut bei Cottbus und wohnt jetzt in Charlottenburg.

 

Die Trauerfeier begann mit einem von den Schulkindern gesungenen Choral, worauf Superintendent Buschbeck die Trauerrede hielt unter Zugrundelegung von Epheser 3, Vers 14: „Derhalben beuge ich meine Knie vor dem Vater unseres Herrn Jesu Christi, der der rechte Vater ist über alles, was da Kinder besitzet im Himmel und auf Erden.“ Er erwähnte dabei, wie die Kleine sich auf Kinderart auf die Reise gefreut hatte, und wie es doch so ganz anders kommen sollte. Es graut jedem, wenn er das Entsetzliche hört, was die Kleine hier hat erdulden müssen. Mit dem Liede: „In meines Jesu Armen, da ruht es sich so gut.“ schloß die Feier. Dann setzte sich der Trauerzug in Bewegung nach dem Kirchhofe in Lähn. Hier wurde das unglückliche Kind in der üblichen Weise beigesetzt. Die Beteiligung am Zuge war nicht übermäßig stark, und auch auf dem Friedhofe selbst hatten sich nicht allzu viele Leute eingefunden, was erklärlich ist, da die kleine Schade ja fast niemand gekannt hat.

 

Umso stärker war der Andrang nach dem Schlosse, als gegen 5 Uhr bekannt wurde, daß die aufgebahrte Leiche der Dorothea Rohrbeck besichtigt werden dürfe. In Scharen kamen die Bewohner von Kleppelsdorf und Lähn, um ihre „liebe Dörthe“, wie die junge Schloßherrin von jedermann genannt wurde, noch einmal zu sehen, die wegen ihres Reichtums, von dem sie nicht einmal allzu viel gehabt hat, aus schnöder Habsucht unter Mörderhand ihr Leben hatte aushauchen müssen. In einem weißseidenen Kleide, das sie sich immer einmal gewünscht, wenn sie Braut sein sollte, lag sie im Sarge; das Gesicht wie im friedlichen Schlummer, wenn auch um Jahre gealtert. Wohl die Augen jedes, der an ihrem Sarge stand, feuchteten sich, hatten sie doch alle gekannt mit ihrem sonnigen Wesen, das einfache, schlichte Mädchen, das keinen Hochmut kannte. Ihre Beisetzung erfolgt am Montag Nachmittag.

 

Der verhaftete Grupen war im letzten Sommer mehrere Male auf Schloß Kleppelsdorf, immer ohne Frau, so daß diese also schon damals verschwunden gewesen sein dürfte. Von den Dienstboten, gegen die er übrigens mit Trinkgeldern nicht geizte, hätte ihm damals eine solche Tat niemand zugetraut.

 

Eine starke Erregung herrscht in Lähn und der ganzen Umgegend gegen die Vormünder der Dorothea Rohrbeck, die ihr Mündel so knapp gehalten haben sollen. Man spricht allgemein in der Bahn, in den Gasthäusern, in Geschäften und auf der Straße fast nur von dieser Angelegenheit und erzählt hunderterlei Geschichten, von denen wir hier keine wiedergeben wollen, da man bei solchen Sachen ja nie weiß, was Wahrheit und Dichtung, was Tatsachen und was Uebertreibungen sind. So viel aber steht fest, daß diese allgemeine Erregung besteht. Von einer Beteiligung oder auch nur einer Beziehung der Vormünder zur Mordsache spricht kein Mensch. Man ist aber allgemein der Meinung, daß, selbst wenn durch Testament bestimmt gewesen sein sollte, Dorothea Rohrbeck in einfacher, schlichter Weise erzogen werden sollte, es so nicht zu sein brauchte, wie es gewesen sein soll, umsomehr, als heute der Wert des Geldes doch ein ganz anderer ist, als zu der Zeit, wo das Testament verfaßt wurde.

 

 

 

Mittwoch, 23. Februar 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“, S. 4

Die Beisetzung der Dorothea Rohrbeck

Lähn, 20. Februar

Auch das zweite Opfer des grausigen Verbrechens in Schloß Kleppelsdorf, Dorothea Rohrbeck, die 16jährige Besitzerin des Rittergutes, bestattete man heute zur ewigen Ruhe. Ganz Lähn war auf den Beinen, und zu Wagen, zu Fuß und mit der Bahn waren Viele aus der Umgegend gekommen, um dem armen Kinde, dem ein so schlimmes Ende bestimmt war, das letzte Geleit zu geben. Wohl in den weitaus meisten Fällen nicht aus müßiger Neugierde, sondern aus wirklicher Teilnahme, denn die „Dörthe vom Schloß“ hatte es verstanden, sich die Liebe aller zu erringen. Durch den frühen Heimgang ihrer Eltern - ihre Mutter, die ein Vierteljahr nach der Entbindung starb, hat sie überhaupt nicht gekannt -, hat sie den Ernst des Lebens schon zeitig kennen gelernt, und hat vielen Gutes und Liebes erwiesen, obwohl ihr trotz ihres Reichtums große Mittel nicht zur Verfügung standen.

 

Auf dem Schloßhofe, der zum Teil ebenso wie der Verbindungsweg von der Chaussee nach dem Gute frisch betieft und mit Tannengrün belegt war, hatten sich schon lange vor der Trauerfeier viele Leute eingefunden, und bereitwilligst wurde dem Wunsche, die Tote noch einmal zu sehen, stattgegeben, soweit dies den Umständen nach möglich war. Die um 3 Uhr im Schlosse mit dem Liede „Unter allen Wipfeln ist Ruh“ beginnende Trauerfeier gestaltete sich sehr kurz. Superintendent Buschbeck sprach ein Gebet und dankte der Verstorbenen noch einmal für all das, was sie trotz ihrer Jugend an Vielen Gutes getan. In einem eichenen Sarge fuhr man sie dann unter den Klängen von „Jesus meine Zuversicht“ von ihrer Besitzung fort. Ein endlos langer Trauerzug folgte und unterwegs schlossen sich noch viele an, so daß man den Zug wohl auf 700 bis 800 Teilnehmer schätzen konnte. Auf dem Friedhofe wurde Dorothea Rohrbeck dann neben ihrer Kusine, der am Sonnabend beerdigten Ursula Schade, beigesetzt. Superintendent Buschbeck hielt die Trauerrede über das Bibelwort: „So ich im Finstern sitze, so ist doch der Herr bei mir.“ Tiefes Dunkel, so hob er dann hervor, hat seit acht Tagen über den Verwandten im Schlosse gelegen, wo es doch hätte so hell sein können, denn die Besitzerin, ein junges, frohes Menschenkind mit heiterem Sinn und sonnigen Wesen, hätte Licht und Helle dorthin verpflanzt, wenn sie nicht vorzeitig die Hand des Mörders getroffen hätte. Er streifte dann kurz den Werdegang der Verstorbenen, bis zu ihrer vor einem Jahr erfolgten Konfirmation. Welche Pläne mögen das Herz des jungen, von allen geliebten Mädchens bewegt haben, wie man sie sich schon im Geiste als Haus- und Gutsfrau gesehen und den Zeitpunkt herbeigesehnt haben, wo sie auf ihrem Gute nach Belieben Schalten und Walten konnte. Und nun ist es ganz anders gekommen. Die weiteren Beisetzungsfeierlichkeiten waren die üblichen und mit den Klängen „ich bete an die Macht der Liebe“ fand die Feier ihren Abschluß, die durch keinerlei Zwischenfall gestört wurde. Lange verweilten die Teilnehmer noch am Grabe der Toten, und erst nach geraumer Zeit leerte sich der Gottesacker.

 

Leider kommt zu dem furchtbaren Drama auf Schloß Kleppelsdorf in diesem Augenblick noch ein neuer Todesfall. Ein Vetter der Dorothea Rohrbeck, ein Herr Pingel, hat sich erschossen. Der 29jährige P., der sich in Folge einer Verschüttung im Krieg ein schweres Leiden zugezogen hat und seitdem sehr zum Schwermut neigte, hat, offenbar infolge der Aufregungen der letzten Tage, Hand an sich gelegt. Der Vater des P., ein Schwager des verstorbenen Rohrbeck, nahm an der Beerdigung teil und erhielt dabei die traurige Nachricht. Er besitzt in der Nähe von Hannover ein größeres Waldgut.

 

Nach einem am Beerdigungstage in Lähn aufgetretenen Gerücht soll bei Itzehoe eine weibliche Leiche angeschwemmt worden sein, die man für die der Frau Grupen hält. Ob an dem Gerücht etwas Wahres ist, konnte bisher nicht festgestellt werden. An amtlichen Stellen ist jedenfalls davon nichts bekannt. - Der Vater der 12jährigen Ursula Schade ist, wie bereits berichtet, vor acht Jahren auf tragische Weise ums Leben gekommen. Er war der frühere Besitzer der Löwenapotheke in Perleberg. Schade verunglückte, wie es damals hieß, auf der Jagd dadurch, daß sich beim Besteigen des Wagens das ungesicherte Gewehr entlud und ihn tödlich verletzte. Er befand sich an einem Herbsttage in der Umgebung von Perleberg vollkommen allein in einem Jagdrevier, das einem ihm eng befreundeten dortigen Fabrikbesitzer gehörte. Man fand Schade seinerzeit verblutet in seinem Jagdwagen vor. An den Vorfall knüpften sich in Perleberg allerlei unkontrollierbare Gerüchte, aber das Gericht stellte einen Unglücksfall fest. Frau Schade verpachtete zunächst die Apotheke, verkaufte sie aber später und verließ mit ihren beiden Kindern Perleberg. Sie führte dann ein ziemlich unstetes Leben und heiratete schließlich den Grupen in Oldenbüttel bei Itzehoe. Im Herbst vorigen Jahres verlautete dann in bekannten Kreisen, sie hätte ihre Familie im Stich gelassen und sei mit einem anderen Mann nach Amerika gegangen.

 

 

 

Freitag, 25. Februar 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“,

Zum Kleppelsdorfer Doppelmord

Im Schaukasten der Firma von Bosch am Boten sind Bilder der beiden ermordeten Mädchen Rohrbeck und Schade, sowie des verstorbenen Vaters der Rohrbeck, die seinerzeit von Herrn Photograph Blume aufgenommen worden sind, ausgestellt.

 

 

 

Sonnabend, 26. Februar 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“, S. 4

Dorothea Rohrbeck hat auch im Grabe keine Ruhe!

Raub an der Leiche?

Ein neues Verbrechen ist im Anschluß an den Kleppelsdorfer Doppelmord verübt worden. Als am Freitag Nachmittag ein Steinmetz auf dem Friedhofe in Lähn erschien, um am Grabe der Dorothea Rohrbeck Maß für eine Steineinfassung zu nehmen, fand er die Kränze von dem Grabe entfernt. Am Kopfende bemerkte er einen Schacht, durch den man das Sargkissen erblickte. Auch wurde festgestellt, daß das Kruzifix auf dem Sarge zertrümmert ist. Neben dem Grabe lag ein Stück Holz von dem Sarge. Wie weiter festgestellt wurde, war das Leichenhaus erbrochen und Spaten und sonstiges Handwerkszeug daraus gestohlen, das jedenfalls zum Oeffnen des Grabes benutzt worden ist. Ob und was von der Leiche geraubt worden ist, konnte bisher noch nicht festgestellt werden, da man das Grab bis zum Eintreffen eines Polizeihundes in unverändertem Zustande belassen wollte. So läßt sich noch nicht sagen, ob die Grabschändung irgendwie mit der Mordtat in Zusammenhang steht, oder ob sie etwa auf irgend einem törichten Aberglauben beruht. Der Friedhof ist abgesperrt.

 

 

 

Sonntag, 27. Februar 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“, S. 4-5

Zur Leichenschändung in Lähn

Ueber das bereits gestern mitgeteilte neue Verbrechen in Lähn ist heut zu melden, daß die Leiche der Dorothea Rohrbeck tatsächlich in schändlicher Weise beraubt worden ist. Bei Oeffnung des von dem Täter nur wenig zugeschaufelten Grabes fand man, daß in den Sargdeckel gewaltsam eine größere Oeffnung gemacht worden ist, die mit einem Kissen zugedeckt war, das man von außen durch das Loch im Grabe sehen konnte. Beim vollständigen Oeffnen des Sargdeckels sah man, daß der oder die Täter der Leiche das seidene Kleid mit Schärpe ausgezogen und die Spitzen des Unterrockes abgetrennt hatten; ferner ist ein zweites Kissen geraubt worden. Jedenfalls sind die Verbrecher beim Zuschaufeln des Grabes gestört worden und haben dabei die Flucht ergriffen, ehe sie alles wieder in den früheren Zustand versetzen konnten.

 

Die Leiche wurde später wieder neu bekleidet und dann zum zweiten Male der Erde übergeben, in der sie nun hoffentlich Ruhe finden wird. Der herbeigeholte Polizeihund konnte leider nicht mehr in der gewünschten Weise arbeiten, da, wie das bei solchen Gelegenheiten ja meist der Fall ist, die Umgebung des Tatortes zu viel belaufen worden war. Anzunehmen ist, daß der Täter die Zugangswege zum Friedhof vermieden hat und durch das Gehölz dorthin gekommen ist, von der Promenade oder dem Sanatorium her, denn man fand nach der Promenade zu ein Stück der geraubten Spitze. Durch den Hund wurden mehrere Spuren verfolgt, verschiedene Stellen markiert und schließlich die Spur auch noch auf ein anderes Verbrechen gelenkt. Der Täter hatte, jedenfalls vor der Beraubung der Rohrbeckschen Leiche, auch die Gruft der Rentner Seifertschen Eheleute erbrochen und dort die Särge revidiert, die verstellt waren: auch lagen einige Sargschrauben neben den Särgen. Geraubt wurde aber nichts. Gegen 2 Uhr nachmittags traf eine Gerichtskommission aus Hirschberg ein. Die Vernehmungen dauerten bis abends 9 Uhr. Wie verlautet, soll man dem Täter bereits auf der Spur sein.

 

 

 

Dienstag, 08. März 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

Zum Kleppelsdorfer Doppelmord

und seiner Vorgeschichte wird uns aus Itzehoe gemeldet, daß die Leiche der Frau Grupen verw. Schade bisher noch nicht gefunden worden ist. Anders lautende Meldungen haben sich als unwahr erwiesen.

 

Ueber die Persönlichkeit des verhafteten Grupen schreibt der in Itzehoe erscheinende „Nord. Kurier“: Von Itzehoer Geschäftsleuten, mit denen Grupen oft in Verbindung standen, erfahren wir, daß er hier mehrmals als Architekt auftrat, während er in Wirklichkeit nur ein besserer Maurerpolier war. Er soll längere Zeit hindurch mit seinem Bruder in Hamburg ein Baugeschäft betrieben haben und dann nach Berlin übergesiedelt sein. Alle, die ihn kennen, bezeichnen ihn als einen ruhigen, einfachen Menschen, dem man eine solche schreckliche Tat kaum zutrauen kann.

 

 

 

Donnerstag, 11. August 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

(Das Dominium Kleppelsdorf),

deren Besitzerin, die junge Dorothea Rohrbeck im Februar ermordet worden ist, ist jetzt durch Kauf in den Besitz des Herrn Pinge (richtig: Pingel), eines Verwandten der Rohrbeckschen Familie, übergegangen.

 

 

 

Donnerstag, 10. November 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

(Geschworene im Kleppelsdorfer Mordprozeß.)

Für die am 5. Dezember beginnende außerordentliche Schwurgerichtsperiode zur Verhandlung des Kleppelsdorfer Mordprozesses wurden als Geschworene ausgelost: Gemeindevorsteher Wilhelm Weimann-Kauffung, Maschinenwärter Heinrich Tautz-Rothenbach, Geschäftsführer Flassig-Cunnersdorf, Oberstleutnant Dulitz-Cunnersdorf, Schriftsteller Bölsche-Schreiberhau, Malzmeister Angermüller-Rudelstadt, Gemeindevorsteher Männich-Steine, Mühlendirektor Reinsberg-Landeshut, Landwirt Siebelt-Langneundorf, Fabrikbesitzer Tzschaschel-Ruhbank, Rentner Julius Liebig-Schreiberhau, Gutsbesitzer Heinrich Dittrich-Grunau, Brauer Konrad Olbrich-Grüssau, Kaufmann Karl Radisch-Schönau, Berginspektor Kummer-Rothenbach, Futtermeister Wilhelm Grosser-Cunnersdorf, Kaufmann Hugo Niepold-Hirschberg, Buchhalter Jendrusch-Bohrauseifersdorf (Gut), Kaufmann Johannes Springer-Friedeberg a. Qu., Graf Eberhard Saurma-Jeltsch-Schloß Wilhelmsburg, Bauergutsbesitzer Reinhold Weirauch-Michelsdorf, Oberförster Rath-Altkemnitz, Maurermeister Otto Jäkel-Wiesa, Gemeindevorsteher Hermann Scholz-Schosdorf, Steinmetz Arthur Seifert-Löwenberg, Buchhalter Albert Bräuer-Rudelstadt, Kaufmann Gormille-Hohenfriedeberg, Studiendirektor Dr. Faust-Hirschberg, Rittergutspächter von Sydow-Fischbach.

 

 

 

Mittwoch, 16. November 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

(Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf)

wird vom 5. Dezember an vor dem Hirschberger Schwurgericht verhandelt. Der Bote wird über den ganzen Verlauf dieses Riesenprozesses, der das Interesse von ganz Deutschland und darüber hinaus erregen wird, ausführlich berichten. Deshalb raten wir dringend, den   B o t e n   s o f o r t   bei unseren Zeitungsausträgern, Ausgabestellen oder bei dem in Frage kommenden Postamt zu   b e s t e l l e n ,   damit nachher keine Stockung im Bezuge eintritt.

 

 

 

Freitag, 25. November 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

(Für den Kleppelsdorfer Mordprozeß)

sind   z e h n   T a g e   in Aussicht genommen, nicht drei Wochen, wir früher berichtet. 

 

 

 

Sonnabend, 3. Dezember 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

Zum Kleppelsdorfer Prozeß

Der Bote wird ersucht, die in auswärtigen Blättern veröffentliche Meldung, gegen Grupen sei auch eine Anklage wegen versuchten Giftmordes erhoben, als falsch zu bezeichnen. Wir kommen diesem Wunsche gern nach und fügen hinzu, daß ein in Breslau, Berlin usw. von einem Berliner Berichterstatter verbreiteter Bericht eine Fülle von Unrichtigkeiten enthält.

 

 

 

Sonntag, 4. Dezember 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf.

Das Verbrechen von Kleppelsdorf, das, wie kaum je eins zuvor, die Gemüter in unserer Gegend erregt  und die Phantasie der Bevölkerung beschäftigt hat, wird von morgen, Montag ab das zu einer Sondertagung einberufene Schwurgericht beschäftigen. Ein Apparat von einer Größe, wie ihn die Kriminalgeschichte nur selten zu verzeichnen gehabt hat, ist aufgeboten worden, um Klarheit in die furchtbaren Vorgänge zu bringen, die sich in der Mittagsstunde des 14. Februar auf Schloß Kleppelsdorf abgespielt haben. Auch heute, dreiviertel Jahre nach der Tat, liegt trotz angestrengtester Aufklärungsarbeit noch ein dichter Schleier über den blutigen Vorgängen. Die Verhandlung, zu der erheblich mehr als hundert Zeugen und Sachverständige geladen sind, wird, soweit sich die Dinge heute überblicken lassen, die Geschworenen vor eine Fülle schwierigster Fragen stellen.

 

Vor dem Geschworenengericht wird der siebenundzwanzigjährige Architekt   P e t e r   G r u p e n   aus Oldenbüttel am Kaiser-Wilhelm-Kanal in Holstein unter der   A n k l a g e   d e s   z w e i f a c h e n   M o r d e s ,   d e s   S i t t l i c h k e i t s v e r b r e c h e n s   a n   s e i n e r   d r e i z e h n j ä h r i g e n   S t i e f t o c h t e r   und der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung erscheinen. Die Verhandlung findet unter Leitung des Oberlandesgerichtsrats   K r i n k e   aus Breslau statt, die Anklage vertritt Oberstaatsanwalt   R e i f e n r a t h   aus Hirschberg und als Verteidiger fungieren zwei der bekanntesten Anwälte Schlesiens, Justizrat   A b l a ß   aus Hirschberg und Justizrat   M a m r o t h   aus Breslau.

 

Am Montag, den 14. Februar wurde, um noch einmal zum Verständnis die

Ereignisse des Mordtages

kurz dazustellen, auf dem Landgute Kleppelsdorf, das dicht bei Lähn liegt und von diesem nur durch den Bober getrennt ist, die 16 Jahre alte Besitzerin des Gutes,   D o r o t h e a   R o h r b e c k ,   und deren 13 Jahre alte Base   U r s u l a   S c h a d e   um die Mittagszeit in einem Zimmer des Gutes erschossen aufgefunden.

 

Dorothea Rohrbeck war eine Waise. Von ihrer Wiege hinweg riß der Tod die Mutter, und als Zehnjährige stand sie an der Bahre des Vaters. In Kleppelsdorf geboren, wuchs Dorothea hier auf. Ein hübsches, freundliches Mädchen, war sie der Liebling der Ortsbewohner, die heute noch mit viel Liebe von ihrer „Dörte“ sprechen. Die Einsamkeit des Schlosses teilte sie mit ihrer Erzieherin Fräulein Zahn, mit ihrer 74 Jahre alten Großmutter, Frau Eckert, einer geborenen Booß, und den Angestellten des kleinen Haushalts. In den Ferienmonaten kamen Verwandte von mütterlicher Seite zu Besuch, namentlich die in zweiter Ehe mit dem 27 Jahre alten Architekten Peter Grupen verheiratete, jetzt verschollene Tochter der Frau Eckert aus zweiter Ehe und deren Kinder, die ermordete Ursula Schade und deren jüngste Schwester Irma. Die beiden kleinen Schade waren also die Stiefkinder des Peter Grupen und die Stiefbasen der Rohrbeck.

 

An ihrer Erzieherin, Fräulein Zahn, hing die Dörte mit kindlicher Liebe: kühler war das Verhältnis zur Großmutter. Hin und wieder ließ sich auch Peter Grupen, Dörtes Stiefonkel, auf Schloß Kleppelsdorf sehen. Dieser Architekt Grupen war mit einer Stiefschwester der verstorbenen Mutter der ermordeten Dörte Rohrbeck verheiratet.   D i e s e   F r a u   i s t   s e i t   d e m   1 9 .   S e p t e m b e r   1 9 2 0   s p u r l o s   v e r s c h w u n d e n .   Seitdem soll sich Grupen der sechzehnjährigen Dorothea Rohrbeck mit Liebesanträgen genähert haben, die aber, wie erzählt wird, mit Abneigung erwidert wurden. Dorothea unternahm zwar einmal mit ihrer Erzieherin eine Reise nach Grupens Heimat, nach Oldenbüttel bei Itzehoe, und besuchte mit ihm von dort aus auch Hamburg, Sonst aber soll sie bestrebt gewesen sein, des Onkels Gesellschaft zu meiden. Wenn Grupen auf Schloß Kleppelsdorf kam, soll Dorothea ihre Erzieherin gebeten haben, in deren Zimmer schlafen zu dürfen. Am 8. Februar d. J. fand sich Grupen wieder mit der Großmutter, den beiden Stieftöchtern und der Stütze Mohr in Kleppelsdorf ein.

 

Montag, den

14. Februar, um die Mittagsstunde

waren die Großmutter der beiden Mädchen, Frau Eckert, ihr Schwiegersohn Peter Grupen und die Stütze Marie Mohr, die ein Verhältnis mit Grupen gehabt haben soll, nebst der kleinen Irma Schade, der dritten Enkelin der Frau Eckert und Schwester der Ursula Schade, im Winterwohnzimmer   i m   e r s t e n   S t o c k   des Schlosses versammelt. Um 12 ¼ Uhr ging das Hausmädchen Mende, das kurz zuvor von einem Gange nach der Post zurückgekehrt war, aus der Küche in dieses Winterwohnzimmer hinauf, um die dort Anwesenden zu Tisch zu bitten. Fräulein Zahn, die Erzieherin Dorothea Rohrbecks, welche im Nebenzimmer beim Briefeschreiben beschäftigt war, beauftragte die Mende gegen 12 ½ Uhr, die beiden Mädchen, Dorothea Rohrbeck und Ursula Schade, zu suchen und zum Essen zu holen. Die Mende begab sich in das im   E r d g e s c h o ß   liegende   G a s t z i m m e r ,   dessen beide Fenster nach dem Park hinausgehen, und gewahrte dort Dorotheas Gestalt vor dem Liegesofa an der auf der Skizze mit 1 X bezeichneten Stelle auf dem Boden liegend, und in der Ecke zwischen einem Schrank und der zur benachbarten Rollstube führenden Türe (auf der Skizze mit 2 X bezeichnet) die Gestalt der Ursula Schade auf dem Boden. Die Menge glaubte, die beiden Mädchen spielten Verstecken. Als sie auf ihren Anruf keine Antwort erhielt, und näher hinzutrat, gewahrte sie   z u   i h r e m   E n t s e t z e n ,   d a ß   D o r o t h e a   e n t s e e l t   i n   e i n e r   B l u t l a c h e   l a g   und die aus einer Stirnwunde blutende   U r s u l a   m i t   d e m   T o d e   r a n g .   Entsetzt rannte die Mende zunächst nach der Küche, wo sie die   K ö c h i n   H i r s c h   verständigte, die dann nach dem Gastzimmer lief, und eilte dann selbst wieder die Treppe nach dem ersten Stockwerk hinauf, wo ihr Peter Grupen, Frau Eckert, die kleine Irma und die Mohr entgegenkamen, denen sie die Kunde von dem Unglück zurief und rannte dann in das Zimmer zu Fräulein Zahn, die sofort die Treppe hinuntereilen wollte, wo ihr Grupen mit der Schreckenskunde entgegengetreten sein soll.

 

Im Mordzimmer   b e m ü h t e   m a n   s i c h   n u n   u m   d i e   b e i d e n   O p f e r .   Dorothea Rohrbeck hatte einen Schuß in den Hals und in die Brust und war bereits tot, während Ursula Schade durch Kopfschuß tödlich verletzt war, aber noch lebte.

 

A n   d e r   l i n k e n   S e i t e   d e r   S c h a d e   l a g   e i n   R e v o l v e r .

 

Die Köchin Hirsch soll ihn zuerst bemerkt haben.   G r u p e n   n a h m   d i e   W a f f e   a u f   und legte sie auf den Tisch. Die Körper der Dorothea Rohrbeck und der Ursula Schade wurden mit Hilfe Grupens   a u f   B e t t e n   g e l e g t .   Der sofort telephonisch herbeigerufene Sanitätsrat Dr. Scholz aus Lähn fand Dörte Rohrbeck schon tot vor. Der Ursula, die noch röchelte, gab er Kampherspritzen zur Belebung der Herztätigkeit. Grupen soll zu Dr. Scholz gesagt haben:   „ K ö n n e n   S i e   d e r   U r s u l a   n i c h t   e t w a s   g e b e n ,   d a ß   s i e   z u m   B e w u ß t s e i n   k o m m t   u n d   s a g e n   k a n n ,   w i e   e s   g e w e s e n   i s t ? “   Während Dr. Scholz noch mit der tödlich verwundeten Ursula (die um 3 Uhr nachmittags starb) beschäftigt war, traf gegen 1 Uhr der telephonisch herbeigerufene Postamtsvorsteher Grimmig aus Lähn am Tatorte ein. Er stellte fest, daß die Waffe aus dem Tisch eine Selbstladepistole System „Walter“ Kal. 6.33 war. In der Meinung, die Waffe zu sichern,   l e g t e   e r   d e n   S i c h e r u n g s f l ü g e l   n a c h   v o r n h e r u m   und übergab die vermeintlich so gesicherte Pistole dem Justizobersekretär Klapper aus Lähn. Er untersuchte dann die Waffe in seiner Wohnung in Gegenwart jenes Justizbeamten und   s t e l l t e   d a b e i   f e s t ,   d a ß   d i e   P i s t o l e   e n t s i c h e r t   war. Es wird nun angenommen, daß   n a c h   dem letzen tödlichen Schuß

d i e   W a f f e   s c h o n   v o n   a n d e r e r   H a n d   g e s i c h e r t

sein müsse. Ein Punkt, der in der Verhandlung weiterer Aufklärung bedarf. Auf die Frage von Grimmig,   w e m   d i e   S c h u ß w a f f e   g e h ö r e ,   soll im zunächst erwidert worden sein, daß sie nicht aus dem Hause sei. Der Eigentümer der Waffe stellte sich aber bald heraus. Bei den Bemühungen um die sterbende Ursula stieß die Krankenschwester, die dem Sanitätsrat Scholz behilflich war, das Kleid herunterzuziehen, auf eine   U n t e r b i n d e t a s c h e   unter dem Kleide. Dr. Scholz fand in dieser Tasche   e i n   K ä s t c h e n   m i t   1 9   P a t r o n e n   Kal. 6.33   u n d   e i n   weißes

Briefkuvert „An Großmutti!“

adressiert. Grimmig verlas sofort den Inhalt des Briefes.   D i e   U r s u l a   b i t t e t   i n   d i e s e m   v o m   9 .   F e b r u a r   d a t i e r t e n   S c h r e i b e n   d a r i n   d i e   G r o ß m u t t e r ,   n i c h t   b ö s e   z u   s e i n ,   d a ß   s i e   d e m   V a t e r   d i e   W a f f e   g e n o m m e n   h a b e   u n d   e r k l ä r t ,   d e r   G r o ß m u t t e r   h e l f e n   z u   w o l l e n ,   d a m i t   s i e   s i c h   a n   D ö r t e   n i c h t   m e h r   ä r g e r e .   Nach Verlesung des Briefes erklärte Grupen:

„ D a   i s t   e s   d o c h   m e i n e   P i s t o l e . “

Nach Verlesung des Briefes an „Großmutti“ (Frau Eckert), der einen Mord an Dorothea und einen Selbstmord durch die Ursula hinstellte, war die Tatsache, daß die Pistole aus dem Hause Peter Grupen stammte, unzweifelhaft. Grupen will die Schußwaffe kurz vor der Abreise nach Kleppelsdorf zum Selbstschutz für seinen Bruder Wilhelm gekauft und in Oldenbüttel zurückgelassen haben. Peter Grupen soll seinem Bruder den nicht einfachen Mechanismus der Waffe erklärt haben. Wilhelm G. will dazugekommen sein, wie Ursula in Oldenbüttel die Pistole in der Hand gehabt habe. Als er abends die ins Schubfach zurückgelegte Pistole habe herausnehmen wollen, sei sie nicht mehr dort gewesen. Ueber das auffällige Verschwinden der Pistole und warum er seinem Bruder nach Kleppelsdorf davon nichts berichtet hat, wird Zeuge Wilhelm Grupen in der Verhandlung Auskunft geben müssen. Hat Ursula die Schußwaffe und die Patronen mit nach Kleppelsdorf genommen oder Peter Grupen?

 

Die Waffentechnik in Verbindung mit der Art der Schusswirkungen werden bei Beantwortung der Frage:   W e r   w a r   d e r   T ä t e r ?   eine sehr große Rolle spielen, ebenso die Beschaffenheit der Schußwunden und die

Fundstellen der Patronenhülsen

im Zimmer usw. Es wird behauptet, daß es schon   n a c h   d e r   L a g e   d e r   i m   M o r d z i m m e r   a u f g e f u n d e n e n   G e s c h o ß h ü l s e n   u n m ö g l i c h   s e i ,   d a ß   U r s u l a   d i e   z w e i   S c h ü s s e ,   die von der Ofenseite her auf Dörte abgegeben worden sind,   a b g e f e u e r t   h a b e n   k a n n ,   auch nicht den tötlichen Schuß auf sich selbst, da die Hülse dabei nur in den Raum zwischen Wäscheschrank und Sofa am Fenster, niemals in die entgegengesetzte, etwa 6 Meter entfernte Zimmerecke gelangt sein könnte. Ueber all diese Fragen werden die Sachverständigen Gutachten abgeben auf Grund von angestellten Schießversuchen usw. Darüber hinaus erhebt sich die natürliche Frage, ob ein dreizehnjähriges Mädchen wie Ursula Schade, die gelegentlich vielleicht einmal mit einem Kinderspielzeug geschossen hat, mit einer so schwierigen Waffe, wie sie der Mechanismus der Selbstladepistole darstellt, treff- und totsicher umzugehen wissen konnte. Dagegen soll Grupen ein sehr sicherer Schütze sein. Er soll beim Preisschießen oft Preise davongetragen und im Kriege seine Schießfertigkeit und seine starken Nerven erprobt haben. 1916 ist Peter Grupen der linke Unterarm durch einen Granatsplitter zerrissen worden, sodaß der Arm amputiert werden mußte, aber der rechte Arm blieb gebrauchsfähig. Dann erhob sich die Frage:   W e l c h e n   G r u n d   s o l l t e   d i e   U r s u l a   z u   d e r   f u r c h t b a r e n   T a t   g e h a b t   h a b e n ?   Man stand vor einem Rätsel.

 

Bald trat das Gerücht auf, Dorothea Rohrbeck, die alleinige Erbin der Herrschaft Kleppelsdorf, deren Vermögen mehrere Millionen Mark betrug, sei das

O p f e r   i h r e s   O n k e l s   P e t e r   G r u p e n

geworden, der gleichzeitig auch gegen sein Stiefkind Ursula die Waffe gerichtet habe. Grupen wurde als des Doppelmordes verdächtig, am Morgen nach der Tat verhaftet. Bei seiner Ueberführung nach Hirschberg war es nur mit List möglich, ihn der Lynchjustiz einer großen aufgeregten Menschenmasse zu entziehen. Man nahm an, daß Grupen durch den Mord

K l e p p e l s d o r f   a n   s i c h   z u   b r i n g e n

hoffte und gleichzeitig das an seiner Stieftochter begangene Verbrechen vertuschen wollte. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis ist ersichtlich, daß, wenn Dorothea starb, ihre Großmutter, Grupens Schwiegermutter, ihre Erbin sein mußte, und es heißt, daß Grupen auf die alte Frau einen starken Einfluß ausgeübt haben soll. Er soll auch unmittelbar nach der Auffindung der Toten zu Frau Eckert gesagt haben:   „ W e i ß t   D u   a u c h ,   d a ß   D u   j e t z t   H e r r i n   v o n   K l e p p e l s d o r f   b i s t ? “

 

Wer ist nun Peter Grupen?

Soweit bisher bekannt ist, steht Grupen im Alter von 27 Jahren und war zuletzt Architekt in Oldenbüttel bei Itzehoe. Er ist verheiratet mit einer verwitweten Frau Apotheker Schade, Tochter der Frau Eckert, welche in erster mit dem Apotheker Schade in Charlottenburg verheiratet gewesen ist. Aus dieser Ehe stammen die beiden Kinder Ursula und Irma. Ihr Vater, der Apotheker Schade ist   a u f   e i n e r   J a g d   v e r u n g l ü c k t   und es haben sich an dieses Unglück auch manche Vermutungen geknüpft, welche indeß bisher zu keiner Klarheit geführt haben.

 

F r a u   G r u p e n   i s t   s p u r l o s   v e r s c h w u n d e n ,

seitdem sie am 19. September 1920 mit dem Angeklagten nach dem Bahnhof Itzehoe gefahren ist. Sie soll, obgleich ein Passvisum nach Amerika, nach Angabe des amerikanischen Konsulats für sie nicht erteilt ist, nach Amerika ausgewandert sein. Das Dunkel über das Verschwinden der Frau Grupen ist bis heut noch nicht gelüftet. Zwei Tage vor der Abreise der Frau Grupen ist diese sowie ihre Mutter mit ihrem Manne, Peter Grupen, bei einem Notar in Itzehoe erschienen und dem Ehemanne sind die auf dem Perleberger Apothekengrundstück ruhenden Hypotheken in recht beträchtlicher Höhe abgetreten worden, als Gegenwert sollte der Mann Barzahlung leisten. Am Tage vor ihrer Abreise hat Frau Grupen bei der   L a n d e s s p a r k a s s e   in Sude ihr gesamtes   G u t h a b e n   und auch das Sparguthaben ihrer   b e i d e n   Kinder   a b g e h o b e n   und sich nach   L ü b e c k   abgemeldet. Seitdem ist die Frau verschwunden. Man hat vermutet, daß Grupen seine Frau ermordet hat und glaubte auch einmal eine Frauenleiche, die bei Hamburg ans Land geschwemmt worden ist, als die der Frau Grupen erkannt zu haben, doch wurde diese Annahme widerlegt auf Grund einer Aussage eines Zahnarztes, der Frau Grupen kurz vor ihrem Verschwinden behandelt hat und nicht den Beweis an der Leiche feststellen konnte, daß es sich um Frau Grupen handeln konnte. Neuerdings wird behauptet, daß Briefe, in denen Frau Grupen ihre Absicht, nach Amerika zu reisen. kundgibt, vorhanden sind.

 

1921-12-04-2-Zeichnung-A

 

Dieses rätselhafte und ungeklärte Verschwinden der Frau hat Grupen, der schon durch die Auffindung der Waffe verdächtig erschien, in Verbindung mit seinen augenscheinlichen Absichten auf Dorothea Rohrbeck stark verdächtig gemacht. Außerdem nimmt, wie schon erwähnt, die Anklagebehörde an, daß Grupen ein   S i t t l i c h k e i t s v e r b r e c h e n ,   welches er an seinem Stiefkinde Ursula begangen haben soll,   d u r c h   d i e   T a t   v e r d e c k e n   w o l l t e ,   während er gleichzeitig durch seine Einwirkung auf die alte Frau Eckert sich   V e r f ü g u n g   ü b e r   d a s   r e i c h e   E r b e   v o n   M i l l i o n e n   s i c h e r n   w o l l t e .   Ebenso wie die alte Frau Eckert, soll auch die   S t i e f t o c h t e r   U r s u l a ,   die ihrem ganzen Wesen nach ein frühreifes und krankes Kind war, unter   d e m   E i n f l u ß   G r u p e n s   g e s t a n d e n   h a b e n .   Sie hat auch am 9. Februar (demselben Tage, an dem der Brief an die Großmutter geschrieben ist) in einem Briefe an eine Frau in Oldenbüttel geschrieben, wie schön es in Kleppelsdorf sei, bei allerlei Spielen, guter Ernährung und in der Unterschrift des Briefes ist nachträglich in die Worte „Deine Ursula“ das zu dem ganzen Inhalt des Briefes nicht passende Wort   „ t r a u r i g e “   eingefügt worden. Die Anklage nimmt an, daß Ursula bei dieser Einführung auf   G e h e i ß   G r u p e n s   g e h a n d e l t   h a t ,   w i e   e r   a u c h   b e i   d e r   A b f a s s u n g   d e s   B r i e f e s   a n   d i e   G r o ß m u t t e r   s e i n e n   E i n f l u ß   g e l t e n d   g e m a c h t   h a b e n   s o l l .   Am 8. Februar, also einen Tag vor Abfassung der beiden Briefe war Grupen nach Kleppelsdorf gekommen.

 

Grupen bestreitet

der Täter zu sein oder mit der Tat irgendwie in Verbindung zu stehen und führt zum Beweise dafür, daß er nicht der Täter sein   k a n n ,   die alte Frau Eckert, die Stütze Mohr, mit der er, wie die Anklage behauptet, ein Verhältnis gehabt haben soll, und die kleine Irma Schade als Zeugen an.   A l l e   d r e i   s o l l e n   b e k u n d e t   h a b e n ,   d a ß   G r u p e n   i n   d e r   Z e i t ,   i n   d e r   d i e   T a t   g e s c h e h e n   i s t ,   d a s   i m   e r s t e n   S t o c k   d e s   S c h l o s s e s   g e l e g e n e   W i n t e r z i m m e r   a u c h   n i c h t   e i n e n   A u g e n b l i c k   v e r l a s s e n   h a t ,   also

nicht am Tatort gewesen sein kann.

 

Trotzdem ist die Anklage aufrecht erhalten worden und zwar mit der Behauptung,   d a ß   d i e   Z e u g e n

i m   h y p n o t i s c h e n   B a n n e   G r u p e n s

gestanden haben, daß Grupen das Zimmer tatsächlich verlassen, oder den unter seinem Einflusse stehenden Zeugen das Bewußtsein suggeriert hat, den Raum   n i c h t   verlassen zu haben.   I s t   d a s   m ö g l i c h ?   Die Anklage scheint die Frage zu bejahen. Um von dem in ersten Stock gelegenen Winterzimmer, in dem sich die drei Zeugen und mit ihnen angeblich Grupen zurzeit der Tat befunden haben, nach dem Mordzimmer zu gelangen und wieder zurückzukommen, bedurfte es für jemand, der die Verhältnisse kannte, nur weniger Minuten. Ist aber die Beeinflussung der Zeugen durch Hypnose in dem Umfange, daß sie in der vollen Ueberzeugung, die Wahrheit zu sagen, die Unwahrheit bekunden, möglich? Ging der Einfluß Grupens auf seine Umgebung so weit? Darauf soll die Verhandlung und vor allem Professor Moll aus Berlin, ein hervorragender Sachverständiger auf dem Gebiet der Hypnose, Antwort geben. Was, wenn nicht Ursula Schade und nicht Peter Grupen

e i n   a n d e r e r   d e r   T ä t e r ?

In das Mordzimmer war, wie die Zeichnung auf den ersten Blick zeigt, auf die verschiedenste Weise zu gelangen, sowohl vom Park aus, wie von der Vorder- und Hinterseite des Schlosses aus, allerdings nicht durch die Fenster, da diese mit Eisenstäben vergittert sind, sondern nur durch die … Türen, die in das Haus führen. Der Park, auf den das Mordzimmer hinausgeht, ist nicht groß, und sowohl der eiserne Zaun vor dem Hauptportal, wie die Mauer, die den Park umgibt, können leicht über(klettert) werden. Indessen deutet bis jetzt, soweit wir unterrichtet sind, nichts daraufhin, daß irgendjemand dies getan oder auch nur versucht hat. Die belastenden Anzeichen liegen vielmehr innerhalb des Hauses.

 

War Peter Grupen der Mörder oder war es, wie es nach dem Briefe an die Großmutter scheint, Ursula Schade? Wenn es die letztere war, stand sie dann dabei unter hypnotischem Einfluß ihres Stiefvaters und reichte dieser Einfluß auch auf die Großmutter sowie auf das Mädchen Marie Mohr, oder kommt als Täter eine dritte Person in Frage, die in entfernteren Beziehungen zu dem ganzen Verhältnis stand, aber von Peter Grupen beeinflußt war, oder ist dieser ganz frei von Schuld zu sprechen und liegt hier nicht vielmehr eine reine Kindertragödie vor? Kam außer der aufgefundenen Waffe noch eine zweite, genau derselben Art, in Frage?

 

 

 

Dienstag, 6. Dezember 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf.

Beginn der Verhandlung.

Hirschberg, 5. Dezember 1921

Mit einem sonnenhellen, aber bitterkalten Wintertag beginnen die Verhandlungen gegen  P e t e r   G r u p e n ,   den Angeklagten im Kleppelsdorfer Mordprozeß. Die Kälte hat offenbar den Andrang des Publikums stark eingedämmt; nur spärlich kamen Neugierige und harrten an der Pforte des Gerichtsgebäudes des Einlasses, der nur den Inhabern von Ausweiskarten gestattet wurde. Ein großes Polizeiaufgebot sorgte dafür, daß ohne Erlaubnisschein niemand den Zuhörerraum betrat.

 

Langsam füllte sich der Schwurgerichtssaal. Auf einem Tische vor der Anklagebank lagen der Revolver, der am Tatort gefunden worden war, Revolvergeschosse, die Leibwäsche der Dorothea Rohrbeck und der Ursula Schade und einige andere Beweisstücke.

 

Am Richtertisch nahmen Platz der Vorsitzende, Oberlandesgerichtsrat   K r i n k e   aus Breslau, Landgerichtsrat   W i e t e r ,   Landgerichtsrat   H e r z o g ,   Assessor   H u b r i c h   (als Ersatzrichter), Oberstaatsanwalt   D r .   R e i f e n r a t h .   Der Berichterstatter-Tisch ist stark besetzt. Eine größere Zahl auswärtiger, namentlich Berliner Journalisten, ist erschienen.

 

Ansprache des Vorsitzenden.

Pünktlich um 10 Uhr eröffnet der   V o r s i t z e n d e   die Verhandlung mit der Begrüßung der Geschworenen. Die Tagung, sagte er in   s e i n e r   A n s p r a c h e ,   werde an die Arbeitskraft und Pflichttreue, Aufmerksamkeit und geistige Tätigkeit der Geschworenen erhebliche Anforderungen stellen. Die Geschworenen hätten das Amt eines   R i c h t e r s   auszuüben und seien wie der Richter an das Gesetz gebunden. Wie der Richter, so habe auch der Geschworene seine Ueberzeugung hinsichtlich der Schuldfrage auf freie Beweiswürdigung aus dem gesamten Ergebnis der Hauptverhandlung zu stützen. Hierauf müsse in diesem Prozeß besonders hingewiesen werden; denn die Strafsache habe weit über die Grenzen Hirschbergs hinaus berechtigtes Aufsehen erregt, sie sei Gegenstand öffentlicher Erörterungen gewesen und auch in der Presse ausgiebig besprochen worden. Die Geschworenen müßten ihren Spruch auch ohne Ansehen der Person fällen. Ein Verstands-, kein Gefühlsurteil werde von ihnen erwartet. Es wäre ein Eingriff in das dem Staatsoberhaupt zustehende Begnadigungsrecht, wenn die Geschworenen lediglich aus Mitleid oder sonstigen unbestimmten Gefühlswägungen heraus einen Freispruch fällen und sich dadurch über das Gesetz stellen würden. Er, der Vorsitzende, hoffe, daß es gelingen werde, in der vorliegenden umfangreichen und schwierigen Sache das Recht zu finden, das der wahren Gerechtigkeit dient.

 

Angeklagter Grupen.

Der Vorsitzende ordnet nunmehr an, daß der   A n g e k l a g t e   P e t e r   G r u p e n   in den Saal zu führen ist. In Begleitung eines Gefängnisbeamten erscheint der Angeklagte, gekleidet in einem grauen Anzug. Ruhig, ohne daß ihm irgendwelche innere Erregung anzumerken wäre, antwortet er auf die Frage des Vorsitzenden, ob er der Architekt Peter Grupen aus Ottenbüttel sei, mit „Jawohl!“ Grupen nimmt auf der Anklagebank Platz, den Blick fast unablässig auf den Richtertisch gerichtet, hinter ihm ein Polizeibeamter. Als seine Verteidiger melden sich die Justizräte   D r .   A b l a ß -   Hirschberg und   D r .   M a m r o t h -   Breslau.

 

Die Geschworenenbank.

Vor der Bildung der Geschworenenbank wird das mit Schwerhörigkeit und Unabkömmlichkeit begründete Entlassungsgesuch des zum Geschworenen berufenen Maschinenwärters Tautz aus Rothenbach genehmigt. Ausgelost werden als Geschworene Mühlendirektor  R e i n s b e r g - Landeshut, Graf   S a u r m a - J e l t s c h   auf Schloß Wilhelmsburg, Kaufmann   G o r m i l l e - Hohenfriedeberg, Kaufmann Karl   R a d i s c h - Schönau, Rentier Julius   L i e b i g - Schreiberhau, Arbeiter Karl   H e i n z e - Schmiedeberg, Bankdirektor   B e c k e r t - Hirschberg, Kaufmann Gustav   F r i e s e - Alt-Reichenau, Fabrikbes. Ernst   T z s c h a c h e l - Ruhbank, Buchhalter Albert   B r ä u e r - Rudelstadt, Kaufmann Johannes   S p r i n g e r - Friedeberg, Oberstleutnant   D u l i t z - Cunnersdorf, ferner als Ersatzgeschworene: Gemeindevorsteher Weimann-Kauffung, Kaufmann Degenhardt-Hirschberg und Futtermeister Grosser-Cunnersdorf. Der Vorsitzende macht die Geschworenen darauf aufmerksam, daß sie den Geschworeneneid sowohl in der alten Form, als auch in der nach der Verfassung zulässigen Form ohne religiösen Zusatz zu leisten berechtigt sind. Zwei Geschworene machen hiervon Gebrauch.

 

Die Zeugen.

Es beginnt der Aufruf der Zeugen und Sachverständigen, die den Schwurgerichtssaal buchstäblich bis auf den letzten Platz füllen, so daß eine junge Dame in Ohnmacht fällt. Unter den Zeugen befinden sich u. a.: Erzieherin Fräulein   Z a h n ,   I r m a   S c h a d e   (die jüngere Schwester der ermordeten Ursula), Frau Bankdirektor Agnes   E c k e r t ,   Frau Apothekenbesitzer   M a r g a r e t e   S c h a d e ,   Apothekenbesitzer   S c h a d e ,   Alfred   R o h r b e c k ,   Wilhelm und Heinrich   G r u p e n ,   Fräulein   M o h r   und Frl.   M e n d e .

 

Die mit dem Angeklagten und mit den ermordeten Mädchen verwandten Zeugen erklären, von ihrem Recht der Zeugnisverweigerung keinen Gebrauch machen zu wollen. Auch die Zeugen weist der Vorsitzende auf die Zulässigkeit hin, den Eid ohne religiöse Formel zu leisten.

 

Angekl.   G r u p e n   stellt den Antrag, den von der Staatsanwaltschaft als   S a c h v e r s t ä n d i g e n   f ü r   S u g g e s t i o n   geladenen Gaswerksdirektor   W r o b e l   a b z u l e h n e n .   Dem Ablehnungsantrage wird nach längeren Auseinandersetzungen zwischen dem Staatsanwalt und den Verteidigern stattgegeben.

 

Hierauf begann die   V e r n e h m u n g   d e s   A n g e k l a g t e n   über seine persönlichen Verhältnisse.

 

Sodann Mittagspause bis 3 Uhr.

 

(Fortsetzung folgt.)

 

 

 

Mittwoch, 7. Dezember 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf.

 

Die Vernehmung Grupens.

 

Hirschberg, 6. Dezember 1921.

Der erste Tag der Verhandlung war ausschließlich dem Verhör des Angeklagten gewidmet. Noch aber ist die Vernehmung nicht beendet. Am heutigen Dienstag wird sie, teilweise unter Ausschluß der Oeffentlichkeit, fortgesetzt.

 

Grupen, ein breitschultriger, kräftig gebauter junger Mann, tritt sicher und gewandt auf. Auch an guten Formen fehlt es ihm nicht. Er verbeugt sich, wie er in den Saal geführt wird, nach allen Seiten, er „bittet“ den Vorsitzenden, ihn unterbrechen oder auf dies oder jenes noch einmal zurückkommen zu dürfen.

 

Grupen ist aber auch zweifellos ein Mann von zielklarem festen Willen und hoher Intelligenz. Seine Antworten auf die Fülle der vom Richter-, Staatsanwalt- und Verteidiger-Tisch auf ihn eindringenden Fragen sind klar und werden meist ohne Stockung gegeben. Ab und zu sucht Grupen nach dem Ausdruck.

 

Peinlich sucht er alles, was als Ausreden gedeutet werden könnte, zu vermeiden. Als ihm vorgeworfen wird, schon im vorigen Jahre bei der Ruderpartie auf der Alster in Hamburg die Dorothea Rohrbeck absichtlich in Lebensgefahr gebracht zu haben, und ihm die Frage vorgelegt wird, ob er beim Kentern des Bootes nicht selbst des Ertrinkens ausgesetzt gewesen wäre, erwidert er ohne Stocken, die Bejahung der Frage läge nahe, aber trotz des Verlustes des einen Armes sei er der Ueberzeugung, sich schwimmend über Wasser halten zu können. Auch Widersprüche zwischen den Aussagen der Zeugen und seiner Erklärung erschüttern ihn nicht. Er bleibt bei seinen Behauptungen.

 

Nur ganz vereinzelt versagt Grupen. Auf die Frage, wer ihn plötzlich, als er mit Fräulein Rohrbeck und Fräulein Zahn in Hamburg weilte, um sein Vermögen gebracht habe, verweigert er in höflicher Weise die Auskunft. Auf eine andere Frage, weshalb er erst jetzt mit der Behauptung auftrete, daß Ursula in den letzten Tagen vor dem Morde auffällig traurig gewesen sei, weiß er keine Antwort zu geben. Im Allgemeinen aber gibt Grupen auf alle Fragen fest und ruhig Antwort, nur in den Erwiderungen auf die Anfragen des Staatsanwaltes klingt ein Ton feindseliger Erregung durch.

 

Trotzdem: Die Vernehmung des Angeklagten hat noch vieles unklar gelassen. Das Geheimnis, das das Verschwinden der Frau Grupen umlagert, ist um nichts geklärt worden. Der Angeklagte deutet in öffentl. Sitzung nur an, daß seine Frau abnorme sexuelle Anforderungen gestellt hat und unzufrieden wegen der Nichterfüllung ihrer Wünsche gewesen wäre. Unklar bleibt auch das Verhältnis zwischen Grupen und den beiden Kleppelsdorfer Damen. Frl. Zahn wie auch Frl. Rohrbeck fühlten sich vom Vormund über Gebühr kurz gehalten. Daraus entstand ein Prozeß. Grupen spielte sich als Helfer und Beschützer der Damen auf, verhandelte hinter ihrem Rücken aber mit dem Vormund. Dies und noch manche Einzelheit, die merkwürdige Gelassenheit und Untätigkeit, mit der die Nachricht von dem Verschwinden der Frau Grupen durch die Nächstbeteiligten aufgenommen wurde, bleiben zunächst noch völlig ungeklärt.

 

Im Einzelnen ist zu berichten:

 

Das Sachverständnis in Hypnose.

 Die Verteidigung stellte den Antrag, den von der Anklagebehörde als Sachverständigen für Suggestion geladenen Gaswerksdirektor   W r o b e l - Hirschberg abzulehnen, weil Herrn Wrobels Vernehmung im Vorverfahren gegen das Gesetz zustandegekommen sei und weil Herr Wrobel auf dem Gebiete der Suggestion ein Amateur sei, der ein Urteil von wissenschaftlichem Wert nicht abgeben könne. Herr Wrobel erklärt, sich seit zwanzig Jahren theoretisch und praktisch mit Hypnose und Suggestion beschäftigt zu haben. Die Bücher namhafter Gelehrter auf diesem Gebiete habe er studiert, auch hätten ihn Hirschberger Aerzte zur Anwendung von Hypnose und Suggestion im Heilverfahren herangezogen. Irgend ein Examen habe er nicht gemacht. Oberstaatsanwalt Dr.   R e i f e n r a t h   widersprach dem Ablehnungsantrage. Die Anklagebehörde sei berechtigt gewesen, Herrn Wrobel im Ermittelungsverfahren zu vernehmen. Das Gericht beschloß zunächst, den Kreisarzt Medizinalrat Dr.   S c h o l z - Hirschberg und den Geh. Medizinalrat Dr.   M o l l - Charlottenburg über die Eignung des Herrn Wrobel als Sachverständigen zu vernehmen. Beide Herren verneinen die Eignung. Das Gericht gibt nach langer Beratung dem Ablehnungsantrage statt. Oberstaatsanwalt Dr.   R e i f e n r a t h   behält sich vor, Herrn Wrobel, der nunmehr den Saal verläßt,   a l s   Z e u g e n   vernehmen zu lassen.

 

Der Vorsitzende beginnt mit der

Vernehmung des Angeklagten.

 

Mit leiser, aber sicherer Stimme und spitzem Akzent schildert Grupen seinen Lebenslauf. Am 20. August 1894 in Haseldorf bei Pinneberg geboren, habe er dort die dreiklassige Volksschule besucht. Nach vollendeter Schulzeit sei er zunächst in einem landwirtschaftlichen Betriebe tätig gewesen und dann zu einem Maurermeister in die Lehre gegangen. Bei seiner Gesellenprüfung sei seine Arbeit als die beste anerkannt worden. Während seiner Ausbildungszeit habe er sich an Vergnügungen nicht beteiligt. Er habe die besten Zeugnisse aufzuweisen. 1914 sei er als Kriegsfreiwilliger bei den Königsulanen in Hannover eingetreten. Im Felde sei er an Typhus erkrankt und vor Verdun habe er den linken Unterarm verloren. Nach seiner Entlassung aus dem Lazarett habe er die staatliche Baugewerksschule in Hamburg besucht und im Sommer praktisch gearbeitet. Auch im Maschinenbaufach habe er sich Kenntnisse angeeignet: einige Monate sei er auf der Vulkan-Werft beschäftigt gewesen. Dort habe er freiwillig seine Entlassung genommen, um sich dann als Bauführer in Hamburg zu betätigen.

 

Zweimal verlobt.

Vorsitzender: Es wird behauptet, daß Sie mehrmals verlobt gewesen seien. - Angekl.: Das ist richtig. - Vorsitzender: Die erste Verlobung ist aufgehoben worden, von wem? - Angeklagter: Von meiner Seite, weil mich die Aeußerung meiner Braut: „Was soll ich mit dem Kriegskrüppel?“ verletzt hatte. - Vorsitzender: Auch Ihre zweite Verlobung ist auseinander gegangen? und Sie sollen dem Mädchen gedroht, ihm sogar einmal einen Drohbrief geschrieben haben? - Angeklagter: Ich habe niemals gedroht. Ich habe nur geschrieben, daß ich die Verlobungsgeschenke zurückhaben möchte, sonst müßte ich gerichtlich vorgehen. - Vorsitzender: Sie sollen das Mädchen, nach dem es sich mit einem Anderen verlobt hatte, mit Erschießen bedroht haben? - Angeklagter: Das ist frei erfunden! - Vors.: Hüten Sie sich, etwas auszusprechen, das Ihnen dann von den Zeugen widerlegt werden könnte. - Oberstaatsanwalt   R e i f e n r a t h :   Als das Mädchen geheiratet hatte, ist der Angeklagte nicht dann zu dem Ehemann gegangen und hat ihm in die Hand versprochen, die Frau in Ruhe zu lassen? - Angekl.: Davon ist mir nichts bekannt. - Vorsitzender: Warum ist nun die zweite Verlobung aufgelöst worden? In der Voruntersuchung haben Sie gesagt, das junge Mädchen sei viel gereist und nicht wirtschaftlich gewesen. - Angeklagter: Nein, ich war selbst schuld daran.

 

Frau Schade = Frau Grupen.

Vorsitzender: Sind Sie damals nicht schon zu Frau Gertrud Schade in Beziehungen getreten? - Angeklagter: Ich lernte Frau Schade im August 1919 kennen. Veranlassung dazu hat eine Zeitungsannonce gegeben, die ich aus Scherz hatte veröffentlichen lassen.

 

Vorsitzender, zu den Geschworenen gewendet: Frau Gertrud Schade war die Tochter der Frau Bankdirektor Eckert aus zweiter Ehe, Frau Rohrbeck die Tochter aus erster Ehe. Frau Rohrbecks Tochter ist die verstorbene Dorothea Rohrbeck, diese also eine Enkelin der Frau Eckert und eine Nichte der Frau Schade. Frau Schade soll ihren Ehemann, der Apothekenbesitzer in Perleberg war, durch ein Jagdunglück verloren haben, stand aber nicht alleine, hatte vielmehr ihr beiden Kinder Ursula und Irma, sowie eine Pflegetochter Ruth bei sich.

 

Angeklagter: Frau Schade wohnte in Itzehoe. Während des Krieges hatte sie ein Verhältnis mit einem Stabsveterinär.

 

Vors.: Frau Schade war 13 Jahre älter. Das wußten Sie. Warum haben Sie sich mit ihr verlobt? Es ist doch selten, daß ein Mann von Ihren Lebensjahren eine um 13 Jahre ältere Witwe mit drei Kindern heiratet. - Angekl.: Ich hatte die Ueberzeugung, daß es eine wirklich gute Frau sei; später bin ich anderer Ansicht geworden. - Vorsitzender: Sie sind also zur Heirat geschritten aus Liebe, nicht aus Berechnung in Hinblick auf das Vermögen der Frau Schade oder um Ihr gesellschaftliches Ansehen zu heben? - Angeklagter verneint das letztere.

 

Vors.: Bei Frau Schade wohnte auch deren Mutter, die Frau Eckert? War Frau Eckert mit der Heirat einverstanden? - Die Antwort des Angeklagten ist unverständlich. Der Tag der Hochzeit sei der 22. Dezember 1919 gewesen. Wir wohnten in Itzehoe im eigenen Hause, das ich einem Umbau unterzog. - Der Vorsitzende stellt fest, daß Grupen schon als Bräutigam Generalvollmacht sowohl von Frau Schade, wie auch von Frau Eckert erhalten habe. Auf Grund dieser Generalvollmacht hat er sich 17 000 Mark aus einer Hypothek abtreten lassen, das Geld aber, das den Kindern der Frau Schade gehörte, an sich genommen. - Angeklagter: Ich habe auf der Quittung ausdrücklich vermerkt, daß ich diese Summe den Kindern zur Verfügung stellen will. Wir haben anfangs glücklich mit einander gelebt. Das Verhältnis trübte sich, als meine Frau mit Forderungen auf ehelichem Gebiete kam, die ich nicht erfüllen konnte. Meine Frau beschäftigte sich auch wenig mit dem Haushalt; sie war bestrebt, viel herum zu reisen. - Vorsitzender: Sie haben in der Voruntersuchung gesagt, daß noch ein anderer Grund mitgewirkt hätte, das Verhältnis nicht zum Besten zu gestalten. - Angeklagter: Meine Frau hatte mir gestanden, ein Verhältnis mit einem Fabrikbesitzer Schultz gehabt zu haben. Dieser Mann gehörte einer Freimaurerloge an, bei der auch der verunglückte Schade Mitglied war. Mit dem Fabrikbesitzer hatte meine Frau als Witwe eine Reise nach Köln gemacht und dort mit ihm mehrere Tage in einem Hotel gewohnt. Ich habe ihr dieses Verhältnis nicht besonders übel genommen. (Da der Angeklagte schwer verständlich wird, muß er auf Anordnung des Vorsitzenden in der Mitte des Saales Platz nehmen.)

 

Vorsitzender: Was waren das für Forderungen, die Ihre Frau an Sie stellte? - Angekl.: Meine Frau hatte stets Bier, Wein und Liköre im Hause gehabt. Einmal hatte sie zu viel getrunken und im Rausch stellte sie an mich Anforderungen, die kein Mensch erfüllen kann. Da sagte sie mir, was der Fabrikbesitzer konnte, mußt Du auch tun können. Weiter hat sie mit Angaben gemacht über das   J a g d u n g l ü c k   ihres Mannes, das gar kein Jagdunglück gewesen sei. - Vorsitzender: Es wird behauptet, daß auf der Jagd auch jener Fabrikbesitzer zugegen gewesen sei. Darauf beziehen sich wohl die Andeutungen, daß es sich nicht um einen Unglücksfall, sondern um einen absichtlichen Mord handele. - Angeklagter: Meine Frau hat, wie ich schon sagte, die Andeutungen im Rauschzustande gemacht. - Vorsitzender: Sie sind später mit Ihrer Frau von Itzehoe nach Ottenbüttel gezogen. Die Anregung soll von Ihnen ausgegangen sein? Angeklagter: Ich habe den Umzug nicht angeregt. Der Umzug war aber notwendig geworden, weil das Wohnungsamt zur teilweisen Beschlagnahme der Räume in Ottenbüttel schreiten wollte und es unzulässig war, daß wir über zwei Wohnungen verfügten. - Vorsitzender: Während Sie im Umzuge begriffen waren, traf der

 

der erste Besuch von Fräulein Dorothea Rohrbeck

 

und Fräulein Zahn ein. - Angeklagter: Wir hatten nach Kleppelsdorf unsere Verheiratung mitgeteilt, die Mitteilung ist aber kühl aufgenommen worden. Ich wollte daher anfangs den Besuch ablehnen. - Vorsitzender: Der Besuch galt ja nicht Ihnen, sondern der Großmutter der Dorothea Rohrbeck, der Frau Eckert. Angeklagter: Fräulein Zahn sagte: sie mach eine Reise zu sämtlichen Verwandten, weil es deren Pflicht sei, ihm im Prozeß gegen den Vormund Vielhack beizustehen.

 

Der   V o r s i t z e n d e   bemerkt aufklärend: Der Vater von Dorothea Rohrbeck hatte im Testament eine gewisse Summe zum Unterhalt seiner Tochter ausgesetzt, aber mit dieser Summe konnte Frl. Zahn wegen der Teuerungsverhältnisse, die inzwischen eingetreten waren, nicht auskommen. Fräulein Zahn hat sich infolgedessen genötigt gesehen, die Hilfe der Verwandten in Anspruch zu nehmen. Der Vormund hatte Fräulein Zahn gekündigt und es war einen Anzahl Prozesse zwischen ihm und Fräulein Zahn entstanden. Fräulein Zahn bestand darauf, daß sie im Testament als Erzieherin der Dorothea Rohrbeck eingesetzt sei. - Angekl.: Fräulein Zahn hat mir gesagt, daß sie sich einschränken und Schulden machen müsse. Ich habe ihr erwidert, sie möchte sich an die Herren Pinge und Alfred Rohrbeck wenden, dann werde ich ihr ebenfalls aushelfen. - Vorsitzender: Haben Sie sich nicht gleich angeboten, aus Ihrem überreichen Einkommen einen Zuschuß zu geben? - Der Angeklagte bestreitet das. - Vors.: Sie sollen bei der Unterredung mit Fräulein Zahn geäußert haben, daß Ihre Frau krebsleidend sei. - Angeklagter: Das hat mir meine Frau selbst gesagt. Ob ich es Fräulein Zahn gesagt habe, ist mir nicht erinnerlich. - Vorsitzender: Sind nicht auch die Briefe zur Sprache gekommen, die Frau Eckert an das Vormundschaftsgericht in Lähn geschrieben hat? - Angeklagter: Das mag sein. - Vorsitzender: Ihre Schwiegermutter, die Frau Eckert, hat in diesen Briefen gegen Fräulein Zahn Stellung genommen, später aber widerrufen und schließlich den Widerruf ebenfalls widerrufen.

 

Vorsitzender: Fräulein Zahn behauptet, Sie hätten ihr auf einem Ausfluge nach Ottenbüttel gesagt, Sie wollten sich von Ihrer Frau scheiden lassen und wollten sie heiraten. - Angeklagter: Es ist möglich, daß ich über das Verhältnis zu meiner Frau gesprochen habe, bestreite aber, Fräulein Zahn einen Heiratsantrag gemacht zu haben.

 

Vors.: Sind Sie nicht mit den Damen auch nach Hamburg gefahren? - Angekl.: Ja! - Vors.: Haben Sie den Damen dort Geschenke gemacht? - Angekl.: Ich habe Fräulein Rohrbeck ein Paar Schuhe geschenkt. Dem Fräulein Zahn habe ich das Geld für ihre Einkäufe ausgelegt. Sie hatte mich darum gebeten und mir gesagt, sie würde es mir in Itzehoe zurückerstatten, hat es aber nicht zurückgegeben.

 

Vors.: Sie hatten den Damen einen Gegenbesuch in Aussicht gestellt und wollten mit Ihrer Frau nach Kleppelsdorf fahren! - Angekl.: Ich bin am 6. September 1920 allein nach Kleppelsdorf gereist. - Vors.: Wenn man verheiratet ist, macht man Gegenbesuche mit seiner Frau. - Angekl.: Der Besuch galt in erster Linie der materiellen Hilfe für Fräulein Rohrbeck. Ich habe auch in Kleppelsdorf die dringendsten Rechnungen bezahlt. - Vors.: Ja, Fräulein Zahn spricht von 850 und 2000 Mark. - Angekl.: Die Summen weiß ich nicht mehr genau.

 

Vors.: Bei dieser Gelegenheit sollen Sie geäußert haben, Sie möchten sich in Kleppelsdorf oder Umgegend als Naturfreund niederlassen? Sie wollten mit Fräulein Bauer, der Tochter des Gegenvormundes, in Verkehr treten und die Stimmung der Vormünder erkundigen. - Angekl.: Fräulein Zahn sagte mir, Fräulein Bauer könne keinen Mann bekommen. - Vors.: Hatten Sie nicht auch geäußert, daß Sie die Verwaltung des Gutes Kleppelsdorf übernehmen würden? - Angekl.: Davon ist keine Rede gewesen. Als ich hörte, daß die Felder nicht richtig abgeerntet würden, habe ich nur gesagt, daß ich die Bewirtschaftung anders machen würde. Zur Verwaltung des Gutes fehlten mir aber die nötigen Kenntnisse vollkommen. Ich war zwei Tage in Kleppelsdorf und bin nach Hause gefahren, nachdem ich den Besuch meiner Frau in Aussicht gestellt hatte.

 

Das Verschwinden von Frau Grupen.

Vors.: Was ist dann in Ottenbüttel passiert? Hatte Ihre Frau irgend etwas angedeutet, was sie beabsichtigte? - Angekl.: Meine Frau machte Andeutungen, daß   s i e   n a c h   A m e r i k a   fahren wolle.

 

Vors.: Wir kommen nun zu dem   V e r s c h w i n d e n   I h r e r   F r a u .   Da möchte ich Sie bitten, sich möglichst ausführlich zu äußern. Es ist doch an und für sich ganz wunderbar, daß eine Frau, die erst kurze Zeit verheiratet ist, Ihren Mann und ihre Kinder verläßt, um nach Amerika zu gehen. - Angekl.: Sie hat keinen Grund angeführt. - Vors.: Was sagten Sie als Ehemann? - Ich habe das nicht ernst genommen. Ich habe es als Scherz aufgenommen.

 

Vors.: Am 17. September sind Sie mit Ihrer Frau und Ihrer Schwiegermutter zum Notar nach Itzehoe gefahren. - Angekl.: Dort hat meine Frau zwei Hypotheken im Betrag von 52 000 Mark auf meinen Namen schreiben lassen. - Vors.: Haben Sie sich nicht auch von Frau Eckert Generalvollmacht erteilen lassen? - Angekl.: Nur auf Wunsch meiner Frau.

 

Vors.: Sie waren also jetzt im Besitz einer Generalvollmacht von Ihrer Frau, von Ihrer Schwiegermutter und ließen sich auch noch Hypotheken abtreten. Haben Sie denn vor dem Notar erklärt, daß Sie den Gegenwert für die Hypotheken gegeben haben? - Angekl.: Der Notar hat die Frage aufgeworfen, ob der Gegenwert erledigt sei. Darauf hat meine Frau gesagt: Ja, also eine Antwort gegeben, die nicht mit den Tatsachen übereinstimmte.

 

Vors.: Am 18. September sind Sie mit Ihrer Frau wieder beim Notar gewesen. Was haben Sie da gemacht? - Angekl.: Da haben wir die   G ü t e r t r e n n u n g   erklärt. - Vors.: Es ist doch wunderbar, wenn Sie auf einmal ohne gerichtlichen Grund Gütertrennung vereinbaren, nachdem Sie sich von Ihrer Frau und Schwiegermutter Generalvollmacht hatten geben lassen. - Angekl.: Die Gütertrennung ist von meiner Frau gewünscht worden. Ueber den Grund bin ich mir heute noch nicht klar. - Vors.: Ich auch nicht.

 

Was passierte am 19. September,

der ein Sonntag war? - Angekl.:   D a   i s t   m e i n e   F r a u   a b e n d s   n a c h   I t z e h o e   g e f a h r e n .   - Vors.: Wollen Sie sich nicht näher darüber auslassen?

 

Angekl.: Meine Frau wollte angeblich   n a c h   K l e p p e l s d o r f   fahren. - Vors.: Wie verabschiedete sich Ihre Frau von den Kindern und ihrer Mutter? - Angekl.: Nach meiner Ansicht hat sie sich wie immer verabschiedet. Ich habe dabei nichts beonderes gefunden.

 

Vors.: Hat Frau Eckert nicht eine Aeußerung getan: ach, es sei so traurig, daß die Tochter wegfahre, und hat Ihre Frau darauf nicht geantwortet: ach, ich fahre ja bloß nach Kleppelsdorf und bin bald wieder da? - Angekl.: Das ist mir nicht erinnerlich.

 

Vors.: Nun fuhren Sie im Wagen mit Ihrer Frau nach Itzehoe, acht Kilometer von Ottenbüttel. Nahmen Sie noch jemand mit? - Angekl.: Ja, die beiden Dienstmädchen, die Kläschen und die Gnierakowski. - Vors.: Lenkten Sie das Fuhrwerk selbst? - Angekl.: Ja. - Vors.: Wie war Ihre Frau bekleidet? - Angekl.: Sie hatte einen grünen Hut. Ob sie einen Mantel hatte, kann ich nicht genau sagen, aber einen Pelzkragen hatte sie mit. - Vors.: Wie war die Frau unterwegs? - Angekl.: Es ist mir nichts aufgefallen.

 

Vors.: Unterwegs haben Sie Kläschen und dann die Gnierakowski abgesetzt? Hat Ihre Frau auf dem Wege der Kläschen irgend etwas gegeben? - Angekl.: Ich habe gesehen, daß meine Frau der Kläschen einen Brief übergab. Sie äußerte dabei, daß in dem Briefe etwas bezüglich der Wäsche enthalten sei. Ich habe mich infolgedessen um den Brief nicht weiter gekümmert.

 

Vors.: In welchem Zuge ist Ihre Frau gefahren? - Angekl.: Das kann ich nicht sagen, weil ich am Bahnhof bei den Pferden geblieben bin. - Vors.: Also Sie haben Ihre Frau nicht auf den Bahnsteig begleitet? Hatte Ihre Frau nichts im Wagen zurückgelassen? - Angekl.: Ja, den Pelzkragen.

 

Vors.: Sie sind dann nach Ottenbüttel zurückgefahren. In der Voruntersuchung haben Sie ausgesagt, daß Sie eines der Dienstmädchen, das Sie während der Fahrt abgesetzt hatten, im Vereinshause abholen wollten? - Angekl.: Es kann möglich sein, daß ich dies dem Mädchen versprochen habe, aber weil es spät geworden war, bin ich allein nach Hause gefahren.

 

Vors.: Sie behaupten also, daß Sie vom Bahnhof Itzehoe sofort nach Hause gefahren und dort geblieben sind. Was passierte am nächsten Morgen? Ich möchte bemerken, daß   s e i t   d e m   1 9 .   S e p t e m b e r   F r a u   G r u p e n   v e r s c h w u n d en   i s t .   A l l e   N a c h f o r s c h u n g e n   n a c h   i h r   h a t t e n   k e i n e n .   Auch auf die Nachrichten in den Zeitungen über den Tod ihrer eigenen Tochter hat sie kein Lebenszeichen gegeben. - Angekl.: Frau Eckert sagte, sie glaube nicht, daß meine Frau nach Kleppelsdorf gefahren sei. Daraufhin habe ich nach Kleppelsdorf telegraphiert: „Trude nach dort abgereist.“

 

Vors.: Was hatte die Kläschen auf dem Abort gefunden? - Angekl.: Einen Brief von meiner Frau. - Vors.: Was stand in dem Briefe? - Angekl. zögernd: In dem Briefe waren Angaben gemacht,   d a ß   s i e   n i c h t   n a c h   K l e p p e l s d o r f   f a h r e ,   sondern verreisen wolle. - Vors.: Hat nichts von den Kindern und der Mutter daringestanden und davon, daß sie nach Amerika gehe und daß die Mutter und die Kinder unbesorgt sein könnten? - Angekl.: Das weiß ich nicht.

 

Vors.: Am 20. September war Ihr Geburtstag. War da nicht eine kleine Feier in Aussicht genommen? - Angekl.: Nein, meine Frau hat vor ihrer Abreise zum Ausdruck gebracht, daß der Geburtstag acht Tage später gefeiert werden soll.

 

Der Inhalt der Stahlkassette.

Vors.: Sie sind in dieser Zeit zu dem Steuerbeamten Lange gegangen und haben ihm erzählt, daß Ihnen ein Schlüssel zur   S t a h l k a s s e t t e   fehle. Was hatten Sie in der Kassette? - Angekl.: Mein Geld. - Vors.: Lange hat Ihnen einen Rat gegeben, wie man die Kassette ohne Schlüssel öffnen könne. Diesen Rat haben Sie auch befolgt. - Angekl.: Ja, ich habe die Mädchen aus der Küche gerufen. Die Mädchen haben die Kassette gehalten, ich habe dagegen geschlagen und da sprang die Kassette auf. Ich sah, daß kein Geld darin war, sondern nur ein Kouvert und mehrere kleine Zettel. Das Kouvert war an den Rechtsanwalt und Notar Reinicke in Itzehoe gerichtet. - Vors.: Haben Sie sonst noch etwas gefunden? - Angekl.: Es lag ein Zettel darin, eine   A b r e c h n u n g   v o n   d e r   S p a r k a s s e .

 

Vors.: Es ist festgestellt worden, daß   F r a u   G r u p e n ,   bevor sie verschwand, die   E i n z a h l u n g e n   f ü r   i h r e   K i n d e r   I r m a   u n d   U r s u l a   u n d   d a s   P f l e g e k i n d   R u t h   v o n   d e r   S p a r k a s s e   a b g e h o b e n   und daß sie sich dann persönlich am 18. September von Itzehoe   n a c h   L ü b e c k   a b g e m e l d e t   hat. Frau Grupen hatte sich vor ihrer Abreise auch bemüht, einen Anteilschein der Handelsgesellschaft deutscher Apotheker über 17 000 Mk. abzusetzen. - Angekl.: Der Anteilschein ist für 12 000 Mk. angeboten worden, meine Frau hat also unbedingt Geld haben müssen.

 

Verteidiger Justizrat Dr.   M a m r o t h   wirft die Frage auf, ob Frau Grupen vor ihrer Abreise sich hat Kleider ausbessern und Kostüme anfertigen lassen, und ob sie viel in Schauspielerkreisen verkehre. - Vors.: Ist Ihre Frau während der Kriegszeit Vereinen beigetreten und wollte sie nicht zur Bühne gehen? - Angekl.: Schon in ihrer Jugendzeit wollte sie zur Bühne, hat aber von den Eltern nicht die Erlaubnis erhalten. Vor ihrer Abreise hatte sie sich fünf Kleider machen lassen und die Sachen in einen Koffer verpackt.

 

Vors.: Sie nehmen an, daß diese 60 000 Mk. Ihre Frau mitgenommen hat? - Angekl.: Ja, meine Frau war immer bestrebt, sich viele Barmittel zu verschaffen.

 

Vors.: Was geschah mit dem Kouvert, das Sie in der Kassette gefunden haben? - Angekl.: Ich habe es zu dem Notar Reinicke geschafft, der hat das Kouvert geöffnet, da waren verschiedene Briefe drin. Die Briefe hat dann der Notar geöffnet. Es stand darin,   d a ß   m e i n e   F r a u   m i c h   v e r l a s s e n   h a t   und die Briefe waren gerichtet an Boos, Schade, Dorothea Rohrbeck, Frau Eckert, an einen Amtsrichter und an noch zwei Personen.

 

Vors.: Haben Sie nun sofort der Frau Eckert mitgeteilt, daß ihre Tochter nach Amerika gegangen sei? - Angekl.: Nein, mit diesen Briefen bin ich nach Berlin gefahren zum Herrn Schade, dem Vater des verunglückten ersten Mannes meiner Frau. Von Berlin fuhr ich nach Kleppelsdorf. - Vors.: Sie hatten aber gehört, daß Ihre Frau in Kleppelsdorf nicht eingetroffen sei? - Angekl.: Ich habe angenommen, daß sie sich verspätet und inzwischen doch dort angelangt sei.

 

Der Koffer der Frau Grupen.

Staatsanwalt: Warum schickten Sie ihr nicht bald den Koffer nach? Die Frau hatte doch kein Stück Wäsche mit. - Angekl.: Das konnte ich nicht wissen. - Vors.: Sie haben aber Ihrer Frau nach Kleppelsdorf telegraphiert: Koffer noch hier. - Verteidiger Dr. Ablaß: War irgend etwas über die Dauer der Reise nach Kleppelsdorf gesprochen worden? - Angekl.: Es waren acht Tage vorgesehen. - Staatsanwalt: Der Angeklagte wußte ganz genau, daß der Koffer in eine Waschanstalt nach Hamburg geschickt werden sollte und daß über den Koffer gar nicht mehr zu verfügen war. Der Vorsitzende verliest den Brief, den Frau Grupen auf der Fahrt zum Bahnhof Itzehoe dem Dienstmädchen übergeben hatte und der an den Knecht Raske gerichtet war. Der Brief lautet: „Otto soll morgen früh, den 20. 9. 20, wenn die Kinder zur Schule gefahren werden, den Rohrplattenkoffer, der im Schlafzimmer steht, Inhalt schmutzige Wäsche, als Eilgut auf meinen Namen nach Itzehoe-Bahnhof senden, wo derselbe abgeholt wird.“ Staatsanwalt: Der Koffer hatte also für die Frau gar kein Interesse mehr. Warum telegraphiert der Angeklagte: „Koffer noch hier.“ Warum ist der Koffer, der als Eilgut abgesandt werden sollte, 14 Tage stehen geblieben? - Angekl.: Der Transport des Koffers war mit dem Wagen, mit dem die Kinder zu Schule fuhren, nicht möglich. Ich hätte einen besonderen Wagen stellen müssen, aber die Pferde fehlten.

 

Vors.: Wann ist Ihnen der Zettel an Raske ausgehändigt worden? - Angekl.: Meines Wissens habe ich ihn erhalten, bevor der Abschiedsbrief bekannt wurde.

 

Vors.: Es ist auffallend, daß Sie, obwohl Sie und Ihre Frau Bankkonten hatten, einen so großen Betrag von 60 000 Mark in der Kassette verwahrten. - Angekl.: Der Betrag war kurz vorher eingegangen aus dem Verkauf von Vieh.

 

Vors.: Von Berlin fuhren Sie nach Kleppelsdorf. Am 26. September waren Sie dort. Was wollten Sie in Kleppelsdorf? - Angekl.: Ich wollte Dörte bitten, zur alten Großmutter zu kommen. Ich nahm an, daß Dörte als Enkelin der Großmutter etwas zur Seite stehen könnte.

 

Vors.: Was sagten Sie den Damen über das, war in Ottenbüttel passiert war? - Angekl.: Ich habe erzählt, daß meine Frau mich verlassen habe und daß sie Geäußert habe, nach Amerika zu wollen. - Vors.: Haben Sie auch gesagt, daß die Frau nach Kleppelsdorf fahren sollte, um den Damen Geld zu bringen? - Angekl.: Das kann möglich sein.

 

Vors.: Warum veranlaßten Sie Dorothea Rohrbeck, zur Großmutter zu fahren, warum sollte Fräulein Zahn nicht mit? - Angeklagter: Weil Fräulein Zahn mit Frau Eckert nicht gut stimmte.

 

Staatsanwalt: Ist es wahr, daß Ihre Frau 10 000 Mach nach Kleppelsdorf bringen wollte? - Angekl.: Das hat sie mir gegenüber zum Ausdruck gebracht.

 

Mit Dorothea Rohrbeck in Berlin.

Vors.: Sie fuhren also mit Fräulein Rohrbeck nach Berlin. Was haben Sie dort gemacht? - Angekl.: Ich habe Fräulein Rohrbeck zunächst im Christlichen Hospiz untergebracht und bin dann gegangen, eine Wohnung zu suchen. Als ich zurückkam, ging ich mit Fräulein Rohrbeck und einer Freundin von ihr in ein Restaurant. - Vors.: Als Sie mit den Damen in dem Restaurant saßen, sollen Sie plötzlich aufgesprungen sein und gesagt haben:   D a   g e h t   m e i n e   F r a u   v o r ü b e r !   - Angekl.: Ich habe damit zum Ausdruck bringen wollen, daß die vorübergehende Frau Aehnlichkeit mit meiner Frau hatte. - Vors.: Warum sind Sie aber sofort weggegangen? - Angekl.: Weil ich mit meinem Anzug nicht für das vornehme Lokal paßte.

 

Vors.: Nun sollen Sie bei einer Frau in Altona ein Zimmer für Sie und Ihre Nichte bestellt haben. - Angekl.: Ich habe nur für Dörte für den   T a g   ein Zimmer bestellt, damit sie sich von der Fahrt ausruhen konnte, während ich auf dem Versorgungsamt zu tun hatte.

 

Vors.:   D o r o t h e a   R o h r b e c k   h a t   o f f e n b a r   e i n e   g r o ß e   A n t i p a t h i e   g e g e n   S i e   a u f   d i e s e r   F a h r t   b e k o m m e n   u n d   v o n   B e r l i n   a u  s   a n   F r ä u l e i n   Z a h n   g e s c h r i e b e n ,   s i e   m ö c h t e   s o f o r t   n a c h k o m m e n ,   s o n s t   v e r z w e i f l e   s i e .   - Angekl.: Ich bestreite, Fräulein Dorothea Rohrbeck Veranlassung gegeben zu haben, diesen Brief zu schreiben.

 

Der Abschiedsbrief von Frau Grupen an ihre Mutter.

Vors.: Sie kamen nun mit Dorothea Rohrbeck bei der Großmutter in Itzehoe an. Was machten Sie dort? - Angekl.: Dort habe ich Frau Eckert den Abschiedsbrief gegeben. - Der Vorsitzende legt dem Angeklagten den Brief vor, der ihn wieder erkennt.

 

Vors.: Der Abschiedsbrief, den eine Tochter, die nach Amerika geht, an ihre Mutter schreibt, lautet:

 

„Ottenbüttel, 12. September 20.

Meine liebe Mutter!

Wenn Du in den Besitz dieser Zeilen gelangst, bin ich auf dem Wege nach Amerika, den ich ja schon des öfteren in Gedanken zurückgelegt habe, wie Du aus meinen Bemerkungen entnehmen konntest. Lange genug habe ich die Fessel in Deutschland getragen, und hat sich endlich mein Künstlerblut dagegen aufgelehnt, indem ich Deutschland den Rücken kehre. Du darfst nicht denken, daß Peter die Veranlassung zu diesem Schritt war, respektive unser Zusammenleben. Denn den Plan hatte ich schon, bevor ich Peter kennen lernte, und waren mir nur durch die Verhältnisse und meinen Besitz die Hände gebunden. Peter wird für die Kinder sorgen und Dir helfen. Es küßt Dich in Liebe

Deine Tochter Trude.“

 

Vors. zum Angeklagten: Haben Sie einen Abschiedsbrief von Ihrer Frau bekommen? - Angekl.: Nein.

 

Vors.: War nun die Großmutter sehr erfreut über den Besuch ihrer Enkelin? - Angekl.: Meines Erachtens war sie nicht sehr erfreut, aber auch nicht traurig. - Vors.: Sie sind mit Fräulein Rohrbeck drei oder vier Tage bei der Großmutter geblieben? Was geschah dann?

 

Die Fahrt auf dem Alster - Bassin.

Angekl.: Wir fuhren nach Hamburg. Fräulein Zahn war inzwischen nachgekommen. - Vors.: Auf dieser Reise haben Sie die beiden Damen auf dem Alsterbassin gerudert? Es wird Ihnen zum Vorwurf gemacht, daß Sie Dorothea Rohrbeck zweimal in Lebensgefahr gebracht haben. - Angekl.: Dörte hat schon immer für eine Alsterfahrt geschwärmt. Ich habe ihr daher den Vorschlag gemacht, nicht ins Theater zu gehen, sondern den Nachmittag zu einer Ruderpartie zu benutzen. - Vors.: Es wird Ihnen zur Last gelegt, daß Sie immer in die Wellen der Dampfer hineingefahren sind und dadurch das Boot in Gefahr gebracht haben, so daß sogar einmal vom Dampfer gerufen wurde: Vorsicht! Es kommen zwei Vorfälle in Betracht, einmal war Fräulein Zahn dabei. - Angekl.: Fräulein Zahn war ängstlich, während die Dörte scherzte. - Vors.: Sie sollen einmal das Ruder weggeworfen und sich dann lang in das Boot hingelegt haben, so daß Fräulein Rohrbeck um Hilfe gerufen habe. - Der Angeklagte bezeichnet den Vorfall als harmlos. Um das Ruder zu haschen, das dem Fräulein Rohrbeck entfallen war, habe er sich stark nach vorn gelegt; sich lang hinzulegen, sei bei der Konstruktion des Bootes ganz unmöglich. - Vors.: Fräulein Rohrbeck hat sich zu einer ganzen Anzahl Personen ausgelassen, daß der Vorgang nicht so harmlos gewesen sei. Sie will das sichere Gefühl gehabt haben,   d a ß   S i e   i h r   n a c h   d e m   L e b e n   t r a c h t e t e n .   - Angekl.: Ich kann nicht glauben, daß Fräulein Rohrbeck so etwas gesagt hat. - Verteidiger Dr. Mamroth: Haben Sie etwa das Mädchen mit seiner Angst geneckt? Der Angeklagte gibt dies als möglich zu. Ueberdies sei er ein guter Schwimmer, aber die Vorgänge seien ganz ungefährlich gewesen.

 

Vors.: Warum hatten Sie in Hamburg den Damen erklärt, Sie müßten plötzlich zu Ihrer kranken Mutter? - Angekl.: Ich hatte Fräulein Zahn 7500 Mark übergeben und ihr gesagt, daß ich unmöglich länger dableiben könne. Bald würde ich aber in der Lage sein, ihr weitere Mittel zu übersenden. Augenblicklich wäre ich wegen der Mitnahme der Gelder durch meine Frau hierzu nicht in der Lage. Fräulein Zahn sagte, ich solle auf keinen Fall Gelder an das Postamt in Lähn, sondern an die Post in Hirschberg adressieren, denn in Lähn dürfe kein Mensch etwas davon wissen.

 

Eine neue Reise Dorotheas.

Vors.: Nach Oldenbüttel zurückgekehrt, haben Sie am 1. November Fräulein Rohrbeck 500 Mark übersandt mit der Aufforderung, am nächsten Tage nach Berlin zu kommen. - Angekl.: Ich habe nach Kleppelsdorf ein Telegramm gesandt und angefragt, ob eine Zusammenkunft in Berlin erwünscht wäre. Darauf ist eine bejahende Antwort eingegangen.

 

Vors.: Bereits am 30. Oktober telegraphierten Sie: Erwarte Dich bestimmt Dienstag abend 10 Uhr Wartesaal zweiter Klasse Görlitzer Bahnhof. Sie kamen auf einmal auf dem Görlitzer Bahnhof mit dem Auto vorgefahren und sagten, Sie müßten sofort nach Hamburg. Was sollten die Damen mit Ihnen in Hamburg? - Angekl.: Dort hatte ich von einem Geschäftsfreund Geld zu erwarten, mit dem ich Fräulein Zahn helfen wollte.

 

Vors.: Haben Sie den Damen nicht gesagt, Sie müßten sie auch mitnehmen nach Itzehoe, dort brauchten Sie ihre Unterschrift in einem Familienrat im Kampfe gegen den Vormund? - Angekl.: Fräulein Zahn hat mich gebeten, an dem Familienrat teilzunehmen.

 

Vors.: Warum sind Sie aber von Hamburg nach Kiel gefahren? - Angekl.: Weil bei den großen Ausgaben, welche Frl. Zahn machte, der Aufenthalt in Hamburg teurer gewesen wäre, als die Fahrt nach Kiel.

 

Vors.: Haben die Damen auf dem Rückwege von Kiel nach Hamburg davon gesprochen, daß Sie ihnen Geschenke machen wollten? Ob sie etwa einen Weihnachtswunsch hätten? - Angeklagter: Ja! Die Dörte hat einen Wunschzettel geschrieben und mit ausgehändigt. Fräulein Rohrbeck wünschte sich verschiedene Kleiderstoffe. Dem Fräulein Zahn wollte ich eine jährliche Rente von 10 000 Mark aussetzen.

 

Der Vorsitzende ersucht den Angeklagten um nähere Angaben über die angeblichen großen Ansprüche des Fräulein Zahn und ersucht ihn, sich dabei nicht in Widerspruch zu setzen mit den Aussagen, die Fräulein Zahn beeiden werde. In der Voruntersuchung habe der Angeklagte auf viele Fragen die Antwort verweigert, auf andere Fragen erklärt, darüber erst mit Auskunft zu geben, wenn er sich mit seinem Verteidiger beraten habe. - Verteidiger Dr. Ablaß bemerkt, er habe in der Voruntersuchung dem Angeklagten gesagt, wenn er etwas nicht genau wisse, solle er angeben, sich darüber erst später erklären zu wollen, um sich nicht in Widersprüche zu verwickeln und dadurch einen ungünstigen Eindruck zu machen. - Vorsitzender: Man kann aber aus dieser Erklärung andere Schlüsse ziehen. Welche Schlüsse die Geschworenen ziehen, unterliegt nicht meiner Beurteilung.

 

Vors.: Weiß der Angeklagte nicht anzugeben, wie groß die Ausgaben waren, die Fräulein Zahn gemacht? - Staatsanwalt: Warum hat der Angeklagte die Damen überhaupt nach Berlin eingeladen, und warum ist er nach Kiel anstatt nach Hamburg gefahren? - Angekl.: Ich bin nach Kiel gefahren, weil mir der Aufenthalt der Damen in Hamburg zu teuer geworden wäre, außerdem wollte ich in Kiel meine kranke Mutter besuchen.

 

Vors.: In Hamburg sollen Sie mit den Damen in ein Absteigequartier gegangen sein? - Angekl.: Ich wußte nicht, daß es ein solches Quartier ist und ich glaube es auch nicht. - Vors.: Die Damen sollen sich hier aber gar nicht wohlgefühlt haben, auch das Zimmer gefiel ihnen nicht. Wohnten Sie übrigens in derselben Wohnung? - Angekl.: Jawohl, aber in einem anderen Zimmer. - Vors.: Sie sollen abends weggegangen sein und nachts an die Tür der Damen geklopft haben? - Angekl.: Ich sah noch Licht in ihrem Zimmer und wünschte ihnen „Gute Nacht“. Dabei habe ich an die Zimmertür geklopft. - Der Angeklagte bestreitet dann, daß er, wie man ihm zum Vorwurf macht, in Hamburg überhaupt ein Absteigequartier gehabt habe.

 

Vors.: Am anderen Morgen sollen Sie nun den Damen erklärt haben, daß Sie ihnen finanziell nicht helfen könnten. - Angekl.: Jawohl, ich schickte Fräulein Zahn eine Visitenkarte. - Der Inhalt der Karte wird verlesen und lautet: „Liebe Berti! Ich werde um 10 Uhr nicht hier sein können, da ich zu meinem Bruder zu einer notwendigen Besprechung muß.“ - Vors.: Und zwei Stunden später schrieben Sie dann einen Brief, daß Sie in der ganzen Voruntersuchung nichts darüber geäußert, daß Sie Ihr ganzes Vermögen verloren hätten, und schickten ihnen 200 Mark, damit sie nach Hause fahren konnten. - Der Angeklagte bejaht dies.

 

Grupen nach der Abreise seiner Frau.

Vors.: Was haben Sie in Oldenbüttel über den Verbleib ihrer Frau mitgeteilt? Haben Sie überhaupt Ermittelungen angestellt? - Angekl.: Ich habe geglaubt, daß sie sich bei dem Fabrikbesitzer Schulz, mit dem sie ein Verhältnis hatte, aushalte.

 

Vors.: Der Frau Eckert haben Sie gesagt, Ihre Frau sei nach Hamburg, bei Vielhaak haben Sie gesagt, daß Sie mit Ihrer Frau schiedlich friedlich auseinander gegangen seien. Einer anderen Frau haben Sie gesagt, daß sie zu einer Freundin gefahren sei, und wieder einer anderen Frau, daß sie zur Bühne gegangen sei.

 

Verteidiger   D r .   A b l a ß   fragt, ob es richtig sei, daß der   F a b r i k b e s i t z e r   den ehebrecherischen Verkehr mit   G r u p e n s   F r a u   auch nach dem Tode ihres ersten Mannes fortgesetzt habe, und ob Frau Grupen aus Perleberg gegangen sei, weil sie von der Gesellschaft gemieden wurde, und ob ein Verfahren gegen den Fabrikbesitzer wegen des angeblichen Jagdunglücks des Schade geschwebt habe. Der Angeklagte bejaht das erstere, ob aber ein Ermittelungsverfahren gegen den Fabrikbesitzer geschwebt hat, weiß er nicht.

 

Ein Geschworener: Wie ist es möglich, daß der Angeklagte innerhalb dreier Stunden sein ganzes Vermögen verloren hat? - Angekl.: Ich hatte einem Geschäftsfreund großes Vertrauen entgegengebracht. - Vors.: Wie groß war der Verlust? - Angekl.: Das weiß ich nicht genau.

 

Grupen und Fräulein Zahn.

Vors.: Wir kommen jetzt zu einem anderen Kapitel. Nachdem, was Sie uns bisher erzählt, Angeklagter, haben Sie für Fräulein und Fräulein Rohrbeck sehr freundschaftliche Gefühle gehegt. Hinter deren Rücken haben Sie aber ganz anders gehandelt. Am 14. September haben Sie an   V i e l h a c k   geschrieben, daß Sie mit ihm in Verbindung treten wollen. Was erzählten Sie nun dem Vormund? - Angekl.: Ich mußte annehmen, daß die Sache mit dem Vormund nicht so schlimm sei. - Vors.: Haben Sie dem Vormund nicht auch erzählt, daß Fräulein Zahn für die Erziehung der Dörte nicht geeignet sei? - Angekl.: Jawohl, in einigen Punkten war ich auch der Ansicht. - Vors.: Wieso? - Angekl.: Fräul. Zahn erzählte dem Kinde ihre Liebesgeschichte. - Vors.: Was war das für eine Liebesgeschichte? - Angekl.: Sie hätte zu Rohrbeck in näheren Beziehungen gestanden.

 

Vors.: Es ist richtig, daß sie in sehr nahen Beziehungen zur Familie Rohrbeck gestanden hat, denn sie hat sich des Kindes nach dem Tode der Mutter angenommen, und Rohrbeck hat sie noch auf dem Sterbebett heiraten wollen. Angeklagter, Sie scheinen auch hier den Mund recht voll genommen zu haben. - Angekl.: Ich möchte hier keine weiteren Erklärungen abgeben.

 

Vors.: Sie haben weiter dem Vormund erklärt, daß Fräulein Zahn zu viel ausgebe. Sie hätten ihr bereits 3000 Mk. gegen Quittung gegeben, und nun wollte sie noch 8000 Mk. haben. Eine Quittung ist aber tatsächlich nicht vorhanden. - Der Angeklagte erklärt hierzu, daß in der Tat eine solche Quittung nicht vorhanden sei, daß ihn aber der Vormund deshalb als Zeugen vorschlagen wollte in einem Prozeß, der zwischen dem Vormund und Fräulein Zahn schwebte. Er habe aber gebeten, davon abzusehen, weil er erst nach Kleppelsdorf fahren und Erkundigungen einziehen wollte.

 

Vors.: Auf der einen Seite machen Sie also Geschenke, auf der anderen Seite stellen Sie sich dem Vormund zur Verfügung. Sie haben dann dem Vormund geschrieben, daß Sie kommen wollen, tatsächlich sind Sie aber erst am 12. Januar zu ihm gefahren und haben hier Fräulein Zahn schlecht gemacht. U. a. haben Sie erzählt, daß Fräulein Rohrbeck zuviel Zigaretten rauche usw. - Der Angeklagte erklärt hierzu, daß er es nicht für recht gehalten habe, daß Fräulein Zahn es billigte, daß Dörte sich von dem Taschengeld, das er, Grupen, ihr gegeben, sich sofort eine Zigarettenspitze gekauft habe.

 

Die Reise nach Kleppelsdorf.

Weiter wird festgestellt, daß Grupen nach Kleppelsdorf geschrieben hat, Vielhack wolle ihn in dem Prozeß als Zeugen nennen, die Dörte und Fräulein Zahn möchten deshalb nach Hamburg kommen. Inzwischen hatte man in Kleppelsdorf erfahren, daß Grupen tatsächlich als Zeuge benannt war, und Dorothea Rohrbeck fragte ihn deshalb brieflich, ob dies wahr sei. Grupen schrieb dann, daß er eventuell auch nach Hirschberg kommen könne, um mit dem Notar Rechtsanwalt Dr. Pfeiffer die Sache zu besprechen. Fräulein Zahn teilte Grupen mit, er solle nach Hirschberg zum Notar kommen. Darauf telegraphierte Grupen, er komme; ob die Großmutter vorübergehend mitkommen dürfe.

 

Vors.: Was wollten Sie mit dem Rechtsanwalt besprechen? - Angekl.: Ich war mißtrauisch geworden, ob die Angaben von Fräulein Zahn auch stimmten. Der Vormund erzählte mir, daß man in Kleppelsdorf zu große Ausgaben mache, während man mir dort gesagt hatte, der Vormund habe den Wald, das Auto und die Pferde verschleudert, sodaß sie nicht einmal Pferde hätten, um das Korn vom Felde abzufahren. Von Kleppelsdorf war die Antwort gekommen: „Besuch willkommen.“

 

Darauf reiste der Angeklagte mit Frau Eckert, der Ursula und Irma Schade, sowie der Stütze Mohr nach Kleppelsdorf.

 

Vors.: In Kleppelsdorf war der Empfang wohl etwas kühl, weil fünf statt zwei Personen kamen. - Angekl.: Als wir in Kleppelsdorf ankamen, haben wir lange warten müssen, ehe man uns ein Zimmer anwies. Frau Eckert war darüber ehr ärgerlich, ebenso Ursula. Wie der Angeklagte weiter erzählt, war Frau Eckert so erregt, daß sie sagte: Sie werde es der Kleppelsdorfer Gesellschaft noch abgewöhnen, und es würde in Kleppelsdorf, wie der Vormund gesagt hätte, noch ein Ende mit Schrecken nehmen.

 

Hierauf wurden zum besseren Verständnis für die Geschworenen zwei Tafeln aufgestellt, auf denen die Grundrisse des Schlosses aufgezeichnet waren. An Hand dieser Zeichnungen zeigte der Angeklagte dann, daß seiner Familie im Erdgeschoß eine Wohnung angewiesen wurde und zwar im sogenannten Schlafzimmer. Aus diesem führt eine Tür in die Plättstube, daran anstoßend war das sogenannte Amtszimmer. Der Angeklagte selbst schlief im zweiten Stock in einem anderen Flügel.

 

Keine falsche eidesstattliche Versicherung.

 Am 9. Februar fuhr Grupen zum Rechtsanwalt Dr. Pfeiffer in Hirschberg. Dort sollte er eine eidesstattliche Versicherung abgeben, daß ihm nichts davon bekannt sei, daß die Rohrbeck für Fräulein Zahn einen Revers unterschrieben habe. Der Angeklagte bemerkt weiter, daß er Frau Eckert nicht beeinflußt habe und daß er keine falsche eidesstattliche Versicherung fallen gelassen.

 

Vors.: Womit vertrieben Sie sich in Kleppelsdorf die Zeit? - Angekl.: Ich habe gelesen und hielt mich in der Regel in den Räumlichkeiten des ersten Stockes auf. - Der Angeklagte gibt dann eine nähere Erklärung der Räumlichkeiten im ersten Stock. Diese bestanden in einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer, an das sich das sogenannte   W i n t e r - W o h n z i m m e r   schloß. Dieses hatte einen Ausgang nach dem Kinderzimmer und einen durch ein Schrankzimmer auf den Flur. - Vors.: Haben Sie in Kleppelsdorf Ausflüge gemacht? - Angekl.: Blos einmal, sonst war ich immer zu Hause.

 

Die Traurigkeit Ursula Schades.

Vors.: Was machten die Kinder? - Angekl.: Die haben gelesen. Nachdem der Vorsitzende bemerkt, daß die Kinder recht vergnügt gespielt haben sollen, fragt er den Angeklagten: In welcher Gemütsverfassung war   U r s u l a ?   - Angeklagter: Sie war in Itzehoe manchmal sehr traurig und hat öfter geweint. Ich habe wiederholt versucht, den Grund zu erforschen, sie sagte ihn mir aber nicht. Auf der Fahrt hierher, - wir fuhren zweiter Klasse, - hatte ich auch den Kindern gesagt, sie möchten sich etwas hinlegen. Ursula tat es aber nicht. Während der Fahrt äußerte Ursula, sie freue sich gar nicht mehr auf den Besuch, habe auch Dörte nicht mehr lieb, weil sie so häßlich zur Großmutter sei. Ich glaube nicht, daß, wie man sagt, Ursula auf der Fahrt vergnügt gewesen sei. - Vors.: Haben Sie bemerkt, daß Ursula eine sogenannte Untertasche trug. - Angekl.: Das weiß ich nicht. - Der Angeklagte gibt dann noch an, daß ihm Frau Eckert gesagt, Ursula habe in der Nacht vom 12. zum 13. sehr unruhig geschlafen und sogenannte Angstzustände gehabt. Weiter erklärt er, daß   z w i s c h e n   d e m   9 .   u n d   1 4 .   F e b r u a r   Ursula der Stütze Mohr einen   B r i e f   gegeben habe, der eine Ueberraschung für die Großmutter sei. Er weiß nicht, ob Ursula gesagt habe, sie möchte den Brief erst morgen abgeben. Weiter wird festgestellt, daß Ursula einen   B r i e f   a n   e i n e   F r a u   B a r t e l s   in Itzehoe geschrieben hat. In dem Briefe teilt sie mit, daß sie sich   f r e u e ,   in Kleppelsdorf zu sein. Zum Schluß heißt es:   „ E s   g r ü ß t   S i e   I h r e   U r s e l . „   Darüber stand das offenbar erst später hineingeschriebene Wort:   „ t r a u r i g e “ .   Der Angeklagte weiß keine Erklärung dafür, warum Ursula geschrieben hat: „Ihre   t r a u r i g e   Ursel.“ Dieser Brief ist aber   n i c h t   a b g e s c h i c k t   worden, sondern der Angeklagte hat ihn in seine Gesäßtasche gesteckt. - Vors.: Warum haben Sie in der ganzen Voruntersuchung nichts darüber geäußert, daß Ursula traurig war. - Angekl. schweigt.

 

Der Angeklagte über den Mordtag.

Ueber die   E r e i g n i s s e   a m   1 4 .   F e b r u a r ,   dem Mordtage, gibt der   A n g e k l a g t e   f o l g e n d e   S c h i l d e r u n g :   Im Laufe des Vormittags ist Fräulein   R o h r b e c k   mit   I r m a   in der Stadt gewesen, von wo sie gegen ½ 12 Uhr zurückkamen. Fräulein Rohrbeck ging in das Kinderspielzimmer, während er sich im Nebenzimmer befand. Die Verbindungstür zwischen den beiden Zimmern stand offen. Ich habe nicht gehört, daß Fräulein Zahn das Dienstmädchen   M e n d e   mit einem Auftrage zur Stadt sandte. Ich habe Mühle gespielt mit   U r s u l a ,   die aber sehr unaufmerksam dabei war, dann mit Irma.   U r s u l a   h a t   d a n n   d a s   Z i m m e r   v e r l a s s e n   u n d   s o l l   F r ä u l e i n   R o h r b e c k   n a c h   u n t e n   g e r u f e n   h a b e n .   Fräulein   Z a h n   hat sich aus dem Nebenzimmer mit mir über den Stand der Spielpartie der Mühle unterhalten. Kurze Zeit darauf habe Fräulein Zahn Irma nach unten geschickt, um Dörte zu holen. Irma hat erst die Mühlepartie zu Ende spielen dürfen. Ich sagte darauf zu Fräulein Zahn: „Irma wird gleich gehen, wir sind sofort fertig.“ Irma ging auch nach unten,   f a n d   a b e r   D ö r t e   n i c h t .   Sie kam zurück und wollte einen Apfel in den Ofen werfen, konnte aber die Tür des Ofens nicht aufbekommen. Irma ging dann nach dem Abort und warf den Apfel dort hinein, während ich mit der Stütze Mohr weiter Mühle spielte.

 

Staatsanwalt: Der Angeklagte gibt also zu, zeitweilig mit Frau Eckert und Fräulein Mohr   a l l e i n   im Zimmer gewesen zu sein.

 

Angekl.: Jawohl. Irma war zweimal kurze Zeit außerhalb des Zimmers, das zweite Mal, nachdem die Mende uns zu Tisch gerufen hatte. - Vors.: Fräulein Zahn wird bekunden, daß wiederholt die Tür geklinkt hat?

 

Angekl.: Ja, Irma hat zweimal das Zimmer verlassen und ist zweimal wieder hereingekommen.

 

Vors.: Das kann Fräulein Zahn nicht gemeint haben. Sie selbst hatte ja das eine Mal Irma beauftragt, Fräulein Rohrbeck zu suchen.

 

Vors.: Sind Sie nicht auch im Zimmer hin- und hergegangen? - Angekl.: Ich habe Fräulein Zahn gebeten, von den Apfelsinen, die ich im Mühlespiel verloren hatte, zwei zurückzugeben. Bloß zu diesem Zweck ging ich   i n   d a s   N e b e n z i m m e r .   Darauf habe ich gemeinschaftlich mit Irma und der Mohr weitergespielt. Das Dienstmädchen   M e n d e   kam herauf und sagte: „Es ist angerichtet.“ Als wir uns zum Essen begeben wollten,   k a m   u n s   d i e   M e n d e   a u f   d e r   T r e p p e   e n t g e g e n   mit den Worten:   D i e   K i n d e r   l i e g e n   u n t e n ! “   Der Angeklagte will nicht gehört haben, daß Fräulein Rohrbeck zu Ursula, als diese sie, die Rohrbeck, aus dem Zimmer geholt hat, sagte: „Ursel, ich komme gleich mit.“ Er will auch das Aufstehen und Weggehen der Rohrbeck nicht gesehen haben.

 

Angekl.: Nachdem die Mende uns entgegenkam mit dem Schreckensruf, sind wir alle sofort nach unten gelaufen. Ich habe im ersten Moment das Bedürfnis gehabt, einen Arzt herbeizurufen, deshalb lief ich zum Telephon. Unterwegs traf ich Fräulein Zahn und sagte dieser, sie solle einen Arzt rufen lassen. Ich ging dann in das Zimmer zurück und legte Dörte aufs Bett.

 

Die Sicherung der Mordwaffe.

Der Angeklagte gibt dann eine Beschreibung des Zimmers und seiner Einrichtungsgegenstände. Daß ich aufgeregt war, ist bei diesem Vorfall wohl verständlich. Als der Arzt kam, habe ich gebeten: Herr Doktor, helfen Sie Ursel zuerst. - Vors.: Wo lag die Ursula? - Angekl.: Sie kauerte am Schrank. - Vors.: Haben Sie Verletzungen gesehen? - Angekl.: Ja. Von einem der Anwesenden wurde dann gesagt:   D o r t   l i e g t   d i e   P i s t o l e .   - Vors.: Haben Sie die Pistole aufgehoben? - Angeklagter: Ich glaube, daß ich sie aufgehoben und auf einen in der Nähe stehenden Rohrplattenkoffer gelegt habe.

 

Vors.:   H a b e n   S i e   d i e   P i s t o l e   g e -   o d e r   e n t s i c h e r t ?   - Angekl.: Das weiß ich nicht. - Vors.: Die Pistole soll gesichert gewesen sein! - Angeklagter: Es ist möglich, daß ich die Pistole ganz mechanisch gesichert habe. Ich kann mich auf die Vorgänge nicht mehr so genau besinnen. - Vors.: Wissen Sie nicht mehr, ob Sie den Sicherungsflügel herumgelegt haben?  Angekl.: Das ist möglich, denn im Krieg ist uns ja immer und immer wieder gesagt worden, daß man die Waffe sichern soll. - Vors.: Haben Sie sofort erkannt, daß dies Ihre Waffe war? - Angekl.: Nein, weil ich die Pistole noch nicht lange hatte.

 

Der Brief „an Großmutti“.

 Bei der   U r s u l a   wurde bekanntlich eine   S c h a c h t e l   m i t   1 9   P a t r o n e n   in einer   U n t e r b i n d e t a s c h e   und ein   B r i e f   gefunden. Der Brief kommt zur Verlesung. Er lautet:

 

„Kleppelsdorf, 9.

Liebe Großmutti!

Sei mir nicht böse, daß ich Vati den Revolver aus dem Schreibtisch genommen habe. Ich will Dir helfen, Du sollst Dich nie mehr an Dörte ärgern. Als Vati Onkel Wilhelm das zeigte, habe ich zugesehen, wie es gemacht wurde, da hab ich mir ihn nachher heimlich mitgenommen. Es grüßt Dich und Vati.            Ursel.“

 

Die Adresse des Briefes lautete:   „ A n   G r o ß m u t t i . “

 

Vors.: Es soll dies derselbe Brief sein, der schon mehrere Male von der Mohr der Großmutter gegeben werden sollte.

 

Vors.: Sie sollen zu Frau Eckert gesagt haben:   „ D a   s o l l   e s   j a   m e i n e   P i s t o l e   s e i n . “   - Angekl.: ich habe am Nachmittag zu Frau Eckert gesagt: „An der ganzen Sache bin ich schuld, weil ich die Pistole nicht eingeschlossen habe.“ Frau Eckert sagte mir darauf: „Beruhige Dich doch,   D u   w a r s t   d o c h   d i e   g a n z e   Z e i t   b e i   m i r .“

 

Der Angeklagte gibt auf Befragen zu , daß er zu Sanitätsrat Dr. Scholz gesagt hat: „Können Sie Ursel nichts mehr geben, damit sie wenigstens aussagen kann, was sie dazu bewogen hat?“ - Vors.: Das soll geschehen sein,   n a c h d e m   Ihnen der Arzt gesagt hatte, daß hier alle ärztliche Kunst vorüber sei. - Angekl.: Wenn schon ich auch wußte, daß Ursel vielleicht nicht mehr zu retten sei, so hatte ich den Arzt doch gebeten, ob er sie nicht doch wenigstens noch einmal zum Bewußtsein erwecken könne.

 

Ein Geschworener; Wie lange Zeit mag vergangen sein, bis der Arzt gekommen ist? - Angekl.: Das können ungefähr 20 Minuten gewesen sein.

 

Justizr.   A b l a ß :   Ist die Wunde und das Gesicht der Ursula abgewischt worden? - Angekl.: Ja, die Schwester hat mit einem nassen Handtuch der Ursula das Gesicht abgerieben.

 

Vors.: Wie ist es möglich, daß die Pistole dahin gekommen ist? - Angekl.: Ich habe mir den Revolver gekauft, weil meine alte (hier fehlt Text, aber das Schriftbild geht ununterbrochen weiter) Ich habe die Pistole im Schreibtisch in Ottenbüttel aufbewahrt und habe sie meinem Bruder übergeben, der mich während meiner Abwesenheit vertreten sollte.   I c h   w e i ß    n i  c h t ,   w e r   d e n   R e v o l v e r   m i t   n a c h    K l e p p e l s d o r f   g e n o m m e n   h a t .   Das Fach, in dem der Revolver lag, hatte ich für meinen Bruder offen gelassen.   I c h   h a b e   U r s u l a   e i n m a l   b e i   d i e s e m   F a c h   g e s e h e n   und ihr einen Verweis erteilt und sie aus dem Zimmer gewiesen. Ich nehme an, daß sie den   R e v o l v e r   a n   s i c h   g e n o m m e n   und mit nach Kleppelsdorf genommen hat.

 

Auf die Frage, wie Ursula den Revolver wohl transportiert habe, sagte der Angeklagte: Ich weiß es nicht. Ich vermute, daß sie ihn im Mantel getragen hat und folgere dies daraus, daß sie sich im Kupee nicht hinlegen wollte.

 

Sachverständiger Kreisarzt   D r .   P e t e r s -   Löwenberg: War die Waffe   g e l a d e n ,   als Sie sie dem Bruder übergaben? - Angekl.: Ja. - Verteidiger   D r .   A b l a ß :   Kann der Angeklagte selbst laden? - Angekl.: Wir haben uns beide daran beteiligt.

 

Darauf wird die Verhandlung um 8 Uhr abends auf Dienstag vertagt.

 

 

*

Dienstag-Sitzung.

Zu Beginn der heutigen Sitzung wird die kommissarische Vernehmung einer in Ottenbüttel wohnenden Entlastungszeugin beschlossen, die an Grippe erkrankt ist. Die Zeugin soll bekunden, daß Grupen, als ihm nahegelegt wurde, nach dem Verschwinden seiner Frau seine Stiefkinder zu verlassen, erklärt habe: „Nein, das tue ich nicht, ich habe die Kinder lieb.“

 

Auf Anregung des Sachverständigen, Geheimrat   L e s s e r ,   wird beschlossen, bei der morgen in Kleppelsdorf stattfindenden Verhandlung   S c h i e ß v e r s u c h e   an einem lebenden Tier vorzunehmen, um festzustellen, ob eine Geschwulst bei Schußwunden nur dann entsteht, wenn der Schuß aus nächster Nähe abgegeben worden ist.

 

Als Zeugen sind heute vorgeladen: Fräulein   Z a h n ,   Herr   V i e l h a c k ,   Rechtsanwalt   D r .   P f e i f f e r ,   Frau   E c k e r t ,   Frl.   M o h r ,   Landgerichtsrat   D u b i e l   und Photograph   B l u m e .

 

Die Erbschaft von Kleppelsdorf.

Grupen wird hierauf aufgefordert, nochmals eine Erklärung abzugeben über seine nach der Entdeckung des Doppelmordes angeblich geplante Aeußerung zu Frau Eckert: „Weißt Du auch, daß Du jetzt Erbin von Kleppelsdorf bist?“

 

Angekl.: Ich habe diese Aeußerung nicht getan. Wir saßen abends gegen 8 Uhr im unteren Eckzimmer. - Vors. (unterbrechend): Sie sollen die Aeußerung bereits nachmittags 3 Uhr getan haben. - Angekl.: Das ist ausgeschlossen. Als wir abends zusammensaßen, hat Frau Eckert davon gesprochen, daß Herr Alfred Rohrbeck jetzt nicht mehr so große Sorge zu haben brauche, da er Erbe geworden sei. - Vors.: Hat Frau Eckert mit Ihnen nicht davon gesprochen, wie im Falle eines Todes der Dorothea Rohrbeck sich die Erbschaftsverhältnisse gestalten würden? - Angekl.: Ich habe Frau Eckert an jenem Abend gesagt, daß sie Miterbin sei, daß ich ihr aber gesagt hätte, wieviel auf sie entfalle, ist mir nicht bekannt. - Vors.: Es wird behauptet, daß Sie kurz nach 3 Uhr, als Amtsgerichtsrat Thomas aus Lähn am Tatort eingetroffen war, gesagt haben: „Die ganze Schuld an dem Verhängnis liegt daran, daß ich die Pistole nicht eingeschlossen habe.“ - Angekl.: Ja, und Frau Eckert beruhigte mich, indem sie sagte, ich könne doch nichts dafür, daß die Ursula die Pistole an sich genommen habe.

 

„ B l e i b t   b e i   E u e r e r   A u s s a g e ! “

Dem Angeklagten wird vorgehalten, daß er, als der Landjäger Klopsch im Flur des Schlosses Telefonierte, hinzugetreten sei, und als ihn der Landjäger aufgefordert habe, wieder in sein Zimmer zurückzugehen, geantwortet habe, „ich werde wohl bewacht?“

 

In der Nacht zum 15. wurde dem Angeklagten seine Verhaftung mitgeteilt. Der Landjäger Klopsch verbot dem Angeklagten, sich mit Frau Eckert und dem Fräulein Mohr zu unterhalten. - Vors.: Haben Sie bei der Abführung nicht gesagt:   „ W e n n   I h r   a u s s a g t ,   d a ß   I h r   w i ß t ,   d a ß   i c h   o b e n   i m   Z i m m e r   w a r ,   k o m m e   i c h   m o r g e n   w i e d e r   f r e i “ ?   - Angekl.: Ich habe nur gesagt, daß sich meine Unschuld sicherlich in einigen Tagen herausstellen wird. - Vors.: Am nächsten Tage wurden Sie vom Gefängnis in Lähn wieder nach Kleppelsdorf zurück- und von dort nachmittags nach Hirschberg gebracht. Da haben Sie vom Landjäger Klopsch verlangt, sich von Frau Eckert und der Irma verabschieden zu dürfen. - Angekl.: Ich bin mir nicht bewußt, daß ich das verlangt habe. Man hat mich aber unten zum Abschied erwartet. - Vors.: Sie sollen beim Abschied gesagt haben:   B l e i b t   b e i   E u e r e r   A u s s a g e !   - Angekl.: Das ist möglich! - Vors.: Landjäger Klopsch soll Ihnen verboten haben, von der Sache mit Ihren Angehörigen zu sprechen. Dieses Verbot sollen Sie aber nicht beachtet, Sie sollen trotzdem weiter gesprochen haben, und zwar in   P l a t t d e u t s c h .   - Angekl.: Es ist möglich, daß ich mit Fräulein Mohr plattdeutsch gesprochen habe; sie solle sich vollkommen an die Wahrheit halten und auch sagen, daß wir uns näher gestanden haben.

 

Vors.: Sie sollen vor Ihrem Transport nach Hirschberg den Amtsgerichtsrat Thomas gefragt haben, ob Frau Eckert, Fräulein Mohr und die kleine Irma bei ihrer Angabe bleiben, daß Sie   d i e   g a n z e   Z e i t   n i c h t   v o n   I h r e m   T i s c h e   w e g g e g a n g e n    seien? - Angekl.: Eine solche Frage hätte ich nur stellen können, wenn mir bekannt geworden wäre, daß eine neue Vernehmung der Drei stattgefunden hat, ich habe aber davon nichts gehört.

 

Ein Heiratsantrag?

Vors.: Nun will ich Ihnen die bestimmte Frage vorlegen: Haben Sie jemals Fräulein Dorothea Rohrbeck einen Heiratsantrag gemacht? - Angekl. (mit Entschiedenheit): Nein. - Vors.: Es werden aber Zeugen auftreten, die bekunden werden, daß Fräulein Rohrbeck ihnen mitgeteilt und auch geschrieben habe, daß Sie ihr einen Heiratsantrag gemacht haben. - Angekl.: Ich bin fest überzeugt, daß dies die Zeugen nicht bekunden können. Es wird ja auch möglich sein, einen solchen Brief, wenn er existiert, vorzulegen. - Vors.: In der Voruntersuchung ist festgestellt worden, daß Fräulein Rohrbeck der Oberschwester Grube, dem Frl. Zahn und auch Herrn Dr. Baier Mitteilungen von Ihren Heiratsanträgen gemacht hat. - Angekl.: Einen feststehenden Heiratsantrag habe ich Dörte Rohrbeck nicht gemacht. Ich habe mich nur bereit erklärt, dem Fräulein Rohrbeck auf ihre Bitten hin meine Unterstützung zuteil werden zu lassen, aber einen Heiratsantrag wollte ich daraus nicht verleiten.

 

Ursula.

Sachverständiger Geheimrat   D r .   L e s s e r   wünscht Aufklärung über das Temperament der Ursula Schade und ihr Verhältnis zu dem Angeklagten. Der Angeklagte erklärt, Ursula sei häufigem Stimmungswechsel unterworfen gewesen. Er habe schon 1919 von ihr den Eindruck gewonnen, daß sie zu Schwermut neide, Zeitweise sei sie auch lustig gewesen.

 

Ueber das Verhältnis der Dorothea Rohrbeck zu ihrer Großmutter Eckert äußert sich der Angeklagte dahin, daß, wenn der Großmutter das Benehmen der Dörte nicht gefallen habe, dies auf Fräulein Zahn zurückzuführen sei. - Vors.: Wenige Tage vor der Tat soll eine Unterhaltung über das Verbleiben der Ursula auf Schloß Kleppelsdorf stattgefunden haben. - Angekl.: Fräulein Zahn hat gesagt, die Kinder könnten in Kleppelsdorf bleiben. Sie hat jedenfalls angenommen, daß dann die Kündigung vom Vormund nicht durchgeführt werden würde.

 

Hypnose?

Verteidiger   D r .   A b l a ß :   H a t   d e r   A n g e k l a g t e   s i c h   j e m a l s   m i t   H y p n o s e   b e s c h ä f t i g t ?   - Angekl.:   N e i n ,   n i e m a l s !

 

Der Schütze Grupen.

Vors. zum Angeklagten: Sind Sie ein guter Schütze? - Angekl.: Ich habe vor meiner Militärzeit kein Gewehr in Gebrauch genommen. Im Felde wurde ich mit dem Infanteriegewehr ausgebildet und nachher habe ich in Itzehoe einen Revolver gehabt. Man kann annehmen, daß ich verhältnismäßig gut schieße. Ich bin Ehrenmitglied der Schützengilde in Ottenbüttel und habe erste und zweite Preise bekommen. - Vors.: Haben Sie sich im Pistolenschießen geübt? - Angekl.: Davon ist mir nichts bekannt.

 

Ein Geschworener: War Ursula Schade Linkshänderin? - Angekl.: Nein, Rechtshänderin.

 

Die Verhandlung wendet sich nunmehr dem zweiten Teil der Anklage, dem von Grupen an seiner Stieftochter verübten   S i t t l i c h k e i t s v e r b r e c h e n   zu. Die   O e f f e n t l i c h k e i t   wird während dieses Teiles der Verhandlung   a u s g e s c h l o s s e n .   Der Antrag des Staatsanwalts, die Presse zuzulassen, wurde vom Gerichtshof abgelehnt. Auch die Pressevertreter müssen den Saal verlassen.

(Fortsetzung folgt.)

 

 

 

Donnerstag, den 8. Dezember 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf.

 

Beendigung der Vernehmung Grupens.

Frl. Zahn als Zeugin.

Hirschberg, 7. Dezember 1921.

Am Dienstag wurde die Vernehmung des Angeklagten Grupen zu Ende geführt. Der Eindruck, den man zu Anfang seiner Vernehmung von ihm erhalten und den wir gestern geschildert, bleibt weiterhin bestehen. Mit größter Spannung sah man am Dienstag nachmittag der Vernehmung einer Hauptzeugin, der Erzieherin Fräulein   B e r t h a   Z a h n ,   entgegen. Sie macht ihre Aussagen mit großer Sicherheit, so weit ihr Gedächtnis reicht. Besonderes Interesse beanspruchten einmal ihre Angaben über die angesichts des großen Vermögens der Dorothea Rohrbeck geradezu empörend geringen Mittel, welche dieser und ihrer Erzieherin zur Bestreitung des größten Teiles des Haushalts zur Verfügung gestellt worden waren, und dann die Inszenierung der Reisen, zu denen Grupen die beiden Damen unter Anknüpfung an ihre Geldverlegenheiten zu bestimmen wußte. 100 bis 150 Mark wöchentlich erhielt die Millionenerbin von Kleppelsdorf zur völlig ungenügenden Bestreitung von Ausgaben, die jeder noch so wirtschaftlich denkende Mensch unter diesen Umständen für höchst bescheiden und selbstverständlich halten mußte. Der Vorsitzende, dessen Verhandlungsführung ihm bereits allgemeine Sympathien verschafft hat, nahm auch Gelegenheit, diesen Punkt besonders zu unterstreichen. Das Kapitel „Konfirmationskleid“ insbesondere ist schwer zu begreifen. Daß der Angeklagte über manche Aussagen von Frl. Zahn weinig erbaut ist, erscheint nahe liegend, indessen weiß er sich zu beherrschen. Ungeklärt bleiben die Gründe, die Grupen veranlaßt haben, die beiden Kleppelsdorfer Damen, angeblich um ihnen Geld zu geben, nach Berlin gelockt und von dort nach Hamburg und Kiel, um den Ausdruck des Vorsitzenden zu gebrauchen, „verschleppt“ hat und sie dann dort unter der falschen Angabe, sein Vermögen verloren zu haben, plötzlich allein hat sitzen lassen. Zwischen den Aussagen Grupens und denen des Frl. Zahn über diese dunklen Vorgänge klaffen mancherlei Widersprüche. Bis zum Hauptereignis am Mordtage sind die Aussagen von Frl. Zahn am Dienstag noch nicht vorgedrungen. am heutigen Mittwoch finden Besichtigungen und Verhandlungen in   K l e p p e l s d o r f   statt, worauf die Vernehmung von Frl. Zahn am Donnerstag fortgesetzt werden dürfte.

 

Wir berichten über den weiteren Verlauf der Verhandlung:

 

Die Verhandlung wendet sich nunmehr dem zweiten Teil der Anklage, dem von Grupen an seiner Stieftochter verübten   S i t t l i c h k e i t s v e r b r e c h e n   unter

 

Ausschluß der Oeffentlichkeit

 

zu. Grupen bestritt das ihm zur Last gelegte Sittlichkeitsverbrechen an der 13 Jahre alten Stieftochter Ursula. Es steht andererseits fest, daß die Ursula schwer geschlechtskrank war und auch der Stiefvater ein Leiden hatte. Grupen konnte einen der Aerzte, wo das Kind in Hamburg behandelt wurde, nicht näher bezeichnen. Ein anderer Arzt, Dr. Georg Reyer-Hamburg, ist als Zeuge zur Stelle. Grupen behauptet im übrigen, daß die Mutter das Kind anormal behandelt habe, was wohl ein Grund für ihr späteres Verschwinden sei.

 

Grupens Vermögensverhältnisse

werden nach Wiederherstellung der Oeffentlichkeit erörtert. Der Angeklagte, der bekanntlich das Maurerhandwerk gelernt hat, macht folgende Angaben: Sein erstes Geld verdiente er 1913 als Bauführer; er habe damals sparsam gelebt und etwas zurückgelegt. 1919 erhielt er das väterliche Grundstück in Haseldorf zum Geschenk, wogegen er sich zur Zahlung einer jährlichen Rente von 1000 Mk. am seine Eltern verpflichtete. Auf der Vulkanwerft hat er sich insofern gut gestanden, als er sich die Lebensmittel zum Teil von Hause kommen lassen konnte. Dann ist er einige Zeit in der Bootsbauerei seines Vaters tätig gewesen. In jener Zeit sind ihm vom Reiche 9000 Mk. für den im Kriege verlorenen Unterarm ausgezahlt worden. Später hat er durch Gutachten bei Grundstücksverkäufen Nebenverdienste gehabt. Als er Frau Schade heiratete, hatte er ungefähr 20 000 Mark Vermögen.

 

Vors.: Sie haben aber in Hamburg verschiedentlich Darlehen aufgenommen. - Angekl.: Ja, der plötzlichen Verlegenheiten habe ich mir einmal 700 und dann 2000 Mk. geborgt. - Vors.: Haben Sie sich vor der Verlobung mit Frau Schade als sehr begütert ausgegeben? - Angekl.: Ich habe nur den Eindruck erweckt, daß ich meine Zukunft nicht besorgt zu sein brauche. - Der Angeklagte gibt eine eingehende Darstellung der Vermögensverhältnisse seiner Frau und seiner Schwiegermutter, der Frau Eckert. Mit Angaben über seine persönlichen Vermögensverhältnisse ist er sehr zurückhaltend.

 

Vors.: Sie haben Wertpapiere Ihrer Frau verkauft. - Angekl.: Ich habe mich dazu für berechtigt gehalten, weil meine Frau mein Vermögen mitgenommen hat. - Vors.: Haben Sie nicht auch den   B r i l l a n t s c h m u c k   I h r e r   S c h w i e g e r m u t t e r   verkauft? - Der Angeklagte setzt auseinander, daß er den Schmuck bei einem Pfandleiher in Hamburg nach seiner Meinung für 5000 Mk. verpfändete; er wollte den Schmuck wieder abholen und dann auf der Bank deponieren. - Vors.: Nachdem Ihre Frau fort war, haben Sie auch ihr Pelzjackett und ihren Regenmantel in Hamburg verpfändet. - Der Angeklagte bestätigt dies.  - Staatsanwalt: Wie kommt es denn, daß der Angeklagte den Regenmantel versetzen konnte; seine Frau hatte ihn doch bei ihrem Verschwinden angehabt. - Angekl.: Meine Frau hatte bei der Abreise den Regenmantel, der aus Zeltbahnstoff gefertigt war, über die guten Kleider angezogen. Ich sagte bereits, daß sie den Pelzkragen im Wagen zurückgelassen hatte. Beim Ausziehen des Regenmantels hat sie jedenfalls den Pelzkragen abgelegt und ihn vergessen. - Staatsanwalt: Bisher hat der Angeklagte nie etwas davon gesagt, daß auch der Regenmantel im Wagen zurückgelassen worden ist. Ich werde auch unter Beweis stellen, daß der Angeklagte auch die   R i n g e   seiner verschwundenen Frau verkauft hat. - Auf die Frage des Vorsitzenden gibt der Angeklagte zu, das   S i l b e r   seiner Frau, etwa 5 bis 8 Kg., verkauft zu haben.

 

Es tritt eine Mittagspause ein.

 

In der Nachmittagssitzung bemühen sich der Vorsitzende und der Staatsanwalt, vom dem Angeklagten eine bestimmte …rung über seinen   j e t z i g e n   V e r m ö g e n s s t a n d   zu erhalten. Der Angeklagte erklärt, hierüber genaue Auskunft nicht geben zu können, fügt aber hinzu, daß er die Verteidigerhonorare aus eigenen Mitteln bezahle. Nach Erörterung eines Testaments, das der Angeklagte einmal gemacht hat, wird die Vernehmung des Angeklagten geschlossen und in die

 

Beweisaufnahme

 

eingetreten. Als erste Zeugin wird

d i e   E r z i e h e r i n   F r ä u l e i n   B e r t a   Z a h n

aufgerufen. Die 42jährige Dame erscheint in Trauerkleidung. Sie bekundet:

 

Im Frühjahr 1905 kam ich als Hausdame und gleichzeitig als Erzieherin der Dorothea Rohrbeck, die 1 ¼ Jahr alt war, nach Kleppelsdorf. Damals lebte Herr Rohrbeck noch. Dörtes Mutter war ein Vierteljahr nach der Geburt ihres Töchterchens gestorben. Vorher war Frau Eckert ein Jahr im Hause. Ich hatte das Gefühl, daß Frau Eckert mich nicht gern kommen sah. 1914 erkrankte Herr Rohrbeck. Wir begleiteten ihn nach Schandau in ein Sanatorium, wo ich seine Pflege übernahm. Als er starb, hinterließ er als Erbin seine einzige Tochter.

 

Das Erbe

bestand aus dem Rittergut Kleppelsdorf nebst Vorwerken sowie einer Besitzung in Tempelhof. Etwa 1 300 000 Mk. Barvermögen waren vorhanden. Herr Rohrbeck hatte in seinem Testament vom März 1912 Herrn   V i e l h a c k   a l s   V o r m u n d   seiner Tochter eingesetzt. Das Testament enthielt auch einen Nachtrag ungefähr folgenden Inhalts: „Ich bestimme hierdurch, daß über die Ausbildung, Erziehung und den Aufenthalt meiner Tochter Dorothea lediglich Fräulein Zahn zu bestimmen hat und zwar im Einverständnis mit dem Vormund.“

 

Verteidiger Dr.   A b l a ß :   Es wird behauptet, daß Frau Eckert befürchtete, daß Herr Rohrbeck Sie heiraten würde. Frau Eckert soll aber gewollt haben, daß ihre Tochter Gertrud, die spätere Frau Schade, Herrn Rohrbeck heirate. - Frl. Zahn: Ja. Frau Eckert hatte den Wunsch. So viel ich weiß, bestand auch eine ganz kurze Verlobungszeit. - Dr. Ablaß: Frau Eckert soll auch die Befürchtung gehabt haben, daß Ihr Bruder die Dörte heirate. Als Herr Rohrbeck erkrankt war, soll Frau Eckert Ihnen vorgehalten haben, Sie sollten keine Erbschleicherei trieben. - Frl. Zahn: Frau Eckert hat mir allerdings Erbschleichereigeschichten erzählt, ich entnahm daraus, daß sie es nicht ohne Absicht getan hat. - Verteidiger Dr.   M a m r o t h :   Ist es richtig, daß davon die Rede war, daß Herr Rohrbeck Sie heiraten wollte. - Fräulein Zahn: Jawohl. In Schandau äußerte er den Wunsch, daß wir als Verheiratete nach Hause fahren möchten. Darauf habe ich gesagt, ich würde es gern tun. - Verteidiger Dr.   A b l a ß :   Nach dem Tode des Herrn Rohrbeck soll Frau Eckert Sie sehr unfreundlich empfangen haben, weil Herr Rohrbeck ihr sein Erbe ausgesetzt hatte. - Frl.   Z a h n :   Ja. - Vors.: Sie kamen mit dem Vormund in Differenzen. - Frl. Zahn: Den ersten Anlaß hierzu gab der Wunsch des Vormundes, die Hauslehrerin zu entfernen, weil er deren Unterricht für Dörte nicht haben wollte. Ich war damit nicht einverstanden, denn es war eine vorzügliche Lehrerin, und auch sonst eine angenehme Hausgenossin. - Vors.: Der Vormund hat Ihnen auch den Vorwurf gemacht, daß Sie zu viel Geld ausgeben. - Frl. Zahn: Ja. Er setzte

das Haushaltsgeld

auf   m o n a t l i c h   1 0 0 0   M a r k   fest. Davon mußte ich sämtliche Ausgaben des Haushaltes, der Erziehung, des Unterrichts und die Gehälter der Hausangestellten, die Kleidung, die Reisen usw. bezahlen. Die Lehrerin bekam damals, es war im Sommer 1916, 100 Mark monatlich. Die Gehälter machten die Hälfte meiner gesamten Ausgaben aus. - Vors.: Sie haben früher gesagt, Fräulein Rohrbeck sei nicht ganz gesund gewesen, wegen ihrer Schwäche hätte sie viel Fettes bekommen müssen. - Frl. Zahn: Das ist richtig. Obwohl die Lebensmittelpreise stiegen, wurden meine Ausgaben auf   w ö c h e n t l i c h   1 2 0   M a r k   festgesetzt. Davon brauchte ich allerdings die Gehälter nicht zu bezahlen. Vom 1. Oktober 1920 ab erhielten wir   w ö c h e n t l i c h   s o g a r   n u r   1 0 0   M a r k .

 

Vors.:   D i e   M i l l i o n e n e r b i n   v o n   K l e p p e l s d o r f   e r h i e l t   a l s o   w ö c h e n t l i c h   1 0 0   M a r k   f ü r   d e n   H a u s h a l t ,   und es wurde von Ihnen verlangt,   d a v o n   n o c h   d i e   W i r t s c h a f t e r i n   u n d   z w e i   M ä d c h e n   z u   b e z a h l e n !   - Frl. Zahn: Die Gehälter machten monatlich 250 Mark aus, so daß mir   g a n z e   1 5 0   M a r k   f ü r   d e n   H a u s h a l t   ü b r i g   blieben.

 

Vors.: Wie kam der Vormund dazu, zu sagen, daß Sie verschwenderisch gelebt hätten. - Frl. Zahn: Das weiß ich nicht. - Vors.: Haben Sie sich nicht einmal an den Gegenvormund gewendet? - Frl. Zahn: Ja, an Herrn   B a u e r ,   der in den letzte Jahren Verwalter des Gutes war. - Vors.: Es ist wunderbar, daß der Gegenvormund ein Angestellter des Vormundes ist. - Frl. Zahn: Ich habe dies auch bei dem Vormundschaftsgerichts zur Sprache gebracht, und da wurde mir gesagt: Sie sehen, daß es geht! Herr Bauer hat mir mit Rat beigestanden und war sehr freundlich, als er sich noch in Neuhof befand. Als er nach Kleppelsdorf kam, machte er mir zum Vorwurf, daß ich nicht vorsichtig genug in meinem Verhältnis zu den Familienangehörigen des Rohrbeckschen Hauses wäre.

Hier   e r l i s c h t   p l ö t z l i c h   d a s   e l e k t r i s c h e   L i c h t   im Saale. Es werden Petroleumlampen herbeigebracht, die den Tisch des Gerichtshofes und den Platz der Verteidiger spärlich beleuchten. Der Vorsitzende ordnet an, auch für den Pressetisch Lampen herbeizuschaffen. In der Dunkelheit wird die Verhandlung fortgesetzt.

 

Verteidiger Dr.   A b l a ß   zu Frl. Zahn: Ist Ihnen bekannt, daß das Vormundschaftsgericht an seinem Standpunkt festgehalten hat, daß Sie die Zerwürfnisse mit den Vormündern durch Ihr taktloses Verhalten herbeigeführt haben. Der   V o r s i t z e n d e   wirft die Bemerkung dazwischen, es sei aber auch bekannt, daß das Landgericht sich auf einen entgegengesetzten Standpunkt gestellt habe. - Frl. Zahn: Ja, das Landgericht Hirschberg hat allen meinen Klagen stattgegeben. - Vors.: Der Vormund hat Ihnen auch das   G e h a l t   g e s p e r r t .   - Frl. Zahn: Das Landgericht hat aber im Wege der einstweiligen Verfügung angeordnet, daß das Gehalt weiter gezahlt werden solle. - Verteidiger Dr.   A b l a ß :   Diese Angelegenheit ist durch den Tod der Dörte Rohrbeck unentschieden geblieben.

 

Vors.: Wie sind Sie zu den Beziehungen mit dem Angeklagten gekommen? - Frl. Zahn: Dörte wurde 1920 konfirmiert. - Vors.: Hatten Sie vorher etwa davon gehört, daß   F r a u   S c h a d e   sich mit dem Angeklagten verheiratet hatte?  Fräulein Zahn: Ja, sie hatte es mir selbst geschrieben. Wir hatten die Verwandten gebeten, zur Konfirmation zu kommen, aber sie sind nicht erschienen, ebenso wenig der Vormund. Wir hatten   d e n   V o r m u n d   g e b e t e n   u m   M i t t e l   z u r   A n s c h a f f u n g   e i n e s   Konfirmationskleides.

 

D a s   h a t   e r   z u r ü c k g e w i e s e n .   Da gingen wir aufs   V o r m u n d s c h a f t s g e r i c h t ,   und es wurde mir gesagt,   i c h   s o l l t e   a u s   d e n   a l t e n   G e s e l l s c h a f t s a n z ü g e n   d e s   V a t e r s   e i n   K o n f i r m a t i o n s k l e i d   m a c h e n !   - Vors. (erstaunt): Aus den alten Gesellschaftsanzügen des Vaters? Wer hat Ihnen das gesagt? Der Vormundschaftsrichter? - Fräulein Zahn: Ja. Ich habe nun einen Antrag gestellt und mit Unterstützung des Vormundschaftsrichters haben wir schließlich 800 Mark erhalten. Mit den 800 Mark habe ich nicht gereicht, denn Dörte brauchte außer dem Konfirmationskleid ein Paar Stiefel und einige Wäschestücke, Leibwäsche hatte ich ihr selbst aus Kinderbettwäsche gemacht. Dann wollten wir auch dem Geistlichen etwas geben, aber

d a s   V o r m u n d s c h a f t s g e r i c h t

schrieb, das sollte ich alles von dem Haushaltsgeld nehmen. Ich habe die noch notwendigen Sachen zum Teil aus eigenen Mitteln bestritten. - Vors.: Haben Sie sich in Ihrer Not nicht an Verwandte gewendet? - Frl. Zahn: Ja, ich hatte an Herrn   P i n g e l   geschrieben. Der hat es nicht für richtig gefunden, daß ich mir Geld borge. Aber ich wußte nicht, was ich machen sollte. Er hat mir auch einmal Geld geschickt. - Die Frage eines Geschworenen, ob Frl. Zahn in ihrer Not und Bedrängnis sich auch an einen ehemaligen Offizier in Lähn gewandt habe, ihr ein Darlehen gegen Bürgschaft zu verschaffen, bejaht die Zeugin, und fährt fort: Im Juli 1920 wollten wir eine Verwandtenreise antreten, weil Dörte noch niemals zu ihren Verwandten gekommen war, außer zu ihrer Großmutter in Berlin.   W i r   b a t e n   d e n   V o r m u n d   u m   R e i s e g e l d .   D a s   l e h n t e   e r   a b .   Da wandten wir uns an den jungen Herrn Pingel, der uns 2000 Mark sandte. Am Tage vor der Beerdigung Dörtes hat sich der junge Herr Pingel, der aktiver Offizier in Hannover war, erschossen.

 

In Itzehoe und Ottenbüttel.

Wir fuhren am 27. oder 29. Juli zunächst zur Großmutter nach Itzehoe. Wir wurden sehr herzlich, ganz gegen mein Erwarten, aufgenommen. Am nächsten Tage entschloß sich Grupen, mit uns einige Tage nach Hamburg zu fahren, um uns die Stadt zu zeigen. Auch damit waren wir gern einverstanden. Ich hatte den Eindruck, von Grupen, daß an Geld nicht gespart zu werden brauchte. Dörte bekam gleich am ersten Morgen in Itzehoe ein Paar Stiefel.  Ich sollte mir auch Geschenke wünschen. Als ich mir in Hamburg eine Bluse kaufte und sie an der Kasse bezahlen wollte, bat mich der Angeklagte, ihm die Freude zu bereiten, die Bluse zu bezahlen.

 

Vors. (zur Zeugin): Sind Sie mit Dörte und mit dem Angeklagten in der Zwischenzeit nicht mal nach einem anderen Orte gefahren? - Frl. Zahn: Ja, nach Ottenbüttel, wo uns der Angeklagte sein Landgut zeigen wollte. Es war das letzte Haus am Ende der Dorfstraße. Ich wunderte mich, daß Frau Grupen in dieser Einsamkeit leben wollte, noch mehr aber darüber, daß ein seinen Beruf ausübender Mann dorthin gehen konnte.

 

Vors.: Hat Ihnen der Angeklagte in Ottenbüttel nicht erzählt, es wäre sein Wunsch, daß Sie seine Frau würden. - Frl. Zahn: Ich weiß nicht, ob das in Ottenbüttel war. - Vors.: Hat der Angeklagte in Hamburg nicht erzählt, er habe einen   r e i c h e n   O n k e l   i n   A m e r i k a ,   den müsse er spätestens in den nächsten Tagen aufsuchen wegen Erbschaftsverhältnissen, und es wäre sehr schön, wenn Sie ihn begleiten würden. - Frl. Zahn: Ja, davon hat er gesprochen, aber er wollte auch seine Frau mitnehmen. - Angekl.: Wir haben damals am Hamburger Hafen von den schlechten Verhältnissen in Deutschland gesprochen; daß ich einen direkten Vorschlag gemacht habe, nach Amerika zu fahren, ist nicht der Fall. - Frl. Zahn: Es schien aber ein fester Plan des Angeklagten zu sein, denn er sagte, daß eine Erbschaft geregelt werden müsse.

 

Vors.: Hat Ihnen der Angeklagte oder seine Frau nicht einen Gegenbesuch versprochen? - Frl. Zahn: Ja, beide wollten im September kommen. Anfang September kam aber nur Grupen. Er sagte, seine Frau wäre mit dem Umzuge nach Ottenbüttel noch nicht fertig. In Kleppelsdorf gab er mir 1000 Mark zur Bezahlung von zwei dringenden Rechnungen. Später habe ich Geld in Raten von ihm erhalten, zusammen 4200 oder von 4800 Mark. Grupen wollte sich als Sommerfrischler in Kleppelsdorf niederlassen und sich dem   F r l .   B a u e r   nähern, um die Verhältnisse der beiden Vormünder zu erkunden. Nach zwei Tagen fuhr er aber wieder weg. Er sagte, in nächster Zeit würde seine Frau kommen. Am 20. September erhielt ich auch die Nachricht:   „ T r u d e   g e s t e r n   a b g e r e i s t . “   Wir erwarteten Frau Grupen am 20. nachmittags 4 Uhr in Hirschberg. Da sie aber nicht eintraf, nahmen wir an, daß sie sich in Berlin verweilt habe und später kommen würde. Auf unsere Mitteilung an Grupen, daß seine Frau nicht gekommen sei, erhielten wir von ihm die telegraphische Antwort:   „ K o f f e r   n o c h   h i e r . “   Einige Tage später erschien der Angeklagte wieder in Kleppelsdorf und erzählte mir, daß seine Frau häufig von Amerika gesprochen habe und wahrscheinlich nach Amerika gegangen sei. Er brachte Abschiedsbriefe seiner Frau zum Vorschein, darunter ein an Dörte gerichtetes Schreiben. Der Vorsitzende ordnete die Verlesung des Briefes an, welcher lautet:

 

„Ottenbüttel, 12. 9. 1920.

Liebe Dörte!

Ich sende Dir vor meiner Abreise nach Amerika noch einen Abschiedsgruß, und wünsche Dir, daß sich Dein Leben in Zukunft sonnig gestalten möge. Es wäre wohl das Beste ein lieber, guter Mann, der Dir mit Rat und Tat zur Seite steht.   N i m m   D i r   O n k e l   P e t e r   a l s   g u t e s   B e i s p i e l ,   der sehr viel verloren hat und jetzt viel verlieren wird und dennoch alle Lebensstürme überwindet.

            Die herzlichsten Grüße von Deiner

Tante Gertrud.“

 

Es werden dann die

Abschiedsbriefe der Frau Grupen

verlesen, die in der Kassette des Angeklagten gefunden wurden. Sie sprechen sämtlich von der Absicht der Frau, nach Amerika zu gehen.

 

Diese Schriftstücke sollen den Schreibsachverständigen zur Begutachtung vorgelegte werden, ob sie von der Hand der Frau Grupen herrühren. Auf Antrag des Staatsanwalts wird zu dieser Begutachtung auch der Geheimrat Dr.   M o l l   hinzugezogen, um festzustellen, ob, wenn Frau Grupen diese Briefe selbst geschrieben habe, die Schreiberin sich nicht in einem Zustande der   „ s e e l i s c h e n   U n f r e i h e i t “   gefunden habe.

 

Bei ihrer weiteren Vernehmung bekundet Fräulein Zahn noch: Bald nachdem Frau Grupen verschwunden war, kam Grupen nach Kleppelsdorf. Er erzählte, seine Frau habe ihm gesagt, sie sei am Vormittag des 19. September von Kleppelsdorf angerufen worden, sie solle bald nach dem Gelde dort erscheinen. Infolgedessen sei die Frau schon am Nachmittag abgefahren und habe sich offenbar sehr viel Geld eingesteckt. Von Kleppelsdorf ist aber Frau Grupen nicht angerufen worden. Der Angeklagte war anscheinend über das Verschwinden seiner Frau sehr gefaßt. Als Grupen wegfuhr,   b a t   e r ,   d a ß   D ö r t e   m i t f a h r e   damit sie die Großmutter über den Verlust der Tochter tröste. Da mir immer der Vorwurf gemacht worden war, daß ich Dörte der Großmutter entfremde, ließ ich Dörte allein mitfahren. Auch tat uns Frau Eckert leid, weil sie die Tochter verloren hatte. Allerdings bin ich dann auf die Bitte der Dörte Rohrbeck nachgefahren.

 

Die Zeugin schildert dann

die Fahrt mit Grupen und Dörte

von Berlin aus nach   H a m b u r g   und die gestern mit dem Angeklagten eingehend geschilderte   F a h r t   a u f   d e m   A l s t e r b a s s i n .   Sie hat zunächst den Eindruck gehabt, daß sie der Angeklagte mit dem Rudern gegen die Dampferwellen nur aus Spaß ängstigen wollte. Deshalb habe sie auch Dörte das zweite Mal allein mit Grupen fahren lassen. Nach dieser zweiten Fahrt habe ihr allerdings Dörte gesagt, daß   s i e   e i n e   f u r c h t b a r e   A n g s t   g e h a b t   u n d   G r u p e n   e i n   g a n z   m e r k w ü r d i g e s   W e s e n   g e z e i g t   h a b e .   Aber damals sei auch Dörte noch der Ansicht gewesen, daß Grupen diese Gefahr nicht absichtlich herbeigeführt habe. Im November hat allerdings dann   D ö r t e   gesagt:

 

„Paß auf, Grupen trachtet uns nach dem Leben.“

 

In Hamburg erklärte plötzlich der Angekl., er müsse nach Kiel zu seiner kranken Mutter fahren, er werde das Geld, das er den Damen versprochen hatte, mit der Post senden. Dieses Geld ist aber nie angekommen, denn der Angeklagte hat es (wie er auch gestern zugegeben hat), gar nicht abgesandt. Trotzdem hat er dann noch immer behauptet, er habe den Betrag auf der Bank erhoben und bei der Post eingezahlt, es müsse also auf der Post verloren gegangen sein.

 

Die zweite Reise nach Hamburg.

Wie die Zeugin weiter behauptet, sandte Grupen am 1. November telegraphisch 500 Mk. mit der Aufforderung, am nächsten Tage nach Berlin zu kommen. Auf dem Görlitzer Bahnhof kam Grupen sehr spät an, als die Damen schon in der Stadt Quartier suchen wollten. Es war im Auto und nötigte die Damen fast gewaltsam zum Einsteigen. Unterwegs erklärte der Angeklagte, sie   m ü ß t e n   s o f o r t   m i t   n a c h   H a m b u r g   und von dort nach   I t z e h o e   fahren, da der dortige Rechtsanwalt für ihn eine „Vollmacht zu einem Familienrat“ ausstellen solle, was aber „nur in ihrer Gegenwart“ geschehen könne. Auf dem Lehrter Bahnhof stiegen sie in ein Abteil, das verschlossen war, das Grupen aber öffnete, sodaß die drei in einem Abteil allein waren, was der Zeugin nicht gefiel. Als Grupen mit Dörte allein reiste, hat er dasselbe getan, er wurde aber damals von dem Schaffner aus dem Abteil verwiesen. In Hamburg erklärte Grupen, daß er in geschäftlicher Angelegenheit   n a c h   K i e l   fahren müsse, und er forderte sie zur Mitfahrt auf, damit sie sich allein in Hamburg nicht zu sehr langweilten. Der Angeklagte bleibt dabei, die Damen nach Hamburg nur deshalb mitgenommen zu haben, weil er nur dort das Geld flüssig machen konnte und die Damen nicht die Zusendung des Geldes durch die Post oder die Bank gewünscht hätten.

 

Vors.: Der Angeklagte behauptet, daß er deshalb mit Ihnen nach Kiel gefahren sei, weil ihm der Aufenthalt mit Ihnen in Hamburg zu teuer gewesen, da Sie zu hohe Ansprüche stellten. - Die Zeugin bestreitet dies entschieden.

 

Auf der Fahrt nach Kiel waren die Drei in vergnügter Stimmung und Dörte schrieb für das bevorstehende Weihnachtsfest einen Wunschzettel an Grupen auf, der aber, wie der ganze Inhalt erweist, nur scherzhaft gemeint war. Demgegenüber behaupten der Angeklagte und die Verteidiger, daß es sich dabei um ernsthafte Wünsche der Dörte gehandelt habe, was aber die Zeugin ganz entschieden bestreitet. Es hat den Damen auch mißfallen, daß Grupen den Wunschzettel mit auffälliger Hast zu sich steckte.

 

Auf Veranlassung der Verteidigung wird hier noch einmal die Frage der angeblich hohen   A n s p r ü c h e   der beiden Damen und ihr Geldverbrauch erörtert. Die Zeugin Zahn erklärt, daß sie   9 0 0 0   M a r k   S c h u l d e n   gemacht habe, sie weist aber im einzelnen nach, daß es sich dabei um durchaus notwendige Ausgaben handelte, deren Höhe durchaus nicht zu beanstanden ist.

 

In der Hasselbrookstraße.

Frl. Zahn erzählt dann weiter: Als wir von Kiel nach Hamburg zurückgekehrt waren,   f ü h r t e   u n s   G r u p e n   i n   s e i n e   P r i v a t w o h n u n g ,   was Dörte und mir nicht gefiel, aber wir fürchteten, daß wir die Hotelrechnung nicht würden bezahlen können, wenn wir seiner Einladung nicht folgten. Die Pension Hasselbrookstraße 37 machte auf die Damen einen sehr befremdenden und unheimlichen Eindruck. Als Grupen dort in der Nacht nach Hause kam, klopfte er an unsere Zimmertüre, wir haben aber nicht geantwortet. Am nächsten Morgen sandte er mir eine Visitenkarte, auf der stand, daß er zu einer wichtigen Besprechung müsse. Später erhielt dann Dörte einen Brief von ihm, in dem er mitteilte, daß er   s e i n   g a n z e s   V e r m ö g e n   v e r l o r e n   habe und uns nicht mehr helfen könne. (Grupen gibt übrigens zu, daß diese Schilderung stark übertrieben war.) Zweihundert Mark für unsere Rückreise hatte er beigelegt. Wir fuhren sofort nach Kleppelsdorf zurück und bedauerten Grupen. Wir boten auch Grupen und der Großmutter mit den Kindern Wohnung auf Kleppelsdorf an, bis Grupen sich wieder eine neue Existenz gegründet haben würde. Die Großmutter schrieb aber, sie könnte jetzt im Winter nicht reisen und die Kinder müßten in die Schule gehen. Von Grupen selbst hörten wir lange Zeit nichts, bis wir erfuhren, daß er vom Oberlandesgericht

als Gegenzeuge gegen uns

benannt sei. Seitdem hatten wir natürlich eine große Abneigung gegen Grupen, der sich bis dahin als unser Helfer aufgespielt hatte. Dörte hatte allerdings   s c h o n   i m m e r   e i n e   A n t i p a t h i e   g e g e n   G r u p e n ,   und sie erklärte wiederholt, daß ihr sein ganzes Verhalten unsympathisch sei.

 

Angekl.: Wie kommt es dann, daß sich sowohl Fräulein Zahn wie Fräulein Rohrbeck gegenüber Bekannten sehr lobend über mich ausgesprochen haben. - Verteidiger Dr. Mamroth:   Widerstrebte es eigentlich nicht dem Fräulein Rohrbeck und Ihnen, von einem Manne, der Ihnen so unsympathisch war, Geld anzunehmen und darum zu bitten? - Zeugin: Das Geld hat uns Grupen angeboten. Ich kann nur wiederholen, daß der Angeklagte dem Fräulein Rohrbeck   d i r e k t   u n h e i m l i c h   war und sie wiederholt äußerte, daß sie3 das Gefühl habe, daß er   i h r   n a c h   d e m   L e b e n   t r a c h t e .   - Verteidiger Dr. Mamroth: Vielleicht begann Ihre Antipathie erst, als Sie erfuhren, daß der Angeklagte als Gegenzeuge gegen Sie in Betracht kam. - Zeugin: Nein, Dörte hatte schon immer eine Abneigung gegen Grupen.

 

Der letzte Besuch auf Kleppelsdorf.

Im Januar schrieb Grupen zu unserem Erstaunen einen Brief. Er meldete sich für den 9. Februar an, es kam aber nicht nur Grupen und die Großmutter, sondern auch noch die Stütze Mohr und die beiden Kinder Irma und Ursula. Da dieser Besuch aber eher eintraf, als angenommen, waren die Vorbereitungen für die Aufnahme nicht getroffen und die Stimmung war deshalb kühl. Mit dem

Besuch beim Anwalt

wollte Grupen wahrscheinlich den schlechten Eindruck verwischen, den die Kenntnis von seinem Gegenzeugnis in Kleppelsdorf gemacht hatte. Von einer eidesstattlichen Versicherung wurde nicht gesprochen. Grupen bekundete bei dem Anwalt Dr. Pfeiffer, daß er von den Angaben im Schriftsatz des Oberlandesgerichts nichts wüßte. Er machte dann den Eindruck, als sei ihm eine große Last von der Seele genommen, als habe er sich in unseren Augen wieder rehabilitiert. Bis zum 14. Februar war er fast ständig im Hause. Er äußerte, es sei ihm unangenehm, daß man in Lähn von dem Verschwinden seiner Frau wüßte, denn man würde sagen, er sei schuld daran. In diesen Tagen kam viel Besuch nach Kleppelsdorf, und Grupen hielt sich dabei immer   i m   H i n t e r g r u n d e ,   blieb nur auf unseren besonderen Wunsch da oder kam wieder dazu. Am Sonntag veranlaßte er uns zu einem Besuch der Lehnhausburg und wollte mit uns auf den Turm. Wir erwiderten, dazu müsse man erst den Schlüssel aus dem Schlosse holen, aber Grupen verschaffte sich gewaltsam Zugang zum Turm, was uns wegen unseres Verkehrs mit der Familie Haugwitz sehr unangenehm war, so daß Dörte und ich zurückblieben.

 

Ein   G e s c h w o r e n e r   fragt, auf welche Weise sich Grupen denn den Zugang zum Turme verschafft habe, denn es sei schon das zweite Mal, daß man von einem gewaltsamen Oeffnen verschlossener Türen durch ihn höre. - Fräulein Zahn weiß nichts darüber. Er hat gelegentlich gefragt, ob wir denn immer unsere Zimmer zuschlössen? Wir haben seitdem stets die Haustüren, die Schlafzimmertüren und die Türen zu den Nachbarzimmern neben unseren Zimmern geschlossen gehalten. Grupen hat gesagt, er könne jede Tür aufmachen, ein Fußtritt, und sie sei offen. - Der Angeklagte behauptet, zum Turme in Lehnhaus führe eine Gittertür, durch die man hindurchgreifen könne.

 

Angekl.: Wenn ich Fräulein Zahn so unheimlich erschien, wie kann sie dann von einem so unheimlichen Menschen 1000 Mk. annehmen? - Zeugin: Wenn so viel Besuch kam, wie diesmal, kommen wir mit unserem geringen Haushaltsgeld erst recht nicht aus. Ich habe das Geld, was er uns anbot, mehrere Tage hindurch zurückgewiesen, aber er drängte es uns geradezu auf, und ich sagte schließlich zu, um den Besuch wenigstens möglichst gut zu verpflegen. Aber schließlich wurde das Geld doch nicht angenommen, denn ich wollte kein Entgeld beanspruchen, um Frau Eckert zu beweisen, daß ich nicht die egoistische Person sei, für die sie mich hielt.

 

Der Vorsitzende schließt nun kurz vor ½ 9 Uhr die heutige Sitzung. Mittwoch Besichtigung und Vernehmungen in Kleppelsdorf.

 

*

Lokaltermin in Kleppelsdorf.

Lähn, 7. Dezember. (Drahtm.)

Am Mittwoch vorm. ½ 10 Uhr versammelte sich das Schwurgericht im Hirschberger Gerichtsgebäude. Da ein Autoomnibus erst mit einstündiger Verspätung erschien, konnte die Abfahrt erst eine Stunde später erfolgen, so daß man in Kleppelsdorf erst um ¾ 12 Uhr ankam.

 

Im ersten Wagen befanden sich der Angeklagte und mehrere Polizeibeamte. Vor dem Schlosse in Kleppelsdorf hatte sich eine Anzahl Zuschauer eingefunden, die Grupen mit Verwünschungen empfingen.

 

Bei dem Eintreten in das Schloß veränderte sich die Gesichtsfarbe des Angeklagten in ganz merklicher Weise. Die Verhandlungen begannen dann in einem im oberen Stockwert des Schlosses gelegenen kleinen Saale.

 

1921-12-08-4-Zeichnung3

 

Grupen behauptet, den Platz 1 in der Zeit, in der die tat geschehen ist, nicht verlassen zu haben, während die Anklagebehörde behauptet, daß er unbemerkt von Frl. Zahn, durch das Schrankzimmer (C) das Winterzimmer verlassen hat und auf demselben Wege zurückgekehrt ist.

 

 

 

Freitag, den 9. Dezember 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf.

 

Die Verhandlung am Tatort.

 

Hirschberg, 8. Dezember.

Die Abfahrt aller zur Gerichtsverhandlung gehörigen Persönlichkeiten nach Kleppelsdorf am Mittwoch Vormittag vollzog sich nicht völlig glatt, denn, wie bereits berichtet, der eine Autoomnibus erschien erst mit einstündiger Verspätung, so daß eine Stunde der sehr kostbaren Zeit verloren ging, und dann hatte sich diesmal doch einiges Publikum angesammelt, welches neugierig den Wagen umdrängte, in dem sich der Angeklagte befand.

 

Endlich ging die Fahrt los. Nach zwei Sitzungstagen sind die Beteiligten eines Prozesses Mitglieder einer eigenartigen, nur durch geistige Fäden verbundene Gemeinschaft. Richter, Geschworene, der Angeklagte, die Zeugen, Sachverständige, Berichterstatter, sind wie die Figuren eines Schachbretts mitten in der Entwicklung eines Spiels in gewissem Sinne von einander abhängig geworden. Der Mittelpunkt, um den sich aller Gedanken drehen, ist der Angeklagte. Man spricht nicht mit ihm, aber beobachtet ihn in seiner merkwürdigen, nach keiner Seite ausdeutbaren Ruhe. Das frisch gesunde Gesicht, der jugendlich energische Mund und die beiden scharfen wachsamen Augen, - alles strotzt von Leben und Geistesgegenwart, und ist dennoch gebändigt von einem Willen, dem es vielleicht nicht schwer wird, fest zu bleiben. Denn die Nerven dieses Mannes - schuldig oder nicht - sind sicherlich eisern, das hat auch wieder der Verlauf des heutigen Tages gezeigt.

 

Die Wagen rollen durch die hügelige schneefreie Landschaft, die im Frühjahr, Sommer und Herbst von so intimem Liebreiz ist und auch heute noch, am grauen Dezembertage, seine zeichnerische Reize aufweist. Nach einer Stunde ist Lähn erreicht und sofort auch Schloß Kleppelsdorf. Ein paar Dutzend Dorfbewohner erwarten die Gäste, - dem Angeklagten wird das Wort „Mörder“ nachgerufen. Alle Teilnehmer an der Fahrt betreten das Haus, zu dem auch das Publikum in zulässigem Umfange Zutritt hat. Noch wird das verschlossene Mordzimmer nicht betreten; man begibt sich in den Saal des ersten Stockes, wo durch Tische und Stühle die Szenerie des Gerichtssaales hergestellt ist. Die Gerichtspersonen ziehen ihre schwarzen Talare über Pelze und Wintermäntel. Kurz konstituiert sich die Sitzung, und man begibt sich wieder in das unsere Erdgeschoß, zunächst in das Speisezimmer, das auf unserer in der Sonntagsnummer veröffentlichten Skizze als Gartenzimmer bezeichnet ist, dem die Veranda vorgelagert ist. Dann wird das Mordzimmer aufgeschlossen, das vom Tage der Tat an bis heute unter Verschluß geblieben ist.

 

Im Mordzimmer.

G r u p e n   ersucht beim Betreten des Zimmers den Vorsitzenden, ihn gegen eine Zuhörerin zu schützen, die ihn „Mörder“ genannt hatte. O. L. R.   K r i n k e   entsprach sofort seinem Wunsche mit den Worten: „Die Tat ist furchtbar, die Erregung verständlich, eine Angeklagter ist aber noch kein Verurteilter.“

 

Im Zimmer liegen noch die Kissen auf den Betten, auf die man die jungen Leichen gelegt hatte. Noch zeigt der Teppich große schwarze Flecke: die Blutlachen. Noch liegt der Stuhl umgestürzt da. Mit völliger Ruhe behält der Vorsitzende auch hier in dem engen Raume die Leitung in der Hand.

 

Die Lage der Leichen und die Wunden.

Zunächst wird durch die Dienstmädchen   M e n d e   und   H i r s c h   dargestellt, wie die Körper gelegen haben.

 

Kreis-Medizinalrat   D r .   P e t e r s -   Löwenberg äußert sich über den Leichenbefund. Die Kleidung der Dörte Rohrbeck war   d r e i m a l   d u r c h l ö c h e r t .   Eine Schussöffnung befand sich an der rechten Brust unter der Achselhöhle. Das Geschoß war quer durch die Brust in den Hals gedrungen, wo an der linken Halsseite eine Ausschußöffnung festgestellt wurde. Der zweite Schuß auf Fräulein Rohrbeck war ein Kopfschuß mit der Einschußöffnung überm Genick. Das Geschoß ist am hinteren Nasenrachenraum stecken geblieben. Dorothea Rohrbeck muß, so sagt Dr. Peters, als sie erschossen wurde, sich nach links geneigt haben; hätte sie auf einem Stuhl gesessen, hätte ihre Kleidung stark beblutet sein müssen. Als Todesursache kommt Ersticken in Frage. Die Ursula Schade hat einen Schuß in die rechte Stirn erhalten. Es war ein Steckschuß, die Kugel wurde im Gehirn unter der Schädeldecke gefunden. Eine Kopfverletzung rührt vom Sturz gegen den Schrank her.

 

Lange Zeit erforderten die Feststellungen über die Lage der Leichen. Fräulein   M e n d e ,   die als erste die Bluttat entdeckt hatte, behauptet, sie habe die Dörte nur am Arm gefaßt und beim Namen gerufen. Dörte habe in der Mitte des Zimmers quer über dem Läufer gelegen, die linke Wange in einer Blutlache, das Gesicht nach der Tür zum Speisezimmer gerichtet. Ursula Schade befand sich, zusammengekauert, am Schrank, der neben der Rollstube führenden Tür steht. Die Zeugin bestreitet, als sich Zweifel über die Lage der Leichen ergaben, diese Lage verändert zu haben. Medizinalrat   D r .   P e t e r s   hält es für wahrscheinlich, daß Dorothea Rohrbeck im Todeskampfe ihre Lage verändert habe.

 

Frl.   H i r s c h   unterstützt die Bekundungen der Mende. Beide Zeuginnen und auch Frl.   Z a h n   sagen aus, daß Dörte Rohrbeck, als man sie fand, noch geatmet habe. Sie haben die Dörte und die Ursula auf die Betten gelegt.

 

Sanitätsrat   D r .   S c h o l z -   Lähn ist als erster Arzt am Tatort gewesen. Er fand Frl. Rohrbeck bereits tot vor. Der   A n g e k l a g t e   stellt die Zwischenfrage, ab Frl. Hirsch wisse, daß, als sie ins Mordzimmer kam, Dorothea Rohrbeck sich noch bewegt habe. Frl.   H i r s c h :   Dörte war noch warm und hat noch geatmet. Gerüttelt habe ich sie nicht.

 

Vert.   D r .   M a m r o t h   stellt nach dem Hinweis des Staatsanwalts auf den umgestürzten Stuhl, auf dem möglicherweise Dorothea Rohrbeck gesessen hat, fest, daß 10 Personen unmittelbar nach der Tat im Mordzimmer versammelt waren und sich dort bewegt haben. Auf seine Frage, ob am Tage nach der Bluttat in dem Zimmer Veränderungen vorgenommen worden seien, erklärt Frl.   Z a h n :   Am Tage nach der Tag wurden die Leichen aus den Betten genommen, entkleidet und auf Tische in der Rollstube gelegt. Im Mordzimmer wurde nichts aufgeräumt, es wurde bald vom Amtsvorsteher verschlossen. Grupen und seine Schwiegermutter haben seit der dritten Nachmittagsstunde das Zimmer nicht mehr betreten. Die Nacht nach dem Morde bin ich mit Schwester Auguste bis etwa früh 5 Uhr bei den Toten geblieben.

 

Der   A n g e k l a g t e   bittet, den Sachverständigen Dr. Peters veranlassen zu wollen, sich die Stellen der Blutspritzer genau anzusehen. Er selbst nimmt die Blutspritzer in Augenschein.

 

Die Schußwaffe.

Frl.   M e n d e   gibt an, daß die Pistole am linken Knie der Ursula Schade gelegen habe. Frl.   H i r s c h   bestätigt dies.

 

Frl.   Z a h n :   Als Grupen ins Mordzimmer kam und die Leichen sah, sagte er:   „ D a   i s t   j a   g e s c h o s s e n   w o r d e n ! “   Ich rief: „Wo ist die Waffe?“ Grupen ging zur Leiche der Ursula und hob den Revolver auf. Frau Eckert fragte vorwurfsvoll: „Wie kommen die Kinder zu der Waffe?“

 

Postverwalter   G r i m m i g -   Lähn: Etwa um 12 ¾ Uhr war ich am Tatort. Dörte Rohrbeck lag tot auf dem Bett. Als ich das Röcheln aus dem anderen Bett vernahm und erschreckt dorthin sah, stand Frau Eckert, die neben Schwester Auguste auf einem Stuhl saß, auf und sagte: „Ja, ich verliere   z w e i   Enkelkinder.“ Ich fragte nach der Waffe. Die lag auf dem vor dem Liegesofa stehenden   T i s c h .   Grupen selbst daß auf dem Sofa. Als alter Jäger hielt ich es für meine Pflicht, den Revolver sofort zu sichern. Das machte mir Schwierigkeiten, weil mir dieses Browningsystem nicht bekannt war. Mit Mähe gelang es mir, den Sicherungsflügel herumzulegen. Ich beschlagnahmte die Waffe und stellte zu Hause fest, daß ich sie nicht   g e sichert, sondern   e n t sichert hatte. Der Revolver hat also   g e s i c h e r t   auf dem Tisch gelegen. In dem Magazin befanden sich noch zwei Patronen. Während ich am Tatort war, wurde in den Kleidern der Ursula Schade eine Patronenkästchen und der Brief an die Großmutter gefunden. Der Brief wurde verlesen. Vor der Verlesung hatte auf meine Frage, wem die Pistole gehöre, niemand eine Antwort gegeben. Nachher aber brach Grupen in weinerlichem Tone in die Worte aus: „Es ist   m e i n e   Waffe, da bin ich schuld an dem Verhängnis!“ Die Großmutter Eckert beruhigte ihn: „Du kannst ja nicht dafür, Du hast ja die Waffe für Bruder Wilhelm gekauft.“

 

Der   A n g e k l a g t e ,   vom Vorsitzenden befragt, ob   e r    die Waffe vom Fußboden aufgehoben und wohin er sie gelegt habe, erklärt: „Wenn ich überhaupt die Waffe aufgehoben habe, was ich heute nicht genau weiß, so habe ich sie   a u f   d e n   R o h r p l a t t e n k o f f e r   a m   O f e n   g e l e g t . “   Er gibt zu, mit der Handhabung der Sicherung Bescheid gewußt zu haben, weil er diese seinem Bruder erklärt habe. Mit dem Revolver aber habe er nie geschossen.

 

Vert.   D r .   M a m r o t h   richtet an Frl. Zahn die Frage, wann die Patronenhülsen gefunden worden seien. Frl.   Z a h n :   Noch am Mordtage.

 

Angekl.   G r u p e n :   Ich bitte, durch Befragen der Zeugin Hirsch festzustellen, daß dies nicht stimmt. - Vors.: Wollen Sie damit sagen, daß Frl. Zahn uns anlügt? - Vert.   D r .   M a m r o t h   (einlassend): Der Angeklagte will wohl nur sagen, daß ein Irrtum vorliegt. - Frl.   Z a h n :   Ich weiß, daß nach den Patronen gesucht wurde, als Dörte noch auf dem Bett lag. - Frl.   H i r s c h :   Die Patronen wurden am Mordtage gesucht. Herr Grimmig hat die Anregung dazu gegeben.

 

Verschlossen oder nicht?

Ein   G e s c h w o r e n e r   bittet um Aufklärung, ob die hinter dem Mordzimmer liegende Rollstube verschlossen war. Fräulein   M e n d e :   Ich hatte in der Rollstube den Ofen geheizt und sollte schon um 11 ½ Uhr den Tisch zum Essen decken, weil Frl. Dörte, wie immer Montags, nach Hirschberg fahren wollte. Sie ist aber nicht gefahren, weil schlechtes Wetter war. Ich habe die Tür zur Rollstube nicht verschlossen. - Frl.   H i r s c h :   N a c h   der Tat war die Tür verschlossen,   v o r h e r   war sie aber offen. - Vors.: Man nimmt an, daß ein Mörder die Türe hinter sich verschließt, damit ihm das nicht getötete Opfer nicht nachlaufen kann. - Frl.   M e n d e   bleibt bei ihrer Behauptung, die Tür nicht verschlossen zu haben. - Frl.   Z a h n :   Es ist möglich, daß Frl.   M o h r ,   die in der Rollstube mit Staubwischen beschäftigt war und die das Staubtuch im Mordzimmer hat liegen lassen, die Tür verschlossen hat. - Ein   G e s c h w o r e n e r :   Wo hat der Schlüssel gesteckt? In der Tür nach innen (nach dem Mordzimmer zu) oder auf der anderen Seite? - Frl.   Z a h n   und die beiden Dienstmädchen   M e n d e   und   H i r s c h   erwidern, daß der Schlüssel nach innen, also auf das Mordzimmer zu, gesteckt habe.

 

Die Zeugin   M e n d e   bestätigt, daß Grupen, als er die Treppe herunterkam, gerufen hat: „Berti, die Kinder!“ Der Angeklagte bemerkt hierzu, daß er als erster nach Aerzten telephonieren wollte. Da er aber die Fernsprechnummer nicht sogleich finden konnte, habe dies Frl. Zahn getan.

 

Der   S t a a t s a n w a l t   wünscht von Frl. Zahn zu wissen, ob die nach dem Park führende Tür der an das Speisezimmer angebauten Veranda verschlossen gehalten worden sei. - Frl.   Z a h n :   Die Verandatür war gewohnheitsmäßig verschlossen, es wurde aber nicht täglich nachgesehen, ob dies auch wirklich der Fall war. Die Verandafenster sind nur von innen aus zu öffnen, alle übrigen Fenster im Erdgeschoß sind vergittert.

 

Die Verhandlung im Mordzimmer schließt damit, daß   a u f   A n t r a g   d e s   A n g e k l a g t e n   die Entfernungen zwischen den Leichen und den Fundstellen der Patronenhülsen mit dem Metermaß genau festgestellt werden. Es ergibt sich, daß die Fundstellen von der Leiche der Ursula 5,66 Meter entfernt sind.

 

Hierauf begibt sich das Gericht in die   H a u p t k ü c h e .   Dort lehrt die Besichtigung, daß es bei der starken Bauart des Schlosses unmöglich sei, die im Mordzimmer gefallenen Schüsse über den Flur hinweg durch die Vorküche zu hören.

 

Genau wie zur Stunde des Mordes.

In den Räumen des ersten Stockwerkes wurden Feststellungen getroffen, wo Grupen sich vor der Bluttat aufgehalten habe. Er, Frau Eckert, Frl. Mohr und die kleine Irma mußten dieselben Plätze einnehmen, die sie in der kritischen Stunde inne hatten. Dasselbe tat Frl. Zahn in ihrem Zimmer, während Frl. Hirsch den Platz markierte, den Dorothea Rohrbeck eingenommen hatte, bevor sie von Ursula Schade nach unten gerufen wurde. Frl.   M o h r   wurde bei dieser Gelegenheit auf ihre Zeugenpflicht aufmerksam gemacht, und vom Vorsitzenden gefragt, ob sie mit dem Angeklagten verlobt sei. Sie   v e r n e i n t e   das. Als auch der   A n g e k l a g t e   dies verneint, bemerkt ihm der Vorsitzende: „Sie wissen ja, Sie hatten ihr die Heirat versprochen.“   I r m a ,   die zu weinen begann, sich aber auf das gütige Zureden des Vorsitzenden bald beruhigte, machte Angaben über das Mühlespiel mit Grupen. Sie habe dabei Aepfel gegessen und einmal Aepfelreste nach der Toilette getragen.

 

Staatsanwalt: Ich bitte den Angeklagten Grupen zu entfernen und durch ein Phantom (Ersatzperson) zu ersetzen.   G r u p e n   steht sofort auf und sagt: Das ist mir auch sehr angenehm! An seine Stelle setzt sich ein Polizeikommissar. Nun geht ein Dienstmädchen hinaus. Eine Weile darauf hörte man die Türe klinken und die Worte:   D ö r t e ,   k o m m   d o c h   m a l   und die Antwort Dörte´s:   G l e i c h   k o m m e   i c h .   In der beinahe gespenstischen Stille hörte man dieses Zwiegespräch, die letzten Worte, die vor acht Monaten zwei unglückliche Menschenkinder sprachen, wie aus weiter Ferne. Dann hört man die etwas deutlichere Stimme des Fräulein Zahn:   I r m a ,   s i e h   d o c h   m a l ,   w o   D ö r t e   i s t . -   Grupen konnte alle diese Worte aus dem Zimmer hören.

 

Auch die Zeitdauer des Verweilens der kleinen Irma, als sie auf den Wunsch des Fräulein Zahn sich in das Erdgeschoß begeben hatte, um nachzusehen, wo Dörte sei, wurde festgestellt. Sie brauchte dazu 1 ½ Minuten. Ein Erwachsener brauchte 59 Sekunden, um im gewöhnlichen Schritt von Grupens Platz bis zum Tatort und zurück zu gelangen.

 

Dann ist der eigentliche Lokaltermin beendet. Es ist ½ 3 Uhr. Der Vorsitzende verkündet, daß der gegenwärtige Besitzer des Hauses allen Anwesenden einen Teller Suppe anbiete. Man nimmt dankend an und begiebt sich zurück in den unteren Stock … … ..zimmer.

 

Schießversuche.

Nach der Mittagspause ersuchte zu Beginn der Verhandlung im Saal der Schießsachverständige   W a l t e r ,   daß in dem Mordzimmer Schießversuche mit der Mordwaffe gemacht werden möchten zur Vorbereitung seines Gutachtens. Dem Antrage wird stattgegeben, auch der Angeklagte ist damit einverstanden, bittet sogar darum. Die Schießversuche wurden dann gemacht und dauern mehrere Stunden.

 

Die Stimmung der Ursel.

Zeugin   M e n d e   wird dann eingehend über ihre Wahrnehmungen gefragt, die sie vom Eintreffen Grupens vom 8. Februar an bis zum Mordtage hatte. Die Zeugin bekundet, daß der Empfang kühl und daß Grupen bei seiner Anwesenheit fast immer im Zimmer war und gelesen oder Mühle gespielt habe. Die kleine   U r s u l a   war bei Tisch   m e i s t   t r a u r i g   und aß sehr wenig, sie war   a b e r   a u c h   w i e d e r   l u s t i g   und tollte im Garten herum. Von einer Verstimmung der Ursula gegen Dorothea Rohrbeck hat die Zeugin nichts bemerkt, auch nichts von einem Revolver oder Patronen. Die Zeugin kam gegen ½ 1 Uhr von der Post und rief bald darauf zum Essen. Im Uebrigen machte sie dieselben Angaben wie am Vormittage.

 

Eine neue Bekundung.

Vors.: War der Angeklagte nach dem Auffinden der Leichen sehr aufgeregt? - Zeugin: Ja. Er sagte gleich zur Großmutter:   „ D a   w e r d e   i c h   w o h l   d i e   S c h u l d   k r i e g e n . “   Dann setzte er sich aufs Sofa. - Verteidiger Dr. Ablaß: Diese Aeußerung ist neu. Ich bitte, die Zeugin zu fragen, warum sie früher davon nie etwas gesagt hat. - Zeugin: Ich wurde ja früher nie darum gefragt. Auf eingehende Ermahnung, sich die Sache richtig zu überlegen, gibt die Zeugin dann an, nicht mehr genau zu wissen, ob diese Worte vor oder nach Verlesung des Briefes an die Großmutter gefallen seien. Der Zeugin ist aufgefallen, daß, als sie Grupen nach der Tat gegen 3 Uhr zu der Vernehmung durch den Amtsrichter rufen sollte, die Tür im Eßzimmer, wo sich   G r u p e n   u n d   F r a u   E c k e r t   befanden, verschlossen war und auch auf Klopfen nicht gleich geöffnet wurde. Sie will   h i n t e r   d e r   T ü r   P a p i e r g e r ä u s c h e   gehört haben.

 

Die Zeugin   H i r s c h   bekundet im wesentlichen dasselbe wie am Vormittag. Sie hat sich, ebenso wie die Zeugin Mende, gewundert, daß der Angeklagte am Tage vor dem Morde ihr 50 und der Mende 20 Mark Trinkgeld gegeben habe für die Mehrarbeit, die sie durch den Besuch zu leisten hatten. Eine besondere Erregung hat sie dem Angeklagten nicht angemerkt. Er war wie immer, auch kurz vor dem Morde. Die Zeugin hat gehört, wie Fräulein Zahn nach dem Revolver fragte und wem er gehöre. Sie hat auch gehört, daß Grupen sagte: das ist doch der Revolver, den ich gekauft habe! Hierbei kam es bei einer kurzen Bemerkung des Verteidigers Dr. Ablaß: Sehr richtig! zu einem Zusammenstoß zwischen dem Staatsanwalt und den Verteidigern. Der Staatsanwalt wollte einen Gerichtsbeschluß herbeigeführt haben, daß solche Bemerkungen unzulässig seien. Die Verteidiger stellten einen gleichen Antrag, da der Oberstaatsanwalt mit einem Geschworenen während der Verhandlung gesprochen habe. Der Vorsitzende bat, davon abzusehen, da doch alle lediglich das Bestreben haben, die Wahrheit zu finden. Schließlich wurden denn auch von beiden Seiten die Anträge zurückgezogen.

 

Der   V o r s i t z e n d e   fragt die Zeugin   H i r s c h   dann, ob sie noch sonst etwas Verdächtiges gemerkt habe. Die Zeugin verneint das.

 

Das Zeugnis des Arztes.

Zeuge Sanitätsrat   D r .   S c h o l z   machte Angaben über seine Wahrnehmungen bei seinem Erscheinen im Schlosse, in das er sogleich gerufen worden war. Er hörte, daß Grupen nach Verlesung des Briefes sagte: „Da bin ich also doch schuld!“ Die Großmutter beruhigte ihn, was dem Zeugen auffiel, da sie im Anblick ihrer erschossenen Enkel den Schwiegersohn tröstete. Der Zeuge bestätigt, daß Grupen ihn gebeten, doch Ursel etwas zu geben, damit sie sagen könne, wer es gewesen sei. - Vors.: Ist Ihnen das aufgefallen? - Zeuge: Ja. - Wie Dr. Scholz weiter bekundet, hat er, der Zeuge, sofort gesagt: Hier liegt Mord vor, kann hier niemand Aufschluß geben? Er hat dann Fräulein Zahn gefragt, was sie darüber denken. Diese sagte ihm:   A c h   G o t t ,   e s   g i b t   s o   b ö s e   M e n s c h e n   i m   H a u s e !   Von diesem Augenblicke an, so sagt der Zeuge, hatte ich   d e n   A n g e k l a g t e n   i m   V e r d a c h t .

 

Ein Beisitzer: Wollte der Angeklagte mit seiner Ruhe das gute Gewissen zeigen, oder war das fingiert? - Zeuge: Das letztere nahm ich an.

 

zeuge Postverwalter Grimmig: Ich verkehre seit zehn Jahren im Rohrbeckschen Hause und war in alle Verhältnisse eingeweiht. Ich bin   m i t   d e r   v o r g e f a ß t e n   M e i n u n g   am Mordtage hierher gekommen, daß der Angeklagte   G r u p e n   d e r   M ö r d e r   ist. Ich hatte mir meinen Browning in die Tasche gesteckt mit der Absicht, den Täter niederzuschießen, wenn er mir entgegentritt. Wäre ich   n i c h t   mit der vorgefaßten Meinung hierher gekommen, dann hätte ich   G r u p e n   n i c h t   f ü r   d e n   T ä t e r   gehalten,   d e n n   e r   w a r   r u h i g .   Dagegen konnte ich mir das   V e r h a l t e n   d e r   F r a u   E c k e r t   nicht erklären, die beim Anblick der beiden niedergeschossenen Enkel so ruhig war. - Vors.: War Ihnen bekannt, daß der Angeklagte dem Fräulein Zahn und dem Fräulein Rohrbeck unsympathisch war? - Der Zeuge bejaht dies, ebenso sie andere Frage, ob davon gesprochen worden sei, daß Grupen der Dörte nach dem Leben getrachtet hat, und daß sich die Damen vor ihm fürchteten.

 

„Dann bin ich beruhigt.“

Amtsgerichtsrat   T h o m a s   gibt als Zeuge an, daß ihn der Angeklagte vor seinem Transport nach Hirschberg gefragt hat, ob die Untersuchung etwas Neues ergeben habe. Der Zeuge hat erwidert: Eigentlich nichts. Die weitere Frage des Angeklagten,   o b   F r ä u l e i n   M o h r   u n d   s e i n e   S c h w i e g e r m u t t e r   b e i   i h r e n   A u s s a g e n   g e b l i e b e n   s i n d ,   hat der Zeuge bejaht. Darauf sagte der Angeklagte:   „ D a n n   i s t   e s   g u t ,   d a n n   b i n   i c h   b e r u h i g t . “   Etwas Auffälliges hat der Zeuge, als er im Schlosse eintraf, bei Grupen nicht gefunden. Er setzte sich zunächst aufs hohe Pferd, wurde aber sehr kleinlaut, als ihm mit der Verhaftung gedroht wurde.

 

Zeuge Kriminalbeamter   L a c h n i t t -   Hirschberg hat die Umgebung genau untersucht und dabei keine Spuren gefunden, die darauf hindeuten konnten, daß jemand von außen in das Mordzimmer gekommen sei.

 

Zeuge Justizobersekretär   K l a p p e r -   Lähn ist auf Wunsch des Zeugen Grimmig mit nach dem Schlosse gegangen. Grimmig zeigte ihm dort den Revolver. Auf die Frage des Zeugen, wem die Waffe gehöre, hat der Angeklagte gesagt: „Die Waffe gehört mir, ich bin an allem Schuld, warum habe ich sie nicht in den Schreibtisch eingeschlossen.“ Dem Zeugen fiel auch das   m e r k w ü r d i g e   B e n e h m e n   d e r   G r o ß m u t t e r   auf, die den Angeklagten am Aermel streichelte und sagte: „Aber Peter, wie kannst Du das sagen, Du kannst doch nichts dafür.“ In der Wohnung des Zeugen Grimmig hat der Zeuge den Revolver entsichert. Dabei hat er festgestellt, daß Herr Grimmig am Mittag den Revolver   n i c h t   g e s i c h e r t ,   s o n d e r n   e n t s i c h e r t    hat.

 

Zeuge Oberlandjäger   K l o p s c h   hat bald, nachdem er ins Schloß gerufen worden war, den Eindruck gehabt, daß hier ein Mord vorliegt. Es fiel ihm   d a s   g l e i c h g ü l t i g e   B e n e h m e n   G r u p e n s   u n d   d e r   F r a u   E c k e r t   auf. Erst als die Krankenschwester gegen 3 Uhr nachmittags sagte: „Ursula hat ihren letzten Atemzug getan,“ da schien es den Beiden nahe zu gehen.   D e r   Z e u g e   h i e l t   d a s   f ü r   K o m ö d i e ,   weil sie jeden Augenblick den Amtsgerichtsrat erwarteten, der die Untersuchung einleiten sollte. Auf die Frage, wer wird   d e n   s c h ö n e n   B e s i t z   n u n   e r b e n ,   sagte   F r a u   E c k e r t :   „ D i e   H ä l f t e   R o h r b e c k ,   d i e   H ä l f t e   i c h . “

 

„Ihr bleibt bei Eurer Aussage!“

Zeuge   K l o p s c h   bestätigt, daß   G r u p e n ,   als er weggebracht werden sollte, zu   F r ä u l e i n   M o h r   u n d   s e i n e r   S c h w i e g e r m u t t e r   g e s a g t   h a t :   „ I h r   b l e i b t   b e i   E u e r e r   A u s s a g e ! “   Trotz seines Verbotes an Grupen, so bekundet der Zeuge weiter, das Sprechen zu unterlassen, hat Grupen der Mohr dann noch etwas   i n   p l a t t d e u t s c h e r   S p r a c h e   gesagt, was ich aber nicht verstand.

 

Zeugin   Z a h n   wird darüber befragt, wie sich   d e r   A n g e k l a g t e   i m   M o r d z i m m e r   verhielt. - Zeugin: Er war sehr aufgeregt und hat geweint. Ich konnte nur nicht begreifen, daß ich erst dreimal habe Grupen bitten müssen, er möge mir helfen, Dörte aufs Bett zu legen. Es machte dies auf mich einen merkwürdigen Eindruck, und ich hatte das Gefühl, daß   d e r   T ä t e r   w o h l   s e i n   O p f e r   n i c h t   a n f a s s e n   w o l l t e . -   Angekl.: Hat die Zeugin nicht zu Fräulein Hirsch gesagt, ich solle bei Dörte nicht mithelfen? - Zeugin: Das habe ich nicht gesagt. Ich hatte den Eindruck, es wäre Grupen unangenehm, bei Dörte zu sein, denn   e r   k a m   n i c h t   e i n   e i n z i g e s   M a l   z u r   L e i c h e .

 

Sanitätsrat   D r .   S c h o l z   gibt dann noch Auskunft, wie die Wunde bei der Schade behandelt worden ist. Es ist der Verwundeten ein   U m s c h l a g   a u f   d e n   K o p f   gelegt worden. Daß die   W u n d e   a b g e w a s c h e n   worden wäre, hat er nicht gesehen, er hat es auch der Krankenschwester verboten. Wenn an der Wunde   P u l v e r s c h l e i m   gewesen wäre, hätte er ihn sehen müssen.

 

Krankenschwester   A u g u s t e   H ö h n k e :   Ich habe Ursula einen Umschlag um den Kopf gemacht.   D i e   W u n d e   h a b e   i c h   n i c h t   a b g e w i s c h t .   Der Angeklagte war unruhig und war nur besorgt um Ursula. Beide, Grupen sowohl wie Frau Eckert, waren ruhig, aber traurig. Daß gesagt worden sei: „Nun bist Du ja Erbin von Kleppelsdorf“, habe ich nicht gehört. - Verteidiger Dr. Mamroth: Hatten Sie den Eindruck, als ob Grupen bei der Traurigkeit im Innern nicht recht dabei war? - Zeugin: Ich habe nicht darauf geachtet.

 

Damit war die Verhandlung in Kleppelsdorf beendet.

 

Bei der Abfahrt des Angeklagten aus dem Gutshofe kurz nach 8 Uhr abends nahm eine   g r o ß e   M e n s c h e n m e n g e ,   die sich dort angesammelt hatte, eine   d r o h e n d e   H a l t u n g   g e g e n   G r u p e n   an. Man drängte gegen das Auto, und es wurden viele Verwünschungen gegen ich laut.

 

*

Die Sitzung am Donnerstag.

Mit der Begutachtung der Echtheit der   A b s c h i e d s b r i e f e   der verschwundenen Frau Grupen sind Geheimrat   M o l l   und Professor   S c h n e i d e m ü h l   beauftragt worden. Der   V o r s i t z e n d e   bemerkt heute zu Beginn der Sitzung, daß Grupen viele Briefe von seiner Schwiegermutter, Frau Eckert, habe schreiben lassen, die er aber selbst unterschrieben habe. Der Angeklagte habe sich in der Untersuchungshaft viel mit Dichten beschäftigt. Geheimrat Moll lehnt es ab, diese dichterischen Ergüsse zur Schriftvergleichung zu benutzen, bittet vielmehr um möglichst harmlose Briefe des Angeklagten. Diesem Wunsche wird entsprochen. Auf besonderen Wunsch des Sachverständigen erhält er zur Schriftvergleichung auch noch den Brief, den Frau Grupen an den Angeklagten auf die bekannte Zeitungsanzeige hin geschrieben hat und der mit den Worten beginnt: „Sehr geehrter Herr, zwar widerstrebt es mir, auf diesem Wege eine Bekanntschaft zu machen . . . . . „

 

Schlussvernehmung der Erzieherin Frl. Zahn.

Frl. Zahn: Am Sonntag (der Mord war Montags) waren wir vormittags auf dem Lehnhausberg. Nach dem Mittagessen haben wir uns wie gewöhnlich bis zum Kaffee zurückgezogen. Nach dem Kaffee saßen wir im Kinderzimmer in ersten Stock. Die Tür nach dem Winterwohnzimmer war eingeklinkt. Zwischen 2 und 3 Uhr hörten wir im Nebenzimmer sprechen, und Dörte machte mich darauf aufmerksam, daß die   O f e n t ü r   s e h r   h ä u f i g   a u f -   u n d   z u g e m a c h t   w u r d e .   Dörte begann Klavier zu spielen, und wir haben gemeinschaftlich gesungen. Ursel stand scheu beiseite und schien sehr wenig fröhlich zu sein. Grupen kam hinzu. Er war sehr lebhaft und redete vom Tanzen. Dörte wollte tanzen, aber nicht mit Grupen. Auch ich lehnte es ab, mit ihm zu tanzen. Daher hat er mit der Großmutter Eckert getanzt. Im Winterwohnzimmer zog mich Grupen in ein Gespräch über Dörtes Charakter. Ich konnte ihm nur Gutes mitteilen. Dörte selbst hat mich in jenen Tagen fast keinen Schritt verlassen, weil sie in Unruhe war. Bei dem Gespräch mit Grupen hatte ich den Eindruck, daß er wünschte, wir sollten uns seinen freieren Ansichten anschließen. Die Unterhaltung gestaltete sich zu einem   R e l i g i o n s g e s p r ä c h .   Ich schlug daher abends vor, etwas aus Maltzahns Erbauungsbuch vorzulesen, um Grupen zu überzeugen, daß man doch an Gott glauben könne und müsse. Ich las das erste Kapitel, Dörte das zweite. Im Laufe des Abends fragte mich Grupen, ob es vielleicht vorteilhaft wäre, wenn Ursel längere Zeit in Kleppelsdorf bleibe, meine Erziehungsmethode gefalle ihm. Ich sagte zu, zumal Dörte die Ursel sehr gern hatte. Für den nächsten Tag (Montag) war eine Autofahrt nach Schreiberhau vorgesehen. Da aber Schneewetter war, wurde die Fahrt verschoben. Dörte ging wie immer im Laufe des Vormittags die Postsachen holen, und zwar mit   I r m a   S c h a d e .

 

Staatsanwalt: Hatten Sie den Eindruck, daß die Kinder (Dörte und Ursel) gut miteinander standen? - Frl. Zahn: Die Kinder standen sich immer gut. Dörte hatte beobachtet, daß Ursula ein auffallend scheues und gedrücktes Wesen hatte. Dörte meinte, Ursel müsse eine Sorge haben. Jedenfalls hatte die Traurigkeit der Ursula mit etwaigen Unstimmigkeiten der Kinder nichts zu tun.

 

Ursulas Krankheit.

Vors.: Frl. Zahn, wußten sie, daß Ursula krank war? - Frl. Zahn: Ich glaube, beim ersten Besuch in Hamburg sprach Grupen flüchtig davon, daß Ursula an Furunkeln leide. Später hat auch die Großmutter über die Furunkeln zu mit gesprochen und auch gesagt, wo sie sitzen. Dies geschah in Dörtes Anwesenheit, was mir sehr unangenehm war. Ursula sagte mir auch:   „ D e r   g u t e   V a t e r   f ü h r t   d i e   B e h a n d l u n g   s e l b s t   a u s . “

 

Die Stunde der Tragödie.

Fräulein Zahn: Montag in der 12. Stunde saß ich mit Dörte im Kinderzimmer. Ich rechnete an meinem Tisch.   D ö r t e   saß an ihrem Tisch am Fenster und beschäftigte sich mit einer Modenzeitung. Wir hatten eine Hochzeitseinladung erhalten, und für Dörte sollte ein Hochzeitskleid angefertigt werden. Dörte war in dieser Stunde sehr vergnügt, schon monatelang hatte sie sich auf die Hochzeit gefreut.   G r u p e n   kam zweimal aus dem Nebenzimmer zu uns, sah sich um und ging zurück.

 

J.-R. Dr. Ablaß (unterbrechend): Sie hatten sich mit dem Angeklagten über religiöse Fragen unterhalten. Der Angeklagte soll dabei erklärt haben, er glaube nicht an einen persönlichen Gott: er glaube an ein höheres Wesen in dem Sinne, daß er „es“ die   L i e b e   nenne. - Frl. Zahn: Ja, das hat der Angeklagte gesagt. - Vert. Dr. Mamroth: Ist es richtig, daß der Angeklagte abends Nachtgebete mit den Kindern verrichtet hat? - Frl. Zahn: Das ist in Itzehoe geschehen; ob auch in Kleppelsdorf, das weiß ich nicht.

 

Frl. Zahn fortfahrend: Gegen 12 Uhr sandte ich das Hausmädchen mit der Einschreibquittung, die mir Dörte von der Post gebracht hatte, weg, um das Paket zu holen. Um diese Zeit kam Ursula an die Tür meines Zimmers, machte die Tür auf und sagte:   „ D ö r t e ,   k o m m   d o c h   m a l ! “ ,   worauf Dörte ging. Ursula sprach etwas hastig, aber freundlich. Ich hatte ein ganz   m e r k w ü r d i g e s   E m p f i n d e n   dabei; denn erstens   h a b e n   s i c h   d i e   K i n d e r   n i e   u n t e n   a u f g e h a l t e n ,   und zweitens hörte ich im Nebenzimmer, wo Grupen, Irma, die Großmutter und die Mohr saßen,   d i e   T ü r   a u f -   u n d   z u m a c h e n .   Schritte hörte ich von meinem Zimmer aus   n i c h t ,   weil überall   T e p p i c h e   liegen. Nach einer Minute ging ich ins Nebenzimmer und veranlaßte Irma, nach Dörte zu sehen. Grupen sagte: „Irma wird gleich gehen.“ Irma ging. Sie kam auch gleich wieder und sagte: „Ich kann Dörte nicht finden. „ Ich hatte das Gefühl, daß Irma nicht weit gegangen war. Kurze Zeit darauf mußte ich eine Gemüseschüssel besorgen und zu diesem Zweck durch das Zimmer gehen, wo Grupen, Irma und die Mohr in Anwesenheit der Großmutter Mühle spielten. Ob Ursula bei den Spielenden saß, weiß ich nicht. Als Dörte noch mit mir im Zimmer saß, hat Grupen versucht, durch die offene Tür eine Unterhaltung mit mir anzuknüpfen. Ich war darüber ärgerlich. Es waren ganz nichtige Sachen, von denen er sprach. Als ich durch das Zimmer nach der Gemüseschüssel ging, hat mich der Angeklagte sehr genau angesehen. Als ich der Mende aufgetragen hatte, die Kinder zum Essen zu rufen, kam diese bald eiligst zurück, riß die Tür auf und rief:   „ D i e   K i n d e r   l i e g e n   i m   F r e m d e n z i m m e r ! “   Frl. Zahn gibt nun die bekannte Schilderung von dem Auffinden der Leichen. Als sie Grupen und seine Schwiegermutter veranlaßt hatte, das Zimmer zu verlassen, habe ihr Grupen beim Hinausgehen die Hand entgegengestreckt, die sie aber nicht angenommen habe. Die Zeugin bestätigt, daß Grupen den Revolver mitten auf den Tisch gelegt habe.

 

Angeklagter: Ich habe an dem kritischen Tage keine Halbschuhe, sondern die Stiefel getragen, in denen ich hier vor Gericht stehe.

 

Grupen und Frau Eckert.

Frl. Zahn:   D a s   V e r h ä l t n i s   z w i s c h e n   F r a u   E c k e r t   u n d   G r u p e n   war besonders herzlich. Ich habe ein solch inniges Verhältnis zwischen Schwiegermutter und Schwiegersohn nie kennen gelernt. Auch anderen Personen ist dieses außerordentliche Verhältnis aufgefallen. - Staatsanwalt: Haben Sie gesehen, daß der Angeklagte auch seine Schwiegermutter auffallend zärtlich gestreichelt hat? - Zeugin: Das Verhältnis war jedenfalls ganz außergewöhnlich. Die zu Dörte getane Aeußerung des Angeklagten:   „ W a s   w ü r d e t   I h r   s a g e n ,   w e n n   i c h   d i e   G r o ß m u t t e r   h e i r a t e ?   habe ich allerdings nicht ernst genommen.

 

Sachverständiger Geheimrat Dr. Lesser: Bestanden Differenzen zwischen Großmutter und Frl. Rohrbeck? - Frl. Zahn: Bei dem Besuch in Itzehoe war das Verhältnis zwischen beiden sehr herzlich. Im November 1919 war der Geburtstagsbrief von Großmutter an Dörte auffallend kühl und das Verhältnis wurde ungünstiger. Allerdings lag in dieser Zeit der Widerruf und die Zurücknahme dieses Widerrufs durch Frau Eckert.

 

Auf Befragen des Geheimrats Dr. Kesser sagt Frl. Zahn dann   ü b e r   d i e   U r s u l a :  Das Mädchen war nach meiner Ansicht nicht von übermäßiger Intelligenz. Als sie im November mitkam, war sie gegen früher merkwürdig verändert. Während sie früher fröhlich war, erschien sie jetzt   s e h r   g e d r ü c k t   u n d   s c h e u .   Sie aß auch wenig. Ursel war nicht frühreif und vorlaut, sondern ein artiges Kind. Das   V e r h ä l t n i s   z w i s c h e n   D ö r t e   u n d   U r s e l   w a r   s e h r   gut. Ich kann mir nicht erklären, wie Ursel in dem Abschiedsbriefe an die Großmutter schreiben konnte, sie solle sich nicht mehr über Dörte ärgern. Dörte hat jedenfalls die Großmutter nicht schwer gekränkt. Ursel war ein gutartiges Kind, das ich einer moralisch niedrigen Handlung nicht für fähig halte.

 

J.-R. Dr. Ablaß: Wie war Ursel   k ö r p e r l i c h   entwickelt?  Frl. Zahn: Sie war zart und schwächlich, langaufgeschossen und hager, so daß man Mitleid mit ihr haben mußte. Ich hielt Ursel für ein leicht zu beeinflussendes Kind, sie war sehr kindlich. Ich glaube, daß Ursel auch leicht umzustimmen war.

 

Auf Befragen des Staatsanwalts sagt die Zeugin noch, daß Ursel, aber auch die kleine Irma, anscheinend mit schwärmerischer Liebe an ihrem Stiefvater, also dem Angeklagten, hingen.

 

Schreibsachverständiger Professor   S c h n e i d e m ü h l   verlangt von der Zeugin Auskunft über den Eindruck, den sie von den Briefen der verschwundenen Frau Grupen hatte. Die Verteidiger beantragen, diese Frage erst dann zuzulassen, wenn auch Professor Dr. Jeserich anwesen sei. Der Sachverständige bemerkt dazu, daß Professor Dr. Jeserich kein Gegensachverständiger für ihn sei, denn er habe sich schon seit 40 Jahren mit Schriftenvergleichung beschäftigt. Der Gerichtshof beschließt, die weiteren Fragen zuzulassen.

 

Aus den Antworten der Zeugin auf die vielen Fragen des Sachverständigen geht hervor, daß sie eine wesentlich   A b w e i c h u n g   i n   d e n   S c h r i f t z ü g e n   der Briefe der Frau Grupen der früheren und letzten Briefe bemerkt haben will. Die Schriftzüge in den letzten Briefen waren gegen früher zu regelmäßig und immer kehrten dieselben Redewendungen wieder. Es schien der Zeugin, als ob Frau Grupen auch geistig eine andere geworden, nicht mehr so selbständig als früher war. Auch in ihrem Aeußeren war sie nicht mehr so gepflegt als früher. Zwischen ihr (Zahn) und Frau Grupen habe kein gespanntes Verhältnis bestanden.

 

Damit sie die Vernehmung der Zeugin Zahn beendet. Es tritt eine Mittagspause bis 3 Uhr ein.

 

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Freitag, den 9. Dezember 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

Hypnose und Verbrechen.

Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf stellt die Richter vor eine ganze Anzahl der schwierigsten, aber auch interessantesten Probleme. Vor allem wird es sich darum handeln, durch Sachverständige festzustellen, inwieweit ein hypnotischer Einfluß die Triebfeder für ein Verbrechen sein kann, denn die Anklage behauptet ja, daß der Peter Grupen seine Stieftochter Ursula durch Hypnose völlig unter seinen Willen gebracht habe, und daß auch verschiedene Zeugen, wie die Großmutter der Ermordeten und das Dienstmädchen, unter dem hypnotischen Banne des Angeklagten stehen.

 

Damit wird eins der dunkelsten Kapitel unseres Seelenlebens und eine der umstrittensten Fragen auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie aufgerollt, denn so wenig wie die Wissenschaft überhaupt bisher weiß, worauf die Wirkung der Hypnose beruht, so wenig ist sie sich klar über die Stärke und über die Grenzen des Einflusses, der durch Hypnose ausgeübt werden kann. Der vor kurzem verstorbene Göttinger Psychologe Verworn hat ausgeführt, daß das Wesen der Hypnose in einer gesteigerten Suggestibilität besteht.

 

„Eine Suggestion“, so erklärt er, „ist eine Vorstellung, die bei einer Person künstlich erweckt wird, ohne von ihr in dem normalen Umfange der Kontrolle der Kritik unterworfen zu werden. Suggestibilität ist die Fähigkeit, solche Suggestionen anzunehmen, und die Suggestibilität ist groß, wenn die Vorstellungen, die wir auf diese Weise einem Menschen geben, ganz besonders leicht und kritiklos angenommen werden. Das ist das eigentliche Wesen der Hypnose.“

 

Suggestionen sind im täglichen Leben so weit verbreitet, daß wir uns gar nicht über sie klar werden; sie spielen beim Kind eine besondere Rolle, da es sich sehr leicht dem Einfluß solcher Suggestionen hingibt und hauptsächlich auf diese Weise erzogen wird. Aber auch Massensuggestionen wirken auf jedes Theaterpublikum, auf jede versammelte Menge ein. Diese gewöhnliche Suggestibilität erscheint uns als etwas ganz Natürliches; sie fällt erst auf, wenn sie einen unnormalen Grad erreicht, und dann fangen wir an, von einem hypnotischen Zustand zu reden. Wie aber nun die Hypnose einen so hohen Grad der Suggestion erreicht, daß sie den Willen ganz ausschaltet, ist noch nicht genügend erklärt. Auch da gibt es gewisse Grenzen, und in der Bestimmung dieser Einschränkung hypnotischer Macht liegt die Hauptfrage bei ihrer Ausnützung für Verbrechen. „Verbrecherische Suggestionen“, sagt der Wiener Gelehrte Wagner-Jauregg in seinem Buch „Telepathie und Hypnose im Verbrechen“, „werden nur dort   e r n s t l i c h   verkommen, wo sie auf gleichberichtete Ansätze und Anlagen treffen. Die Theaterverbrechen, die bei Versuchen und Vorstellungen gelingen, sind keine Prüfsteine, denn das „moderne“ und „stehlende“ Medium weiß doch zumeist irgendwie um den wahren Sachverhalt“. Jedenfalls ist man bei neuesten englischen und amerikanischen Versuchen nicht imstande gewesen, eine sittlich gefestigte Persönlichkeit durch Hypnose zur Verübung ungesetzlicher Handlungen zu bringen.

 

Das „Hypnose-Verbrechen“ hat zunächst durch seine Verwendung in der Literatur Aufsehen erregt, am meisten durch du Mauries Roman „Trilby“. Doch schon im Jahre 1863 behandelt ein Schauspiel „Der polnische Jude“ von Erdmann Chatrian dies Thema, in dem ein Mörder durch Hypnose in diesem Stück zum Geständnis gebracht wurde. Der bekannte und auch im Grupen-Prozeß als Sachverständiger fungierende Psychiater Albert   M o l l   hat jedoch einen derartigen Fall für unglaublich erklärt, und jedenfalls ist der Versuch, durch Hypnose Geheimnisse herauszulocken, ebenso unsicher wie verwerflich. Die Richter verwerten auf diese Weise erzwungene Geständnisse nicht. In verschiedenen großen Prozessen ist der Zusammenhang zwischen Hypnose und Verbrechen eingehend behandelt worden, ohne daß bisher unter den Sachverständigen Einstimmigkeit erreicht wurde. Wie A. Memminger in seinem Buch „Hakenkreuz und Davidstern“ hervorhebt, fand der erste Hypnose-Prozeß in Deutschland im Jahre 1894 in München statt. Es handelte sich um einen polnischen Hypnotiseur Czinski, der eine 38jährige, sehr hübsche Millionären, die Baronin Helene von Zedlitz-Neukirch, zunächst wegen ihres Kopfwehs behandelte und dann so völlig in seine Gewalt brachte, daß sie sich mit ihm trauen ließ. Bei der Verhandlung erklärten verschiedene Psychiater, es sei durchaus möglich, daß Czinski die Dame durch Hypnose vollkommen in seine Gewalt gebracht habe; dem aber trat der Bonner Professor Fuchs entgegen, und der Verteidiger erklärte, die Verliebtheit der Baronin in den interessanten Polen sei durchaus nichts so Ungewöhnliches, daß sie nur durch den geheimnisvollen Vorgang der Hypnose erklärt werden könne. Das Gericht verzichtete denn auch darauf, den in einem Liebesverhältnis möglichen hypnotischen Einfluß abzugrenzen, und sprach den Polen von diesem Teil der Anklage frei.

 

Am eingehendsten ist wohl das hypnotische Problem vor Gericht in dem Pariser Mordprozeß   B o m p a r d   besprochen worden. Die Lebedame Bompard hatte die Ermordung eines reichen Freundes auf das genaueste vorbereitet und sollte ihren Geliebten Eyraud durch hypnotische Mittel zur Ausführung des Mordes angestiftet haben. Unter den Sachverständigen standen sich zwei „Schulen“ gegenüber: die Pariser Aerzte unter der Führung Charcots erklärten die Möglichkeit einer derart suggerierten Mordtat für ausgeschlossen; die Professoren von Ranch, in ihrer Spitze Bernheim, hielten die Verübung eines Mordes durch Suggestion durchaus für möglich. Die Pariser Zeitungen erklärten damals, daß dadurch überhaupt jede sittliche und rechtliche Verantwortung der Uebelthäter aufgehoben werde, daß dann auch Adam beim Sündenfall schuldlos gewesen sei, „der Prozeß des ersten Menschenpaares revidiert und das Menschgeschlecht wieder ins Paradies eingesetzt werden müsse“. Die Geschworenen lehnten die Möglichkeit der Hypnose ab und verurteilten Eyraud zum Tode.

 

 

 

Sonnabend, den 10. Dezember 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“

Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf.

 

Dramatische Zwischenfälle.

Der Vormundschaftsrichter als Zeuge.

 

Hirschberg, 9. Dezember.

Die Verhandlung am Donnerstag war reich an bewegenden Momenten. Irma, der toten Ursel kleine Schwester, belastete ihre Stiefvater schwer. Sie bekundete, überraschen für alle Prozeßbeteiligten,   d a ß   G r u p e n   in der Zeit, da Dörte und Ursel den Tod gefunden haben,   d o c h   d a s   W i n t e r z i m m e r   i m   e r s t e n   S t o c k   v e r l a s s e n   h a t .   Die starke Bewegung, die dabei durch den Zuschauerraum ging, erschien durchaus begreiflich, wurde doch hier zum ersten Male eine fühlbare Bresche in die Mauer gelegt, mit der der Angeklagte sich bisher zu umgeben gewußt hat. Er suchte die Aussage der kleinen Irma dadurch zu entkräften, daß er das Kind als verlogenen Charakter hinstellte, doch wurde diese Unterstellung durch weitere Zeugenaussagen zurückgewiesen.

 

Von ganz andrer Art waren die Aussagen des Amtsgerichtsrats   T h o m a s -   Lähn, welcher hier weniger als die den Tatbestand des Mordes feststellende und verhaftende Amtsperson erschien, als vielmehr als   V o r m u n d s c h a f t s r i c h t e r ,   der seine Ansichten über das, was ein junges Mädchen in der Lage von Dorothea Rohrbeck mindestens beanspruchen durfte, äußern mußte. Ohne seinem guten Glauben irgendwie nahe treten zu wollen, müssen wir doch gestehen, daß wir selten ein solches Maß von Weltfremdheit gefunden haben, wie es sich hier offenbarte. Vom 1. April 1919 ab sollte Frl. Zahn den Haushalt ausschließlich der Gehälter mit 120 Mark wöchentlich bestreiten, und vom 1. Oktober 1920 ab einschließlich der Gehälter mit 100 Mark! Das geht an sich schon über die Hutschnur, aber noch viel weiter geht, daß es Herrn Vormundschaftsrichter Thomas nicht möglich war, einzusehen, daß hier ein Widerspruch klaffte, dem nachzugeben und den zu beseitigen doch wohl einiger Grund vorlag. Der Vorsitzende machte kein Hehl aus seiner Verwunderung, und es wird wohl nicht viel Menschen im Saale gegeben haben, die ihm darin nicht zu folgen vermochten. Daß besonders die Damen des Zuschauerraumes nicht damit einverstanden waren, daß man aus seidenen Herrensporthemden seidene Mädchenkonfirmationsblusen machen soll, wenn man Millionenerbin ist, kann man ihnen ebenfalls nicht verdenken. Zur Entdeckung des Täters dienten ja alle diese Dinge nicht, aber sie warfen ein sehr grelles Licht auf die Verhältnisse, unter denen Dörte Rohrbeck samt ihrer Erzieherin zu leben genötigt war, und aus diesen Verhältnissen heraus werden ja erst beider Beziehungen zu dem Angeklagten verständlich.

 

Dörtes Angst.

In der Nachmittagssitzung wurde zunächst Oberschwester Emma   K u b e   aus Lähn vernommen. Dörte Rohrbeck hat ihr im Dezember die Erlebnisse bei der   A l s t e r f a h r t   erzählt und schon damals von den Heiratsanträgen gesprochen, die ihr Grupen gemacht habe. Dörte sagte zur Oberschwester: „Weißt Du,   G r u p e n   ist ein   g a n z   s c h l e c h t e r   K e r l .   Ich habe dir vor einigen Monaten von dem reichen Onkel erzählt, über den wir uns freuten, aber das ist ja alles anders. Bei der Alsterfahrt hat er die Ruder fortgeworfen, daß ich Angst bekamt. Ich glaube, es war auf mein Leben angesehen.“ Als die Oberschwester einwandte: „Dörte, du machst Scherz“ erwiderte Dörte in bestimmtem Tone: „Nein nein. Und die   H e i r a t s a n t r ä g e !   Es ist mir direkt unheimlich geworden. Ich dankte Gott, als ich wieder fort war.“ Die Zeugin bekundet weiter: Grupen hat in Kleppelsdorf nicht den Eindruck eines gebildeten Mannes gemacht. Im Februar ist die Zeugin krank gewesen. Da habe Dörte sie eines Tages aufgeregt besucht und ihr mitgeteilt, daß Grupen mit der Großmutter, Ursula, Irma und einer Stütze auf Schloß Kleppelsdorf eingetroffen sei. Die Zeugin hat sich über Grupens Besuch in Kleppelsdorf deshalb gewundert. weil ihr bekannt geworden war, welche zweifelhafte Rolle Grupen in dem Prozeß der Erzieherin Zahn gegen den Vormund gespielt haben soll. Der Dörte hat sie den Rat gegeben, nicht allein im Hause zu bleiben und die   S i l b e r s a c h e n   w e g z u s c h l i e ß e n .   Dörte sagte: „Denke dir, er will unser Gut bewirtschaften, und er hat mir wieder einen   H e i r a t s a n t r a g   gemacht. Grupen döst so vor sich hin und tut gar nichts. Ach, du liegst geborgen in deiner Ecke, und mich   g r u s e l t s ,   wenn ich in mein Haus gehe!“ - Die Zeugin bekundet weiter: Dörte liebte Frl. Zahn mit kindlicher Anhänglichkeit. Als neunjähriges Kind hat sie ihr zum Geburtstag für 1,50 Mk. einen Fingerhut und noch etwas Schönes kaufen wollen. Ich sagte: „Für 1,50 Mk. wirst du nicht viel bekommen.“ Da antwortete Dörte: „Mehr darf ich nicht ausgeben. Es ist von meinem Taschengeld, und wenn ich mehr ausgebe, würde Frl. Zahn sich nicht freuen.“ Frl. Zahn hat keinen Luxus getrieben, und die Dörte ist durch ihre Schlichtheit aufgefallen. Die Zeugin hat, weil der verstorbene Rohrbeck sie gebeten, nach seinem Tode ihre Hand über Dorothea zu halten, stille Erkundigungen darüber eingezogen, wie Frl. Zahn wirtschaftet. Sie hat aber nie etwas für Frl. Zahn Ungünstiges feststellen können. Von der Großmutter sagte die Zeugin: Ja, das war nicht das Ideal einer Großmutter. Von Liebe kann ich da gar nicht sprechen; ein zärtliches Verhältnis bestand nicht zwischen Dörte und Frau Eckert. Dörte, ein sein empfindendes Kind, hat zu mir sehr wenig von ihrer Großmutter gesprochen.

 

Die Aussagen der Irma Schade.

Als nächste Zeugin wird die zwölfjährige   I r m a   S c h a d e ,   Schwester der Ursula, aufgerufen. Der Staatsanwalt beantragt, während dieser Vernehmung den

Angeklagten aus dem Saale zu entfernen,

weil die kleine Irma in Tränen ausgebrochen sei, als sie sich beim Lokaltermin neben Grupen setzen sollte. Verteidiger Dr. Ablaß widerspricht dem Antrage, dem aber das Gericht nach kurzer Beratung stattgibt mir der Begründung, es sei zu befürchten, daß die jugendliche Zeugin nicht die Wahrheit sagen werde, wenn der Angeklagte, ihr Stiefvater, im Saale verbleibe. Der Angeklagte wird abgeführt.

 

I r m a   S c h a d e   macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch. Sie hat ihren Stiefvater schon in Kellinghusen gesehen, bevor er sich mit ihrer Mutter verheiratete. Grupen ist gut zu den Kindern gewesen, haben ihnen aber manchmal auch Schläge gegeben, besonders dann, wenn sie auf seine Fragen nicht gleich antworteten. Die Ursel hat der Stiefvater besonders gern gehabt.

 

Ueber das   V e r s c h w i n d e n   d e r   M u t t e r   weiß Irma nicht viel zu sagen. Nach dem Kaffee ist die Mutter plötzlich aufgestanden mit den Worten: „Ich muß schnell weg!“ Sie hat sich von den Kindern so verabschiedet, wie zu einer Reise von ein paar Tagen. Ueber Ursulas Eigenart befragt, äußert sich Irma dahin, daß Ursel immer ein bißchen traurig gewesen sei und immer gleich geweint habe. - Vorsitzender: War es eine Heulliese? - Zeugin: Ja. Sie weinte immer über jedes kleine Bischen. - Die Zeugin bejaht auch die Frage, ob der Stiefvater abends mit den Kindern gebetet habe.

 

Auf der Fahrt nach Kleppelsdorf mit dem Stiefvater, der Großmutter, Ursula und der Stütze Mohr habe letztere nicht schlagen können. weil Irma, wie sie aussagt, mit dem Kopfe auf dem Schoße der Ursula geruht habe. - Vors.: Hast Du dabei etwas bemerkt, daß Ursula etwas Hartes in der Unterbindetasche hatte? - Zeugin: Nein. - Vors.: Weißt Du, was ein Revolver ist, kennst Du auch Patronen? - Zeugin: Ja. - Vors.: Hast Du bei Ursula jemals einen Revolver und Patronen gesehen? - Zeugin: Nein.

 

Bei der Ankunft in Kleppelsdorf hat die Großmutter sich darüber gewundert, daß niemand nach dem Bahnhof gekommen war, weder Dörte, noch Fräulein Zahn. Irma erzählt, wie sie am Tage vor dem Morde mit Ursula und Dörte im Garten gespielt habe. Dörte hat sich über Ursel sehr gefreut. - Vors.: Wer hat Euren Reisekoffer gepackt? - Irma: Die Großmutter. Den Schlüssel zum Koffer hatte der Vater. Wir brachten die Sachen, die mitgenommen werden sollten, einzeln an, und Großmutter packte sie ein. Anfangs hat Irma mit Ursula in einem Zimmer geschlafen, später mußte Ursula bei der Stütze Mohr schlafen. Am Montag (dem Mordtag) bin ich mit Dörte zur Post gegangen. Auf dem Rückwege haben wir uns Apfelsinen gekauft. Wieder im Schlosse angelangt, ist Dörte sofort zu Fräulein Zahn ins Zimmer gegangen, ich in das Zimmer, wo Grupen mit der Großmutter und der Mohr saß. Ursula kam mir auf dem Korridor entgegen mit der Frage: „Wo seid Ihr so lange geblieben?“ Sie hatte auf die Apfelsinen gewartet, ist aber gar nicht traurig gewesen. Ursula ist darauf nach unten gegangen. Als ich mich an den Tisch zum Mühlespiel setzte, hörte ich, daß Fräulein Zahn mir sagte, ich solle Dörte und Ursula suchen. Ich ging hinunter zum Eßzimmer, rief Ursel und Dorte, erhielt aber keine Antwort. Dann ging ich in die Küche, wo mir die Mädchen sagten, daß sich auch dort Ursel und Dörte nicht befänden.

 

Eine schwerwiegende Aussage.

Ich ging dann wieder hinauf und wollte einen Apfel essen, da er aber schlecht war, wollte ich ihn in den Ofen werden. Auf Veranlassung von Ihm trug ich den Apfel zum Abort und warf ihn dort hinein.

 

We kam dann hinter mir der

ins Schrankzimmer

(große Bewegung im Saale), wo Er dann geblieben ist, weiß ich nicht. Ich kam allein zur Stube zurück. Wann Er zurückgegangen ist, weiß ich nicht. Ich weiß aber, daß er vorher eine Apfelsine in das Nebenzimmer trug und auf Dörtes Schreibtisch legte.

 

Der Vorsitzende fragt die Zeugin wiederholt und eindringlich, unter Hinweis auf das achte Gebot, ob sie bei der Behauptung bleibe, daß   G r u p e n   i h r   n a c h g e g a n g e n   sei. Sie bleibt dabei. Auf die Frage eines Geschworenen, ob der Stiefvater sie mit dem Apfel zum Abort   g e s c h i c k t   habe, antwortete sie mit einem bestimmten   „ J a “ .

 

Verteidiger Dr. Mamroth: Du bist schon dreimal vernommen worden. hast aber davon nichts gesagt. - Vors. (zur Zeugin): Warum hast Du früher nichts davon gesagt, daß Dein Vater Dich mit dem Apfel weggeschickt hat und daß er Dir gefolgt ist? - Zeugin: Ich hatte es vergessen.  Aber gestern beim Termin im Schlosse ist es mir eingefallen. Niemand hat es mir eingeredet.

 

Verteidiger Dr. Ablaß: Ist Dir Dein Vater oder Deine Mutter lieber gewesen? - Zeugin: Ich habe beide gern gehabt. - Vors.: Warum hast Du gestern im Schlosse geweint?

 

Zeugin: Weil ich Angst vor ihm hatte.

 

Der Angeklagte wird hierauf wieder in den Saal geführt und es wird ihm die Aussage der Irma verlesen. Er erklärt darauf: Als Irma den Apfel wegwerfen wollte, habe ich nur die Tür zum Schrankzimmer aufgemacht, bin aber   i m   Z i m m e r   g e b l i e b e n .   Die Irma ist schon als kleines Kind eine   v e r s t o c k t e   L ü g n e r i n   gewesen. Sie hat einmal der Großmutter ein Portemonnaie weggenommen, das Geld vernascht und die Tat erst nach langen Ermahnungen nach vier Tagen eingestanden.

 

Grupens stechender Blick.

Verteidiger Dr. Ablaß regt an,   d e m   V a t e r   i n s   G e s i c h t   zu sagen, daß er ihr nachgefolgt sei. -   D e r   S t a a t s a n w a l t   w i d e r s p r i c h t   dieser Anregung und bittet den Sachverständigen Geheimrat Dr. Moll zu befragen, ob gegen die Anregung des Verteidigers nicht Bedenken bestehen. Im Zuhörerraum entsteht große Aufregung.   I r m a   b e g i n n t   z u   w e i n e n ,   läuft von dem in der Nähe der Anklagebank stehenden Zeugenstuhle weg und klammert sich wie Schutz suchend an einen vor der Geschworenenbank sitzenden Sachverständigen. - Verteidiger Dr. Ablaß stellt den   f o r m e l l e n   A n t r a g ,   daß Irma ihre Bekundung dem Angeklagten ins Gesicht sage. - Staatsanwalt: Der Antrag ist unzulässig. Es steht nirgends im Gesetz, daß ein Zeuge dem Angeklagten Bekundungen ins Gesicht sagen muß. - Geheimrat Dr. Moll: Bei dem stechenden Blick des Angeklagten muß ich mich   g e g e n   den Antrag des Verteidigers aussprechen.

 

Der Gerichtshof zieht sich zur Beschlußfassung zurück und verkündet nach längerer Beratung die   A b l e h n u n g   des Antrages des Verteidigers unter Berufung auf die Strafprozeßordnung und auf die Ansicht des Sachverständigen Dr. Moll, daß sonst die Wahrheit beeinträchtigt werden könnte.

 

Die Vernehmung der Irma Schade schließt damit, daß sie auf Veranlassung des Geheimrats Lesser sich die   U n t e r b i n d e t a s c h e   mit Patronen und Revolver anlegen muß, um festzustellen, ob Ursula Schade die Tasche mit diesem Inhalt getragen haben kann, ohne daß es auffallend gewesen wäre. Irma sagt, daß die Tasche sie im Gehen belästige und immer gegen die Beine schlage.

 

Irmas Charakter.

Es folgt die Vernehmung von   F r a u   E r n a   L u x ,   Schwägerin der verschwundenen Frau Grupen. Die kleine Irma ist von ihr als Pflegekind angenommen worden. Die Zeugin verneint die Frage des Vorsitzenden. ob der Irma die Bekundung, Grupen sei ihr beim Forttragen des Apfels nachgegangen, eingeredet worden sei. Als Irma vor 14 Tagen die Zeugenvorladung erhalten habe, habe sie ihr erzählt, daß Grupen ihr in der grauen Jacke gefolgt sei. - Vors.: Was ist die kleine Irma für ein Kind? - Zeugin: Ein sehr liebes Kind. Ich habe sie seit Februar im Hause, aber auch schon früher kennen gelernt. - Vors.: Haben Sie die Irma auf Lügen ertappt? - Zeugin: Auf kleinen Kinderlügen, eine wirkliche Schlechtigkeit habe ich bei ihr noch nicht bemerkt. - Vors.: Hat sie auch mal was genommen? - Zeugin: Ein paar Blaubeeren hat sie genascht.