Die
Tragödie auf Schloss Kleppelsdorf am 14. Februar 1921

Dorothea
Rohrbeck, Besitzerin von Schloss Kleppelsdorf,
ermordet
am 14. Februar 1921 im Alter von 16 Jahren
Das
Geschehen auf Schloss Kleppelsdorf am 14. Februar 1921 ist so interessant, spannend
und verworren wie nur wenige Kriminalfälle; es hat mich - vor allem durch die
vielen Verstrickungen und merkwürdigen Begebenheiten im Vorfeld des Verbrechens
- in seinen Bann gezogen. Was damals wirklich geschehen ist, wird nicht mehr
herauszufinden sein, aber trotzdem - oder gerade deshalb - ist es mir ein
Bedürfnis, möglichst viele Informationen zusammenzutragen.
Dieses
sind Berichterstattungen aus „Der
Bote aus dem Riesengebirge“, „Neuer
Görlitzer Anzeiger“, „Berliner Morgenpost“,
„Berliner Illustrirte Zeitung“, „Schlesische Zeitung“, „Hamburger
Nachrichten“, „Hamburger Anzeiger“, „Norddeutsche Nachrichten“, „Hannoverscher Kurier“ und „Vossische Zeitung“. Dadurch sind viele
Einzelheiten mehrfach wiedergegeben, aber auch einige Fakten leicht verwirrend,
weil es wohl keinem Berichterstatter möglich war, diese Angelegenheit absolut
objektiv zu betrachten und mal die eine, mal die andere Tatsache in den Vordergrund
gestellt bzw. als unrelevant weggelassen wurde. Auch die Gesamtdarstellung des
Journalisten und Schriftstellers Hans Habe ist unter
ganz bestimmten Gesichtspunkten ausgearbeitet worden und lässt an manchen Stellen
die aus den Berichterstattungen der Zeitungen zu entnehmenden Fakten vermissen.
Immerhin hinterlässt er uns die Angabe, er habe - wahrscheinlich Anfang der 1960er
Jahre - die Akten des Kleppelsdorfer Prozesses eingesehen.
Dagegen
ist der Artikel „Einige
Betrachtungen zum Kleppelsdorfer Mordprozeß“ in der „Zeitschrift für
Sexualwissenschaft“ vom Geh. Sanitätsrat Dr. Moll, der der Verhandlung als
Sachverständiger beiwohnte, umso wichtiger, weil hier Details aus den
Verhandlungen zum Sittlichkeitsverbrechen genannt sind; dieser Teil des
Prozesses wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt und andernorts
finden sich keine Fakten zu diesen Vorgängen.
Neben
der weiteren Zeitungssuche zielt mein Hauptaugenmerk nun auf die Suche nach den
Original-Akten; aber auch die Beschäftigung mit der von der Altonaer
Staatsanwaltschaft eingeleitete Untersuchung nach der verschwundenen Gertrud
Grupen ist im Gesamtumfang gesehen noch eine wichtige Aufgabe.
Zusammenstellung der Familienverhältnisse
Der Bote aus dem Riesengebirge
Die
Berichterstattung des „Boten“ ist auch in Buchform erschienen, interessant
daran sind in erster Linie die Zeichnungen:

Titelseite

Seite 17 Seite 29

Seite 21
Mittwoch, 16. Februar 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“, S. 4-5
Schrecklicher
Doppelmord in Kleppelsdorf bei Lähn
Zwei
junge Mädchen ermordet!
Der Schauplatz eines furchtbaren Verbrechens,
das in seinen Einzelheiten noch nicht völlig aufgeklärt ist und dem zwei junge
Mädchen zum Opfer fielen, wurde Montag am hellen Mittag das dicht an Lähn
anstoßende Schloß Kleppelsdorf. In einem an das allgemeine Eßzimmer anstoßende
Zimmer fand man um 12 ½ Uhr mittags die 16 Jahre alte Dorothea Rohrbeck, die
Besitzerin und alleinige Herrin des Rittergutes Kleppelsdorf, durch mehrere
Revolverschüsse in Hals und Brust getötet, neben einem Tische zusammengekauert
auf der Diele vor. In ähnlicher Stellung etwas entfernt von ihr wurde die
zwölfjährige Kusine der Rohrbeck Ursula Schade aus Berlin, die zu Besuch dort
weilte, mit einer Schusswunde über dem rechten Auge aufgefunden. Die kleine
Schade lebte zwar noch, ist aber zwei Stunden darauf gestorben, ohne das
Bewußtsein wiedererlangt zu haben. In ihren Kleidern befand sich ein Brief an
ihre Großmutter, die vor einigen Tagen dort weilte, und in diesem Briefe teilt
sie mit, daß sie zuerst ihre Kusine und dann sich selbst erschossen habe. Ueber
weitere Einzelheiten des Briefes zu berichten, müssen wir uns im Interesse der
Untersuchung versagen.
Am Tatort erschien sofort Sanitätsrat Dr.
Scholz, der sich um die Schwerverletzte bemühte, sowie eine Gerichtskommission,
die aus verschiedenen Umständen schloß, daß ein Mord und Selbstmord der kleinen
Schade unwahrscheinlich sei. Fräulein Rohrbeck, die Vollwaise ist und der außer
Kleppelsdorf auch noch Gießhübel und ein Gut in Kuttenberg gehören, war gegen
12 Uhr noch in Lähn. Als sie nach Hause kam, gesellte sich die kleine Schade zu
ihr, und beide gingen in das oben bezeichnete Zimmer. Die Hausdame von Fräulein
Rohrbeck, Frau Zahn, wünschte von Fräulein R. eine Auskunft und wollte sie
durch das Dienstmädchen zu sich bitten lassen. Das Mädchen fand die beiden in
der geschilderten Weise auf. Im Zimmer lag ein noch gesicherter Damenrevolver.
Gleichzeitig mit der Ursula Schade und deren neunjähriger Schwester befand sich
deren Stiefvater, ein Herr Peter Grupen aus Berlin, also ein Onkel der
Rohrbeck, seit einigen Tagen auf dem Schlosse. Unter dem dringenden Verdacht,
mit dem Morde in Verbindung zu stehen, wurde Grupen Dienstag früh verhaftet. Am
Vormittag weilte abermals eine Gerichtskommission mit Staatsanwaltschaftsrat
Mertens und Amtsgerichtsrat Thomas aus Hirschberg und dem Kreisarzt Dr.
Petersen aus Löwenberg auf dem Schlosse, wo an Ort und Stelle Vernehmungen
stattfanden.
Die auf so schreckliche Weise um ihr junges
Leben gebrachte Dorothea Rohrbeck war ein hübsches, lebenslustiges Mädchen und
erfreute sich in Kleppelsdorf und Lähn großer Beliebtheit. Sie soll von ihren
Verwandten ziemlich knapp gehalten worden sein. Der Vater ist zu Anfang des
Krieges gestorben, während sie ihre Mutter schon einige Jahre früher verloren
hatte. Verwalter des Gutes ist Direktor Bauer. In Lähn herrscht natürlich über
den Vorgang helle Aufregung, und als der verhaftete Grupen heute zum Verhör
gebracht wurde, nahm auf der Goldberger Straße eine Menschenmenge eine ziemlich
drohende Haltung gegen ihn ein. Nähere Mitteilungen folgen.
Donnerstag, 17. Februar 1921, „Der Bote aus
dem Riesengebirge“, S. 4
Der
Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf
bildet das Tagesgespräch in der ganzen
Gegend. Noch ist nicht festgestellt, ob es sich um Mord oder Selbstmord der
beiden Mädchen handelt, worauf der Brief, den man in der Tasche der Ursula
Schade fand, hinzudeuten scheint, oder ob ein Verbrechen von dritter Hand
vorliegt, wofür allerdings die Wahrscheinlichkeit spricht. An sich sind
Kinderselbstmorde ja heute leider keine allzu große Seltenheit mehr, aber sie
sind doch stets befremdlich, und besonders in diesem Falle fehlen alle inneren
Beweggründe. Die Großmutter der Ursula Schade, an die der Brief gerichtet war,
befindet sich übrigens nicht in Berlin, sondern ebenfalls auf dem Gute. Die bei
den beiden Ermordeten vorgefundene Waffe ist ein Browning, Kaliber 6,35.
Die Verhaftung des Stiefvaters der Ursula
Schade, Peter Grupen, bleibt aufrecht erhalten. Ein ungünstiges Geschick
scheint über der Familie zu hängen. Der Vater der Schade, der Apotheker war,
soll seinerzeit auf der Jagd zu Tode verunglückt sein, wie es heißt, unter
Umständen, die noch der völligen Aufklärung bedürfen. Die Mutter soll sich von
den Kindern und ihrem zweiten Manne getrennt haben und jetzt in Amerika leben,
doch ist es schwer, über alle diese Punkte Gewißheit zu erlangen, da in Berlin
vorläufig darüber, wie auch über den hier unter dem Namen Peter Grupen
bekannten Mann nichts bekannt zu sein scheint. Man hat den Eindruck, als
eröffnete sich hier ein sehr interessantes Feld für einen erstklassigen
Detektiv.
Klarer liegen die Verhältnisse im
Rohrbeckschen Hause. Der Verstorbene Rohrbeck stammte aus Tempelhof und war
einer jener Millionenbauern, die vor etwa 30 Jahren bei dem Verkauf von Grund
und Boden bei der Ausbreitung Berlins so riesige Gewinne machten. Vor seinem
Tode übergab er die Erziehung seiner Tochter Dorothea dem bereits genannten
Fräulein Zahn, die in Kleppelsdorf und Umgebung allgemeine Wertschätzung
genießt. Vormund des jungen Mädchens war ein Herr Philipp in Berlin,
Gegenvormund Direktor Bauer - Kleppelsdorf. Das Gut Kleppelsdorf hatte mit den
Vorwerken Gießhübel und Kuttenberg einen Umfang von 315,7 Hektar, wovon 129,1
Hektar Forst sind. Doch soll, wie schon angedeutet, die ermordete Gutsherrin
von ihrem schönen Besitz bisher nicht allzu viel Genuß gehabt haben.
Freitag, 18. Februar 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“, S. 4
Zu dem
Kleppelsdorfer Doppelmord
kann vorläufig im Wesentlichen nichts Neues
berichtet werden. Verschiedene neue Momente haben sich bei der Untersuchung des
Falles ergeben, doch erscheint es nicht angebracht, hiervon heute bereits etwas
verlauten zu lassen. Der verhaftete Peter Grupen bleibt verhaftet, da er
dauernd verdächtig erscheint. Ueber seiner Persönlichkeit schwebt ein gewisses
Dunkel. Die Annahme eines Mordes und Selbstmordes durch die kleine Schade erscheint
nicht mehr haltbar. Diese soll an ihrem Stiefvater mit großer Liebe gehangen
haben. Der Verhaftete wird von der Verwandtschaft als ruhiger, stiller Mensch
geschildert, dem man eine derartige Tat kaum zutrauen solle. Wie groß das
Rohrbecker Vermögen ist, geht schon daraus hervor, daß die getötete Dorothea
Rohrbeck mehrere hunderttausend Mark als Reichsnotopfer hat zahlen müssen. - In
einem Berliner Blatte wird Grupen als Grundstücksspekulant bezeichnet, der aus
Berlin-Tempelhof stammte und in Berlin viel Geld durch Grundstücksspekulationen
verdient habe. Es scheint aber, als liege hier eine Verwechslung mit dem
verstorbenen Rohrbeck vor. Seine Ehe mit Frau Schade soll auch seine zweite Ehe
gewesen sein.
Sonnabend, 19. Februar 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“, S. 4-5
Zum
Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf
Die Sezierung fand am Donnerstag auf Schloß
Kleppelsdorf statt. Sie wurde von den beiden Kreisärzten Medizinalrat Dr.
Scholz - Hirschberg und Dr. Petersen - Löwenberg im Beisein einer Gerichtskommission
vorgenommen. Durch Photograph Blume - Hirschberg wurden die Leichen
photographiert. Die Sezierung dauerte von 11 Uhr vormittags bis abends 7 Uhr.
bei der Rohrbeck war ein Schuß von der Seite durch den Hals in den Kopf
eingedrungen. Dieser Schuß muß den sofortigen Tod herbeigeführt haben. Ein
zweiter Schuß saß in der Hüfte. Bei der Schade war die
Kugel über dem rechten Auge in den Kopf gedrungen. Die Sezierung ergab weiter,
daß die bekanntlich erst zwölfjährige Schade einmal einer Quecksilberkur(*)
unterworfen gewesen ist. Die Leiche der Rohrbeck wurde von der
Gerichtskommission freigegeben. Die Beerdigung wird am Sonnabend in
Kleppelsdorf stattfinden, nachdem den Gutsbewohnern Gelegenheit gegeben worden
ist, von der allgemein beliebten Schloßherrin Abschied zu nehmen.
Die Erregung unter der Bevölkerung über die
furchtbare Tat ist sehr groß. Als abends der Wagen mit den Aerzten zum Bahnhofe
fuhr, wäre er beinahe von einer erregten Menschenmenge, die eine drohende
Haltung einnahm, angehalten worden. Man glaubte, daß mit dem Wagen die
Großmutter der ermordeten Gutsbesitzerin, gegen die sich auch eine starke
Missstimmung richtet, abfahren wollte. Erst als man sah, daß in dem Wagen die
Aerzte saßen, ließ man ihn unbehelligt weiterfahren. Es bestätigt sich
übrigens, daß die Dorothea Rohrbeck auf dem Gute sehr kurz gehalten wurde. Sie
mußte sich oft von den Nachbarn Milch und Körner borgen, um auskommen zu können.
Neuerdings scheinen folgende Tatsachen vorzuliegen:
Der verhaftete Peter Grupen, der 26 Jahre alt ist, stammt aus Oldenbüttel bei
Itzehoe, wo auch seit einiger Zeit die Großmutter, Frau Eckhardt, mit den
beiden jungen Mädchen Schade wohnte. Frau Eckhardt ist Mutter der Frau Grupen,
verwitweten Schade und der verstorbenen Frau Rohrbeck. Grupen scheint von
seinem Architektenberuf nicht viel gehabt zu haben, sondern hat sich durch Schiebergeschäfte
mit Mühe über Wasser gehalten. Um so weniger wäre es zu verstehen, daß er sich
die Last der Erhaltung der Großmutter und der beiden Stieftöchter aufgebürdet
hat, wenn man nicht annehmen müßte, daß er sie in seiner Nähe behalten wollte,
um seinen Einfluß auf sie geltend zu machen. Diesen Einfluß hat er in anderer
Weise auch auf die Dorothea Rohrbeck ausüben wollen, indem er sie mit
Heiratsanträgen verfolgte. Sie hat aber den Zudringlichen, der übrigens im
Kriege einen Arm verloren hat, stets abgewiesen. Die sämtlichen Verwandten
waren etwa acht Tage vor dem Morde zu Besuch nach Schloß Kleppelsdorf gekommen.
Es ist anzunehmen, daß Grupen hier zum Ziele kommen wollte. Zunächst sei noch
erwähnt, daß auch ein Verdacht hinsichtlich seiner zweiten Frau, der Witwe des
Berliner Apothekersohnes Schade, auf ihm lastet. Man nimmt nämlich an, daß
diese Frau sich gar nicht in Amerika, sondern in irgendeinem Sanatorium
befindet, das man jetzt ausfindig zu machen sucht. Eine Flasche Kognak, welche
von Grupen der Rohrbeck geschenkt worden ist, ist aufgefunden worden, und der
Inhalt soll vergiftet sein, doch steht das noch nicht sicher fest.
Was nun die eigentliche Tat betrifft, so
behaupten Berliner Blätter, daß Grupen die beiden Morde selbst nicht ausgeführt
habe. Es ist aber sein Revolver, mit dem die Tat ausgeführt wurde. Die Berliner
Blätter behaupten nun wieder, daß die zwölfjährige Ursula Schade unter
hypnotischem Zwange die Waffe auf die Rohrbeck und dann auf sich selbst
abgedrückt habe. Neuerdings neigt man aber der Annahme zu, daß hypnotische
Momente wohl in die Angelegenheit hineinspielen, jedoch nach einer anderen
Richtung hin. Grupen hat die Dienstboten, die sich in der Nähe des Mordzimmers
aufhielten, kurz vor dem kritischen Augenblick weggeschickt, so daß niemand die
drei Schüsse hören konnte, und man nimmt an, daß er der Täter ist, besonders
bei der Sicherheit, mit der die Schüsse ihr Ziel trafen. Der Brief, der sich
bei Ursula Schade fand, und der an die Großmutter Eckhardt gerichtet war, ist
möglicherweise unter hypnotischem Einfluß geschrieben worden, denn die Ursula
Schade hatte im übrigen ganz andere Gedanken im Kopfe, wie die Tatsache
beweist, daß sie kurz vor der Tat zu einem Gutsangestellten von einem für die
nächsten Tage geplanten Ausfluge gesprochen hat. Die hinzugezogenen
Sachverständigen für Hypnose und Telepathie werden gewiß Näheres auf diesem
Gebiete ausfindig machen. Der Charakter Grupens bedarf noch der näheren
Erklärung. Er ist kein ruhiger, besonnener Mensch, wie wir gestern berichteten,
sondern ein sehr aufgeregter Herr. Eine Haussuchung, die inzwischen in seiner
Wohnung in Oldenbüttel vorgenommen worden ist, hat weiteres Material ergeben.
Grupen soll schon mehrfach mit den Gerichten zu tun gehabt haben, worüber noch
Feststellungen schweben. während er sich in den letzten Tagen auf dem Schloße
Kleppelsdorf aufhielt, hat er sich so zurückgezogen, daß ihn die Gutsarbeiter
gar nicht zu Gesicht bekommen haben. Ein neues Moment in der ganzen
Angelegenheit ist vielleicht von der Persönlichkeit des Vormundes der beiden
Mädchen zu erwarten, der noch von der Staatsanwaltschaft gesucht wird, weil bei
Grupen Briefe aufgefunden worden sein sollen, die den Vormund schwer belasten.
Es sind in den beiden letzten Tagen Gerüchte
verbreitet gewesen, welche auch den Gutsdirektor Bauer belasten, dessen
Abwesenheit von Kleppelsdorf am Donnerstag man als verdachterregend auffasste.
Diese Annahme dürfte haltlos sein, weil Bauer sich als Zeuge zu einem
Gerichtsprozeß nach Hirschberg begeben mußte, welcher mit einem Viehdiebstahl
auf dem Gute, der vor einige Wochen verübt worden ist, zusammenhängt (man
vergleiche hiermit den heutigen Schwurgerichtsbericht). Bauer soll im Gegenteil
von dem Verbrechen aufs schwerste erschüttert sein.
(*)
Anmerkung: die Quecksilberkur wurde gegen Syphilis angewendet!
Dienstag, 22. Februar 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“, S. 5-6
Die
erste Leichenfeier im Schloß Kleppelsdorf
Am Sonnabend Nachmittag wurde nun das erste
Opfer der ruchlosen Mordtat, die zwölfjährige Ursula Schade, beerdigt. Zu der
Trauerfeier, die im Schloß stattfand, hatten sich u. a. auch die Großmutter der
Ermordeten, Frau Apotheker Schade - Berlin, sowie der Bruder des früheren
Besitzers Rohrbeck, der auf Jagdschloß Hubertus in Zielenzig in der Mark wohnt,
eingefunden; ferner nahmen daran teil der Vormund der Dorothea Rohrbeck, Hauptmann
Vielhaak, sowie der Gegenvormund, Direktor Bauer. Bei dieser Gelegenheit
möchten wir hervorheben, daß ersterer entgegen anders lautenden Mitteilungen,
nicht geflüchtet war und auch nicht von der Staatsanwaltschaft besucht worden
ist. Er hatte früher ein Gut bei Cottbus und wohnt jetzt in Charlottenburg.
Die Trauerfeier begann mit einem von den
Schulkindern gesungenen Choral, worauf Superintendent Buschbeck die Trauerrede
hielt unter Zugrundelegung von Epheser 3, Vers 14: „Derhalben beuge ich meine
Knie vor dem Vater unseres Herrn Jesu Christi, der der rechte Vater ist über
alles, was da Kinder besitzet im Himmel und auf Erden.“ Er erwähnte dabei, wie
die Kleine sich auf Kinderart auf die Reise gefreut hatte, und wie es doch so
ganz anders kommen sollte. Es graut jedem, wenn er das Entsetzliche hört, was
die Kleine hier hat erdulden müssen. Mit dem Liede: „In meines Jesu Armen, da
ruht es sich so gut.“ schloß die Feier. Dann setzte sich der Trauerzug in Bewegung
nach dem Kirchhofe in Lähn. Hier wurde das unglückliche Kind in der üblichen
Weise beigesetzt. Die Beteiligung am Zuge war nicht übermäßig stark, und auch
auf dem Friedhofe selbst hatten sich nicht allzu viele Leute eingefunden, was
erklärlich ist, da die kleine Schade ja fast niemand gekannt hat.
Umso stärker war der Andrang nach dem
Schlosse, als gegen 5 Uhr bekannt wurde, daß die aufgebahrte Leiche der
Dorothea Rohrbeck besichtigt werden dürfe. In Scharen kamen die Bewohner von
Kleppelsdorf und Lähn, um ihre „liebe Dörthe“, wie die junge Schloßherrin von
jedermann genannt wurde, noch einmal zu sehen, die wegen ihres Reichtums, von
dem sie nicht einmal allzu viel gehabt hat, aus schnöder Habsucht unter
Mörderhand ihr Leben hatte aushauchen müssen. In einem weißseidenen Kleide, das
sie sich immer einmal gewünscht, wenn sie Braut sein sollte, lag sie im Sarge;
das Gesicht wie im friedlichen Schlummer, wenn auch um Jahre gealtert. Wohl die
Augen jedes, der an ihrem Sarge stand, feuchteten sich, hatten sie doch alle
gekannt mit ihrem sonnigen Wesen, das einfache, schlichte Mädchen, das keinen
Hochmut kannte. Ihre Beisetzung erfolgt am Montag Nachmittag.
Der verhaftete Grupen war im letzten Sommer
mehrere Male auf Schloß Kleppelsdorf, immer ohne Frau, so daß diese also schon
damals verschwunden gewesen sein dürfte. Von den Dienstboten, gegen die er
übrigens mit Trinkgeldern nicht geizte, hätte ihm damals eine solche Tat
niemand zugetraut.
Eine starke Erregung herrscht in Lähn und der
ganzen Umgegend gegen die Vormünder der Dorothea Rohrbeck, die ihr Mündel so
knapp gehalten haben sollen. Man spricht allgemein in der Bahn, in den
Gasthäusern, in Geschäften und auf der Straße fast nur von dieser Angelegenheit
und erzählt hunderterlei Geschichten, von denen wir hier keine wiedergeben
wollen, da man bei solchen Sachen ja nie weiß, was Wahrheit und Dichtung, was
Tatsachen und was Uebertreibungen sind. So viel aber steht fest, daß diese
allgemeine Erregung besteht. Von einer Beteiligung oder auch nur einer
Beziehung der Vormünder zur Mordsache spricht kein Mensch. Man ist aber allgemein
der Meinung, daß, selbst wenn durch Testament bestimmt gewesen sein sollte, Dorothea
Rohrbeck in einfacher, schlichter Weise erzogen werden sollte, es so nicht zu
sein brauchte, wie es gewesen sein soll, umsomehr, als heute der Wert des
Geldes doch ein ganz anderer ist, als zu der Zeit, wo das Testament verfaßt
wurde.
Mittwoch, 23. Februar 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“, S. 4
Die
Beisetzung der Dorothea Rohrbeck
Lähn, 20. Februar
Auch das zweite Opfer des grausigen
Verbrechens in Schloß Kleppelsdorf, Dorothea Rohrbeck, die 16jährige Besitzerin
des Rittergutes, bestattete man heute zur ewigen Ruhe. Ganz Lähn war auf den
Beinen, und zu Wagen, zu Fuß und mit der Bahn waren Viele aus der Umgegend
gekommen, um dem armen Kinde, dem ein so schlimmes Ende bestimmt war, das
letzte Geleit zu geben. Wohl in den weitaus meisten Fällen nicht aus müßiger
Neugierde, sondern aus wirklicher Teilnahme, denn die „Dörthe vom Schloß“ hatte
es verstanden, sich die Liebe aller zu erringen. Durch den frühen Heimgang ihrer
Eltern - ihre Mutter, die ein Vierteljahr nach der Entbindung starb, hat sie
überhaupt nicht gekannt -, hat sie den Ernst des Lebens schon zeitig kennen
gelernt, und hat vielen Gutes und Liebes erwiesen, obwohl ihr trotz ihres
Reichtums große Mittel nicht zur Verfügung standen.
Auf dem Schloßhofe, der zum Teil ebenso wie
der Verbindungsweg von der Chaussee nach dem Gute frisch betieft und mit
Tannengrün belegt war, hatten sich schon lange vor der Trauerfeier viele Leute eingefunden,
und bereitwilligst wurde dem Wunsche, die Tote noch einmal zu sehen,
stattgegeben, soweit dies den Umständen nach möglich war. Die um 3 Uhr im
Schlosse mit dem Liede „Unter allen Wipfeln ist Ruh“ beginnende Trauerfeier
gestaltete sich sehr kurz. Superintendent Buschbeck sprach ein Gebet und dankte
der Verstorbenen noch einmal für all das, was sie trotz ihrer Jugend an Vielen
Gutes getan. In einem eichenen Sarge fuhr man sie dann unter den Klängen von
„Jesus meine Zuversicht“ von ihrer Besitzung fort. Ein endlos langer Trauerzug
folgte und unterwegs schlossen sich noch viele an, so daß man den Zug wohl auf
700 bis 800 Teilnehmer schätzen konnte. Auf dem Friedhofe wurde Dorothea
Rohrbeck dann neben ihrer Kusine, der am Sonnabend beerdigten Ursula Schade,
beigesetzt. Superintendent Buschbeck hielt die Trauerrede über das Bibelwort:
„So ich im Finstern sitze, so ist doch der Herr bei mir.“ Tiefes Dunkel, so hob
er dann hervor, hat seit acht Tagen über den Verwandten im Schlosse gelegen, wo
es doch hätte so hell sein können, denn die Besitzerin, ein junges, frohes
Menschenkind mit heiterem Sinn und sonnigen Wesen, hätte Licht und Helle
dorthin verpflanzt, wenn sie nicht vorzeitig die Hand des Mörders getroffen
hätte. Er streifte dann kurz den Werdegang der Verstorbenen, bis zu ihrer vor
einem Jahr erfolgten Konfirmation. Welche Pläne mögen das Herz des jungen, von
allen geliebten Mädchens bewegt haben, wie man sie sich schon im Geiste als
Haus- und Gutsfrau gesehen und den Zeitpunkt herbeigesehnt haben, wo sie auf
ihrem Gute nach Belieben Schalten und Walten konnte. Und nun ist es ganz anders
gekommen. Die weiteren Beisetzungsfeierlichkeiten waren die üblichen und mit
den Klängen „ich bete an die Macht der Liebe“ fand die Feier ihren Abschluß,
die durch keinerlei Zwischenfall gestört wurde. Lange verweilten die Teilnehmer
noch am Grabe der Toten, und erst nach geraumer Zeit leerte sich der
Gottesacker.
Leider kommt zu dem furchtbaren Drama auf
Schloß Kleppelsdorf in diesem Augenblick noch ein neuer Todesfall. Ein Vetter
der Dorothea Rohrbeck, ein Herr Pingel, hat sich erschossen. Der 29jährige P.,
der sich in Folge einer Verschüttung im Krieg ein schweres Leiden zugezogen hat
und seitdem sehr zum Schwermut neigte, hat, offenbar infolge der Aufregungen der
letzten Tage, Hand an sich gelegt. Der Vater des P., ein Schwager des
verstorbenen Rohrbeck, nahm an der Beerdigung teil und erhielt dabei die
traurige Nachricht. Er besitzt in der Nähe von Hannover ein größeres Waldgut.
Nach einem am Beerdigungstage in Lähn
aufgetretenen Gerücht soll bei Itzehoe eine weibliche Leiche angeschwemmt
worden sein, die man für die der Frau Grupen hält. Ob an dem Gerücht etwas
Wahres ist, konnte bisher nicht festgestellt werden. An amtlichen Stellen ist
jedenfalls davon nichts bekannt. - Der Vater der 12jährigen Ursula Schade ist,
wie bereits berichtet, vor acht Jahren auf tragische Weise ums Leben gekommen.
Er war der frühere Besitzer der Löwenapotheke in Perleberg. Schade
verunglückte, wie es damals hieß, auf der Jagd dadurch, daß sich beim Besteigen
des Wagens das ungesicherte Gewehr entlud und ihn tödlich verletzte. Er befand
sich an einem Herbsttage in der Umgebung von Perleberg vollkommen allein in
einem Jagdrevier, das einem ihm eng befreundeten dortigen Fabrikbesitzer gehörte.
Man fand Schade seinerzeit verblutet in seinem Jagdwagen vor. An den Vorfall
knüpften sich in Perleberg allerlei unkontrollierbare Gerüchte, aber das
Gericht stellte einen Unglücksfall fest. Frau Schade verpachtete zunächst die
Apotheke, verkaufte sie aber später und verließ mit ihren beiden Kindern
Perleberg. Sie führte dann ein ziemlich unstetes Leben und heiratete
schließlich den Grupen in Oldenbüttel bei Itzehoe. Im Herbst vorigen Jahres
verlautete dann in bekannten Kreisen, sie hätte ihre Familie im Stich gelassen
und sei mit einem anderen Mann nach Amerika gegangen.
Freitag, 25. Februar 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“,
Zum
Kleppelsdorfer Doppelmord
Im Schaukasten der Firma von Bosch am Boten
sind Bilder der beiden ermordeten Mädchen Rohrbeck und Schade, sowie des
verstorbenen Vaters der Rohrbeck, die seinerzeit von Herrn Photograph Blume
aufgenommen worden sind, ausgestellt.
Sonnabend, 26. Februar 1921, „Der Bote aus
dem Riesengebirge“, S. 4
Dorothea
Rohrbeck hat auch im Grabe keine Ruhe!
Raub an
der Leiche?
Ein neues Verbrechen ist im Anschluß an den
Kleppelsdorfer Doppelmord verübt worden. Als am Freitag Nachmittag ein
Steinmetz auf dem Friedhofe in Lähn erschien, um am Grabe der Dorothea Rohrbeck
Maß für eine Steineinfassung zu nehmen, fand er die Kränze von dem Grabe
entfernt. Am Kopfende bemerkte er einen Schacht, durch den man das Sargkissen
erblickte. Auch wurde festgestellt, daß das Kruzifix auf dem Sarge zertrümmert
ist. Neben dem Grabe lag ein Stück Holz von dem Sarge. Wie weiter festgestellt
wurde, war das Leichenhaus erbrochen und Spaten und sonstiges Handwerkszeug
daraus gestohlen, das jedenfalls zum Oeffnen des Grabes benutzt worden ist. Ob
und was von der Leiche geraubt worden ist, konnte bisher noch nicht
festgestellt werden, da man das Grab bis zum Eintreffen eines Polizeihundes in
unverändertem Zustande belassen wollte. So läßt sich noch nicht sagen, ob die
Grabschändung irgendwie mit der Mordtat in Zusammenhang steht, oder ob sie etwa
auf irgend einem törichten Aberglauben beruht. Der Friedhof ist abgesperrt.
Sonntag, 27. Februar 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“, S. 4-5
Zur
Leichenschändung in Lähn
Ueber das bereits gestern mitgeteilte neue
Verbrechen in Lähn ist heut zu melden, daß die Leiche der Dorothea Rohrbeck
tatsächlich in schändlicher Weise beraubt worden ist. Bei Oeffnung des von dem
Täter nur wenig zugeschaufelten Grabes fand man, daß in den Sargdeckel
gewaltsam eine größere Oeffnung gemacht worden ist, die mit einem Kissen
zugedeckt war, das man von außen durch das Loch im Grabe sehen konnte. Beim
vollständigen Oeffnen des Sargdeckels sah man, daß der oder die Täter der
Leiche das seidene Kleid mit Schärpe ausgezogen und die Spitzen des Unterrockes
abgetrennt hatten; ferner ist ein zweites Kissen geraubt worden. Jedenfalls
sind die Verbrecher beim Zuschaufeln des Grabes gestört worden und haben dabei
die Flucht ergriffen, ehe sie alles wieder in den früheren Zustand versetzen
konnten.
Die Leiche wurde später wieder neu bekleidet
und dann zum zweiten Male der Erde übergeben, in der sie nun hoffentlich Ruhe
finden wird. Der herbeigeholte Polizeihund konnte leider nicht mehr in der
gewünschten Weise arbeiten, da, wie das bei solchen Gelegenheiten ja meist der
Fall ist, die Umgebung des Tatortes zu viel belaufen worden war. Anzunehmen
ist, daß der Täter die Zugangswege zum Friedhof vermieden hat und durch das
Gehölz dorthin gekommen ist, von der Promenade oder dem Sanatorium her, denn
man fand nach der Promenade zu ein Stück der geraubten Spitze. Durch den Hund
wurden mehrere Spuren verfolgt, verschiedene Stellen markiert und schließlich
die Spur auch noch auf ein anderes Verbrechen gelenkt. Der Täter hatte,
jedenfalls vor der Beraubung der Rohrbeckschen Leiche, auch die Gruft der
Rentner Seifertschen Eheleute erbrochen und dort die Särge revidiert, die
verstellt waren: auch lagen einige Sargschrauben neben den Särgen. Geraubt
wurde aber nichts. Gegen 2 Uhr nachmittags traf eine Gerichtskommission aus
Hirschberg ein. Die Vernehmungen dauerten bis abends 9 Uhr. Wie verlautet, soll
man dem Täter bereits auf der Spur sein.
Dienstag, 08. März 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“
Zum
Kleppelsdorfer Doppelmord
und seiner Vorgeschichte wird uns aus Itzehoe
gemeldet, daß die Leiche der Frau Grupen verw. Schade bisher noch nicht
gefunden worden ist. Anders lautende Meldungen haben sich als unwahr erwiesen.
Ueber die Persönlichkeit des verhafteten
Grupen schreibt der in Itzehoe erscheinende „Nord. Kurier“: Von Itzehoer
Geschäftsleuten, mit denen Grupen oft in Verbindung standen, erfahren wir, daß
er hier mehrmals als Architekt auftrat, während er in Wirklichkeit nur ein
besserer Maurerpolier war. Er soll längere Zeit hindurch mit seinem Bruder in
Hamburg ein Baugeschäft betrieben haben und dann nach Berlin übergesiedelt
sein. Alle, die ihn kennen, bezeichnen ihn als einen ruhigen, einfachen
Menschen, dem man eine solche schreckliche Tat kaum zutrauen kann.
Donnerstag,
11. August 1921, „Der Bote aus dem Riesengebirge“
(Das
Dominium Kleppelsdorf),
deren Besitzerin, die junge Dorothea Rohrbeck
im Februar ermordet worden ist, ist jetzt durch Kauf in den Besitz des Herrn
Pinge (richtig: Pingel), eines
Verwandten der Rohrbeckschen Familie, übergegangen.
Donnerstag, 10. November 1921, „Der Bote aus
dem Riesengebirge“
(Geschworene im Kleppelsdorfer Mordprozeß.)
Für die am 5. Dezember beginnende
außerordentliche Schwurgerichtsperiode zur Verhandlung des Kleppelsdorfer
Mordprozesses wurden als Geschworene ausgelost: Gemeindevorsteher Wilhelm
Weimann-Kauffung, Maschinenwärter Heinrich Tautz-Rothenbach, Geschäftsführer
Flassig-Cunnersdorf, Oberstleutnant Dulitz-Cunnersdorf, Schriftsteller
Bölsche-Schreiberhau, Malzmeister Angermüller-Rudelstadt, Gemeindevorsteher
Männich-Steine, Mühlendirektor Reinsberg-Landeshut, Landwirt
Siebelt-Langneundorf, Fabrikbesitzer Tzschaschel-Ruhbank, Rentner Julius
Liebig-Schreiberhau, Gutsbesitzer Heinrich Dittrich-Grunau, Brauer Konrad
Olbrich-Grüssau, Kaufmann Karl Radisch-Schönau, Berginspektor
Kummer-Rothenbach, Futtermeister Wilhelm Grosser-Cunnersdorf, Kaufmann Hugo
Niepold-Hirschberg, Buchhalter Jendrusch-Bohrauseifersdorf (Gut), Kaufmann
Johannes Springer-Friedeberg a. Qu., Graf Eberhard Saurma-Jeltsch-Schloß
Wilhelmsburg, Bauergutsbesitzer Reinhold Weirauch-Michelsdorf, Oberförster
Rath-Altkemnitz, Maurermeister Otto Jäkel-Wiesa, Gemeindevorsteher Hermann
Scholz-Schosdorf, Steinmetz Arthur Seifert-Löwenberg, Buchhalter Albert
Bräuer-Rudelstadt, Kaufmann Gormille-Hohenfriedeberg, Studiendirektor Dr.
Faust-Hirschberg, Rittergutspächter von Sydow-Fischbach.
Mittwoch, 16. November 1921, „Der Bote aus
dem Riesengebirge“
(Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf)
wird vom 5. Dezember an vor dem Hirschberger
Schwurgericht verhandelt. Der Bote wird über den ganzen Verlauf dieses
Riesenprozesses, der das Interesse von ganz Deutschland und darüber hinaus
erregen wird, ausführlich berichten. Deshalb raten wir dringend, den B o t e n
s o f o r t bei unseren
Zeitungsausträgern, Ausgabestellen oder bei dem in Frage kommenden Postamt
zu b e s t e l l e n , damit nachher keine Stockung im Bezuge
eintritt.
Freitag, 25. November 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“
(Für den Kleppelsdorfer Mordprozeß)
sind
z e h n T a g e in Aussicht genommen, nicht drei Wochen, wir
früher berichtet.
Sonnabend, 3. Dezember 1921, „Der Bote aus
dem Riesengebirge“
Zum Kleppelsdorfer Prozeß
Der Bote wird ersucht, die in auswärtigen
Blättern veröffentliche Meldung, gegen Grupen sei auch eine Anklage wegen
versuchten Giftmordes erhoben, als falsch zu bezeichnen. Wir kommen diesem
Wunsche gern nach und fügen hinzu, daß ein in Breslau, Berlin usw. von einem
Berliner Berichterstatter verbreiteter Bericht eine Fülle von Unrichtigkeiten
enthält.
Sonntag, 4. Dezember 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“
Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf.
Das Verbrechen von Kleppelsdorf, das, wie
kaum je eins zuvor, die Gemüter in unserer Gegend erregt und die Phantasie der Bevölkerung beschäftigt
hat, wird von morgen, Montag ab das zu einer Sondertagung einberufene
Schwurgericht beschäftigen. Ein Apparat von einer Größe, wie ihn die
Kriminalgeschichte nur selten zu verzeichnen gehabt hat, ist aufgeboten worden,
um Klarheit in die furchtbaren Vorgänge zu bringen, die sich in der
Mittagsstunde des 14. Februar auf Schloß Kleppelsdorf abgespielt haben. Auch
heute, dreiviertel Jahre nach der Tat, liegt trotz angestrengtester
Aufklärungsarbeit noch ein dichter Schleier über den blutigen Vorgängen. Die
Verhandlung, zu der erheblich mehr als hundert Zeugen und Sachverständige
geladen sind, wird, soweit sich die Dinge heute überblicken lassen, die
Geschworenen vor eine Fülle schwierigster Fragen stellen.
Vor dem Geschworenengericht wird der
siebenundzwanzigjährige Architekt P e t
e r G r u p e n aus Oldenbüttel am Kaiser-Wilhelm-Kanal in
Holstein unter der A n k l a g e d e s
z w e i f a c h e n M o r d e s
, d e s S i t t l i c h k e i t s v e r b r e c h e
n s a n s e i n e r
d r e i z e h n j ä h r i g e n
S t i e f t o c h t e r und der
Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung erscheinen. Die Verhandlung
findet unter Leitung des Oberlandesgerichtsrats K r i n k e
aus Breslau statt, die Anklage vertritt Oberstaatsanwalt R e i
f e n r a t h aus Hirschberg und als
Verteidiger fungieren zwei der bekanntesten Anwälte Schlesiens, Justizrat A b l a ß
aus Hirschberg und Justizrat M a
m r o t h aus Breslau.
Am Montag, den 14. Februar wurde, um noch
einmal zum Verständnis die
Ereignisse
des Mordtages
kurz dazustellen, auf dem Landgute
Kleppelsdorf, das dicht bei Lähn liegt und von diesem nur durch den Bober getrennt
ist, die 16 Jahre alte Besitzerin des Gutes,
D o r o t h e a R o h r b e c k
, und deren 13 Jahre alte Base U r s u l a
S c h a d e um die Mittagszeit
in einem Zimmer des Gutes erschossen aufgefunden.
Dorothea Rohrbeck war eine Waise. Von ihrer
Wiege hinweg riß der Tod die Mutter, und als Zehnjährige stand sie an der Bahre
des Vaters. In Kleppelsdorf geboren, wuchs Dorothea hier auf. Ein hübsches,
freundliches Mädchen, war sie der Liebling der Ortsbewohner, die heute noch mit
viel Liebe von ihrer „Dörte“ sprechen. Die Einsamkeit des Schlosses teilte sie
mit ihrer Erzieherin Fräulein Zahn, mit ihrer 74 Jahre alten Großmutter, Frau
Eckert, einer geborenen Booß, und den Angestellten des kleinen Haushalts. In
den Ferienmonaten kamen Verwandte von mütterlicher Seite zu Besuch, namentlich
die in zweiter Ehe mit dem 27 Jahre alten Architekten Peter Grupen
verheiratete, jetzt verschollene Tochter der Frau Eckert aus zweiter Ehe und
deren Kinder, die ermordete Ursula Schade und deren jüngste Schwester Irma. Die
beiden kleinen Schade waren also die Stiefkinder des Peter Grupen und die
Stiefbasen der Rohrbeck.
An ihrer Erzieherin, Fräulein Zahn, hing die
Dörte mit kindlicher Liebe: kühler war das Verhältnis zur Großmutter. Hin und
wieder ließ sich auch Peter Grupen, Dörtes Stiefonkel, auf Schloß Kleppelsdorf
sehen. Dieser Architekt Grupen war mit einer Stiefschwester der verstorbenen
Mutter der ermordeten Dörte Rohrbeck verheiratet. D i e s e
F r a u i s t s e i t
d e m 1 9 . S e p t e m b e r 1 9 2 0
s p u r l o s v e r s c h w u n
d e n . Seitdem soll sich Grupen der
sechzehnjährigen Dorothea Rohrbeck mit Liebesanträgen genähert haben, die aber,
wie erzählt wird, mit Abneigung erwidert wurden. Dorothea unternahm zwar einmal
mit ihrer Erzieherin eine Reise nach Grupens Heimat, nach Oldenbüttel bei
Itzehoe, und besuchte mit ihm von dort aus auch Hamburg, Sonst aber soll sie
bestrebt gewesen sein, des Onkels Gesellschaft zu meiden. Wenn Grupen auf
Schloß Kleppelsdorf kam, soll Dorothea ihre Erzieherin gebeten haben, in deren
Zimmer schlafen zu dürfen. Am 8. Februar d. J. fand sich Grupen wieder mit der
Großmutter, den beiden Stieftöchtern und der Stütze Mohr in Kleppelsdorf ein.
Montag, den
14.
Februar, um die Mittagsstunde
waren die Großmutter der beiden Mädchen, Frau
Eckert, ihr Schwiegersohn Peter Grupen und die Stütze Marie Mohr, die ein
Verhältnis mit Grupen gehabt haben soll, nebst der kleinen Irma Schade, der
dritten Enkelin der Frau Eckert und Schwester der Ursula Schade, im
Winterwohnzimmer i m e r s t e n
S t o c k des Schlosses versammelt.
Um 12 ¼ Uhr ging das Hausmädchen Mende, das kurz zuvor von einem Gange nach der
Post zurückgekehrt war, aus der Küche in dieses Winterwohnzimmer hinauf, um die
dort Anwesenden zu Tisch zu bitten. Fräulein Zahn, die Erzieherin Dorothea
Rohrbecks, welche im Nebenzimmer beim Briefeschreiben beschäftigt war, beauftragte
die Mende gegen 12 ½ Uhr, die beiden Mädchen, Dorothea Rohrbeck und Ursula
Schade, zu suchen und zum Essen zu holen. Die Mende begab sich in das im E r d g e s c h o ß liegende
G a s t z i m m e r , dessen
beide Fenster nach dem Park hinausgehen, und gewahrte dort Dorotheas Gestalt
vor dem Liegesofa an der auf der Skizze mit 1 X bezeichneten Stelle auf dem
Boden liegend, und in der Ecke zwischen einem Schrank und der zur benachbarten
Rollstube führenden Türe (auf der Skizze mit 2 X bezeichnet) die Gestalt der
Ursula Schade auf dem Boden. Die Menge glaubte, die beiden Mädchen spielten
Verstecken. Als sie auf ihren Anruf keine Antwort erhielt, und näher hinzutrat,
gewahrte sie z u i h r e m
E n t s e t z e n , d a ß D o r o t h e a e n t s e e l t i n
e i n e r B l u t l a c h e l a g
und die aus einer Stirnwunde blutende
U r s u l a m i t d e m
T o d e r a n g . Entsetzt rannte die Mende zunächst nach der
Küche, wo sie die K ö c h i n H i r s c h
verständigte, die dann nach dem Gastzimmer lief, und eilte dann selbst
wieder die Treppe nach dem ersten Stockwerk hinauf, wo ihr Peter Grupen, Frau
Eckert, die kleine Irma und die Mohr entgegenkamen, denen sie die Kunde von dem
Unglück zurief und rannte dann in das Zimmer zu Fräulein Zahn, die sofort die
Treppe hinuntereilen wollte, wo ihr Grupen mit der Schreckenskunde
entgegengetreten sein soll.
Im
Mordzimmer b e m ü h t e m a n
s i c h n u n u m
d i e b e i d e n O p f e r . Dorothea Rohrbeck hatte einen Schuß in den
Hals und in die Brust und war bereits tot, während Ursula Schade durch
Kopfschuß tödlich verletzt war, aber noch lebte.
A n d e r l i n k e n
S e i t e d e r S c h a d e
l a g e i n R e v
o l v e r .
Die Köchin Hirsch soll ihn zuerst bemerkt
haben. G r u p e n n a h m
d i e W a f f e a u f
und legte sie auf den Tisch. Die Körper der Dorothea Rohrbeck und der
Ursula Schade wurden mit Hilfe Grupens
a u f B e t t e n g e l e g t . Der sofort telephonisch herbeigerufene
Sanitätsrat Dr. Scholz aus Lähn fand Dörte Rohrbeck schon tot vor. Der Ursula,
die noch röchelte, gab er Kampherspritzen zur Belebung der Herztätigkeit.
Grupen soll zu Dr. Scholz gesagt haben:
„ K ö n n e n S i e d e r
U r s u l a n i c h t e t w a s
g e b e n , d a ß s i e
z u m B e w u ß t s e i n k o m m t
u n d s a g e n k a n n ,
w i e e s g e w e s e n i s t ? “
Während Dr. Scholz noch mit der tödlich verwundeten Ursula (die um 3 Uhr
nachmittags starb) beschäftigt war, traf gegen 1 Uhr der telephonisch
herbeigerufene Postamtsvorsteher Grimmig aus Lähn am Tatorte ein. Er stellte
fest, daß die Waffe aus dem Tisch eine Selbstladepistole System „Walter“ Kal.
6.33 war. In der Meinung, die Waffe zu sichern, l e g t e
e r d e n S i c h e r u n g s f l ü g e l n a c h
v o r n h e r u m und übergab
die vermeintlich so gesicherte Pistole dem Justizobersekretär Klapper aus Lähn.
Er untersuchte dann die Waffe in seiner Wohnung in Gegenwart jenes Justizbeamten
und s t e l l t e d a b e i
f e s t , d a ß d i e
P i s t o l e e n t s i c h e r
t war. Es wird nun angenommen, daß n a c h
dem letzen tödlichen Schuß
d i
e W a f f e s c h o n
v o n a n d e r e r H a n d
g e s i c h e r t
sein müsse. Ein Punkt, der in der Verhandlung
weiterer Aufklärung bedarf. Auf die Frage von Grimmig, w e m
d i e S c h u ß w a f f e g e h ö r e , soll im zunächst erwidert worden sein, daß
sie nicht aus dem Hause sei. Der Eigentümer der Waffe stellte sich aber bald
heraus. Bei den Bemühungen um die sterbende Ursula stieß die Krankenschwester,
die dem Sanitätsrat Scholz behilflich war, das Kleid herunterzuziehen, auf
eine U n t e r b i n d e t a s c h
e unter dem Kleide. Dr. Scholz fand in
dieser Tasche e i n K ä s t c h e n m i t
1 9 P a t r o n e n Kal. 6.33
u n d e i n weißes
Briefkuvert
„An Großmutti!“
adressiert. Grimmig verlas sofort den Inhalt
des Briefes. D i e U r s u l a b i t t e t
i n d i e s e m v o m
9 . F e
b r u a r d a t i e r t e n S c h r e i b e n d a r i n
d i e G r o ß m u t t e r , n i c h t b ö s e
z u s e i n , d a ß
s i e d e m V a t e r
d i e W a f f e g e n
o m m e n h a b e u n d
e r k l ä r t , d e r G r o ß m u t t e r h e l f e n
z u w o l l e n , d a m i t
s i e s i c h a n
D ö r t e n i c h t m e h r
ä r g e r e . Nach Verlesung des
Briefes erklärte Grupen:
„ D a i s t
e s d o c h m e i n e
P i s t o l e . “
Nach Verlesung des Briefes an „Großmutti“
(Frau Eckert), der einen Mord an Dorothea und einen Selbstmord durch die Ursula
hinstellte, war die Tatsache, daß die Pistole aus dem Hause Peter Grupen stammte,
unzweifelhaft. Grupen will die Schußwaffe kurz vor der Abreise nach
Kleppelsdorf zum Selbstschutz für seinen Bruder Wilhelm gekauft und in
Oldenbüttel zurückgelassen haben. Peter Grupen soll seinem Bruder den nicht
einfachen Mechanismus der Waffe erklärt haben. Wilhelm G. will dazugekommen
sein, wie Ursula in Oldenbüttel die Pistole in der Hand gehabt habe. Als er
abends die ins Schubfach zurückgelegte Pistole habe herausnehmen wollen, sei
sie nicht mehr dort gewesen. Ueber das auffällige Verschwinden der Pistole und
warum er seinem Bruder nach Kleppelsdorf davon nichts berichtet hat, wird Zeuge
Wilhelm Grupen in der Verhandlung Auskunft geben müssen. Hat Ursula die
Schußwaffe und die Patronen mit nach Kleppelsdorf genommen oder Peter Grupen?
Die Waffentechnik in Verbindung mit der Art
der Schusswirkungen werden bei Beantwortung der Frage: W e r
w a r d e r T ä t e r ?
eine sehr große Rolle spielen, ebenso die Beschaffenheit der Schußwunden
und die
Fundstellen
der Patronenhülsen
im Zimmer usw. Es wird behauptet, daß es
schon n a c h d e r
L a g e d e r i m
M o r d z i m m e r a u f g e f
u n d e n e n G e s c h o ß h ü l s e
n u n m ö g l i c h s e i ,
d a ß U r s u l a d i e
z w e i S c h ü s s e , die von der Ofenseite her auf Dörte
abgegeben worden sind, a b g e f e u e
r t h a b e n k a n n ,
auch nicht den tötlichen Schuß auf sich selbst, da die Hülse dabei nur
in den Raum zwischen Wäscheschrank und Sofa am Fenster, niemals in die
entgegengesetzte, etwa 6 Meter entfernte Zimmerecke gelangt sein könnte. Ueber
all diese Fragen werden die Sachverständigen Gutachten abgeben auf Grund von
angestellten Schießversuchen usw. Darüber hinaus erhebt sich die natürliche
Frage, ob ein dreizehnjähriges Mädchen wie Ursula Schade, die gelegentlich vielleicht
einmal mit einem Kinderspielzeug geschossen hat, mit einer so schwierigen
Waffe, wie sie der Mechanismus der Selbstladepistole darstellt, treff- und
totsicher umzugehen wissen konnte. Dagegen soll Grupen ein sehr sicherer
Schütze sein. Er soll beim Preisschießen oft Preise davongetragen und im Kriege
seine Schießfertigkeit und seine starken Nerven erprobt haben. 1916 ist Peter
Grupen der linke Unterarm durch einen Granatsplitter zerrissen worden, sodaß
der Arm amputiert werden mußte, aber der rechte Arm blieb gebrauchsfähig. Dann
erhob sich die Frage: W e l c h e
n G r u n d s o l l t e
d i e U r s u l a z u
d e r f u r c h t b a r e n T a t
g e h a b t h a b e n ? Man stand vor einem Rätsel.
Bald trat das Gerücht auf, Dorothea Rohrbeck,
die alleinige Erbin der Herrschaft Kleppelsdorf, deren Vermögen mehrere
Millionen Mark betrug, sei das
O p f e r i h r e s
O n k e l s P e t e r G r u p e n
geworden, der gleichzeitig auch gegen sein
Stiefkind Ursula die Waffe gerichtet habe. Grupen wurde als des Doppelmordes
verdächtig, am Morgen nach der Tat verhaftet. Bei seiner Ueberführung nach
Hirschberg war es nur mit List möglich, ihn der Lynchjustiz einer großen
aufgeregten Menschenmasse zu entziehen. Man nahm an, daß Grupen durch den Mord
K l e p p e l s d o r
f a n
s i c h z u b r i n g e n
hoffte und gleichzeitig das an seiner
Stieftochter begangene Verbrechen vertuschen wollte. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis
ist ersichtlich, daß, wenn Dorothea starb, ihre Großmutter, Grupens
Schwiegermutter, ihre Erbin sein mußte, und es heißt, daß Grupen auf die alte
Frau einen starken Einfluß ausgeübt haben soll. Er soll auch unmittelbar nach
der Auffindung der Toten zu Frau Eckert gesagt haben: „ W e i ß t
D u a u c h , d a ß
D u j e t z t H e r r i n
v o n K l e p p e l s d o r
f b i s t ? “
Wer ist
nun Peter Grupen?
Soweit bisher bekannt ist, steht Grupen im
Alter von 27 Jahren und war zuletzt Architekt in Oldenbüttel bei Itzehoe. Er
ist verheiratet mit einer verwitweten Frau Apotheker Schade, Tochter der Frau
Eckert, welche in erster mit dem Apotheker Schade in Charlottenburg verheiratet
gewesen ist. Aus dieser Ehe stammen die beiden Kinder Ursula und Irma. Ihr
Vater, der Apotheker Schade ist a u
f e i n e r J a g d
v e r u n g l ü c k t und es
haben sich an dieses Unglück auch manche Vermutungen geknüpft, welche indeß
bisher zu keiner Klarheit geführt haben.
F r a u G r u p e n i s t
s p u r l o s v e r s c h w u n
d e n ,
seitdem sie am 19.
September 1920 mit dem Angeklagten nach dem Bahnhof Itzehoe gefahren ist. Sie
soll, obgleich ein Passvisum nach Amerika, nach Angabe des amerikanischen
Konsulats für sie nicht erteilt ist, nach Amerika ausgewandert sein. Das Dunkel
über das Verschwinden der Frau Grupen ist bis heut noch nicht gelüftet. Zwei
Tage vor der Abreise der Frau Grupen ist diese sowie ihre Mutter mit ihrem
Manne, Peter Grupen, bei einem Notar in Itzehoe erschienen und dem Ehemanne
sind die auf dem Perleberger Apothekengrundstück ruhenden Hypotheken in recht
beträchtlicher Höhe abgetreten worden, als Gegenwert sollte der Mann Barzahlung
leisten. Am Tage vor ihrer Abreise hat Frau Grupen bei der L a n d e s s p a r k a s s e in Sude ihr gesamtes G u t h a b e n und auch das Sparguthaben ihrer b e i d e n
Kinder a b g e h o b e n und sich nach L ü b e c k
abgemeldet. Seitdem ist die Frau verschwunden. Man hat vermutet, daß
Grupen seine Frau ermordet hat und glaubte auch einmal eine Frauenleiche, die
bei Hamburg ans Land geschwemmt worden ist, als die der Frau Grupen erkannt zu
haben, doch wurde diese Annahme widerlegt auf Grund einer Aussage eines
Zahnarztes, der Frau Grupen kurz vor ihrem Verschwinden behandelt hat und nicht
den Beweis an der Leiche feststellen konnte, daß es sich um Frau Grupen handeln
konnte. Neuerdings wird behauptet, daß Briefe, in denen Frau Grupen ihre
Absicht, nach Amerika zu reisen. kundgibt, vorhanden sind.

Dieses rätselhafte und ungeklärte
Verschwinden der Frau hat Grupen, der schon durch die Auffindung der Waffe
verdächtig erschien, in Verbindung mit seinen augenscheinlichen Absichten auf
Dorothea Rohrbeck stark verdächtig gemacht. Außerdem nimmt, wie schon erwähnt,
die Anklagebehörde an, daß Grupen ein S
i t t l i c h k e i t s v e r b r e c h e n ,
welches er an seinem Stiefkinde Ursula begangen haben soll, d u r c h
d i e T a t v e r d e c k e n w o l l t e , während er gleichzeitig durch seine
Einwirkung auf die alte Frau Eckert sich
V e r f ü g u n g ü b e r d a s
r e i c h e E r b e v o n
M i l l i o n e n s i c h e r
n w o l l t e . Ebenso wie die alte Frau Eckert, soll auch
die S t i e f t o c h t e r U r s u l a , die ihrem ganzen Wesen nach ein frühreifes
und krankes Kind war, unter d e m E i n f l u ß G r u p e n s g e s t a n d e n h a b e n .
Sie hat auch am 9. Februar (demselben Tage, an dem der Brief an die
Großmutter geschrieben ist) in einem Briefe an eine Frau in Oldenbüttel
geschrieben, wie schön es in Kleppelsdorf sei, bei allerlei Spielen, guter
Ernährung und in der Unterschrift des Briefes ist nachträglich in die Worte
„Deine Ursula“ das zu dem ganzen Inhalt des Briefes nicht passende Wort „ t r a u r i g e “ eingefügt worden. Die Anklage nimmt an, daß Ursula bei dieser Einführung auf G e h e i ß
G r u p e n s g e h a n d e l
t h a t , w i e
e r a u c h b e i
d e r A b f a s s u n g d e s
B r i e f e s a n d i e
G r o ß m u t t e r s e i n e
n E i n f l u ß g e l t e n d g e m a c h t h a b e n
s o l l . Am 8. Februar, also
einen Tag vor Abfassung der beiden Briefe war Grupen nach Kleppelsdorf
gekommen.
Grupen
bestreitet
der Täter zu sein oder mit der Tat irgendwie
in Verbindung zu stehen und führt zum Beweise dafür, daß er nicht der Täter
sein k a n n , die alte Frau Eckert, die Stütze Mohr, mit
der er, wie die Anklage behauptet, ein Verhältnis gehabt haben soll, und die
kleine Irma Schade als Zeugen an. A l l e d r e i s o l l e n
b e k u n d e t h a b e n , d a ß G r u p e n
i n d e r Z e i t ,
i n d e r d i e
T a t g e s c h e h e n i s t ,
d a s i m e r s t e n
S t o c k d e s S c h l o s s e s g e l e g e n e W i n t e r z i m m e r a u c h
n i c h t e i n e n A u g e n b l i c k v e r l a s s e n h a t ,
also
nicht
am Tatort gewesen sein kann.
Trotzdem ist die Anklage aufrecht erhalten
worden und zwar mit der Behauptung, d a
ß d i e Z e u g e n
i m h y p n o t i s c h e n B a n n e
G r u p e n s
gestanden haben, daß Grupen das Zimmer
tatsächlich verlassen, oder den unter seinem Einflusse stehenden Zeugen das
Bewußtsein suggeriert hat, den Raum n i
c h t verlassen zu haben. I s t
d a s m ö g l i c h ? Die Anklage scheint die Frage zu bejahen. Um
von dem in ersten Stock gelegenen Winterzimmer, in dem sich die drei Zeugen und
mit ihnen angeblich Grupen zurzeit der Tat befunden haben, nach dem Mordzimmer
zu gelangen und wieder zurückzukommen, bedurfte es für jemand, der die
Verhältnisse kannte, nur weniger Minuten. Ist aber die Beeinflussung der Zeugen
durch Hypnose in dem Umfange, daß sie in der vollen Ueberzeugung, die Wahrheit
zu sagen, die Unwahrheit bekunden, möglich? Ging der Einfluß Grupens auf seine
Umgebung so weit? Darauf soll die Verhandlung und vor allem Professor Moll aus
Berlin, ein hervorragender Sachverständiger auf dem Gebiet der Hypnose, Antwort
geben. Was, wenn nicht Ursula Schade und nicht Peter Grupen
e i n a n d e r e r d e r
T ä t e r ?
In das Mordzimmer war, wie die Zeichnung auf
den ersten Blick zeigt, auf die verschiedenste Weise zu gelangen, sowohl vom
Park aus, wie von der Vorder- und Hinterseite des Schlosses aus, allerdings
nicht durch die Fenster, da diese mit Eisenstäben vergittert sind, sondern nur
durch die … Türen, die in das Haus führen. Der Park, auf den das Mordzimmer
hinausgeht, ist nicht groß, und sowohl der eiserne Zaun vor dem Hauptportal,
wie die Mauer, die den Park umgibt, können leicht über(klettert) werden.
Indessen deutet bis jetzt, soweit wir unterrichtet sind, nichts daraufhin, daß
irgendjemand dies getan oder auch nur versucht hat. Die belastenden Anzeichen
liegen vielmehr innerhalb des Hauses.
War Peter Grupen der Mörder oder war es, wie
es nach dem Briefe an die Großmutter scheint, Ursula Schade? Wenn es die
letztere war, stand sie dann dabei unter hypnotischem Einfluß ihres Stiefvaters
und reichte dieser Einfluß auch auf die Großmutter sowie auf das Mädchen Marie
Mohr, oder kommt als Täter eine dritte Person in Frage, die in entfernteren
Beziehungen zu dem ganzen Verhältnis stand, aber von Peter Grupen beeinflußt
war, oder ist dieser ganz frei von Schuld zu sprechen und liegt hier nicht
vielmehr eine reine Kindertragödie vor? Kam außer der aufgefundenen Waffe noch
eine zweite, genau derselben Art, in Frage?
Dienstag, 6. Dezember 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“
Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf.
Beginn der Verhandlung.
Hirschberg, 5. Dezember 1921
Mit einem sonnenhellen, aber bitterkalten
Wintertag beginnen die Verhandlungen gegen
P e t e r G r u p e n , den Angeklagten im Kleppelsdorfer
Mordprozeß. Die Kälte hat offenbar den Andrang des Publikums stark eingedämmt;
nur spärlich kamen Neugierige und harrten an der Pforte des Gerichtsgebäudes
des Einlasses, der nur den Inhabern von Ausweiskarten gestattet wurde. Ein
großes Polizeiaufgebot sorgte dafür, daß ohne Erlaubnisschein niemand den
Zuhörerraum betrat.
Langsam füllte sich der Schwurgerichtssaal.
Auf einem Tische vor der Anklagebank lagen der Revolver, der am Tatort gefunden
worden war, Revolvergeschosse, die Leibwäsche der Dorothea Rohrbeck und der
Ursula Schade und einige andere Beweisstücke.
Am Richtertisch nahmen Platz der Vorsitzende,
Oberlandesgerichtsrat K r i n k e aus Breslau, Landgerichtsrat W i e t e r , Landgerichtsrat H e r z o g , Assessor
H u b r i c h (als Ersatzrichter),
Oberstaatsanwalt D r . R e i f e n r a t h . Der Berichterstatter-Tisch ist stark
besetzt. Eine größere Zahl auswärtiger, namentlich Berliner Journalisten, ist
erschienen.
Ansprache
des Vorsitzenden.
Pünktlich um 10 Uhr eröffnet der V o r s i t z e n d e die Verhandlung mit der Begrüßung der
Geschworenen. Die Tagung, sagte er in s
e i n e r A n s p r a c h e , werde an die Arbeitskraft und Pflichttreue,
Aufmerksamkeit und geistige Tätigkeit der Geschworenen erhebliche Anforderungen
stellen. Die Geschworenen hätten das Amt eines
R i c h t e r s auszuüben und
seien wie der Richter an das Gesetz gebunden. Wie der Richter, so habe auch der
Geschworene seine Ueberzeugung hinsichtlich der Schuldfrage auf freie
Beweiswürdigung aus dem gesamten Ergebnis der Hauptverhandlung zu stützen.
Hierauf müsse in diesem Prozeß besonders hingewiesen werden; denn die
Strafsache habe weit über die Grenzen Hirschbergs hinaus berechtigtes Aufsehen
erregt, sie sei Gegenstand öffentlicher Erörterungen gewesen und auch in der
Presse ausgiebig besprochen worden. Die Geschworenen müßten ihren Spruch auch
ohne Ansehen der Person fällen. Ein Verstands-, kein Gefühlsurteil werde von
ihnen erwartet. Es wäre ein Eingriff in das dem Staatsoberhaupt zustehende
Begnadigungsrecht, wenn die Geschworenen lediglich aus Mitleid oder sonstigen
unbestimmten Gefühlswägungen heraus einen Freispruch fällen und sich dadurch
über das Gesetz stellen würden. Er, der Vorsitzende, hoffe, daß es gelingen
werde, in der vorliegenden umfangreichen und schwierigen Sache das Recht zu
finden, das der wahren Gerechtigkeit dient.
Angeklagter
Grupen.
Der Vorsitzende ordnet nunmehr an, daß
der A n g e k l a g t e P e t e r
G r u p e n in den Saal zu
führen ist. In Begleitung eines Gefängnisbeamten erscheint der Angeklagte,
gekleidet in einem grauen Anzug. Ruhig, ohne daß ihm irgendwelche innere
Erregung anzumerken wäre, antwortet er auf die Frage des Vorsitzenden, ob er
der Architekt Peter Grupen aus Ottenbüttel sei, mit „Jawohl!“ Grupen nimmt auf
der Anklagebank Platz, den Blick fast unablässig auf den Richtertisch
gerichtet, hinter ihm ein Polizeibeamter. Als seine Verteidiger melden sich die
Justizräte D r . A b l a ß -
Hirschberg und D r . M a m r o t h - Breslau.
Die
Geschworenenbank.
Vor der Bildung der Geschworenenbank wird das
mit Schwerhörigkeit und Unabkömmlichkeit begründete Entlassungsgesuch des zum
Geschworenen berufenen Maschinenwärters Tautz aus Rothenbach genehmigt.
Ausgelost werden als Geschworene Mühlendirektor
R e i n s b e r g - Landeshut, Graf
S a u r m a - J e l t s c h auf
Schloß Wilhelmsburg, Kaufmann G o r m i
l l e - Hohenfriedeberg, Kaufmann Karl
R a d i s c h - Schönau, Rentier Julius
L i e b i g - Schreiberhau, Arbeiter Karl H e i n z e - Schmiedeberg, Bankdirektor B e c k e r t - Hirschberg, Kaufmann
Gustav F r i e s e - Alt-Reichenau,
Fabrikbes. Ernst T z s c h a c h e l -
Ruhbank, Buchhalter Albert B r ä u e r
- Rudelstadt, Kaufmann Johannes S p r i
n g e r - Friedeberg, Oberstleutnant D
u l i t z - Cunnersdorf, ferner als Ersatzgeschworene: Gemeindevorsteher
Weimann-Kauffung, Kaufmann Degenhardt-Hirschberg und Futtermeister
Grosser-Cunnersdorf. Der Vorsitzende macht die Geschworenen darauf aufmerksam,
daß sie den Geschworeneneid sowohl in der alten Form, als auch in der nach der
Verfassung zulässigen Form ohne religiösen Zusatz zu leisten berechtigt sind.
Zwei Geschworene machen hiervon Gebrauch.
Die
Zeugen.
Es beginnt der Aufruf der Zeugen und
Sachverständigen, die den Schwurgerichtssaal buchstäblich bis auf den letzten
Platz füllen, so daß eine junge Dame in Ohnmacht fällt. Unter den Zeugen
befinden sich u. a.: Erzieherin Fräulein
Z a h n , I r m a S c h a d e
(die jüngere Schwester der ermordeten Ursula), Frau Bankdirektor
Agnes E c k e r t , Frau Apothekenbesitzer M a r g a r e t e S c h a d e , Apothekenbesitzer S c h a d e , Alfred
R o h r b e c k , Wilhelm und
Heinrich G r u p e n , Fräulein
M o h r und Frl. M e n d e .
Die mit dem Angeklagten und mit den ermordeten
Mädchen verwandten Zeugen erklären, von ihrem Recht der Zeugnisverweigerung
keinen Gebrauch machen zu wollen. Auch die Zeugen weist der Vorsitzende auf die
Zulässigkeit hin, den Eid ohne religiöse Formel zu leisten.
Angekl.
G r u p e n stellt den Antrag,
den von der Staatsanwaltschaft als S a
c h v e r s t ä n d i g e n f ü r S u g g e s t i o n geladenen Gaswerksdirektor W r o b e l
a b z u l e h n e n . Dem
Ablehnungsantrage wird nach längeren Auseinandersetzungen zwischen dem Staatsanwalt
und den Verteidigern stattgegeben.
Hierauf begann die V e r n e h m u n g d e s
A n g e k l a g t e n über seine
persönlichen Verhältnisse.
Sodann Mittagspause bis 3 Uhr.
(Fortsetzung folgt.)
Mittwoch, 7. Dezember 1921, „Der Bote aus dem
Riesengebirge“
Der
Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf.
Die
Vernehmung Grupens.
Hirschberg, 6. Dezember 1921.
Der erste Tag der Verhandlung war
ausschließlich dem Verhör des Angeklagten gewidmet. Noch aber ist die Vernehmung
nicht beendet. Am heutigen Dienstag wird sie, teilweise unter Ausschluß der
Oeffentlichkeit, fortgesetzt.
Grupen, ein breitschultriger, kräftig
gebauter junger Mann, tritt sicher und gewandt auf. Auch an guten Formen fehlt
es ihm nicht. Er verbeugt sich, wie er in den Saal geführt wird, nach allen
Seiten, er „bittet“ den Vorsitzenden, ihn unterbrechen oder auf dies oder jenes
noch einmal zurückkommen zu dürfen.
Grupen ist aber auch zweifellos ein Mann von
zielklarem festen Willen und hoher Intelligenz. Seine Antworten auf die Fülle
der vom Richter-, Staatsanwalt- und Verteidiger-Tisch auf ihn eindringenden
Fragen sind klar und werden meist ohne Stockung gegeben. Ab und zu sucht Grupen
nach dem Ausdruck.
Peinlich sucht er alles, was als Ausreden
gedeutet werden könnte, zu vermeiden. Als ihm vorgeworfen wird, schon im
vorigen Jahre bei der Ruderpartie auf der Alster in Hamburg die Dorothea
Rohrbeck absichtlich in Lebensgefahr gebracht zu haben, und ihm die Frage
vorgelegt wird, ob er beim Kentern des Bootes nicht selbst des Ertrinkens
ausgesetzt gewesen wäre, erwidert er ohne Stocken, die Bejahung der Frage läge
nahe, aber trotz des Verlustes des einen Armes sei er der Ueberzeugung, sich
schwimmend über Wasser halten zu können. Auch Widersprüche zwischen den Aussagen
der Zeugen und seiner Erklärung erschüttern ihn nicht. Er bleibt bei seinen
Behauptungen.
Nur ganz vereinzelt versagt Grupen. Auf die
Frage, wer ihn plötzlich, als er mit Fräulein Rohrbeck und Fräulein Zahn in
Hamburg weilte, um sein Vermögen gebracht habe, verweigert er in höflicher
Weise die Auskunft. Auf eine andere Frage, weshalb er erst jetzt mit der
Behauptung auftrete, daß Ursula in den letzten Tagen vor dem Morde auffällig
traurig gewesen sei, weiß er keine Antwort zu geben. Im Allgemeinen aber gibt
Grupen auf alle Fragen fest und ruhig Antwort, nur in den Erwiderungen auf die
Anfragen des Staatsanwaltes klingt ein Ton feindseliger Erregung durch.
Trotzdem: Die Vernehmung des Angeklagten hat
noch vieles unklar gelassen. Das Geheimnis, das das Verschwinden der Frau
Grupen umlagert, ist um nichts geklärt worden. Der Angeklagte deutet in
öffentl. Sitzung nur an, daß seine Frau abnorme sexuelle Anforderungen gestellt
hat und unzufrieden wegen der Nichterfüllung ihrer Wünsche gewesen wäre. Unklar
bleibt auch das Verhältnis zwischen Grupen und den beiden Kleppelsdorfer Damen.
Frl. Zahn wie auch Frl. Rohrbeck fühlten sich vom Vormund über Gebühr kurz
gehalten. Daraus entstand ein Prozeß. Grupen spielte sich als Helfer und
Beschützer der Damen auf, verhandelte hinter ihrem Rücken aber mit dem Vormund.
Dies und noch manche Einzelheit, die merkwürdige Gelassenheit und Untätigkeit,
mit der die Nachricht von dem Verschwinden der Frau Grupen durch die
Nächstbeteiligten aufgenommen wurde, bleiben zunächst noch völlig ungeklärt.
Im Einzelnen ist zu berichten:
Das
Sachverständnis in Hypnose.
Die
Verteidigung stellte den Antrag, den von der Anklagebehörde als
Sachverständigen für Suggestion geladenen Gaswerksdirektor W r o b e l - Hirschberg abzulehnen, weil
Herrn Wrobels Vernehmung im Vorverfahren gegen das Gesetz zustandegekommen sei
und weil Herr Wrobel auf dem Gebiete der Suggestion ein Amateur sei, der ein
Urteil von wissenschaftlichem Wert nicht abgeben könne. Herr Wrobel erklärt,
sich seit zwanzig Jahren theoretisch und praktisch mit Hypnose und Suggestion
beschäftigt zu haben. Die Bücher namhafter Gelehrter auf diesem Gebiete habe er
studiert, auch hätten ihn Hirschberger Aerzte zur Anwendung von Hypnose und
Suggestion im Heilverfahren herangezogen. Irgend ein Examen habe er nicht
gemacht. Oberstaatsanwalt Dr. R e i f e
n r a t h widersprach dem
Ablehnungsantrage. Die Anklagebehörde sei berechtigt gewesen, Herrn Wrobel im
Ermittelungsverfahren zu vernehmen. Das Gericht beschloß zunächst, den Kreisarzt
Medizinalrat Dr. S c h o l z -
Hirschberg und den Geh. Medizinalrat Dr.
M o l l - Charlottenburg über die Eignung des Herrn Wrobel als Sachverständigen
zu vernehmen. Beide Herren verneinen die Eignung. Das Gericht gibt nach langer
Beratung dem Ablehnungsantrage statt. Oberstaatsanwalt Dr. R e i f e n r a t h behält sich vor, Herrn Wrobel, der nunmehr
den Saal verläßt, a l s Z e u g e n
vernehmen zu lassen.
Der Vorsitzende beginnt mit der
Vernehmung
des Angeklagten.
Mit leiser, aber sicherer Stimme und spitzem
Akzent schildert Grupen seinen Lebenslauf. Am 20. August 1894 in Haseldorf bei
Pinneberg geboren, habe er dort die dreiklassige Volksschule besucht. Nach
vollendeter Schulzeit sei er zunächst in einem landwirtschaftlichen Betriebe
tätig gewesen und dann zu einem Maurermeister in die Lehre gegangen. Bei seiner
Gesellenprüfung sei seine Arbeit als die beste anerkannt worden. Während seiner
Ausbildungszeit habe er sich an Vergnügungen nicht beteiligt. Er habe die
besten Zeugnisse aufzuweisen. 1914 sei er als Kriegsfreiwilliger bei den
Königsulanen in Hannover eingetreten. Im Felde sei er an Typhus erkrankt und
vor Verdun habe er den linken Unterarm verloren. Nach seiner Entlassung aus dem
Lazarett habe er die staatliche Baugewerksschule in Hamburg besucht und im
Sommer praktisch gearbeitet. Auch im Maschinenbaufach habe er sich Kenntnisse
angeeignet: einige Monate sei er auf der Vulkan-Werft beschäftigt gewesen. Dort
habe er freiwillig seine Entlassung genommen, um sich dann als Bauführer in
Hamburg zu betätigen.
Zweimal
verlobt.
Vorsitzender: Es wird behauptet, daß Sie
mehrmals verlobt gewesen seien. - Angekl.: Das ist richtig. - Vorsitzender: Die
erste Verlobung ist aufgehoben worden, von wem? - Angeklagter: Von meiner
Seite, weil mich die Aeußerung meiner Braut: „Was soll ich mit dem
Kriegskrüppel?“ verletzt hatte. - Vorsitzender: Auch Ihre zweite Verlobung ist
auseinander gegangen? und Sie sollen dem Mädchen gedroht, ihm sogar einmal
einen Drohbrief geschrieben haben? - Angeklagter: Ich habe niemals gedroht. Ich
habe nur geschrieben, daß ich die Verlobungsgeschenke zurückhaben möchte, sonst
müßte ich gerichtlich vorgehen. - Vorsitzender: Sie sollen das Mädchen, nach
dem es sich mit einem Anderen verlobt hatte, mit Erschießen bedroht haben? -
Angeklagter: Das ist frei erfunden! - Vors.: Hüten Sie sich, etwas
auszusprechen, das Ihnen dann von den Zeugen widerlegt werden könnte. -
Oberstaatsanwalt R e i f e n r a t h
: Als das Mädchen geheiratet hatte, ist
der Angeklagte nicht dann zu dem Ehemann gegangen und hat ihm in die Hand
versprochen, die Frau in Ruhe zu lassen? - Angekl.: Davon ist mir nichts
bekannt. - Vorsitzender: Warum ist nun die zweite Verlobung aufgelöst worden?
In der Voruntersuchung haben Sie gesagt, das junge Mädchen sei viel gereist und
nicht wirtschaftlich gewesen. - Angeklagter: Nein, ich war selbst schuld daran.
Frau
Schade = Frau Grupen.
Vorsitzender: Sind Sie damals nicht schon zu
Frau Gertrud Schade in Beziehungen getreten? - Angeklagter: Ich lernte Frau Schade
im August 1919 kennen. Veranlassung dazu hat eine Zeitungsannonce gegeben, die
ich aus Scherz hatte veröffentlichen lassen.
Vorsitzender, zu den Geschworenen gewendet:
Frau Gertrud Schade war die Tochter der Frau Bankdirektor Eckert aus zweiter Ehe,
Frau Rohrbeck die Tochter aus erster Ehe. Frau Rohrbecks Tochter ist die
verstorbene Dorothea Rohrbeck, diese also eine Enkelin der Frau Eckert und eine
Nichte der Frau Schade. Frau Schade soll ihren Ehemann, der Apothekenbesitzer
in Perleberg war, durch ein Jagdunglück verloren haben, stand aber nicht
alleine, hatte vielmehr ihr beiden Kinder Ursula und Irma, sowie eine
Pflegetochter Ruth bei sich.
Angeklagter: Frau Schade wohnte in Itzehoe.
Während des Krieges hatte sie ein Verhältnis mit einem Stabsveterinär.
Vors.: Frau Schade war 13 Jahre älter. Das
wußten Sie. Warum haben Sie sich mit ihr verlobt? Es ist doch selten, daß ein
Mann von Ihren Lebensjahren eine um 13 Jahre ältere Witwe mit drei Kindern
heiratet. - Angekl.: Ich hatte die Ueberzeugung, daß es eine wirklich gute Frau
sei; später bin ich anderer Ansicht geworden. - Vorsitzender: Sie sind also zur
Heirat geschritten aus Liebe, nicht aus Berechnung in Hinblick auf das Vermögen
der Frau Schade oder um Ihr gesellschaftliches Ansehen zu heben? - Angeklagter
verneint das letztere.
Vors.: Bei Frau Schade wohnte auch deren
Mutter, die Frau Eckert? War Frau Eckert mit der Heirat einverstanden? - Die
Antwort des Angeklagten ist unverständlich. Der Tag der Hochzeit sei der 22.
Dezember 1919 gewesen. Wir wohnten in Itzehoe im eigenen Hause, das ich einem
Umbau unterzog. - Der Vorsitzende stellt fest, daß Grupen schon als Bräutigam
Generalvollmacht sowohl von Frau Schade, wie auch von Frau Eckert erhalten
habe. Auf Grund dieser Generalvollmacht hat er sich 17 000 Mark aus einer
Hypothek abtreten lassen, das Geld aber, das den Kindern der Frau Schade
gehörte, an sich genommen. - Angeklagter: Ich habe auf der Quittung
ausdrücklich vermerkt, daß ich diese Summe den Kindern zur Verfügung stellen
will. Wir haben anfangs glücklich mit einander gelebt. Das Verhältnis trübte
sich, als meine Frau mit Forderungen auf ehelichem Gebiete kam, die ich nicht
erfüllen konnte. Meine Frau beschäftigte sich auch wenig mit dem Haushalt; sie
war bestrebt, viel herum zu reisen. - Vorsitzender: Sie haben in der
Voruntersuchung gesagt, daß noch ein anderer Grund mitgewirkt hätte, das
Verhältnis nicht zum Besten zu gestalten. - Angeklagter: Meine Frau hatte mir
gestanden, ein Verhältnis mit einem Fabrikbesitzer Schultz gehabt zu haben.
Dieser Mann gehörte einer Freimaurerloge an, bei der auch der verunglückte
Schade Mitglied war. Mit dem Fabrikbesitzer hatte meine Frau als Witwe eine
Reise nach Köln gemacht und dort mit ihm mehrere Tage in einem Hotel gewohnt.
Ich habe ihr dieses Verhältnis nicht besonders übel genommen. (Da der
Angeklagte schwer verständlich wird, muß er auf Anordnung des Vorsitzenden in
der Mitte des Saales Platz nehmen.)
Vorsitzender: Was waren das für Forderungen,
die Ihre Frau an Sie stellte? - Angekl.: Meine Frau hatte stets Bier, Wein und
Liköre im Hause gehabt. Einmal hatte sie zu viel getrunken und im Rausch
stellte sie an mich Anforderungen, die kein Mensch erfüllen kann. Da sagte sie
mir, was der Fabrikbesitzer konnte, mußt Du auch tun können. Weiter hat sie mit
Angaben gemacht über das J a g d u n g
l ü c k ihres Mannes, das gar kein
Jagdunglück gewesen sei. - Vorsitzender: Es wird behauptet, daß auf der Jagd
auch jener Fabrikbesitzer zugegen gewesen sei. Darauf beziehen sich wohl die
Andeutungen, daß es sich nicht um einen Unglücksfall, sondern um einen absichtlichen
Mord handele. - Angeklagter: Meine Frau hat, wie ich schon sagte, die Andeutungen
im Rauschzustande gemacht. - Vorsitzender: Sie sind später mit Ihrer Frau von
Itzehoe nach Ottenbüttel gezogen. Die Anregung soll von Ihnen ausgegangen sein?
Angeklagter: Ich habe den Umzug nicht angeregt. Der Umzug war aber notwendig geworden,
weil das Wohnungsamt zur teilweisen Beschlagnahme der Räume in Ottenbüttel
schreiten wollte und es unzulässig war, daß wir über zwei Wohnungen verfügten.
- Vorsitzender: Während Sie im Umzuge begriffen waren, traf der
der
erste Besuch von Fräulein Dorothea Rohrbeck
und Fräulein Zahn ein. - Angeklagter: Wir
hatten nach Kleppelsdorf unsere Verheiratung mitgeteilt, die Mitteilung ist
aber kühl aufgenommen worden. Ich wollte daher anfangs den Besuch ablehnen. -
Vorsitzender: Der Besuch galt ja nicht Ihnen, sondern der Großmutter der
Dorothea Rohrbeck, der Frau Eckert. Angeklagter: Fräulein Zahn sagte: sie mach
eine Reise zu sämtlichen Verwandten, weil es deren Pflicht sei, ihm im Prozeß
gegen den Vormund Vielhack beizustehen.
Der V
o r s i t z e n d e bemerkt aufklärend:
Der Vater von Dorothea Rohrbeck hatte im Testament eine gewisse Summe zum
Unterhalt seiner Tochter ausgesetzt, aber mit dieser Summe konnte Frl. Zahn
wegen der Teuerungsverhältnisse, die inzwischen eingetreten waren, nicht
auskommen. Fräulein Zahn hat sich infolgedessen genötigt gesehen, die Hilfe der
Verwandten in Anspruch zu nehmen. Der Vormund hatte Fräulein Zahn gekündigt und
es war einen Anzahl Prozesse zwischen ihm und Fräulein Zahn entstanden.
Fräulein Zahn bestand darauf, daß sie im Testament als Erzieherin der Dorothea
Rohrbeck eingesetzt sei. - Angekl.: Fräulein Zahn hat mir gesagt, daß sie sich
einschränken und Schulden machen müsse. Ich habe ihr erwidert, sie möchte sich
an die Herren Pinge und Alfred Rohrbeck wenden, dann werde ich ihr ebenfalls
aushelfen. - Vorsitzender: Haben Sie sich nicht gleich angeboten, aus Ihrem
überreichen Einkommen einen Zuschuß zu geben? - Der Angeklagte bestreitet das.
- Vors.: Sie sollen bei der Unterredung mit Fräulein Zahn geäußert haben, daß
Ihre Frau krebsleidend sei. - Angeklagter: Das hat mir meine Frau selbst
gesagt. Ob ich es Fräulein Zahn gesagt habe, ist mir nicht erinnerlich. -
Vorsitzender: Sind nicht auch die Briefe zur Sprache gekommen, die Frau Eckert
an das Vormundschaftsgericht in Lähn geschrieben hat? - Angeklagter: Das mag
sein. - Vorsitzender: Ihre Schwiegermutter, die Frau Eckert, hat in diesen
Briefen gegen Fräulein Zahn Stellung genommen, später aber widerrufen und
schließlich den Widerruf ebenfalls widerrufen.
Vorsitzender: Fräulein Zahn behauptet, Sie
hätten ihr auf einem Ausfluge nach Ottenbüttel gesagt, Sie wollten sich von
Ihrer Frau scheiden lassen und wollten sie heiraten. - Angeklagter: Es ist
möglich, daß ich über das Verhältnis zu meiner Frau gesprochen habe, bestreite
aber, Fräulein Zahn einen Heiratsantrag gemacht zu haben.
Vors.: Sind Sie nicht mit den Damen auch nach
Hamburg gefahren? - Angekl.: Ja! - Vors.: Haben Sie den Damen dort Geschenke
gemacht? - Angekl.: Ich habe Fräulein Rohrbeck ein Paar Schuhe geschenkt. Dem
Fräulein Zahn habe ich das Geld für ihre Einkäufe ausgelegt. Sie hatte mich
darum gebeten und mir gesagt, sie würde es mir in Itzehoe zurückerstatten, hat
es aber nicht zurückgegeben.
Vors.: Sie hatten den Damen einen Gegenbesuch
in Aussicht gestellt und wollten mit Ihrer Frau nach Kleppelsdorf fahren! -
Angekl.: Ich bin am 6. September 1920 allein nach Kleppelsdorf gereist. -
Vors.: Wenn man verheiratet ist, macht man Gegenbesuche mit seiner Frau. -
Angekl.: Der Besuch galt in erster Linie der materiellen Hilfe für Fräulein
Rohrbeck. Ich habe auch in Kleppelsdorf die dringendsten Rechnungen bezahlt. -
Vors.: Ja, Fräulein Zahn spricht von 850 und 2000 Mark. - Angekl.: Die Summen
weiß ich nicht mehr genau.
Vors.: Bei dieser Gelegenheit sollen Sie
geäußert haben, Sie möchten sich in Kleppelsdorf oder Umgegend als Naturfreund
niederlassen? Sie wollten mit Fräulein Bauer, der Tochter des Gegenvormundes,
in Verkehr treten und die Stimmung der Vormünder erkundigen. - Angekl.:
Fräulein Zahn sagte mir, Fräulein Bauer könne keinen Mann bekommen. - Vors.:
Hatten Sie nicht auch geäußert, daß Sie die Verwaltung des Gutes Kleppelsdorf
übernehmen würden? - Angekl.: Davon ist keine Rede gewesen. Als ich hörte, daß
die Felder nicht richtig abgeerntet würden, habe ich nur gesagt, daß ich die
Bewirtschaftung anders machen würde. Zur Verwaltung des Gutes fehlten mir aber
die nötigen Kenntnisse vollkommen. Ich war zwei Tage in Kleppelsdorf und bin
nach Hause gefahren, nachdem ich den Besuch meiner Frau in Aussicht gestellt
hatte.
Das
Verschwinden von Frau Grupen.
Vors.: Was ist dann in Ottenbüttel passiert? Hatte
Ihre Frau irgend etwas angedeutet, was sie beabsichtigte? - Angekl.: Meine Frau
machte Andeutungen, daß s i e n a c h
A m e r i k a fahren wolle.
Vors.: Wir kommen nun zu dem V e r s c h w i n d e n I h r e r
F r a u . Da möchte ich Sie
bitten, sich möglichst ausführlich zu äußern. Es ist doch an und für sich ganz
wunderbar, daß eine Frau, die erst kurze Zeit verheiratet ist, Ihren Mann und
ihre Kinder verläßt, um nach Amerika zu gehen. - Angekl.: Sie hat keinen Grund
angeführt. - Vors.: Was sagten Sie als Ehemann? - Ich habe das nicht ernst
genommen. Ich habe es als Scherz aufgenommen.
Vors.: Am 17. September sind Sie mit Ihrer
Frau und Ihrer Schwiegermutter zum Notar nach Itzehoe gefahren. - Angekl.: Dort
hat meine Frau zwei Hypotheken im Betrag von 52 000 Mark auf meinen Namen
schreiben lassen. - Vors.: Haben Sie sich nicht auch von Frau Eckert
Generalvollmacht erteilen lassen? - Angekl.: Nur auf Wunsch meiner Frau.
Vors.: Sie waren also jetzt im Besitz einer
Generalvollmacht von Ihrer Frau, von Ihrer Schwiegermutter und ließen sich auch
noch Hypotheken abtreten. Haben Sie denn vor dem Notar erklärt, daß Sie den
Gegenwert für die Hypotheken gegeben haben? - Angekl.: Der Notar hat die Frage
aufgeworfen, ob der Gegenwert erledigt sei. Darauf hat meine Frau gesagt: Ja,
also eine Antwort gegeben, die nicht mit den Tatsachen übereinstimmte.
Vors.: Am 18. September sind Sie mit Ihrer
Frau wieder beim Notar gewesen. Was haben Sie da gemacht? - Angekl.: Da haben
wir die G ü t e r t r e n n u n g erklärt. - Vors.: Es ist doch wunderbar,
wenn Sie auf einmal ohne gerichtlichen Grund Gütertrennung vereinbaren, nachdem
Sie sich von Ihrer Frau und Schwiegermutter Generalvollmacht hatten geben
lassen. - Angekl.: Die Gütertrennung ist von meiner Frau gewünscht worden.
Ueber den Grund bin ich mir heute noch nicht klar. - Vors.: Ich auch nicht.
Was
passierte am 19. September,
der ein Sonntag war? - Angekl.: D a
i s t m e i n e F r a u
a b e n d s n a c h I t z e h o e g e f a h r e n . - Vors.: Wollen Sie sich nicht näher darüber
auslassen?
Angekl.: Meine Frau wollte angeblich n a c h
K l e p p e l s d o r f fahren.
- Vors.: Wie verabschiedete sich Ihre Frau von den Kindern und ihrer Mutter? -
Angekl.: Nach meiner Ansicht hat sie sich wie immer verabschiedet. Ich habe
dabei nichts beonderes gefunden.
Vors.: Hat Frau Eckert nicht eine Aeußerung
getan: ach, es sei so traurig, daß die Tochter wegfahre, und hat Ihre Frau
darauf nicht geantwortet: ach, ich fahre ja bloß nach Kleppelsdorf und bin bald
wieder da? - Angekl.: Das ist mir nicht erinnerlich.
Vors.: Nun fuhren Sie im Wagen mit Ihrer Frau
nach Itzehoe, acht Kilometer von Ottenbüttel. Nahmen Sie noch jemand mit? -
Angekl.: Ja, die beiden Dienstmädchen, die Kläschen und die Gnierakowski. -
Vors.: Lenkten Sie das Fuhrwerk selbst? - Angekl.: Ja. - Vors.: Wie war Ihre
Frau bekleidet? - Angekl.: Sie hatte einen grünen Hut. Ob sie einen Mantel
hatte, kann ich nicht genau sagen, aber einen Pelzkragen hatte sie mit. - Vors.:
Wie war die Frau unterwegs? - Angekl.: Es ist mir nichts aufgefallen.
Vors.: Unterwegs haben Sie Kläschen und dann
die Gnierakowski abgesetzt? Hat Ihre Frau auf dem Wege der Kläschen irgend
etwas gegeben? - Angekl.: Ich habe gesehen, daß meine Frau der Kläschen einen
Brief übergab. Sie äußerte dabei, daß in dem Briefe etwas bezüglich der Wäsche
enthalten sei. Ich habe mich infolgedessen um den Brief nicht weiter gekümmert.
Vors.: In welchem Zuge ist Ihre Frau
gefahren? - Angekl.: Das kann ich nicht sagen, weil ich am Bahnhof bei den
Pferden geblieben bin. - Vors.: Also Sie haben Ihre Frau nicht auf den Bahnsteig
begleitet? Hatte Ihre Frau nichts im Wagen zurückgelassen? - Angekl.: Ja, den
Pelzkragen.
Vors.: Sie sind dann nach Ottenbüttel
zurückgefahren. In der Voruntersuchung haben Sie ausgesagt, daß Sie eines der
Dienstmädchen, das Sie während der Fahrt abgesetzt hatten, im Vereinshause
abholen wollten? - Angekl.: Es kann möglich sein, daß ich dies dem Mädchen
versprochen habe, aber weil es spät geworden war, bin ich allein nach Hause
gefahren.
Vors.: Sie behaupten also, daß Sie vom
Bahnhof Itzehoe sofort nach Hause gefahren und dort geblieben sind. Was
passierte am nächsten Morgen? Ich möchte bemerken, daß s e i t
d e m 1 9 . S e p t e m b e r F r a u
G r u p e n v e r s c h w u n d
en i s t . A l l e
N a c h f o r s c h u n g e n n
a c h i h r h a t t e n
k e i n e n . Auch auf die
Nachrichten in den Zeitungen über den Tod ihrer eigenen Tochter hat sie kein
Lebenszeichen gegeben. - Angekl.: Frau Eckert sagte, sie glaube nicht, daß
meine Frau nach Kleppelsdorf gefahren sei. Daraufhin habe ich nach Kleppelsdorf
telegraphiert: „Trude nach dort abgereist.“
Vors.: Was hatte die Kläschen auf dem Abort gefunden?
- Angekl.: Einen Brief von meiner Frau. - Vors.: Was stand in dem Briefe? -
Angekl. zögernd: In dem Briefe waren Angaben gemacht, d a ß
s i e n i c h t n a c h
K l e p p e l s d o r f f a h r
e , sondern verreisen wolle. - Vors.:
Hat nichts von den Kindern und der Mutter daringestanden und davon, daß sie
nach Amerika gehe und daß die Mutter und die Kinder unbesorgt sein könnten? -
Angekl.: Das weiß ich nicht.
Vors.: Am 20. September war Ihr Geburtstag.
War da nicht eine kleine Feier in Aussicht genommen? - Angekl.: Nein, meine
Frau hat vor ihrer Abreise zum Ausdruck gebracht, daß der Geburtstag acht Tage
später gefeiert werden soll.
Der
Inhalt der Stahlkassette.
Vors.: Sie sind in dieser Zeit zu dem
Steuerbeamten Lange gegangen und haben ihm erzählt, daß Ihnen ein Schlüssel
zur S t a h l k a s s e t t e fehle. Was hatten Sie in der Kassette? -
Angekl.: Mein Geld. - Vors.: Lange hat Ihnen einen Rat gegeben, wie man die
Kassette ohne Schlüssel öffnen könne. Diesen Rat haben Sie auch befolgt. -
Angekl.: Ja, ich habe die Mädchen aus der Küche gerufen. Die Mädchen haben die
Kassette gehalten, ich habe dagegen geschlagen und da sprang die Kassette auf.
Ich sah, daß kein Geld darin war, sondern nur ein Kouvert und mehrere kleine
Zettel. Das Kouvert war an den Rechtsanwalt und Notar Reinicke in Itzehoe
gerichtet. - Vors.: Haben Sie sonst noch etwas gefunden? - Angekl.: Es lag ein
Zettel darin, eine A b r e c h n u n
g v o n d e r
S p a r k a s s e .
Vors.: Es ist festgestellt worden, daß F r a u
G r u p e n , bevor sie
verschwand, die E i n z a h l u n g e n f ü r
i h r e K i n d e r I r m a
u n d U r s u l a u n d
d a s P f l e g e k i n d R u t h
v o n d e r S p a r k a s s e a b g e h o b e n und daß sie sich dann persönlich am 18.
September von Itzehoe n a c h L ü b e c k
a b g e m e l d e t hat. Frau
Grupen hatte sich vor ihrer Abreise auch bemüht, einen Anteilschein der
Handelsgesellschaft deutscher Apotheker über 17 000 Mk. abzusetzen. - Angekl.:
Der Anteilschein ist für 12 000 Mk. angeboten worden, meine Frau hat also
unbedingt Geld haben müssen.
Verteidiger Justizrat Dr. M a m r o t h wirft die Frage auf, ob Frau Grupen vor
ihrer Abreise sich hat Kleider ausbessern und Kostüme anfertigen lassen, und ob
sie viel in Schauspielerkreisen verkehre. - Vors.: Ist Ihre Frau während der
Kriegszeit Vereinen beigetreten und wollte sie nicht zur Bühne gehen? -
Angekl.: Schon in ihrer Jugendzeit wollte sie zur Bühne, hat aber von den Eltern
nicht die Erlaubnis erhalten. Vor ihrer Abreise hatte sie sich fünf Kleider
machen lassen und die Sachen in einen Koffer verpackt.
Vors.: Sie nehmen an, daß diese 60 000 Mk.
Ihre Frau mitgenommen hat? - Angekl.: Ja, meine Frau war immer bestrebt, sich
viele Barmittel zu verschaffen.
Vors.: Was geschah mit dem Kouvert, das Sie
in der Kassette gefunden haben? - Angekl.: Ich habe es zu dem Notar Reinicke
geschafft, der hat das Kouvert geöffnet, da waren verschiedene Briefe drin. Die
Briefe hat dann der Notar geöffnet. Es stand darin, d a ß
m e i n e F r a u m i c h
v e r l a s s e n h a t und die Briefe waren gerichtet an Boos,
Schade, Dorothea Rohrbeck, Frau Eckert, an einen Amtsrichter und an noch zwei
Personen.
Vors.: Haben Sie nun sofort der Frau Eckert
mitgeteilt, daß ihre Tochter nach Amerika gegangen sei? - Angekl.: Nein, mit
diesen Briefen bin ich nach Berlin gefahren zum Herrn Schade, dem Vater des
verunglückten ersten Mannes meiner Frau. Von Berlin fuhr ich nach Kleppelsdorf.
- Vors.: Sie hatten aber gehört, daß Ihre Frau in Kleppelsdorf nicht
eingetroffen sei? - Angekl.: Ich habe angenommen, daß sie sich verspätet und
inzwischen doch dort angelangt sei.
Der
Koffer der Frau Grupen.
Staatsanwalt: Warum schickten Sie ihr nicht
bald den Koffer nach? Die Frau hatte doch kein Stück Wäsche mit. - Angekl.: Das
konnte ich nicht wissen. - Vors.: Sie haben aber Ihrer Frau nach Kleppelsdorf
telegraphiert: Koffer noch hier. - Verteidiger Dr. Ablaß: War irgend etwas über
die Dauer der Reise nach Kleppelsdorf gesprochen worden? - Angekl.: Es waren
acht Tage vorgesehen. - Staatsanwalt: Der Angeklagte wußte ganz genau, daß der
Koffer in eine Waschanstalt nach Hamburg geschickt werden sollte und daß über
den Koffer gar nicht mehr zu verfügen war. Der Vorsitzende verliest den Brief,
den Frau Grupen auf der Fahrt zum Bahnhof Itzehoe dem Dienstmädchen übergeben
hatte und der an den Knecht Raske gerichtet war. Der Brief lautet: „Otto soll
morgen früh, den 20. 9. 20, wenn die Kinder zur Schule gefahren werden, den
Rohrplattenkoffer, der im Schlafzimmer steht, Inhalt schmutzige Wäsche, als
Eilgut auf meinen Namen nach Itzehoe-Bahnhof senden, wo derselbe abgeholt
wird.“ Staatsanwalt: Der Koffer hatte also für die Frau gar kein Interesse
mehr. Warum telegraphiert der Angeklagte: „Koffer noch hier.“ Warum ist der
Koffer, der als Eilgut abgesandt werden sollte, 14 Tage stehen geblieben? -
Angekl.: Der Transport des Koffers war mit dem Wagen, mit dem die Kinder zu
Schule fuhren, nicht möglich. Ich hätte einen besonderen Wagen stellen müssen,
aber die Pferde fehlten.
Vors.: Wann ist Ihnen der Zettel an Raske
ausgehändigt worden? - Angekl.: Meines Wissens habe ich ihn erhalten, bevor der
Abschiedsbrief bekannt wurde.
Vors.: Es ist auffallend, daß Sie, obwohl Sie
und Ihre Frau Bankkonten hatten, einen so großen Betrag von 60 000 Mark in der
Kassette verwahrten. - Angekl.: Der Betrag war kurz vorher eingegangen aus dem
Verkauf von Vieh.
Vors.: Von Berlin fuhren Sie nach
Kleppelsdorf. Am 26. September waren Sie dort. Was wollten Sie in Kleppelsdorf?
- Angekl.: Ich wollte Dörte bitten, zur alten Großmutter zu kommen. Ich nahm
an, daß Dörte als Enkelin der Großmutter etwas zur Seite stehen könnte.
Vors.: Was sagten Sie den Damen über das, war
in Ottenbüttel passiert war? - Angekl.: Ich habe erzählt, daß meine Frau mich
verlassen habe und daß sie Geäußert habe, nach Amerika zu wollen. - Vors.:
Haben Sie auch gesagt, daß die Frau nach Kleppelsdorf fahren sollte, um den
Damen Geld zu bringen? - Angekl.: Das kann möglich sein.
Vors.: Warum veranlaßten Sie Dorothea
Rohrbeck, zur Großmutter zu fahren, warum sollte Fräulein Zahn nicht mit? -
Angeklagter: Weil Fräulein Zahn mit Frau Eckert nicht gut stimmte.
Staatsanwalt: Ist es wahr, daß Ihre Frau 10 000
Mach nach Kleppelsdorf bringen wollte? - Angekl.: Das hat sie mir gegenüber zum
Ausdruck gebracht.
Mit
Dorothea Rohrbeck in Berlin.
Vors.: Sie fuhren also mit Fräulein Rohrbeck
nach Berlin. Was haben Sie dort gemacht? - Angekl.: Ich habe Fräulein Rohrbeck
zunächst im Christlichen Hospiz untergebracht und bin dann gegangen, eine
Wohnung zu suchen. Als ich zurückkam, ging ich mit Fräulein Rohrbeck und einer
Freundin von ihr in ein Restaurant. - Vors.: Als Sie mit den Damen in dem
Restaurant saßen, sollen Sie plötzlich aufgesprungen sein und gesagt
haben: D a g e h t
m e i n e F r a u v o r ü b e r ! - Angekl.: Ich habe damit zum Ausdruck
bringen wollen, daß die vorübergehende Frau Aehnlichkeit mit meiner Frau hatte.
- Vors.: Warum sind Sie aber sofort weggegangen? - Angekl.: Weil ich mit meinem
Anzug nicht für das vornehme Lokal paßte.
Vors.: Nun sollen Sie bei einer Frau in
Altona ein Zimmer für Sie und Ihre Nichte bestellt haben. - Angekl.: Ich habe
nur für Dörte für den T a g ein Zimmer bestellt, damit sie sich von der
Fahrt ausruhen konnte, während ich auf dem Versorgungsamt zu tun hatte.
Vors.:
D o r o t h e a R o h r b e c
k h a t o f f e n b a r e i n e
g r o ß e A n t i p a t h i
e g e g e n S i e
a u f d i e s e r F a h r t
b e k o m m e n u n d v o n
B e r l i n a u s a
n F r ä u l e i n Z a h n
g e s c h r i e b e n , s i
e m ö c h t e s o f o r t
n a c h k o m m e n , s o n s
t v e r z w e i f l e s i e .
- Angekl.: Ich bestreite, Fräulein Dorothea Rohrbeck Veranlassung
gegeben zu haben, diesen Brief zu schreiben.
Der
Abschiedsbrief von Frau Grupen an ihre Mutter.
Vors.: Sie kamen nun mit Dorothea Rohrbeck
bei der Großmutter in Itzehoe an. Was machten Sie dort? - Angekl.: Dort habe
ich Frau Eckert den Abschiedsbrief gegeben. - Der Vorsitzende legt dem
Angeklagten den Brief vor, der ihn wieder erkennt.
Vors.: Der Abschiedsbrief, den eine Tochter,
die nach Amerika geht, an ihre Mutter schreibt, lautet:
„Ottenbüttel, 12. September 20.
Meine liebe Mutter!
Wenn Du in den Besitz dieser Zeilen gelangst,
bin ich auf dem Wege nach Amerika, den ich ja schon des öfteren in Gedanken
zurückgelegt habe, wie Du aus meinen Bemerkungen entnehmen konntest. Lange
genug habe ich die Fessel in Deutschland getragen, und hat sich endlich mein
Künstlerblut dagegen aufgelehnt, indem ich Deutschland den Rücken kehre. Du
darfst nicht denken, daß Peter die Veranlassung zu diesem Schritt war,
respektive unser Zusammenleben. Denn den Plan hatte ich schon, bevor ich Peter
kennen lernte, und waren mir nur durch die Verhältnisse und meinen Besitz die
Hände gebunden. Peter wird für die Kinder sorgen und Dir helfen. Es küßt Dich
in Liebe
Deine Tochter Trude.“
Vors. zum Angeklagten: Haben Sie einen Abschiedsbrief
von Ihrer Frau bekommen? - Angekl.: Nein.
Vors.: War nun die Großmutter sehr erfreut
über den Besuch ihrer Enkelin? - Angekl.: Meines Erachtens war sie nicht sehr
erfreut, aber auch nicht traurig. - Vors.: Sie sind mit Fräulein Rohrbeck drei oder
vier Tage bei der Großmutter geblieben? Was geschah dann?
Die
Fahrt auf dem Alster - Bassin.
Angekl.: Wir fuhren nach Hamburg. Fräulein
Zahn war inzwischen nachgekommen. - Vors.: Auf dieser Reise haben Sie die beiden
Damen auf dem Alsterbassin gerudert? Es wird Ihnen zum Vorwurf gemacht, daß Sie
Dorothea Rohrbeck zweimal in Lebensgefahr gebracht haben. - Angekl.: Dörte hat
schon immer für eine Alsterfahrt geschwärmt. Ich habe ihr daher den Vorschlag
gemacht, nicht ins Theater zu gehen, sondern den Nachmittag zu einer
Ruderpartie zu benutzen. - Vors.: Es wird Ihnen zur Last gelegt, daß Sie immer
in die Wellen der Dampfer hineingefahren sind und dadurch das Boot in Gefahr
gebracht haben, so daß sogar einmal vom Dampfer gerufen wurde: Vorsicht! Es
kommen zwei Vorfälle in Betracht, einmal war Fräulein Zahn dabei. - Angekl.:
Fräulein Zahn war ängstlich, während die Dörte scherzte. - Vors.: Sie sollen
einmal das Ruder weggeworfen und sich dann lang in das Boot hingelegt haben, so
daß Fräulein Rohrbeck um Hilfe gerufen habe. - Der Angeklagte bezeichnet den
Vorfall als harmlos. Um das Ruder zu haschen, das dem Fräulein Rohrbeck
entfallen war, habe er sich stark nach vorn gelegt; sich lang hinzulegen, sei
bei der Konstruktion des Bootes ganz unmöglich. - Vors.: Fräulein Rohrbeck hat
sich zu einer ganzen Anzahl Personen ausgelassen, daß der Vorgang nicht so
harmlos gewesen sei. Sie will das sichere Gefühl gehabt haben, d a ß
S i e i h r n a c h
d e m L e b e n t r a c h t e t e n . - Angekl.: Ich kann nicht glauben, daß
Fräulein Rohrbeck so etwas gesagt hat. - Verteidiger Dr. Mamroth: Haben Sie
etwa das Mädchen mit seiner Angst geneckt? Der Angeklagte gibt dies als möglich
zu. Ueberdies sei er ein guter Schwimmer, aber die Vorgänge seien ganz
ungefährlich gewesen.
Vors.: Warum hatten Sie in Hamburg den Damen
erklärt, Sie müßten plötzlich zu Ihrer kranken Mutter? - Angekl.: Ich hatte
Fräulein Zahn 7500 Mark übergeben und ihr gesagt, daß ich unmöglich länger dableiben
könne. Bald würde ich aber in der Lage sein, ihr weitere Mittel zu übersenden.
Augenblicklich wäre ich wegen der Mitnahme der Gelder durch meine Frau hierzu
nicht in der Lage. Fräulein Zahn sagte, ich solle auf keinen Fall Gelder an das
Postamt in Lähn, sondern an die Post in Hirschberg adressieren, denn in Lähn
dürfe kein Mensch etwas davon wissen.
Eine
neue Reise Dorotheas.
Vors.: Nach Oldenbüttel zurückgekehrt, haben
Sie am 1. November Fräulein Rohrbeck 500 Mark übersandt mit der Aufforderung,
am nächsten Tage nach Berlin zu kommen. - Angekl.: Ich habe nach Kleppelsdorf
ein Telegramm gesandt und angefragt, ob eine Zusammenkunft in Berlin erwünscht
wäre. Darauf ist eine bejahende Antwort eingegangen.
Vors.: Bereits am 30. Oktober telegraphierten
Sie: Erwarte Dich bestimmt Dienstag abend 10 Uhr Wartesaal zweiter Klasse
Görlitzer Bahnhof. Sie kamen auf einmal auf dem Görlitzer Bahnhof mit dem Auto
vorgefahren und sagten, Sie müßten sofort nach Hamburg. Was sollten die Damen
mit Ihnen in Hamburg? - Angekl.: Dort hatte ich von einem Geschäftsfreund Geld
zu erwarten, mit dem ich Fräulein Zahn helfen wollte.
Vors.: Haben Sie den Damen nicht gesagt, Sie
müßten sie auch mitnehmen nach Itzehoe, dort brauchten Sie ihre Unterschrift in
einem Familienrat im Kampfe gegen den Vormund? - Angekl.: Fräulein Zahn hat
mich gebeten, an dem Familienrat teilzunehmen.
Vors.: Warum sind Sie aber von Hamburg nach
Kiel gefahren? - Angekl.: Weil bei den großen Ausgaben, welche Frl. Zahn
machte, der Aufenthalt in Hamburg teurer gewesen wäre, als die Fahrt nach Kiel.
Vors.: Haben die Damen auf dem Rückwege von
Kiel nach Hamburg davon gesprochen, daß Sie ihnen Geschenke machen wollten? Ob
sie etwa einen Weihnachtswunsch hätten? - Angeklagter: Ja! Die Dörte hat einen
Wunschzettel geschrieben und mit ausgehändigt. Fräulein Rohrbeck wünschte sich
verschiedene Kleiderstoffe. Dem Fräulein Zahn wollte ich eine jährliche Rente
von 10 000 Mark aussetzen.
Der Vorsitzende ersucht den Angeklagten um
nähere Angaben über die angeblichen großen Ansprüche des Fräulein Zahn und
ersucht ihn, sich dabei nicht in Widerspruch zu setzen mit den Aussagen, die
Fräulein Zahn beeiden werde. In der Voruntersuchung habe der Angeklagte auf
viele Fragen die Antwort verweigert, auf andere Fragen erklärt, darüber erst
mit Auskunft zu geben, wenn er sich mit seinem Verteidiger beraten habe. -
Verteidiger Dr. Ablaß bemerkt, er habe in der Voruntersuchung dem Angeklagten
gesagt, wenn er etwas nicht genau wisse, solle er angeben, sich darüber erst
später erklären zu wollen, um sich nicht in Widersprüche zu verwickeln und
dadurch einen ungünstigen Eindruck zu machen. - Vorsitzender: Man kann aber aus
dieser Erklärung andere Schlüsse ziehen. Welche Schlüsse die Geschworenen
ziehen, unterliegt nicht meiner Beurteilung.
Vors.: Weiß der Angeklagte nicht anzugeben,
wie groß die Ausgaben waren, die Fräulein Zahn gemacht? - Staatsanwalt: Warum
hat der Angeklagte die Damen überhaupt nach Berlin eingeladen, und warum ist er
nach Kiel anstatt nach Hamburg gefahren? - Angekl.: Ich bin nach Kiel gefahren,
weil mir der Aufenthalt der Damen in Hamburg zu teuer geworden wäre, außerdem
wollte ich in Kiel meine kranke Mutter besuchen.
Vors.: In Hamburg sollen Sie mit den Damen in
ein Absteigequartier gegangen sein? - Angekl.: Ich wußte nicht, daß es ein
solches Quartier ist und ich glaube es auch nicht. - Vors.: Die Damen sollen
sich hier aber gar nicht wohlgefühlt haben, auch das Zimmer gefiel ihnen nicht.
Wohnten Sie übrigens in derselben Wohnung? - Angekl.: Jawohl, aber in einem
anderen Zimmer. - Vors.: Sie sollen abends weggegangen sein und nachts an die
Tür der Damen geklopft haben? - Angekl.: Ich sah noch Licht in ihrem Zimmer und
wünschte ihnen „Gute Nacht“. Dabei habe ich an die Zimmertür geklopft. - Der
Angeklagte bestreitet dann, daß er, wie man ihm zum Vorwurf macht, in Hamburg
überhaupt ein Absteigequartier gehabt habe.
Vors.: Am anderen Morgen sollen Sie nun den
Damen erklärt haben, daß Sie ihnen finanziell nicht helfen könnten. - Angekl.:
Jawohl, ich schickte Fräulein Zahn eine Visitenkarte. - Der Inhalt der Karte
wird verlesen und lautet: „Liebe Berti! Ich werde um 10 Uhr nicht hier sein
können, da ich zu meinem Bruder zu einer notwendigen Besprechung muß.“ - Vors.:
Und zwei Stunden später schrieben Sie dann einen Brief, daß Sie in der ganzen
Voruntersuchung nichts darüber geäußert, daß Sie Ihr ganzes Vermögen verloren
hätten, und schickten ihnen 200 Mark, damit sie nach Hause fahren konnten. -
Der Angeklagte bejaht dies.
Grupen
nach der Abreise seiner Frau.
Vors.: Was haben Sie in Oldenbüttel über den
Verbleib ihrer Frau mitgeteilt? Haben Sie überhaupt Ermittelungen angestellt? -
Angekl.: Ich habe geglaubt, daß sie sich bei dem Fabrikbesitzer Schulz, mit dem
sie ein Verhältnis hatte, aushalte.
Vors.: Der Frau Eckert haben Sie gesagt, Ihre
Frau sei nach Hamburg, bei Vielhaak haben Sie gesagt, daß Sie mit Ihrer Frau
schiedlich friedlich auseinander gegangen seien. Einer anderen Frau haben Sie
gesagt, daß sie zu einer Freundin gefahren sei, und wieder einer anderen Frau,
daß sie zur Bühne gegangen sei.
Verteidiger
D r . A b l a ß fragt, ob es richtig sei, daß der F a b r i k b e s i t z e r den ehebrecherischen Verkehr mit G r u p e n s F r a u
auch nach dem Tode ihres ersten Mannes fortgesetzt habe, und ob Frau
Grupen aus Perleberg gegangen sei, weil sie von der Gesellschaft gemieden
wurde, und ob ein Verfahren gegen den Fabrikbesitzer wegen des angeblichen
Jagdunglücks des Schade geschwebt habe. Der Angeklagte bejaht das erstere, ob
aber ein Ermittelungsverfahren gegen den Fabrikbesitzer geschwebt hat, weiß er
nicht.
Ein Geschworener: Wie ist es möglich, daß der
Angeklagte innerhalb dreier Stunden sein ganzes Vermögen verloren hat? - Angekl.:
Ich hatte einem Geschäftsfreund großes Vertrauen entgegengebracht. - Vors.: Wie
groß war der Verlust? - Angekl.: Das weiß ich nicht genau.
Grupen
und Fräulein Zahn.
Vors.: Wir kommen jetzt zu einem anderen
Kapitel. Nachdem, was Sie uns bisher erzählt, Angeklagter, haben Sie für
Fräulein und Fräulein Rohrbeck sehr freundschaftliche Gefühle gehegt. Hinter
deren Rücken haben Sie aber ganz anders gehandelt. Am 14. September haben Sie
an V i e l h a c k geschrieben, daß Sie mit ihm in Verbindung treten
wollen. Was erzählten Sie nun dem Vormund? - Angekl.: Ich mußte annehmen, daß
die Sache mit dem Vormund nicht so schlimm sei. - Vors.: Haben Sie dem Vormund
nicht auch erzählt, daß Fräulein Zahn für die Erziehung der Dörte nicht
geeignet sei? - Angekl.: Jawohl, in einigen Punkten war ich auch der Ansicht. -
Vors.: Wieso? - Angekl.: Fräul. Zahn erzählte dem Kinde ihre Liebesgeschichte.
- Vors.: Was war das für eine Liebesgeschichte? - Angekl.: Sie hätte zu
Rohrbeck in näheren Beziehungen gestanden.
Vors.: Es ist richtig, daß sie in sehr nahen
Beziehungen zur Familie Rohrbeck gestanden hat, denn sie hat sich des Kindes
nach dem Tode der Mutter angenommen, und Rohrbeck hat sie noch auf dem
Sterbebett heiraten wollen. Angeklagter, Sie scheinen auch hier den Mund recht
voll genommen zu haben. - Angekl.: Ich möchte hier keine weiteren Erklärungen
abgeben.
Vors.: Sie haben weiter dem Vormund erklärt,
daß Fräulein Zahn zu viel ausgebe. Sie hätten ihr bereits 3000 Mk. gegen
Quittung gegeben, und nun wollte sie noch 8000 Mk. haben. Eine Quittung ist
aber tatsächlich nicht vorhanden. - Der Angeklagte erklärt hierzu, daß in der
Tat eine solche Quittung nicht vorhanden sei, daß ihn aber der Vormund deshalb
als Zeugen vorschlagen wollte in einem Prozeß, der zwischen dem Vormund und
Fräulein Zahn schwebte. Er habe aber gebeten, davon abzusehen, weil er erst
nach Kleppelsdorf fahren und Erkundigungen einziehen wollte.
Vors.: Auf der einen Seite machen Sie also
Geschenke, auf der anderen Seite stellen Sie sich dem Vormund zur Verfügung.
Sie haben dann dem Vormund geschrieben, daß Sie kommen wollen, tatsächlich sind
Sie aber erst am 12. Januar zu ihm gefahren und haben hier Fräulein Zahn
schlecht gemacht. U. a. haben Sie erzählt, daß Fräulein Rohrbeck zuviel
Zigaretten rauche usw. - Der Angeklagte erklärt hierzu, daß er es nicht für
recht gehalten habe, daß Fräulein Zahn es billigte, daß Dörte sich von dem
Taschengeld, das er, Grupen, ihr gegeben, sich sofort eine Zigarettenspitze
gekauft habe.
Die
Reise nach Kleppelsdorf.
Weiter wird festgestellt, daß Grupen nach
Kleppelsdorf geschrieben hat, Vielhack wolle ihn in dem Prozeß als Zeugen
nennen, die Dörte und Fräulein Zahn möchten deshalb nach Hamburg kommen.
Inzwischen hatte man in Kleppelsdorf erfahren, daß Grupen tatsächlich als Zeuge
benannt war, und Dorothea Rohrbeck fragte ihn deshalb brieflich, ob dies wahr
sei. Grupen schrieb dann, daß er eventuell auch nach Hirschberg kommen könne,
um mit dem Notar Rechtsanwalt Dr. Pfeiffer die Sache zu besprechen. Fräulein Zahn
teilte Grupen mit, er solle nach Hirschberg zum Notar kommen. Darauf
telegraphierte Grupen, er komme; ob die Großmutter vorübergehend mitkommen dürfe.
Vors.: Was wollten Sie mit dem Rechtsanwalt
besprechen? - Angekl.: Ich war mißtrauisch geworden, ob die Angaben von
Fräulein Zahn auch stimmten. Der Vormund erzählte mir, daß man in Kleppelsdorf
zu große Ausgaben mache, während man mir dort gesagt hatte, der Vormund habe
den Wald, das Auto und die Pferde verschleudert, sodaß sie nicht einmal Pferde
hätten, um das Korn vom Felde abzufahren. Von Kleppelsdorf war die Antwort gekommen:
„Besuch willkommen.“
Darauf reiste der Angeklagte mit Frau Eckert,
der Ursula und Irma Schade, sowie der Stütze Mohr nach Kleppelsdorf.
Vors.: In Kleppelsdorf war der Empfang wohl
etwas kühl, weil fünf statt zwei Personen kamen. - Angekl.: Als wir in
Kleppelsdorf ankamen, haben wir lange warten müssen, ehe man uns ein Zimmer
anwies. Frau Eckert war darüber ehr ärgerlich, ebenso Ursula. Wie der
Angeklagte weiter erzählt, war Frau Eckert so erregt, daß sie sagte: Sie werde
es der Kleppelsdorfer Gesellschaft noch abgewöhnen, und es würde in
Kleppelsdorf, wie der Vormund gesagt hätte, noch ein Ende mit Schrecken nehmen.
Hierauf wurden zum besseren Verständnis für
die Geschworenen zwei Tafeln aufgestellt, auf denen die Grundrisse des
Schlosses aufgezeichnet waren. An Hand dieser Zeichnungen zeigte der Angeklagte
dann, daß seiner Familie im Erdgeschoß eine Wohnung angewiesen wurde und zwar
im sogenannten Schlafzimmer. Aus diesem führt eine Tür in die Plättstube, daran
anstoßend war das sogenannte Amtszimmer. Der Angeklagte selbst schlief im
zweiten Stock in einem anderen Flügel.
Keine
falsche eidesstattliche Versicherung.
Am 9.
Februar fuhr Grupen zum Rechtsanwalt Dr. Pfeiffer in Hirschberg. Dort sollte er
eine eidesstattliche Versicherung abgeben, daß ihm nichts davon bekannt sei,
daß die Rohrbeck für Fräulein Zahn einen Revers unterschrieben habe. Der
Angeklagte bemerkt weiter, daß er Frau Eckert nicht beeinflußt habe und daß er
keine falsche eidesstattliche Versicherung fallen gelassen.
Vors.: Womit vertrieben Sie sich in
Kleppelsdorf die Zeit? - Angekl.: Ich habe gelesen und hielt mich in der Regel
in den Räumlichkeiten des ersten Stockes auf. - Der Angeklagte gibt dann eine nähere
Erklärung der Räumlichkeiten im ersten Stock. Diese bestanden in einem
Schlafzimmer, einem Kinderzimmer, an das sich das sogenannte W i n t e r - W o h n z i m m e r schloß. Dieses hatte einen Ausgang nach dem
Kinderzimmer und einen durch ein Schrankzimmer auf den Flur. - Vors.: Haben Sie
in Kleppelsdorf Ausflüge gemacht? - Angekl.: Blos einmal, sonst war ich immer
zu Hause.
Die
Traurigkeit Ursula Schades.
Vors.: Was machten die Kinder? - Angekl.: Die
haben gelesen. Nachdem der Vorsitzende bemerkt, daß die Kinder recht vergnügt
gespielt haben sollen, fragt er den Angeklagten: In welcher Gemütsverfassung
war U r s u l a ? - Angeklagter: Sie war in Itzehoe manchmal
sehr traurig und hat öfter geweint. Ich habe wiederholt versucht, den Grund zu
erforschen, sie sagte ihn mir aber nicht. Auf der Fahrt hierher, - wir fuhren
zweiter Klasse, - hatte ich auch den Kindern gesagt, sie möchten sich etwas
hinlegen. Ursula tat es aber nicht. Während der Fahrt äußerte Ursula, sie freue
sich gar nicht mehr auf den Besuch, habe auch Dörte nicht mehr lieb, weil sie
so häßlich zur Großmutter sei. Ich glaube nicht, daß, wie man sagt, Ursula auf
der Fahrt vergnügt gewesen sei. - Vors.: Haben Sie bemerkt, daß Ursula eine sogenannte
Untertasche trug. - Angekl.: Das weiß ich nicht. - Der Angeklagte gibt dann
noch an, daß ihm Frau Eckert gesagt, Ursula habe in der Nacht vom 12. zum 13.
sehr unruhig geschlafen und sogenannte Angstzustände gehabt. Weiter erklärt er,
daß z w i s c h e n d e m
9 . u n d 1 4 .
F e b r u a r Ursula der Stütze
Mohr einen B r i e f gegeben habe, der eine Ueberraschung für die
Großmutter sei. Er weiß nicht, ob Ursula gesagt habe, sie möchte den Brief erst
morgen abgeben. Weiter wird festgestellt, daß Ursula einen B r i e f
a n e i n e F r a u
B a r t e l s in Itzehoe
geschrieben hat. In dem Briefe teilt sie mit, daß sie sich f r e u e ,
in Kleppelsdorf zu sein. Zum Schluß heißt es: „ E s
g r ü ß t S i e I h r e
U r s e l . „ Darüber stand das
offenbar erst später hineingeschriebene Wort:
„ t r a u r i g e “ . Der
Angeklagte weiß keine Erklärung dafür, warum Ursula geschrieben hat: „Ihre t r a u r i g e Ursel.“ Dieser Brief ist aber n i c h t
a b g e s c h i c k t worden,
sondern der Angeklagte hat ihn in seine Gesäßtasche gesteckt. - Vors.: Warum
haben Sie in der ganzen Voruntersuchung nichts darüber geäußert, daß Ursula
traurig war. - Angekl. schweigt.
Der
Angeklagte über den Mordtag.
Ueber die E r e i g n i s s e a m
1 4 . F e b r u a r , dem Mordtage, gibt der A n g e k l a g t e f o l g e n d e S c h i l d e r u n g : Im Laufe des Vormittags ist Fräulein R o h r b e c k mit
I r m a in der Stadt gewesen,
von wo sie gegen ½ 12 Uhr zurückkamen. Fräulein Rohrbeck ging in das
Kinderspielzimmer, während er sich im Nebenzimmer befand. Die Verbindungstür
zwischen den beiden Zimmern stand offen. Ich habe nicht gehört, daß Fräulein
Zahn das Dienstmädchen M e n d e mit einem Auftrage zur Stadt sandte. Ich
habe Mühle gespielt mit U r s u l a
, die aber sehr unaufmerksam dabei war,
dann mit Irma. U r s u l a h a t
d a n n d a s Z i m m e r
v e r l a s s e n u n d s o l l
F r ä u l e i n R o h r b e c
k n a c h u n t e n
g e r u f e n h a b e n . Fräulein
Z a h n hat sich aus dem
Nebenzimmer mit mir über den Stand der Spielpartie der Mühle unterhalten. Kurze
Zeit darauf habe Fräulein Zahn Irma nach unten geschickt, um Dörte zu holen.
Irma hat erst die Mühlepartie zu Ende spielen dürfen. Ich sagte darauf zu
Fräulein Zahn: „Irma wird gleich gehen, wir sind sofort fertig.“ Irma ging auch
nach unten, f a n d a b e r
D ö r t e n i c h t . Sie kam zurück und wollte einen Apfel in den
Ofen werfen, konnte aber die Tür des Ofens nicht aufbekommen. Irma ging dann
nach dem Abort und warf den Apfel dort hinein, während ich mit der Stütze Mohr
weiter Mühle spielte.
Staatsanwalt: Der Angeklagte gibt also zu,
zeitweilig mit Frau Eckert und Fräulein Mohr
a l l e i n im Zimmer gewesen zu
sein.
Angekl.: Jawohl. Irma war zweimal kurze Zeit
außerhalb des Zimmers, das zweite Mal, nachdem die Mende uns zu Tisch gerufen
hatte. - Vors.: Fräulein Zahn wird bekunden, daß wiederholt die Tür geklinkt
hat?
Angekl.: Ja, Irma hat zweimal das Zimmer
verlassen und ist zweimal wieder hereingekommen.
Vors.: Das kann Fräulein Zahn nicht gemeint
haben. Sie selbst hatte ja das eine Mal Irma beauftragt, Fräulein Rohrbeck zu
suchen.
Vors.: Sind Sie nicht auch im Zimmer hin- und
hergegangen? - Angekl.: Ich habe Fräulein Zahn gebeten, von den Apfelsinen, die
ich im Mühlespiel verloren hatte, zwei zurückzugeben. Bloß zu diesem Zweck ging
ich i n d a s
N e b e n z i m m e r . Darauf
habe ich gemeinschaftlich mit Irma und der Mohr weitergespielt. Das
Dienstmädchen M e n d e kam herauf und sagte: „Es ist angerichtet.“
Als wir uns zum Essen begeben wollten,
k a m u n s d i e
M e n d e a u f d e r
T r e p p e e n t g e g e n mit den Worten: D i e
K i n d e r l i e g e n u n t e n ! “ Der Angeklagte will nicht gehört haben, daß
Fräulein Rohrbeck zu Ursula, als diese sie, die Rohrbeck, aus dem Zimmer geholt
hat, sagte: „Ursel, ich komme gleich mit.“ Er will auch das Aufstehen und
Weggehen der Rohrbeck nicht gesehen haben.
Angekl.: Nachdem die Mende uns entgegenkam
mit dem Schreckensruf, sind wir alle sofort nach unten gelaufen. Ich habe im
ersten Moment das Bedürfnis gehabt, einen Arzt herbeizurufen, deshalb lief ich
zum Telephon. Unterwegs traf ich Fräulein Zahn und sagte dieser, sie solle
einen Arzt rufen lassen. Ich ging dann in das Zimmer zurück und legte Dörte
aufs Bett.
Die
Sicherung der Mordwaffe.
Der Angeklagte gibt dann eine Beschreibung
des Zimmers und seiner Einrichtungsgegenstände. Daß ich aufgeregt war, ist bei
diesem Vorfall wohl verständlich. Als der Arzt kam, habe ich gebeten: Herr
Doktor, helfen Sie Ursel zuerst. - Vors.: Wo lag die Ursula? - Angekl.: Sie
kauerte am Schrank. - Vors.: Haben Sie Verletzungen gesehen? - Angekl.: Ja. Von
einem der Anwesenden wurde dann gesagt:
D o r t l i e g t d i e
P i s t o l e . - Vors.: Haben
Sie die Pistole aufgehoben? - Angeklagter: Ich glaube, daß ich sie aufgehoben
und auf einen in der Nähe stehenden Rohrplattenkoffer gelegt habe.
Vors.: H a b e n S i e
d i e P i s t o l e g e -
o d e r e n t s i c h e r t
? - Angekl.: Das weiß ich nicht. - Vors.: Die Pistole
soll gesichert gewesen sein! - Angeklagter: Es ist möglich, daß ich die Pistole
ganz mechanisch gesichert habe. Ich kann mich auf die Vorgänge nicht mehr so
genau besinnen. - Vors.: Wissen Sie nicht mehr, ob Sie den Sicherungsflügel
herumgelegt haben? Angekl.: Das ist
möglich, denn im Krieg ist uns ja immer und immer wieder gesagt worden, daß man
die Waffe sichern soll. - Vors.: Haben Sie sofort erkannt, daß dies Ihre Waffe
war? - Angekl.: Nein, weil ich die Pistole noch nicht lange hatte.
Der
Brief „an Großmutti“.
Bei
der U r s u l a wurde bekanntlich eine S c h a c h t e l m i t
1 9 P a t r o n e n in einer
U n t e r b i n d e t a s c h e
und ein B r i e f gefunden. Der Brief kommt zur Verlesung. Er
lautet:
„Kleppelsdorf, 9.
Liebe Großmutti!
Sei mir nicht böse, daß ich Vati den Revolver
aus dem Schreibtisch genommen habe. Ich will Dir helfen, Du sollst Dich nie
mehr an Dörte ärgern. Als Vati Onkel Wilhelm das zeigte, habe ich zugesehen,
wie es gemacht wurde, da hab ich mir ihn nachher heimlich mitgenommen. Es grüßt
Dich und Vati. Ursel.“
Die Adresse des Briefes lautete: „ A n
G r o ß m u t t i . “
Vors.: Es soll dies derselbe Brief sein, der
schon mehrere Male von der Mohr der Großmutter gegeben werden sollte.
Vors.: Sie sollen zu Frau Eckert gesagt
haben: „ D a s o l l
e s j a m e i n e
P i s t o l e s e i n . “ - Angekl.: ich habe am Nachmittag zu Frau
Eckert gesagt: „An der ganzen Sache bin ich schuld, weil ich die Pistole nicht
eingeschlossen habe.“ Frau Eckert sagte mir darauf: „Beruhige Dich doch, D u
w a r s t d o c h d i e
g a n z e Z e i t b e i
m i r .“
Der Angeklagte gibt auf Befragen zu , daß er
zu Sanitätsrat Dr. Scholz gesagt hat: „Können Sie Ursel nichts mehr geben,
damit sie wenigstens aussagen kann, was sie dazu bewogen hat?“ - Vors.: Das
soll geschehen sein, n a c h d e m Ihnen der Arzt gesagt hatte, daß hier alle
ärztliche Kunst vorüber sei. - Angekl.: Wenn schon ich auch wußte, daß Ursel
vielleicht nicht mehr zu retten sei, so hatte ich den Arzt doch gebeten, ob er
sie nicht doch wenigstens noch einmal zum Bewußtsein erwecken könne.
Ein Geschworener; Wie lange Zeit mag
vergangen sein, bis der Arzt gekommen ist? - Angekl.: Das können ungefähr 20
Minuten gewesen sein.
Justizr.
A b l a ß : Ist die Wunde und
das Gesicht der Ursula abgewischt worden? - Angekl.: Ja, die Schwester hat mit
einem nassen Handtuch der Ursula das Gesicht abgerieben.
Vors.: Wie ist es
möglich, daß die Pistole dahin gekommen ist? - Angekl.: Ich habe mir den
Revolver gekauft, weil meine alte (hier
fehlt Text, aber das Schriftbild geht ununterbrochen weiter) Ich habe die
Pistole im Schreibtisch in Ottenbüttel aufbewahrt und habe sie meinem Bruder
übergeben, der mich während meiner Abwesenheit vertreten sollte. I c h w e i ß
n i c h t , w e r
d e n R e v o l v e r m i t
n a c h K l e p p e l s d o r
f g e n o m m e n h a t .
Das
Fach, in dem der Revolver lag, hatte ich für meinen Bruder offen gelassen. I c h
h a b e U r s u l a e i n m a l
b e i d i e s e m F a c h
g e s e h e n und ihr einen
Verweis erteilt und sie aus dem Zimmer gewiesen. Ich nehme an, daß sie den R e v o l v e r a n
s i c h g e n o m m e n und mit nach Kleppelsdorf genommen hat.
Auf die Frage, wie
Ursula den Revolver wohl transportiert habe, sagte der Angeklagte: Ich weiß es
nicht. Ich vermute, daß sie ihn im Mantel getragen hat und folgere dies daraus,
daß sie sich im Kupee nicht hinlegen wollte.
Sachverständiger
Kreisarzt D r . P e t e r s - Löwenberg: War die Waffe g e l a d e n , als Sie sie dem Bruder übergaben? - Angekl.:
Ja. - Verteidiger D r . A b l a ß :
Kann der Angeklagte selbst laden? - Angekl.: Wir haben uns beide daran
beteiligt.
Darauf wird die
Verhandlung um 8 Uhr abends auf Dienstag vertagt.
*
Dienstag-Sitzung.
Zu Beginn der
heutigen Sitzung wird die kommissarische Vernehmung einer in Ottenbüttel
wohnenden Entlastungszeugin beschlossen, die an Grippe erkrankt ist. Die Zeugin
soll bekunden, daß Grupen, als ihm nahegelegt wurde, nach dem Verschwinden
seiner Frau seine Stiefkinder zu verlassen, erklärt habe: „Nein, das tue ich
nicht, ich habe die Kinder lieb.“
Auf Anregung des
Sachverständigen, Geheimrat L e s s e r
, wird beschlossen, bei der morgen in
Kleppelsdorf stattfindenden Verhandlung
S c h i e ß v e r s u c h e an
einem lebenden Tier vorzunehmen, um festzustellen, ob eine Geschwulst bei
Schußwunden nur dann entsteht, wenn der Schuß aus nächster Nähe abgegeben
worden ist.
Als Zeugen sind heute
vorgeladen: Fräulein Z a h n , Herr
V i e l h a c k ,
Rechtsanwalt D r . P f e i f f e r , Frau
E c k e r t , Frl. M o h r ,
Landgerichtsrat D u b i e l und Photograph B l u m e .
Die Erbschaft von Kleppelsdorf.
Grupen wird hierauf
aufgefordert, nochmals eine Erklärung abzugeben über seine nach der Entdeckung
des Doppelmordes angeblich geplante Aeußerung zu Frau Eckert: „Weißt Du auch,
daß Du jetzt Erbin von Kleppelsdorf bist?“
Angekl.: Ich habe
diese Aeußerung nicht getan. Wir saßen abends gegen 8 Uhr im unteren Eckzimmer.
- Vors. (unterbrechend): Sie sollen die Aeußerung bereits nachmittags 3 Uhr
getan haben. - Angekl.: Das ist ausgeschlossen. Als wir abends zusammensaßen,
hat Frau Eckert davon gesprochen, daß Herr Alfred Rohrbeck jetzt nicht mehr so
große Sorge zu haben brauche, da er Erbe geworden sei. - Vors.: Hat Frau Eckert
mit Ihnen nicht davon gesprochen, wie im Falle eines Todes der Dorothea
Rohrbeck sich die Erbschaftsverhältnisse gestalten würden? - Angekl.: Ich habe
Frau Eckert an jenem Abend gesagt, daß sie Miterbin sei, daß ich ihr aber
gesagt hätte, wieviel auf sie entfalle, ist mir nicht bekannt. - Vors.: Es wird
behauptet, daß Sie kurz nach 3 Uhr, als Amtsgerichtsrat Thomas aus Lähn am
Tatort eingetroffen war, gesagt haben: „Die ganze Schuld an dem Verhängnis
liegt daran, daß ich die Pistole nicht eingeschlossen habe.“ - Angekl.: Ja, und
Frau Eckert beruhigte mich, indem sie sagte, ich könne doch nichts dafür, daß
die Ursula die Pistole an sich genommen habe.
„ B l e i b t b e
i E u e r e r A u s s a g e ! “
Dem Angeklagten wird
vorgehalten, daß er, als der Landjäger Klopsch im Flur des Schlosses
Telefonierte, hinzugetreten sei, und als ihn der Landjäger aufgefordert habe,
wieder in sein Zimmer zurückzugehen, geantwortet habe, „ich werde wohl bewacht?“
In der Nacht zum 15.
wurde dem Angeklagten seine Verhaftung mitgeteilt. Der Landjäger Klopsch verbot
dem Angeklagten, sich mit Frau Eckert und dem Fräulein Mohr zu unterhalten. -
Vors.: Haben Sie bei der Abführung nicht gesagt: „ W e n n
I h r a u s s a g t , d a ß
I h r w i ß t , d a ß
i c h o b e n i m
Z i m m e r w a r , k o m m e
i c h m o r g e n w i e d e r
f r e i “ ? - Angekl.: Ich habe
nur gesagt, daß sich meine Unschuld sicherlich in einigen Tagen herausstellen
wird. - Vors.: Am nächsten Tage wurden Sie vom Gefängnis in Lähn wieder nach
Kleppelsdorf zurück- und von dort nachmittags nach Hirschberg gebracht. Da
haben Sie vom Landjäger Klopsch verlangt, sich von Frau Eckert und der Irma
verabschieden zu dürfen. - Angekl.: Ich bin mir nicht bewußt, daß ich das
verlangt habe. Man hat mich aber unten zum Abschied erwartet. - Vors.: Sie
sollen beim Abschied gesagt haben: B l
e i b t b e i E u e r e r
A u s s a g e ! - Angekl.: Das
ist möglich! - Vors.: Landjäger Klopsch soll Ihnen verboten haben, von der
Sache mit Ihren Angehörigen zu sprechen. Dieses Verbot sollen Sie aber nicht
beachtet, Sie sollen trotzdem weiter gesprochen haben, und zwar in P l a t t d e u t s c h . - Angekl.: Es ist möglich, daß ich mit
Fräulein Mohr plattdeutsch gesprochen habe; sie solle sich vollkommen an die
Wahrheit halten und auch sagen, daß wir uns näher gestanden haben.
Vors.: Sie sollen vor
Ihrem Transport nach Hirschberg den Amtsgerichtsrat Thomas gefragt haben, ob Frau
Eckert, Fräulein Mohr und die kleine Irma bei ihrer Angabe bleiben, daß
Sie d i e g a n z e
Z e i t n i c h t v o n
I h r e m T i s c h e w e g g e g a n g e n seien? - Angekl.: Eine solche Frage hätte
ich nur stellen können, wenn mir bekannt geworden wäre, daß eine neue
Vernehmung der Drei stattgefunden hat, ich habe aber davon nichts gehört.
Ein Heiratsantrag?
Vors.: Nun will ich
Ihnen die bestimmte Frage vorlegen: Haben Sie jemals Fräulein Dorothea Rohrbeck
einen Heiratsantrag gemacht? - Angekl. (mit Entschiedenheit): Nein. - Vors.: Es
werden aber Zeugen auftreten, die bekunden werden, daß Fräulein Rohrbeck ihnen
mitgeteilt und auch geschrieben habe, daß Sie ihr einen Heiratsantrag gemacht
haben. - Angekl.: Ich bin fest überzeugt, daß dies die Zeugen nicht bekunden
können. Es wird ja auch möglich sein, einen solchen Brief, wenn er existiert,
vorzulegen. - Vors.: In der Voruntersuchung ist festgestellt worden, daß
Fräulein Rohrbeck der Oberschwester Grube, dem Frl. Zahn und auch Herrn Dr.
Baier Mitteilungen von Ihren Heiratsanträgen gemacht hat. - Angekl.: Einen
feststehenden Heiratsantrag habe ich Dörte Rohrbeck nicht gemacht. Ich habe
mich nur bereit erklärt, dem Fräulein Rohrbeck auf ihre Bitten hin meine
Unterstützung zuteil werden zu lassen, aber einen Heiratsantrag wollte ich
daraus nicht verleiten.
Ursula.
Sachverständiger
Geheimrat D r . L e s s e r
wünscht Aufklärung über das Temperament der Ursula Schade und ihr
Verhältnis zu dem Angeklagten. Der Angeklagte erklärt, Ursula sei häufigem
Stimmungswechsel unterworfen gewesen. Er habe schon 1919 von ihr den Eindruck
gewonnen, daß sie zu Schwermut neide, Zeitweise sei sie auch lustig gewesen.
Ueber das Verhältnis
der Dorothea Rohrbeck zu ihrer Großmutter Eckert äußert sich der Angeklagte
dahin, daß, wenn der Großmutter das Benehmen der Dörte nicht gefallen habe,
dies auf Fräulein Zahn zurückzuführen sei. - Vors.: Wenige Tage vor der Tat
soll eine Unterhaltung über das Verbleiben der Ursula auf Schloß Kleppelsdorf
stattgefunden haben. - Angekl.: Fräulein Zahn hat gesagt, die Kinder könnten in
Kleppelsdorf bleiben. Sie hat jedenfalls angenommen, daß dann die Kündigung vom
Vormund nicht durchgeführt werden würde.
Hypnose?
Verteidiger D r . A b l a ß : H a t
d e r A n g e k l a g t e s i c h
j e m a l s m i t H y p n o s e b e s c h ä f t i g t ? - Angekl.:
N e i n , n i e m a l s !
Der Schütze Grupen.
Vors. zum
Angeklagten: Sind Sie ein guter Schütze? - Angekl.: Ich habe vor meiner
Militärzeit kein Gewehr in Gebrauch genommen. Im Felde wurde ich mit dem
Infanteriegewehr ausgebildet und nachher habe ich in Itzehoe einen Revolver
gehabt. Man kann annehmen, daß ich verhältnismäßig gut schieße. Ich bin
Ehrenmitglied der Schützengilde in Ottenbüttel und habe erste und zweite Preise
bekommen. - Vors.: Haben Sie sich im Pistolenschießen geübt? - Angekl.: Davon
ist mir nichts bekannt.
Ein Geschworener: War
Ursula Schade Linkshänderin? - Angekl.: Nein, Rechtshänderin.
Die Verhandlung
wendet sich nunmehr dem zweiten Teil der Anklage, dem von Grupen an seiner
Stieftochter verübten S i t t l i c h k
e i t s v e r b r e c h e n zu.
Die O e f f e n t l i c h k e i t wird während dieses Teiles der
Verhandlung a u s g e s c h l o s s e n
. Der Antrag des Staatsanwalts, die
Presse zuzulassen, wurde vom Gerichtshof abgelehnt. Auch die Pressevertreter
müssen den Saal verlassen.
(Fortsetzung folgt.)
Donnerstag, den 8. Dezember 1921, „Der Bote
aus dem Riesengebirge“
Der
Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf.
Beendigung
der Vernehmung Grupens.
Frl.
Zahn als Zeugin.
Hirschberg, 7. Dezember 1921.
Am Dienstag wurde die Vernehmung des
Angeklagten Grupen zu Ende geführt. Der Eindruck, den man zu Anfang seiner
Vernehmung von ihm erhalten und den wir gestern geschildert, bleibt weiterhin
bestehen. Mit größter Spannung sah man am Dienstag nachmittag der Vernehmung
einer Hauptzeugin, der Erzieherin Fräulein
B e r t h a Z a h n , entgegen. Sie macht ihre Aussagen mit großer
Sicherheit, so weit ihr Gedächtnis reicht. Besonderes Interesse beanspruchten
einmal ihre Angaben über die angesichts des großen Vermögens der Dorothea
Rohrbeck geradezu empörend geringen Mittel, welche dieser und ihrer Erzieherin
zur Bestreitung des größten Teiles des Haushalts zur Verfügung gestellt worden
waren, und dann die Inszenierung der Reisen, zu denen Grupen die beiden Damen
unter Anknüpfung an ihre Geldverlegenheiten zu bestimmen wußte. 100 bis 150
Mark wöchentlich erhielt die Millionenerbin von Kleppelsdorf zur völlig ungenügenden
Bestreitung von Ausgaben, die jeder noch so wirtschaftlich denkende Mensch
unter diesen Umständen für höchst bescheiden und selbstverständlich halten
mußte. Der Vorsitzende, dessen Verhandlungsführung ihm bereits allgemeine
Sympathien verschafft hat, nahm auch Gelegenheit, diesen Punkt besonders zu
unterstreichen. Das Kapitel „Konfirmationskleid“ insbesondere ist schwer zu
begreifen. Daß der Angeklagte über manche Aussagen von Frl. Zahn weinig erbaut
ist, erscheint nahe liegend, indessen weiß er sich zu beherrschen. Ungeklärt
bleiben die Gründe, die Grupen veranlaßt haben, die beiden Kleppelsdorfer Damen,
angeblich um ihnen Geld zu geben, nach Berlin gelockt und von dort nach Hamburg
und Kiel, um den Ausdruck des Vorsitzenden zu gebrauchen, „verschleppt“ hat und
sie dann dort unter der falschen Angabe, sein Vermögen verloren zu haben,
plötzlich allein hat sitzen lassen. Zwischen den Aussagen Grupens und denen des
Frl. Zahn über diese dunklen Vorgänge klaffen mancherlei Widersprüche. Bis zum
Hauptereignis am Mordtage sind die Aussagen von Frl. Zahn am Dienstag noch
nicht vorgedrungen. am heutigen Mittwoch finden Besichtigungen und
Verhandlungen in K l e p p e l s d o r
f statt, worauf die Vernehmung von Frl.
Zahn am Donnerstag fortgesetzt werden dürfte.
Wir berichten über den weiteren Verlauf der
Verhandlung:
Die Verhandlung wendet sich nunmehr dem
zweiten Teil der Anklage, dem von Grupen an seiner Stieftochter verübten S i t t l i c h k e i t s v e r b r e c h e
n unter
Ausschluß
der Oeffentlichkeit
zu. Grupen bestritt das ihm zur Last gelegte
Sittlichkeitsverbrechen an der 13 Jahre alten Stieftochter Ursula. Es steht
andererseits fest, daß die Ursula schwer geschlechtskrank war und auch der
Stiefvater ein Leiden hatte. Grupen konnte einen der Aerzte, wo das Kind in
Hamburg behandelt wurde, nicht näher bezeichnen. Ein anderer Arzt, Dr. Georg
Reyer-Hamburg, ist als Zeuge zur Stelle. Grupen behauptet im übrigen, daß die
Mutter das Kind anormal behandelt habe, was wohl ein Grund für ihr späteres
Verschwinden sei.
Grupens
Vermögensverhältnisse
werden nach Wiederherstellung der
Oeffentlichkeit erörtert. Der Angeklagte, der bekanntlich das Maurerhandwerk
gelernt hat, macht folgende Angaben: Sein erstes Geld verdiente er 1913 als
Bauführer; er habe damals sparsam gelebt und etwas zurückgelegt. 1919 erhielt
er das väterliche Grundstück in Haseldorf zum Geschenk, wogegen er sich zur
Zahlung einer jährlichen Rente von 1000 Mk. am seine Eltern verpflichtete. Auf
der Vulkanwerft hat er sich insofern gut gestanden, als er sich die
Lebensmittel zum Teil von Hause kommen lassen konnte. Dann ist er einige Zeit
in der Bootsbauerei seines Vaters tätig gewesen. In jener Zeit sind ihm vom
Reiche 9000 Mk. für den im Kriege verlorenen Unterarm ausgezahlt worden. Später
hat er durch Gutachten bei Grundstücksverkäufen Nebenverdienste gehabt. Als er
Frau Schade heiratete, hatte er ungefähr 20 000 Mark Vermögen.
Vors.: Sie haben aber in Hamburg
verschiedentlich Darlehen aufgenommen. - Angekl.: Ja, der plötzlichen Verlegenheiten
habe ich mir einmal 700 und dann 2000 Mk. geborgt. - Vors.: Haben Sie sich vor
der Verlobung mit Frau Schade als sehr begütert ausgegeben? - Angekl.: Ich habe
nur den Eindruck erweckt, daß ich meine Zukunft nicht besorgt zu sein brauche. -
Der Angeklagte gibt eine eingehende Darstellung der Vermögensverhältnisse
seiner Frau und seiner Schwiegermutter, der Frau Eckert. Mit Angaben über seine
persönlichen Vermögensverhältnisse ist er sehr zurückhaltend.
Vors.: Sie haben Wertpapiere Ihrer Frau
verkauft. - Angekl.: Ich habe mich dazu für berechtigt gehalten, weil meine
Frau mein Vermögen mitgenommen hat. - Vors.: Haben Sie nicht auch den B r i l l a n t s c h m u c k I h r e r
S c h w i e g e r m u t t e r
verkauft? - Der Angeklagte setzt auseinander, daß er den Schmuck bei
einem Pfandleiher in Hamburg nach seiner Meinung für 5000 Mk. verpfändete; er
wollte den Schmuck wieder abholen und dann auf der Bank deponieren. - Vors.:
Nachdem Ihre Frau fort war, haben Sie auch ihr Pelzjackett und ihren
Regenmantel in Hamburg verpfändet. - Der Angeklagte bestätigt dies. - Staatsanwalt: Wie kommt es denn, daß der
Angeklagte den Regenmantel versetzen konnte; seine Frau hatte ihn doch bei
ihrem Verschwinden angehabt. - Angekl.: Meine Frau hatte bei der Abreise den
Regenmantel, der aus Zeltbahnstoff gefertigt war, über die guten Kleider
angezogen. Ich sagte bereits, daß sie den Pelzkragen im Wagen zurückgelassen
hatte. Beim Ausziehen des Regenmantels hat sie jedenfalls den Pelzkragen
abgelegt und ihn vergessen. - Staatsanwalt: Bisher hat der Angeklagte nie etwas
davon gesagt, daß auch der Regenmantel im Wagen zurückgelassen worden ist. Ich
werde auch unter Beweis stellen, daß der Angeklagte auch die R i n g e
seiner verschwundenen Frau verkauft hat. - Auf die Frage des Vorsitzenden
gibt der Angeklagte zu, das S i l b e
r seiner Frau, etwa 5 bis 8 Kg.,
verkauft zu haben.
Es tritt eine Mittagspause ein.
In der Nachmittagssitzung bemühen sich der
Vorsitzende und der Staatsanwalt, vom dem Angeklagten eine bestimmte …rung über
seinen j e t z i g e n V e r m ö g e n s s t a n d zu erhalten. Der Angeklagte erklärt,
hierüber genaue Auskunft nicht geben zu können, fügt aber hinzu, daß er die
Verteidigerhonorare aus eigenen Mitteln bezahle. Nach Erörterung eines
Testaments, das der Angeklagte einmal gemacht hat, wird die Vernehmung des Angeklagten
geschlossen und in die
Beweisaufnahme
eingetreten. Als erste Zeugin wird
d i
e E r z i e h e r i n F r ä u l e i n B e r t a
Z a h n
aufgerufen. Die 42jährige Dame erscheint in
Trauerkleidung. Sie bekundet:
Im Frühjahr 1905 kam ich als Hausdame und
gleichzeitig als Erzieherin der Dorothea Rohrbeck, die 1 ¼ Jahr alt war, nach
Kleppelsdorf. Damals lebte Herr Rohrbeck noch. Dörtes Mutter war ein
Vierteljahr nach der Geburt ihres Töchterchens gestorben. Vorher war Frau
Eckert ein Jahr im Hause. Ich hatte das Gefühl, daß Frau Eckert mich nicht gern
kommen sah. 1914 erkrankte Herr Rohrbeck. Wir begleiteten ihn nach Schandau in
ein Sanatorium, wo ich seine Pflege übernahm. Als er starb, hinterließ er als
Erbin seine einzige Tochter.
Das
Erbe
bestand aus dem Rittergut Kleppelsdorf nebst
Vorwerken sowie einer Besitzung in Tempelhof. Etwa 1 300 000 Mk. Barvermögen
waren vorhanden. Herr Rohrbeck hatte in seinem Testament vom März 1912
Herrn V i e l h a c k a l s
V o r m u n d seiner Tochter
eingesetzt. Das Testament enthielt auch einen Nachtrag ungefähr folgenden
Inhalts: „Ich bestimme hierdurch, daß über die Ausbildung, Erziehung und den
Aufenthalt meiner Tochter Dorothea lediglich Fräulein Zahn zu bestimmen hat und
zwar im Einverständnis mit dem Vormund.“
Verteidiger Dr. A b l a ß :
Es wird behauptet, daß Frau Eckert befürchtete, daß Herr Rohrbeck Sie
heiraten würde. Frau Eckert soll aber gewollt haben, daß ihre Tochter Gertrud,
die spätere Frau Schade, Herrn Rohrbeck heirate. - Frl. Zahn: Ja. Frau Eckert
hatte den Wunsch. So viel ich weiß, bestand auch eine ganz kurze
Verlobungszeit. - Dr. Ablaß: Frau Eckert soll auch die Befürchtung gehabt
haben, daß Ihr Bruder die Dörte heirate. Als Herr Rohrbeck erkrankt war, soll
Frau Eckert Ihnen vorgehalten haben, Sie sollten keine Erbschleicherei trieben.
- Frl. Zahn: Frau Eckert hat mir allerdings Erbschleichereigeschichten erzählt,
ich entnahm daraus, daß sie es nicht ohne Absicht getan hat. - Verteidiger
Dr. M a m r o t h : Ist es richtig, daß davon die Rede war, daß
Herr Rohrbeck Sie heiraten wollte. - Fräulein Zahn: Jawohl. In Schandau äußerte
er den Wunsch, daß wir als Verheiratete nach Hause fahren möchten. Darauf habe
ich gesagt, ich würde es gern tun. - Verteidiger Dr. A b l a ß :
Nach dem Tode des Herrn Rohrbeck soll Frau Eckert Sie sehr unfreundlich
empfangen haben, weil Herr Rohrbeck ihr sein Erbe ausgesetzt hatte. - Frl. Z a h n :
Ja. - Vors.: Sie kamen mit dem Vormund in Differenzen. - Frl. Zahn: Den
ersten Anlaß hierzu gab der Wunsch des Vormundes, die Hauslehrerin zu
entfernen, weil er deren Unterricht für Dörte nicht haben wollte. Ich war damit
nicht einverstanden, denn es war eine vorzügliche Lehrerin, und auch sonst eine
angenehme Hausgenossin. - Vors.: Der Vormund hat Ihnen auch den Vorwurf
gemacht, daß Sie zu viel Geld ausgeben. - Frl. Zahn: Ja. Er setzte
das
Haushaltsgeld
auf m
o n a t l i c h 1 0 0 0 M a r k
fest. Davon mußte ich sämtliche Ausgaben des Haushaltes, der Erziehung,
des Unterrichts und die Gehälter der Hausangestellten, die Kleidung, die Reisen
usw. bezahlen. Die Lehrerin bekam damals, es war im Sommer 1916, 100 Mark
monatlich. Die Gehälter machten die Hälfte meiner gesamten Ausgaben aus. -
Vors.: Sie haben früher gesagt, Fräulein Rohrbeck sei nicht ganz gesund
gewesen, wegen ihrer Schwäche hätte sie viel Fettes bekommen müssen. - Frl.
Zahn: Das ist richtig. Obwohl die Lebensmittelpreise stiegen, wurden meine
Ausgaben auf w ö c h e n t l i c h 1 2 0
M a r k festgesetzt. Davon
brauchte ich allerdings die Gehälter nicht zu bezahlen. Vom 1. Oktober 1920 ab
erhielten wir w ö c h e n t l i c
h s o g a r n u r
1 0 0 M a r k .
Vors.:
D i e M i l l i o n e n e r b i
n v o n K l e p p e l s d o r f e r h i e l t a l s o
w ö c h e n t l i c h 1 0 0 M a r k
f ü r d e n H a u s h a l t , und es wurde von Ihnen verlangt, d a v o n
n o c h d i e W i r t s c h a f t e r i n u n d
z w e i M ä d c h e n z u
b e z a h l e n ! - Frl. Zahn:
Die Gehälter machten monatlich 250 Mark aus, so daß mir g a n z e
1 5 0 M a r k f ü r
d e n H a u s h a l t ü b r i g
blieben.
Vors.: Wie kam der Vormund dazu, zu sagen,
daß Sie verschwenderisch gelebt hätten. - Frl. Zahn: Das weiß ich nicht. -
Vors.: Haben Sie sich nicht einmal an den Gegenvormund gewendet? - Frl. Zahn:
Ja, an Herrn B a u e r , der in den letzte Jahren Verwalter des Gutes
war. - Vors.: Es ist wunderbar, daß der Gegenvormund ein Angestellter des
Vormundes ist. - Frl. Zahn: Ich habe dies auch bei dem Vormundschaftsgerichts
zur Sprache gebracht, und da wurde mir gesagt: Sie sehen, daß es geht! Herr
Bauer hat mir mit Rat beigestanden und war sehr freundlich, als er sich noch in
Neuhof befand. Als er nach Kleppelsdorf kam, machte er mir zum Vorwurf, daß ich
nicht vorsichtig genug in meinem Verhältnis zu den Familienangehörigen des
Rohrbeckschen Hauses wäre.
Hier
e r l i s c h t p l ö t z l i c
h d a s e l e k t r i s c h e L i c h t
im Saale. Es werden Petroleumlampen herbeigebracht, die den Tisch des
Gerichtshofes und den Platz der Verteidiger spärlich beleuchten. Der
Vorsitzende ordnet an, auch für den Pressetisch Lampen herbeizuschaffen. In der
Dunkelheit wird die Verhandlung fortgesetzt.
Verteidiger Dr. A b l a ß
zu Frl. Zahn: Ist Ihnen bekannt, daß das Vormundschaftsgericht an seinem
Standpunkt festgehalten hat, daß Sie die Zerwürfnisse mit den Vormündern durch
Ihr taktloses Verhalten herbeigeführt haben. Der V o r s i t z e n d e wirft die Bemerkung dazwischen, es sei aber
auch bekannt, daß das Landgericht sich auf einen entgegengesetzten Standpunkt
gestellt habe. - Frl. Zahn: Ja, das Landgericht Hirschberg hat allen meinen
Klagen stattgegeben. - Vors.: Der Vormund hat Ihnen auch das G e h a l t
g e s p e r r t . - Frl. Zahn:
Das Landgericht hat aber im Wege der einstweiligen Verfügung angeordnet, daß
das Gehalt weiter gezahlt werden solle. - Verteidiger Dr. A b l a ß :
Diese Angelegenheit ist durch den Tod der Dörte Rohrbeck unentschieden
geblieben.
Vors.: Wie sind Sie zu den Beziehungen mit
dem Angeklagten gekommen? - Frl. Zahn: Dörte wurde 1920 konfirmiert. - Vors.:
Hatten Sie vorher etwa davon gehört, daß
F r a u S c h a d e sich mit dem Angeklagten verheiratet
hatte? Fräulein Zahn: Ja, sie hatte es
mir selbst geschrieben. Wir hatten die Verwandten gebeten, zur Konfirmation zu
kommen, aber sie sind nicht erschienen, ebenso wenig der Vormund. Wir
hatten d e n V o r m u n d g e b e t e n u m
M i t t e l z u r A n s c h a f f u n g e i n e s
Konfirmationskleides.
D a s
h a t e r z u r ü c k g e w i e s e n . Da gingen wir aufs V o r m u n d s c h a f t s g e r i c h t
, und es wurde mir gesagt, i c h
s o l l t e a u s d e n
a l t e n G e s e l l s c h a f
t s a n z ü g e n d e s V a t e r s
e i n K o n f i r m a t i o n s
k l e i d m a c h e n ! - Vors. (erstaunt): Aus den alten Gesellschaftsanzügen
des Vaters? Wer hat Ihnen das gesagt? Der Vormundschaftsrichter? - Fräulein
Zahn: Ja. Ich habe nun einen Antrag gestellt und mit Unterstützung des
Vormundschaftsrichters haben wir schließlich 800 Mark erhalten. Mit den 800
Mark habe ich nicht gereicht, denn Dörte brauchte außer dem Konfirmationskleid
ein Paar Stiefel und einige Wäschestücke, Leibwäsche hatte ich ihr selbst aus
Kinderbettwäsche gemacht. Dann wollten wir auch dem Geistlichen etwas geben,
aber
d a s V o r m u n d s c h a f t s g e r i c h t
schrieb, das sollte ich alles von dem
Haushaltsgeld nehmen. Ich habe die noch notwendigen Sachen zum Teil aus eigenen
Mitteln bestritten. - Vors.: Haben Sie sich in Ihrer Not nicht an Verwandte
gewendet? - Frl. Zahn: Ja, ich hatte an Herrn
P i n g e l geschrieben. Der hat
es nicht für richtig gefunden, daß ich mir Geld borge. Aber ich wußte nicht,
was ich machen sollte. Er hat mir auch einmal Geld geschickt. - Die Frage eines
Geschworenen, ob Frl. Zahn in ihrer Not und Bedrängnis sich auch an einen
ehemaligen Offizier in Lähn gewandt habe, ihr ein Darlehen gegen Bürgschaft zu
verschaffen, bejaht die Zeugin, und fährt fort: Im Juli 1920 wollten wir eine
Verwandtenreise antreten, weil Dörte noch niemals zu ihren Verwandten gekommen
war, außer zu ihrer Großmutter in Berlin.
W i r b a t e n d e n
V o r m u n d u m R e i s e g e l d . D a s
l e h n t e e r a b .
Da wandten wir uns an den jungen Herrn Pingel, der uns 2000 Mark sandte.
Am Tage vor der Beerdigung Dörtes hat sich der junge Herr Pingel, der aktiver
Offizier in Hannover war, erschossen.
In
Itzehoe und Ottenbüttel.
Wir fuhren am 27. oder 29. Juli zunächst zur
Großmutter nach Itzehoe. Wir wurden sehr herzlich, ganz gegen mein Erwarten,
aufgenommen. Am nächsten Tage entschloß sich Grupen, mit uns einige Tage nach
Hamburg zu fahren, um uns die Stadt zu zeigen. Auch damit waren wir gern
einverstanden. Ich hatte den Eindruck, von Grupen, daß an Geld nicht gespart zu
werden brauchte. Dörte bekam gleich am ersten Morgen in Itzehoe ein Paar
Stiefel. Ich sollte mir auch Geschenke
wünschen. Als ich mir in Hamburg eine Bluse kaufte und sie an der Kasse
bezahlen wollte, bat mich der Angeklagte, ihm die Freude zu bereiten, die Bluse
zu bezahlen.
Vors. (zur Zeugin): Sind Sie mit Dörte und
mit dem Angeklagten in der Zwischenzeit nicht mal nach einem anderen Orte
gefahren? - Frl. Zahn: Ja, nach Ottenbüttel, wo uns der Angeklagte sein Landgut
zeigen wollte. Es war das letzte Haus am Ende der Dorfstraße. Ich wunderte
mich, daß Frau Grupen in dieser Einsamkeit leben wollte, noch mehr aber
darüber, daß ein seinen Beruf ausübender Mann dorthin gehen konnte.
Vors.: Hat Ihnen der Angeklagte in
Ottenbüttel nicht erzählt, es wäre sein Wunsch, daß Sie seine Frau würden. -
Frl. Zahn: Ich weiß nicht, ob das in Ottenbüttel war. - Vors.: Hat der
Angeklagte in Hamburg nicht erzählt, er habe einen r e i c h e n O n k e l
i n A m e r i k a , den müsse er spätestens in den nächsten
Tagen aufsuchen wegen Erbschaftsverhältnissen, und es wäre sehr schön, wenn Sie
ihn begleiten würden. - Frl. Zahn: Ja, davon hat er gesprochen, aber er wollte
auch seine Frau mitnehmen. - Angekl.: Wir haben damals am Hamburger Hafen von
den schlechten Verhältnissen in Deutschland gesprochen; daß ich einen direkten
Vorschlag gemacht habe, nach Amerika zu fahren, ist nicht der Fall. - Frl.
Zahn: Es schien aber ein fester Plan des Angeklagten zu sein, denn er sagte,
daß eine Erbschaft geregelt werden müsse.
Vors.: Hat Ihnen der Angeklagte oder seine
Frau nicht einen Gegenbesuch versprochen? - Frl. Zahn: Ja, beide wollten im
September kommen. Anfang September kam aber nur Grupen. Er sagte, seine Frau
wäre mit dem Umzuge nach Ottenbüttel noch nicht fertig. In Kleppelsdorf gab er
mir 1000 Mark zur Bezahlung von zwei dringenden Rechnungen. Später habe ich
Geld in Raten von ihm erhalten, zusammen 4200 oder von 4800 Mark. Grupen wollte
sich als Sommerfrischler in Kleppelsdorf niederlassen und sich dem F r l .
B a u e r nähern, um die
Verhältnisse der beiden Vormünder zu erkunden. Nach zwei Tagen fuhr er aber
wieder weg. Er sagte, in nächster Zeit würde seine Frau kommen. Am 20.
September erhielt ich auch die Nachricht:
„ T r u d e g e s t e r n a b g e r e i s t . “ Wir erwarteten Frau Grupen am 20.
nachmittags 4 Uhr in Hirschberg. Da sie aber nicht eintraf, nahmen wir an, daß
sie sich in Berlin verweilt habe und später kommen würde. Auf unsere Mitteilung
an Grupen, daß seine Frau nicht gekommen sei, erhielten wir von ihm die
telegraphische Antwort: „ K o f f e
r n o c h h i e r . “
Einige Tage später erschien der Angeklagte wieder in Kleppelsdorf und
erzählte mir, daß seine Frau häufig von Amerika gesprochen habe und
wahrscheinlich nach Amerika gegangen sei. Er brachte Abschiedsbriefe seiner
Frau zum Vorschein, darunter ein an Dörte gerichtetes Schreiben. Der
Vorsitzende ordnete die Verlesung des Briefes an, welcher lautet:
„Ottenbüttel, 12. 9. 1920.
Liebe Dörte!
Ich sende Dir vor meiner Abreise nach Amerika
noch einen Abschiedsgruß, und wünsche Dir, daß sich Dein Leben in Zukunft
sonnig gestalten möge. Es wäre wohl das Beste ein lieber, guter Mann, der Dir
mit Rat und Tat zur Seite steht. N i m
m D i r O n k e l
P e t e r a l s g u t e s
B e i s p i e l , der sehr viel
verloren hat und jetzt viel verlieren wird und dennoch alle Lebensstürme
überwindet.
Die
herzlichsten Grüße von Deiner
Tante Gertrud.“
Es werden dann die
Abschiedsbriefe
der Frau Grupen
verlesen, die in der Kassette des Angeklagten
gefunden wurden. Sie sprechen sämtlich von der Absicht der Frau, nach Amerika
zu gehen.
Diese Schriftstücke sollen den
Schreibsachverständigen zur Begutachtung vorgelegte werden, ob sie von der Hand
der Frau Grupen herrühren. Auf Antrag des Staatsanwalts wird zu dieser Begutachtung
auch der Geheimrat Dr. M o l l hinzugezogen, um festzustellen, ob, wenn
Frau Grupen diese Briefe selbst geschrieben habe, die Schreiberin sich nicht in
einem Zustande der „ s e e l i s c h e
n U n f r e i h e i t “ gefunden habe.
Bei ihrer weiteren Vernehmung bekundet
Fräulein Zahn noch: Bald nachdem Frau Grupen verschwunden war, kam Grupen nach
Kleppelsdorf. Er erzählte, seine Frau habe ihm gesagt, sie sei am Vormittag des
19. September von Kleppelsdorf angerufen worden, sie solle bald nach dem Gelde
dort erscheinen. Infolgedessen sei die Frau schon am Nachmittag abgefahren und
habe sich offenbar sehr viel Geld eingesteckt. Von Kleppelsdorf ist aber Frau
Grupen nicht angerufen worden. Der Angeklagte war anscheinend über das Verschwinden
seiner Frau sehr gefaßt. Als Grupen wegfuhr,
b a t e r , d a ß
D ö r t e m i t f a h r e damit sie die Großmutter über den Verlust
der Tochter tröste. Da mir immer der Vorwurf gemacht worden war, daß ich Dörte
der Großmutter entfremde, ließ ich Dörte allein mitfahren. Auch tat uns Frau
Eckert leid, weil sie die Tochter verloren hatte. Allerdings bin ich dann auf
die Bitte der Dörte Rohrbeck nachgefahren.
Die Zeugin schildert dann
die
Fahrt mit Grupen und Dörte
von Berlin aus nach H a m b u r g und die gestern mit dem Angeklagten
eingehend geschilderte F a h r t a u f
d e m A l s t e r b a s s i n
. Sie hat zunächst den Eindruck gehabt,
daß sie der Angeklagte mit dem Rudern gegen die Dampferwellen nur aus Spaß
ängstigen wollte. Deshalb habe sie auch Dörte das zweite Mal allein mit Grupen
fahren lassen. Nach dieser zweiten Fahrt habe ihr allerdings Dörte gesagt,
daß s i e e i n e
f u r c h t b a r e A n g s
t g e h a b t u n d
G r u p e n e i n g a n z
m e r k w ü r d i g e s W e s e
n g e z e i g t h a b e .
Aber damals sei auch Dörte noch der Ansicht gewesen, daß Grupen diese
Gefahr nicht absichtlich herbeigeführt habe. Im November hat allerdings
dann D ö r t e gesagt:
„Paß
auf, Grupen trachtet uns nach dem Leben.“
In Hamburg erklärte plötzlich der Angekl., er
müsse nach Kiel zu seiner kranken Mutter fahren, er werde das Geld, das er den
Damen versprochen hatte, mit der Post senden. Dieses Geld ist aber nie
angekommen, denn der Angeklagte hat es (wie er auch gestern zugegeben hat), gar
nicht abgesandt. Trotzdem hat er dann noch immer behauptet, er habe den Betrag
auf der Bank erhoben und bei der Post eingezahlt, es müsse also auf der Post
verloren gegangen sein.
Die
zweite Reise nach Hamburg.
Wie die Zeugin weiter behauptet, sandte
Grupen am 1. November telegraphisch 500 Mk. mit der Aufforderung, am nächsten
Tage nach Berlin zu kommen. Auf dem Görlitzer Bahnhof kam Grupen sehr spät an,
als die Damen schon in der Stadt Quartier suchen wollten. Es war im Auto und
nötigte die Damen fast gewaltsam zum Einsteigen. Unterwegs erklärte der
Angeklagte, sie m ü ß t e n s o f o r t
m i t n a c h H a m b u r g und von dort nach I t z e h o e fahren, da der dortige Rechtsanwalt für ihn
eine „Vollmacht zu einem Familienrat“ ausstellen solle, was aber „nur in ihrer
Gegenwart“ geschehen könne. Auf dem Lehrter Bahnhof stiegen sie in ein Abteil,
das verschlossen war, das Grupen aber öffnete, sodaß die drei in einem Abteil
allein waren, was der Zeugin nicht gefiel. Als Grupen mit Dörte allein reiste,
hat er dasselbe getan, er wurde aber damals von dem Schaffner aus dem Abteil
verwiesen. In Hamburg erklärte Grupen, daß er in geschäftlicher
Angelegenheit n a c h K i e l
fahren müsse, und er forderte sie zur Mitfahrt auf, damit sie sich
allein in Hamburg nicht zu sehr langweilten. Der Angeklagte bleibt dabei, die
Damen nach Hamburg nur deshalb mitgenommen zu haben, weil er nur dort das Geld
flüssig machen konnte und die Damen nicht die Zusendung des Geldes durch die
Post oder die Bank gewünscht hätten.
Vors.: Der Angeklagte behauptet, daß er
deshalb mit Ihnen nach Kiel gefahren sei, weil ihm der Aufenthalt mit Ihnen in
Hamburg zu teuer gewesen, da Sie zu hohe Ansprüche stellten. - Die Zeugin bestreitet
dies entschieden.
Auf der Fahrt nach Kiel waren die Drei in
vergnügter Stimmung und Dörte schrieb für das bevorstehende Weihnachtsfest
einen Wunschzettel an Grupen auf, der aber, wie der ganze Inhalt erweist, nur
scherzhaft gemeint war. Demgegenüber behaupten der Angeklagte und die
Verteidiger, daß es sich dabei um ernsthafte Wünsche der Dörte gehandelt habe,
was aber die Zeugin ganz entschieden bestreitet. Es hat den Damen auch
mißfallen, daß Grupen den Wunschzettel mit auffälliger Hast zu sich steckte.
Auf Veranlassung der Verteidigung wird hier
noch einmal die Frage der angeblich hohen
A n s p r ü c h e der beiden
Damen und ihr Geldverbrauch erörtert. Die Zeugin Zahn erklärt, daß sie 9 0 0 0
M a r k S c h u l d e n gemacht habe, sie weist aber im einzelnen
nach, daß es sich dabei um durchaus notwendige Ausgaben handelte, deren Höhe
durchaus nicht zu beanstanden ist.
In der
Hasselbrookstraße.
Frl. Zahn erzählt dann weiter: Als wir von
Kiel nach Hamburg zurückgekehrt waren,
f ü h r t e u n s G r u p e n
i n s e i n e P r i v a t w o h n u n g , was Dörte und mir nicht gefiel, aber wir
fürchteten, daß wir die Hotelrechnung nicht würden bezahlen können, wenn wir
seiner Einladung nicht folgten. Die Pension Hasselbrookstraße 37 machte auf die
Damen einen sehr befremdenden und unheimlichen Eindruck. Als Grupen dort in der
Nacht nach Hause kam, klopfte er an unsere Zimmertüre, wir haben aber nicht
geantwortet. Am nächsten Morgen sandte er mir eine Visitenkarte, auf der stand,
daß er zu einer wichtigen Besprechung müsse. Später erhielt dann Dörte einen
Brief von ihm, in dem er mitteilte, daß er
s e i n g a n z e s V e r m ö g e n v e r l o r e n habe und uns nicht mehr helfen könne.
(Grupen gibt übrigens zu, daß diese Schilderung stark übertrieben war.)
Zweihundert Mark für unsere Rückreise hatte er beigelegt. Wir fuhren sofort
nach Kleppelsdorf zurück und bedauerten Grupen. Wir boten auch Grupen und der
Großmutter mit den Kindern Wohnung auf Kleppelsdorf an, bis Grupen sich wieder
eine neue Existenz gegründet haben würde. Die Großmutter schrieb aber, sie
könnte jetzt im Winter nicht reisen und die Kinder müßten in die Schule gehen.
Von Grupen selbst hörten wir lange Zeit nichts, bis wir erfuhren, daß er vom
Oberlandesgericht
als
Gegenzeuge gegen uns
benannt sei. Seitdem hatten wir natürlich
eine große Abneigung gegen Grupen, der sich bis dahin als unser Helfer
aufgespielt hatte. Dörte hatte allerdings
s c h o n i m m e r e i n e
A n t i p a t h i e g e g e
n G r u p e n , und sie erklärte wiederholt, daß ihr sein
ganzes Verhalten unsympathisch sei.
Angekl.: Wie kommt es dann, daß sich sowohl
Fräulein Zahn wie Fräulein Rohrbeck gegenüber Bekannten sehr lobend über mich
ausgesprochen haben. - Verteidiger Dr. Mamroth: Widerstrebte es eigentlich nicht dem
Fräulein Rohrbeck und Ihnen, von einem Manne, der Ihnen so unsympathisch war,
Geld anzunehmen und darum zu bitten? - Zeugin: Das Geld hat uns Grupen
angeboten. Ich kann nur wiederholen, daß der Angeklagte dem Fräulein Rohrbeck d i r e k t
u n h e i m l i c h war und sie
wiederholt äußerte, daß sie3 das Gefühl habe, daß er i h r
n a c h d e m L e b e n
t r a c h t e . - Verteidiger
Dr. Mamroth: Vielleicht begann Ihre Antipathie erst, als Sie erfuhren, daß der
Angeklagte als Gegenzeuge gegen Sie in Betracht kam. - Zeugin: Nein, Dörte
hatte schon immer eine Abneigung gegen Grupen.
Der
letzte Besuch auf Kleppelsdorf.
Im Januar schrieb Grupen zu unserem Erstaunen
einen Brief. Er meldete sich für den 9. Februar an, es kam aber nicht nur
Grupen und die Großmutter, sondern auch noch die Stütze Mohr und die beiden
Kinder Irma und Ursula. Da dieser Besuch aber eher eintraf, als angenommen,
waren die Vorbereitungen für die Aufnahme nicht getroffen und die Stimmung war
deshalb kühl. Mit dem
Besuch
beim Anwalt
wollte Grupen wahrscheinlich den schlechten
Eindruck verwischen, den die Kenntnis von seinem Gegenzeugnis in Kleppelsdorf
gemacht hatte. Von einer eidesstattlichen Versicherung wurde nicht gesprochen.
Grupen bekundete bei dem Anwalt Dr. Pfeiffer, daß er von den Angaben im
Schriftsatz des Oberlandesgerichts nichts wüßte. Er machte dann den Eindruck,
als sei ihm eine große Last von der Seele genommen, als habe er sich in unseren
Augen wieder rehabilitiert. Bis zum 14. Februar war er fast ständig im Hause.
Er äußerte, es sei ihm unangenehm, daß man in Lähn von dem Verschwinden seiner
Frau wüßte, denn man würde sagen, er sei schuld daran. In diesen Tagen kam viel
Besuch nach Kleppelsdorf, und Grupen hielt sich dabei immer i m
H i n t e r g r u n d e , blieb
nur auf unseren besonderen Wunsch da oder kam wieder dazu. Am Sonntag
veranlaßte er uns zu einem Besuch der Lehnhausburg und wollte mit uns auf den
Turm. Wir erwiderten, dazu müsse man erst den Schlüssel aus dem Schlosse holen,
aber Grupen verschaffte sich gewaltsam Zugang zum Turm, was uns wegen unseres
Verkehrs mit der Familie Haugwitz sehr unangenehm war, so daß Dörte und ich
zurückblieben.
Ein G
e s c h w o r e n e r fragt, auf welche
Weise sich Grupen denn den Zugang zum Turme verschafft habe, denn es sei schon
das zweite Mal, daß man von einem gewaltsamen Oeffnen verschlossener Türen
durch ihn höre. - Fräulein Zahn weiß nichts darüber. Er hat gelegentlich
gefragt, ob wir denn immer unsere Zimmer zuschlössen? Wir haben seitdem stets
die Haustüren, die Schlafzimmertüren und die Türen zu den Nachbarzimmern neben
unseren Zimmern geschlossen gehalten. Grupen hat gesagt, er könne jede Tür
aufmachen, ein Fußtritt, und sie sei offen. - Der Angeklagte behauptet, zum
Turme in Lehnhaus führe eine Gittertür, durch die man hindurchgreifen könne.
Angekl.: Wenn ich Fräulein Zahn so unheimlich
erschien, wie kann sie dann von einem so unheimlichen Menschen 1000 Mk. annehmen?
- Zeugin: Wenn so viel Besuch kam, wie diesmal, kommen wir mit unserem geringen
Haushaltsgeld erst recht nicht aus. Ich habe das Geld, was er uns anbot,
mehrere Tage hindurch zurückgewiesen, aber er drängte es uns geradezu auf, und
ich sagte schließlich zu, um den Besuch wenigstens möglichst gut zu verpflegen.
Aber schließlich wurde das Geld doch nicht angenommen, denn ich wollte kein
Entgeld beanspruchen, um Frau Eckert zu beweisen, daß ich nicht die egoistische
Person sei, für die sie mich hielt.
Der Vorsitzende schließt nun kurz vor ½ 9 Uhr
die heutige Sitzung. Mittwoch Besichtigung und Vernehmungen in Kleppelsdorf.
*
Lokaltermin
in Kleppelsdorf.
Lähn, 7. Dezember. (Drahtm.)
Am Mittwoch vorm. ½ 10 Uhr versammelte sich
das Schwurgericht im Hirschberger Gerichtsgebäude. Da ein Autoomnibus erst mit
einstündiger Verspätung erschien, konnte die Abfahrt erst eine Stunde später
erfolgen, so daß man in Kleppelsdorf erst um ¾ 12 Uhr ankam.
Im ersten Wagen befanden sich der Angeklagte
und mehrere Polizeibeamte. Vor dem Schlosse in Kleppelsdorf hatte sich eine
Anzahl Zuschauer eingefunden, die Grupen mit Verwünschungen empfingen.
Bei dem Eintreten in das Schloß veränderte
sich die Gesichtsfarbe des Angeklagten in ganz merklicher Weise. Die
Verhandlungen begannen dann in einem im oberen Stockwert des Schlosses
gelegenen kleinen Saale.

Grupen behauptet, den Platz 1 in der Zeit, in
der die tat geschehen ist, nicht verlassen zu haben, während die Anklagebehörde
behauptet, daß er unbemerkt von Frl. Zahn, durch das Schrankzimmer (C) das
Winterzimmer verlassen hat und auf demselben Wege zurückgekehrt ist.
Freitag, den 9. Dezember 1921, „Der Bote aus
dem Riesengebirge“
Der Doppelmord
auf Schloß Kleppelsdorf.
Die
Verhandlung am Tatort.
Hirschberg, 8. Dezember.
Die Abfahrt aller zur Gerichtsverhandlung
gehörigen Persönlichkeiten nach Kleppelsdorf am Mittwoch Vormittag vollzog sich
nicht völlig glatt, denn, wie bereits berichtet, der eine Autoomnibus erschien
erst mit einstündiger Verspätung, so daß eine Stunde der sehr kostbaren Zeit
verloren ging, und dann hatte sich diesmal doch einiges Publikum angesammelt,
welches neugierig den Wagen umdrängte, in dem sich der Angeklagte befand.
Endlich ging die Fahrt los. Nach zwei
Sitzungstagen sind die Beteiligten eines Prozesses Mitglieder einer eigenartigen,
nur durch geistige Fäden verbundene Gemeinschaft. Richter, Geschworene, der
Angeklagte, die Zeugen, Sachverständige, Berichterstatter, sind wie die Figuren
eines Schachbretts mitten in der Entwicklung eines Spiels in gewissem Sinne von
einander abhängig geworden. Der Mittelpunkt, um den sich aller Gedanken drehen,
ist der Angeklagte. Man spricht nicht mit ihm, aber beobachtet ihn in seiner
merkwürdigen, nach keiner Seite ausdeutbaren Ruhe. Das frisch gesunde Gesicht,
der jugendlich energische Mund und die beiden scharfen wachsamen Augen, - alles
strotzt von Leben und Geistesgegenwart, und ist dennoch gebändigt von einem
Willen, dem es vielleicht nicht schwer wird, fest zu bleiben. Denn die Nerven
dieses Mannes - schuldig oder nicht - sind sicherlich eisern, das hat auch
wieder der Verlauf des heutigen Tages gezeigt.
Die Wagen rollen durch die hügelige
schneefreie Landschaft, die im Frühjahr, Sommer und Herbst von so intimem
Liebreiz ist und auch heute noch, am grauen Dezembertage, seine zeichnerische
Reize aufweist. Nach einer Stunde ist Lähn erreicht und sofort auch Schloß
Kleppelsdorf. Ein paar Dutzend Dorfbewohner erwarten die Gäste, - dem
Angeklagten wird das Wort „Mörder“ nachgerufen. Alle Teilnehmer an der Fahrt
betreten das Haus, zu dem auch das Publikum in zulässigem Umfange Zutritt hat.
Noch wird das verschlossene Mordzimmer nicht betreten; man begibt sich in den
Saal des ersten Stockes, wo durch Tische und Stühle die Szenerie des
Gerichtssaales hergestellt ist. Die Gerichtspersonen ziehen ihre schwarzen
Talare über Pelze und Wintermäntel. Kurz konstituiert sich die Sitzung, und man
begibt sich wieder in das unsere Erdgeschoß, zunächst in das Speisezimmer, das
auf unserer in der Sonntagsnummer veröffentlichten Skizze als Gartenzimmer
bezeichnet ist, dem die Veranda vorgelagert ist. Dann wird das Mordzimmer
aufgeschlossen, das vom Tage der Tat an bis heute unter Verschluß geblieben
ist.
Im
Mordzimmer.
G r u p e n
ersucht beim Betreten des Zimmers den Vorsitzenden, ihn gegen eine
Zuhörerin zu schützen, die ihn „Mörder“ genannt hatte. O. L. R. K r i n k e
entsprach sofort seinem Wunsche mit den Worten: „Die Tat ist furchtbar,
die Erregung verständlich, eine Angeklagter ist aber noch kein Verurteilter.“
Im Zimmer liegen noch die Kissen auf den
Betten, auf die man die jungen Leichen gelegt hatte. Noch zeigt der Teppich
große schwarze Flecke: die Blutlachen. Noch liegt der Stuhl umgestürzt da. Mit
völliger Ruhe behält der Vorsitzende auch hier in dem engen Raume die Leitung
in der Hand.
Die
Lage der Leichen und die Wunden.
Zunächst wird durch die Dienstmädchen M e n d e
und H i r s c h dargestellt, wie die Körper gelegen haben.
Kreis-Medizinalrat D r .
P e t e r s - Löwenberg äußert
sich über den Leichenbefund. Die Kleidung der Dörte Rohrbeck war d r e i m a l d u r c h l ö c h e r t . Eine Schussöffnung befand sich an der
rechten Brust unter der Achselhöhle. Das Geschoß war quer durch die Brust in
den Hals gedrungen, wo an der linken Halsseite eine Ausschußöffnung
festgestellt wurde. Der zweite Schuß auf Fräulein Rohrbeck war ein Kopfschuß
mit der Einschußöffnung überm Genick. Das Geschoß ist am hinteren
Nasenrachenraum stecken geblieben. Dorothea Rohrbeck muß, so sagt Dr. Peters,
als sie erschossen wurde, sich nach links geneigt haben; hätte sie auf einem
Stuhl gesessen, hätte ihre Kleidung stark beblutet sein müssen. Als
Todesursache kommt Ersticken in Frage. Die Ursula Schade hat einen Schuß in die
rechte Stirn erhalten. Es war ein Steckschuß, die Kugel wurde im Gehirn unter
der Schädeldecke gefunden. Eine Kopfverletzung rührt vom Sturz gegen den
Schrank her.
Lange Zeit erforderten die Feststellungen
über die Lage der Leichen. Fräulein M e
n d e , die als erste die Bluttat
entdeckt hatte, behauptet, sie habe die Dörte nur am Arm gefaßt und beim Namen
gerufen. Dörte habe in der Mitte des Zimmers quer über dem Läufer gelegen, die
linke Wange in einer Blutlache, das Gesicht nach der Tür zum Speisezimmer
gerichtet. Ursula Schade befand sich, zusammengekauert, am Schrank, der neben
der Rollstube führenden Tür steht. Die Zeugin bestreitet, als sich Zweifel über
die Lage der Leichen ergaben, diese Lage verändert zu haben. Medizinalrat D r .
P e t e r s hält es für
wahrscheinlich, daß Dorothea Rohrbeck im Todeskampfe ihre Lage verändert habe.
Frl.
H i r s c h unterstützt die
Bekundungen der Mende. Beide Zeuginnen und auch Frl. Z a h n
sagen aus, daß Dörte Rohrbeck, als man sie fand, noch geatmet habe. Sie
haben die Dörte und die Ursula auf die Betten gelegt.
Sanitätsrat
D r . S c h o l z - Lähn ist als erster Arzt am Tatort gewesen.
Er fand Frl. Rohrbeck bereits tot vor. Der
A n g e k l a g t e stellt die
Zwischenfrage, ab Frl. Hirsch wisse, daß, als sie ins Mordzimmer kam, Dorothea
Rohrbeck sich noch bewegt habe. Frl. H
i r s c h : Dörte war noch warm und hat
noch geatmet. Gerüttelt habe ich sie nicht.
Vert.
D r . M a m r o t h stellt nach dem Hinweis des Staatsanwalts
auf den umgestürzten Stuhl, auf dem möglicherweise Dorothea Rohrbeck gesessen
hat, fest, daß 10 Personen unmittelbar nach der Tat im Mordzimmer versammelt
waren und sich dort bewegt haben. Auf seine Frage, ob am Tage nach der Bluttat
in dem Zimmer Veränderungen vorgenommen worden seien, erklärt Frl. Z a h n :
Am Tage nach der Tag wurden die Leichen aus den Betten genommen,
entkleidet und auf Tische in der Rollstube gelegt. Im Mordzimmer wurde nichts aufgeräumt,
es wurde bald vom Amtsvorsteher verschlossen. Grupen und seine Schwiegermutter
haben seit der dritten Nachmittagsstunde das Zimmer nicht mehr betreten. Die
Nacht nach dem Morde bin ich mit Schwester Auguste bis etwa früh 5 Uhr bei den
Toten geblieben.
Der A
n g e k l a g t e bittet, den
Sachverständigen Dr. Peters veranlassen zu wollen, sich die Stellen der Blutspritzer
genau anzusehen. Er selbst nimmt die Blutspritzer in Augenschein.
Die
Schußwaffe.
Frl.
M e n d e gibt an, daß die Pistole
am linken Knie der Ursula Schade gelegen habe. Frl. H i r s c h
bestätigt dies.
Frl.
Z a h n : Als Grupen ins
Mordzimmer kam und die Leichen sah, sagte er:
„ D a i s t j a
g e s c h o s s e n w o r d e n
! “ Ich rief: „Wo ist die Waffe?“
Grupen ging zur Leiche der Ursula und hob den Revolver auf. Frau Eckert fragte
vorwurfsvoll: „Wie kommen die Kinder zu der Waffe?“
Postverwalter G r i m m i g - Lähn: Etwa um 12 ¾ Uhr war ich am Tatort.
Dörte Rohrbeck lag tot auf dem Bett. Als ich das Röcheln aus dem anderen Bett
vernahm und erschreckt dorthin sah, stand Frau Eckert, die neben Schwester
Auguste auf einem Stuhl saß, auf und sagte: „Ja, ich verliere z w e i
Enkelkinder.“ Ich fragte nach der Waffe. Die lag auf dem vor dem Liegesofa
stehenden T i s c h . Grupen selbst daß auf dem Sofa. Als alter
Jäger hielt ich es für meine Pflicht, den Revolver sofort zu sichern. Das
machte mir Schwierigkeiten, weil mir dieses Browningsystem nicht bekannt war.
Mit Mähe gelang es mir, den Sicherungsflügel herumzulegen. Ich beschlagnahmte
die Waffe und stellte zu Hause fest, daß ich sie nicht g e sichert, sondern e n t sichert hatte. Der Revolver hat
also g e s i c h e r t auf dem Tisch gelegen. In dem Magazin
befanden sich noch zwei Patronen. Während ich am Tatort war, wurde in den
Kleidern der Ursula Schade eine Patronenkästchen und der Brief an die
Großmutter gefunden. Der Brief wurde verlesen. Vor der Verlesung hatte auf
meine Frage, wem die Pistole gehöre, niemand eine Antwort gegeben. Nachher aber
brach Grupen in weinerlichem Tone in die Worte aus: „Es ist m e i n e
Waffe, da bin ich schuld an dem Verhängnis!“ Die Großmutter Eckert
beruhigte ihn: „Du kannst ja nicht dafür, Du hast ja die Waffe für Bruder
Wilhelm gekauft.“
Der A
n g e k l a g t e , vom Vorsitzenden
befragt, ob e r die Waffe vom Fußboden aufgehoben und wohin
er sie gelegt habe, erklärt: „Wenn ich überhaupt die Waffe aufgehoben habe, was
ich heute nicht genau weiß, so habe ich sie
a u f d e n R o h r p l a t t e n k o f f e r a m
O f e n g e l e g t . “ Er gibt zu, mit der Handhabung der Sicherung
Bescheid gewußt zu haben, weil er diese seinem Bruder erklärt habe. Mit dem
Revolver aber habe er nie geschossen.
Vert.
D r . M a m r o t h richtet an Frl. Zahn die Frage, wann die
Patronenhülsen gefunden worden seien. Frl.
Z a h n : Noch am Mordtage.
Angekl.
G r u p e n : Ich bitte, durch
Befragen der Zeugin Hirsch festzustellen, daß dies nicht stimmt. - Vors.: Wollen
Sie damit sagen, daß Frl. Zahn uns anlügt? - Vert. D r .
M a m r o t h (einlassend): Der
Angeklagte will wohl nur sagen, daß ein Irrtum vorliegt. - Frl. Z a h n :
Ich weiß, daß nach den Patronen gesucht wurde, als Dörte noch auf dem
Bett lag. - Frl. H i r s c h : Die Patronen wurden am Mordtage gesucht.
Herr Grimmig hat die Anregung dazu gegeben.
Verschlossen
oder nicht?
Ein G
e s c h w o r e n e r bittet um
Aufklärung, ob die hinter dem Mordzimmer liegende Rollstube verschlossen war.
Fräulein M e n d e : Ich hatte in der Rollstube den Ofen geheizt
und sollte schon um 11 ½ Uhr den Tisch zum Essen decken, weil Frl. Dörte, wie
immer Montags, nach Hirschberg fahren wollte. Sie ist aber nicht gefahren, weil
schlechtes Wetter war. Ich habe die Tür zur Rollstube nicht verschlossen. -
Frl. H i r s c h : N a c h
der Tat war die Tür verschlossen,
v o r h e r war sie aber offen.
- Vors.: Man nimmt an, daß ein Mörder die Türe hinter sich verschließt, damit
ihm das nicht getötete Opfer nicht nachlaufen kann. - Frl. M e n d e
bleibt bei ihrer Behauptung, die Tür nicht verschlossen zu haben. -
Frl. Z a h n : Es ist möglich, daß Frl. M o h r ,
die in der Rollstube mit Staubwischen beschäftigt war und die das
Staubtuch im Mordzimmer hat liegen lassen, die Tür verschlossen hat. - Ein G e s c h w o r e n e r : Wo hat der Schlüssel gesteckt? In der Tür
nach innen (nach dem Mordzimmer zu) oder auf der anderen Seite? - Frl. Z a h n
und die beiden Dienstmädchen M e
n d e und H i r s c h
erwidern, daß der Schlüssel nach innen, also auf das Mordzimmer zu,
gesteckt habe.
Die Zeugin
M e n d e bestätigt, daß Grupen,
als er die Treppe herunterkam, gerufen hat: „Berti, die Kinder!“ Der Angeklagte
bemerkt hierzu, daß er als erster nach Aerzten telephonieren wollte. Da er aber
die Fernsprechnummer nicht sogleich finden konnte, habe dies Frl. Zahn getan.
Der S
t a a t s a n w a l t wünscht von Frl.
Zahn zu wissen, ob die nach dem Park führende Tür der an das Speisezimmer
angebauten Veranda verschlossen gehalten worden sei. - Frl. Z a h n :
Die Verandatür war gewohnheitsmäßig verschlossen, es wurde aber nicht
täglich nachgesehen, ob dies auch wirklich der Fall war. Die Verandafenster
sind nur von innen aus zu öffnen, alle übrigen Fenster im Erdgeschoß sind
vergittert.
Die Verhandlung im Mordzimmer schließt damit,
daß a u f A n t r a g
d e s A n g e k l a g t e n die Entfernungen zwischen den Leichen und
den Fundstellen der Patronenhülsen mit dem Metermaß genau festgestellt werden.
Es ergibt sich, daß die Fundstellen von der Leiche der Ursula 5,66 Meter
entfernt sind.
Hierauf begibt sich das Gericht in die H a u p t k ü c h e . Dort lehrt die Besichtigung, daß es bei der
starken Bauart des Schlosses unmöglich sei, die im Mordzimmer gefallenen
Schüsse über den Flur hinweg durch die Vorküche zu hören.
Genau
wie zur Stunde des Mordes.
In den Räumen des ersten Stockwerkes wurden
Feststellungen getroffen, wo Grupen sich vor der Bluttat aufgehalten habe. Er, Frau
Eckert, Frl. Mohr und die kleine Irma mußten dieselben Plätze einnehmen, die
sie in der kritischen Stunde inne hatten. Dasselbe tat Frl. Zahn in ihrem
Zimmer, während Frl. Hirsch den Platz markierte, den Dorothea Rohrbeck
eingenommen hatte, bevor sie von Ursula Schade nach unten gerufen wurde.
Frl. M o h r wurde bei dieser Gelegenheit auf ihre
Zeugenpflicht aufmerksam gemacht, und vom Vorsitzenden gefragt, ob sie mit dem Angeklagten
verlobt sei. Sie v e r n e i n t e das. Als auch der A n g e k l a g t e dies verneint, bemerkt ihm der Vorsitzende:
„Sie wissen ja, Sie hatten ihr die Heirat versprochen.“ I r m a ,
die zu weinen begann, sich aber auf das gütige Zureden des Vorsitzenden
bald beruhigte, machte Angaben über das Mühlespiel mit Grupen. Sie habe dabei
Aepfel gegessen und einmal Aepfelreste nach der Toilette getragen.
Staatsanwalt: Ich bitte den Angeklagten
Grupen zu entfernen und durch ein Phantom (Ersatzperson) zu ersetzen. G r u p e n
steht sofort auf und sagt: Das ist mir auch sehr angenehm! An seine
Stelle setzt sich ein Polizeikommissar. Nun geht ein Dienstmädchen hinaus. Eine
Weile darauf hörte man die Türe klinken und die Worte: D ö r t e ,
k o m m d o c h m a l
und die Antwort Dörte´s: G l e i
c h k o m m e i c h .
In der beinahe gespenstischen Stille hörte man dieses Zwiegespräch, die
letzten Worte, die vor acht Monaten zwei unglückliche Menschenkinder sprachen,
wie aus weiter Ferne. Dann hört man die etwas deutlichere Stimme des Fräulein
Zahn: I r m a , s i e h
d o c h m a l , w o
D ö r t e i s t . - Grupen konnte alle diese Worte aus dem
Zimmer hören.
Auch die Zeitdauer des Verweilens der kleinen
Irma, als sie auf den Wunsch des Fräulein Zahn sich in das Erdgeschoß begeben
hatte, um nachzusehen, wo Dörte sei, wurde festgestellt. Sie brauchte dazu 1 ½
Minuten. Ein Erwachsener brauchte 59 Sekunden, um im gewöhnlichen Schritt von
Grupens Platz bis zum Tatort und zurück zu gelangen.
Dann ist der eigentliche Lokaltermin beendet.
Es ist ½ 3 Uhr. Der Vorsitzende verkündet, daß der gegenwärtige Besitzer des
Hauses allen Anwesenden einen Teller Suppe anbiete. Man nimmt dankend an und
begiebt sich zurück in den unteren Stock … … ..zimmer.
Schießversuche.
Nach der Mittagspause ersuchte zu Beginn der
Verhandlung im Saal der Schießsachverständige
W a l t e r , daß in dem
Mordzimmer Schießversuche mit der Mordwaffe gemacht werden möchten zur
Vorbereitung seines Gutachtens. Dem Antrage wird stattgegeben, auch der
Angeklagte ist damit einverstanden, bittet sogar darum. Die Schießversuche
wurden dann gemacht und dauern mehrere Stunden.
Die
Stimmung der Ursel.
Zeugin
M e n d e wird dann eingehend
über ihre Wahrnehmungen gefragt, die sie vom Eintreffen Grupens vom 8. Februar
an bis zum Mordtage hatte. Die Zeugin bekundet, daß der Empfang kühl und daß
Grupen bei seiner Anwesenheit fast immer im Zimmer war und gelesen oder Mühle
gespielt habe. Die kleine U r s u l
a war bei Tisch m e i s t
t r a u r i g und aß sehr wenig,
sie war a b e r a u c h
w i e d e r l u s t i g und tollte im Garten herum. Von einer
Verstimmung der Ursula gegen Dorothea Rohrbeck hat die Zeugin nichts bemerkt,
auch nichts von einem Revolver oder Patronen. Die Zeugin kam gegen ½ 1 Uhr von
der Post und rief bald darauf zum Essen. Im Uebrigen machte sie dieselben
Angaben wie am Vormittage.
Eine
neue Bekundung.
Vors.: War der Angeklagte nach dem Auffinden
der Leichen sehr aufgeregt? - Zeugin: Ja. Er sagte gleich zur Großmutter: „ D a
w e r d e i c h w o h l
d i e S c h u l d k r i e g e n . “ Dann setzte er sich aufs Sofa. - Verteidiger
Dr. Ablaß: Diese Aeußerung ist neu. Ich bitte, die Zeugin zu fragen, warum sie
früher davon nie etwas gesagt hat. - Zeugin: Ich wurde ja früher nie darum gefragt.
Auf eingehende Ermahnung, sich die Sache richtig zu überlegen, gibt die Zeugin
dann an, nicht mehr genau zu wissen, ob diese Worte vor oder nach Verlesung des
Briefes an die Großmutter gefallen seien. Der Zeugin ist aufgefallen, daß, als
sie Grupen nach der Tat gegen 3 Uhr zu der Vernehmung durch den Amtsrichter
rufen sollte, die Tür im Eßzimmer, wo sich
G r u p e n u n d F r a u
E c k e r t befanden,
verschlossen war und auch auf Klopfen nicht gleich geöffnet wurde. Sie
will h i n t e r d e
r T ü r P a p i e r g e r ä u s c h e gehört haben.
Die Zeugin
H i r s c h bekundet im
wesentlichen dasselbe wie am Vormittag. Sie hat sich, ebenso wie die Zeugin
Mende, gewundert, daß der Angeklagte am Tage vor dem Morde ihr 50 und der Mende
20 Mark Trinkgeld gegeben habe für die Mehrarbeit, die sie durch den Besuch zu
leisten hatten. Eine besondere Erregung hat sie dem Angeklagten nicht
angemerkt. Er war wie immer, auch kurz vor dem Morde. Die Zeugin hat gehört,
wie Fräulein Zahn nach dem Revolver fragte und wem er gehöre. Sie hat auch
gehört, daß Grupen sagte: das ist doch der Revolver, den ich gekauft habe!
Hierbei kam es bei einer kurzen Bemerkung des Verteidigers Dr. Ablaß: Sehr
richtig! zu einem Zusammenstoß zwischen dem Staatsanwalt und den Verteidigern.
Der Staatsanwalt wollte einen Gerichtsbeschluß herbeigeführt haben, daß solche
Bemerkungen unzulässig seien. Die Verteidiger stellten einen gleichen Antrag,
da der Oberstaatsanwalt mit einem Geschworenen während der Verhandlung gesprochen
habe. Der Vorsitzende bat, davon abzusehen, da doch alle lediglich das
Bestreben haben, die Wahrheit zu finden. Schließlich wurden denn auch von
beiden Seiten die Anträge zurückgezogen.
Der V
o r s i t z e n d e fragt die
Zeugin H i r s c h dann, ob sie noch sonst etwas Verdächtiges
gemerkt habe. Die Zeugin verneint das.
Das
Zeugnis des Arztes.
Zeuge Sanitätsrat D r .
S c h o l z machte Angaben über
seine Wahrnehmungen bei seinem Erscheinen im Schlosse, in das er sogleich gerufen
worden war. Er hörte, daß Grupen nach Verlesung des Briefes sagte: „Da bin ich
also doch schuld!“ Die Großmutter beruhigte ihn, was dem Zeugen auffiel, da sie
im Anblick ihrer erschossenen Enkel den Schwiegersohn tröstete. Der Zeuge
bestätigt, daß Grupen ihn gebeten, doch Ursel etwas zu geben, damit sie sagen
könne, wer es gewesen sei. - Vors.: Ist Ihnen das aufgefallen? - Zeuge: Ja. -
Wie Dr. Scholz weiter bekundet, hat er, der Zeuge, sofort gesagt: Hier liegt
Mord vor, kann hier niemand Aufschluß geben? Er hat dann Fräulein Zahn gefragt,
was sie darüber denken. Diese sagte ihm:
A c h G o t t , e s
g i b t s o b ö s e
M e n s c h e n i m H a u s e !
Von diesem Augenblicke an, so sagt der Zeuge, hatte ich d e n
A n g e k l a g t e n i m V e r d a c h t .
Ein Beisitzer: Wollte der Angeklagte mit
seiner Ruhe das gute Gewissen zeigen, oder war das fingiert? - Zeuge: Das
letztere nahm ich an.
zeuge Postverwalter Grimmig: Ich verkehre
seit zehn Jahren im Rohrbeckschen Hause und war in alle Verhältnisse
eingeweiht. Ich bin m i t d e r
v o r g e f a ß t e n M e i n u
n g am Mordtage hierher gekommen, daß
der Angeklagte G r u p e n d e r
M ö r d e r ist. Ich hatte mir
meinen Browning in die Tasche gesteckt mit der Absicht, den Täter
niederzuschießen, wenn er mir entgegentritt. Wäre ich n i c h t
mit der vorgefaßten Meinung hierher gekommen, dann hätte ich G r u p e n
n i c h t f ü r d e n
T ä t e r gehalten, d e n n
e r w a r r u h i g .
Dagegen konnte ich mir das V e r
h a l t e n d e r F r a u
E c k e r t nicht erklären, die
beim Anblick der beiden niedergeschossenen Enkel so ruhig war. - Vors.: War
Ihnen bekannt, daß der Angeklagte dem Fräulein Zahn und dem Fräulein Rohrbeck
unsympathisch war? - Der Zeuge bejaht dies, ebenso sie andere Frage, ob davon
gesprochen worden sei, daß Grupen der Dörte nach dem Leben getrachtet hat, und
daß sich die Damen vor ihm fürchteten.
„Dann
bin ich beruhigt.“
Amtsgerichtsrat T h o m a s
gibt als Zeuge an, daß ihn der Angeklagte vor seinem Transport nach
Hirschberg gefragt hat, ob die Untersuchung etwas Neues ergeben habe. Der Zeuge
hat erwidert: Eigentlich nichts. Die weitere Frage des Angeklagten, o b
F r ä u l e i n M o h r u n d
s e i n e S c h w i e g e r m u
t t e r b e i i h r e n
A u s s a g e n g e b l i e b e
n s i n d , hat der Zeuge bejaht. Darauf sagte der
Angeklagte: „ D a n n i s t
e s g u t , d a n n
b i n i c h b e r u h i g t . “ Etwas Auffälliges hat der Zeuge, als er im
Schlosse eintraf, bei Grupen nicht gefunden. Er setzte sich zunächst aufs hohe
Pferd, wurde aber sehr kleinlaut, als ihm mit der Verhaftung gedroht wurde.
Zeuge Kriminalbeamter L a c h n i t t - Hirschberg hat die Umgebung genau untersucht
und dabei keine Spuren gefunden, die darauf hindeuten konnten, daß jemand von
außen in das Mordzimmer gekommen sei.
Zeuge Justizobersekretär K l a p p e r - Lähn ist auf Wunsch des Zeugen Grimmig mit
nach dem Schlosse gegangen. Grimmig zeigte ihm dort den Revolver. Auf die Frage
des Zeugen, wem die Waffe gehöre, hat der Angeklagte gesagt: „Die Waffe gehört
mir, ich bin an allem Schuld, warum habe ich sie nicht in den Schreibtisch eingeschlossen.“
Dem Zeugen fiel auch das m e r k w ü r
d i g e B e n e h m e n d e r
G r o ß m u t t e r auf, die den
Angeklagten am Aermel streichelte und sagte: „Aber Peter, wie kannst Du das
sagen, Du kannst doch nichts dafür.“ In der Wohnung des Zeugen Grimmig hat der
Zeuge den Revolver entsichert. Dabei hat er festgestellt, daß Herr Grimmig am
Mittag den Revolver n i c h t g e s i c h e r t , s o n d e r n e n t s i c h e r t hat.
Zeuge Oberlandjäger K l o p s c h hat bald, nachdem er ins Schloß gerufen
worden war, den Eindruck gehabt, daß hier ein Mord vorliegt. Es fiel ihm d a s
g l e i c h g ü l t i g e B e n
e h m e n G r u p e n s u n d
d e r F r a u E c k e r t
auf. Erst als die Krankenschwester gegen 3 Uhr nachmittags sagte:
„Ursula hat ihren letzten Atemzug getan,“ da schien es den Beiden nahe zu
gehen. D e r Z e u g e
h i e l t d a s f ü r
K o m ö d i e , weil sie jeden
Augenblick den Amtsgerichtsrat erwarteten, der die Untersuchung einleiten
sollte. Auf die Frage, wer wird d e n
s c h ö n e n B e s i t z n u n
e r b e n , sagte F r a u
E c k e r t : „ D i e H ä l f t e
R o h r b e c k , d i e H ä l f t e
i c h . “
„Ihr
bleibt bei Eurer Aussage!“
Zeuge
K l o p s c h bestätigt,
daß G r u p e n , als er weggebracht werden sollte, zu F r ä u l e i n M o h r
u n d s e i n e r S c h w i e g e r m u t t e r g e s a g t
h a t : „ I h r b l e i b t
b e i E u e r e r A u s s a g e ! “ Trotz seines Verbotes an Grupen, so bekundet
der Zeuge weiter, das Sprechen zu unterlassen, hat Grupen der Mohr dann noch
etwas i n p l a t t d e u t s c h e r S p r a c h e gesagt, was ich aber nicht verstand.
Zeugin
Z a h n wird darüber befragt,
wie sich d e r A n g e k l a g t e i m
M o r d z i m m e r verhielt. -
Zeugin: Er war sehr aufgeregt und hat geweint. Ich konnte nur nicht begreifen,
daß ich erst dreimal habe Grupen bitten müssen, er möge mir helfen, Dörte aufs
Bett zu legen. Es machte dies auf mich einen merkwürdigen Eindruck, und ich
hatte das Gefühl, daß d e r T ä t e r
w o h l s e i n O p f e r
n i c h t a n f a s s e n w o l l t e . - Angekl.: Hat die Zeugin nicht zu Fräulein
Hirsch gesagt, ich solle bei Dörte nicht mithelfen? - Zeugin: Das habe ich
nicht gesagt. Ich hatte den Eindruck, es wäre Grupen unangenehm, bei Dörte zu
sein, denn e r k a m
n i c h t e i n e i n z i g e s M a l
z u r L e i c h e .
Sanitätsrat
D r . S c h o l z gibt dann noch Auskunft, wie die Wunde bei
der Schade behandelt worden ist. Es ist der Verwundeten ein U m s c h l a g a u f
d e n K o p f gelegt worden. Daß die W u n d e
a b g e w a s c h e n worden
wäre, hat er nicht gesehen, er hat es auch der Krankenschwester verboten. Wenn
an der Wunde P u l v e r s c h l e i
m gewesen wäre, hätte er ihn sehen
müssen.
Krankenschwester A u g u s t e H ö h n k e : Ich habe Ursula einen Umschlag um den Kopf
gemacht. D i e W u n d e h a b e
i c h n i c h t a b g e w i s c h t . Der Angeklagte war unruhig und war nur
besorgt um Ursula. Beide, Grupen sowohl wie Frau Eckert, waren ruhig, aber
traurig. Daß gesagt worden sei: „Nun bist Du ja Erbin von Kleppelsdorf“, habe
ich nicht gehört. - Verteidiger Dr. Mamroth: Hatten Sie den Eindruck, als ob
Grupen bei der Traurigkeit im Innern nicht recht dabei war? - Zeugin: Ich habe
nicht darauf geachtet.
Damit war die Verhandlung in Kleppelsdorf
beendet.
Bei der Abfahrt des Angeklagten aus dem
Gutshofe kurz nach 8 Uhr abends nahm eine
g r o ß e M e n s c h e n m e n
g e , die sich dort angesammelt hatte,
eine d r o h e n d e H a l t u n g g e g e n
G r u p e n an. Man drängte
gegen das Auto, und es wurden viele Verwünschungen gegen ich
laut.
*
Die
Sitzung am Donnerstag.
Mit der Begutachtung der Echtheit der A b s c h i e d s b r i e f e der verschwundenen Frau Grupen sind Geheimrat M o l l
und Professor S c h n e i d e m
ü h l beauftragt worden. Der V o r s i t z e n d e bemerkt heute zu Beginn der Sitzung, daß
Grupen viele Briefe von seiner Schwiegermutter, Frau Eckert, habe schreiben
lassen, die er aber selbst unterschrieben habe. Der Angeklagte habe sich in der
Untersuchungshaft viel mit Dichten beschäftigt. Geheimrat Moll lehnt es ab,
diese dichterischen Ergüsse zur Schriftvergleichung zu benutzen, bittet
vielmehr um möglichst harmlose Briefe des Angeklagten. Diesem Wunsche wird
entsprochen. Auf besonderen Wunsch des Sachverständigen erhält er zur
Schriftvergleichung auch noch den Brief, den Frau Grupen an den Angeklagten auf
die bekannte Zeitungsanzeige hin geschrieben hat und der mit den Worten
beginnt: „Sehr geehrter Herr, zwar widerstrebt es mir, auf diesem Wege eine
Bekanntschaft zu machen . . . . . „
Schlussvernehmung
der Erzieherin Frl. Zahn.
Frl. Zahn: Am Sonntag (der Mord war Montags)
waren wir vormittags auf dem Lehnhausberg. Nach dem Mittagessen haben wir uns
wie gewöhnlich bis zum Kaffee zurückgezogen. Nach dem Kaffee saßen wir im
Kinderzimmer in ersten Stock. Die Tür nach dem Winterwohnzimmer war
eingeklinkt. Zwischen 2 und 3 Uhr hörten wir im Nebenzimmer sprechen, und Dörte
machte mich darauf aufmerksam, daß die
O f e n t ü r s e h r h ä u f i g
a u f - u n d z u g e m a c h t w u r d e .
Dörte begann Klavier zu spielen, und wir haben gemeinschaftlich
gesungen. Ursel stand scheu beiseite und schien sehr wenig fröhlich zu sein.
Grupen kam hinzu. Er war sehr lebhaft und redete vom Tanzen. Dörte wollte
tanzen, aber nicht mit Grupen. Auch ich lehnte es ab, mit ihm zu tanzen. Daher
hat er mit der Großmutter Eckert getanzt. Im Winterwohnzimmer zog mich Grupen
in ein Gespräch über Dörtes Charakter. Ich konnte ihm nur Gutes mitteilen.
Dörte selbst hat mich in jenen Tagen fast keinen Schritt verlassen, weil sie in
Unruhe war. Bei dem Gespräch mit Grupen hatte ich den Eindruck, daß er
wünschte, wir sollten uns seinen freieren Ansichten anschließen. Die
Unterhaltung gestaltete sich zu einem R
e l i g i o n s g e s p r ä c h . Ich
schlug daher abends vor, etwas aus Maltzahns Erbauungsbuch vorzulesen, um
Grupen zu überzeugen, daß man doch an Gott glauben könne und müsse. Ich las das
erste Kapitel, Dörte das zweite. Im Laufe des Abends fragte mich Grupen, ob es
vielleicht vorteilhaft wäre, wenn Ursel längere Zeit in Kleppelsdorf bleibe,
meine Erziehungsmethode gefalle ihm. Ich sagte zu, zumal Dörte die Ursel sehr
gern hatte. Für den nächsten Tag (Montag) war eine Autofahrt nach Schreiberhau
vorgesehen. Da aber Schneewetter war, wurde die Fahrt verschoben. Dörte ging
wie immer im Laufe des Vormittags die Postsachen holen, und zwar mit I r m a
S c h a d e .
Staatsanwalt: Hatten Sie den Eindruck, daß
die Kinder (Dörte und Ursel) gut miteinander standen? - Frl. Zahn: Die Kinder standen
sich immer gut. Dörte hatte beobachtet, daß Ursula ein auffallend scheues und
gedrücktes Wesen hatte. Dörte meinte, Ursel müsse eine Sorge haben. Jedenfalls
hatte die Traurigkeit der Ursula mit etwaigen Unstimmigkeiten der Kinder nichts
zu tun.
Ursulas
Krankheit.
Vors.: Frl. Zahn, wußten sie, daß Ursula
krank war? - Frl. Zahn: Ich glaube, beim ersten Besuch in Hamburg sprach Grupen
flüchtig davon, daß Ursula an Furunkeln leide. Später hat auch die Großmutter
über die Furunkeln zu mit gesprochen und auch gesagt, wo sie sitzen. Dies
geschah in Dörtes Anwesenheit, was mir sehr unangenehm war. Ursula sagte mir
auch: „ D e r g u t e
V a t e r f ü h r t d i e
B e h a n d l u n g s e l b s t a u s . “
Die
Stunde der Tragödie.
Fräulein Zahn: Montag in der 12. Stunde saß
ich mit Dörte im Kinderzimmer. Ich rechnete an meinem Tisch. D ö r t e
saß an ihrem Tisch am Fenster und beschäftigte sich mit einer Modenzeitung.
Wir hatten eine Hochzeitseinladung erhalten, und für Dörte sollte ein Hochzeitskleid
angefertigt werden. Dörte war in dieser Stunde sehr vergnügt, schon monatelang
hatte sie sich auf die Hochzeit gefreut.
G r u p e n kam zweimal aus dem
Nebenzimmer zu uns, sah sich um und ging zurück.
J.-R. Dr. Ablaß (unterbrechend): Sie hatten
sich mit dem Angeklagten über religiöse Fragen unterhalten. Der Angeklagte soll
dabei erklärt haben, er glaube nicht an einen persönlichen Gott: er glaube an
ein höheres Wesen in dem Sinne, daß er „es“ die L i e b e
nenne. - Frl. Zahn: Ja, das hat der Angeklagte gesagt. - Vert. Dr.
Mamroth: Ist es richtig, daß der Angeklagte abends Nachtgebete mit den Kindern
verrichtet hat? - Frl. Zahn: Das ist in Itzehoe geschehen; ob auch in
Kleppelsdorf, das weiß ich nicht.
Frl. Zahn fortfahrend: Gegen 12 Uhr sandte
ich das Hausmädchen mit der Einschreibquittung, die mir Dörte von der Post
gebracht hatte, weg, um das Paket zu holen. Um diese Zeit kam Ursula an die Tür
meines Zimmers, machte die Tür auf und sagte:
„ D ö r t e , k o m m d o c h
m a l ! “ , worauf Dörte ging.
Ursula sprach etwas hastig, aber freundlich. Ich hatte ein ganz m e r k w ü r d i g e s E m p f i n d e n dabei; denn erstens h a b e n
s i c h d i e K i n d e r
n i e u n t e n a u f g e h a l t e n , und zweitens hörte ich im Nebenzimmer, wo
Grupen, Irma, die Großmutter und die Mohr saßen, d i e
T ü r a u f - u n d
z u m a c h e n . Schritte hörte
ich von meinem Zimmer aus n i c h t , weil überall T e p p i c h e liegen. Nach einer Minute ging ich ins
Nebenzimmer und veranlaßte Irma, nach Dörte zu sehen. Grupen sagte: „Irma wird
gleich gehen.“ Irma ging. Sie kam auch gleich wieder und sagte: „Ich kann Dörte
nicht finden. „ Ich hatte das Gefühl, daß Irma nicht weit gegangen war. Kurze
Zeit darauf mußte ich eine Gemüseschüssel besorgen und zu diesem Zweck durch
das Zimmer gehen, wo Grupen, Irma und die Mohr in Anwesenheit der Großmutter
Mühle spielten. Ob Ursula bei den Spielenden saß, weiß ich nicht. Als Dörte
noch mit mir im Zimmer saß, hat Grupen versucht, durch die offene Tür eine
Unterhaltung mit mir anzuknüpfen. Ich war darüber ärgerlich. Es waren ganz
nichtige Sachen, von denen er sprach. Als ich durch das Zimmer nach der
Gemüseschüssel ging, hat mich der Angeklagte sehr genau angesehen. Als ich der
Mende aufgetragen hatte, die Kinder zum Essen zu rufen, kam diese bald eiligst
zurück, riß die Tür auf und rief: „ D i
e K i n d e r l i e g e n
i m F r e m d e n z i m m e r !
“ Frl. Zahn gibt nun die bekannte
Schilderung von dem Auffinden der Leichen. Als sie Grupen und seine
Schwiegermutter veranlaßt hatte, das Zimmer zu verlassen, habe ihr Grupen beim
Hinausgehen die Hand entgegengestreckt, die sie aber nicht angenommen habe. Die
Zeugin bestätigt, daß Grupen den Revolver mitten auf den Tisch gelegt habe.
Angeklagter: Ich habe an dem kritischen Tage
keine Halbschuhe, sondern die Stiefel getragen, in denen ich hier vor Gericht
stehe.
Grupen
und Frau Eckert.
Frl. Zahn:
D a s V e r h ä l t n i s z w i s c h e n F r a u
E c k e r t u n d G r u p e n
war besonders herzlich. Ich habe ein solch inniges Verhältnis zwischen
Schwiegermutter und Schwiegersohn nie kennen gelernt. Auch anderen Personen ist
dieses außerordentliche Verhältnis aufgefallen. - Staatsanwalt: Haben Sie
gesehen, daß der Angeklagte auch seine Schwiegermutter auffallend zärtlich
gestreichelt hat? - Zeugin: Das Verhältnis war jedenfalls ganz außergewöhnlich.
Die zu Dörte getane Aeußerung des Angeklagten:
„ W a s w ü r d e t I h r
s a g e n , w e n n i c h
d i e G r o ß m u t t e r h e i r a t e ? habe ich allerdings nicht ernst genommen.
Sachverständiger Geheimrat Dr. Lesser:
Bestanden Differenzen zwischen Großmutter und Frl. Rohrbeck? - Frl. Zahn: Bei
dem Besuch in Itzehoe war das Verhältnis zwischen beiden sehr herzlich. Im
November 1919 war der Geburtstagsbrief von Großmutter an Dörte auffallend kühl
und das Verhältnis wurde ungünstiger. Allerdings lag in dieser Zeit der
Widerruf und die Zurücknahme dieses Widerrufs durch Frau Eckert.
Auf Befragen des Geheimrats Dr. Kesser sagt
Frl. Zahn dann ü b e r d i e
U r s u l a : Das Mädchen war
nach meiner Ansicht nicht von übermäßiger Intelligenz. Als sie im November mitkam,
war sie gegen früher merkwürdig verändert. Während sie früher fröhlich war,
erschien sie jetzt s e h r g e d r ü c k t u n d
s c h e u . Sie aß auch wenig.
Ursel war nicht frühreif und vorlaut, sondern ein artiges Kind. Das V e r h ä l t n i s z w i s c h e n D ö r t e
u n d U r s e l w a r
s e h r gut. Ich kann mir nicht
erklären, wie Ursel in dem Abschiedsbriefe an die Großmutter schreiben konnte,
sie solle sich nicht mehr über Dörte ärgern. Dörte hat jedenfalls die
Großmutter nicht schwer gekränkt. Ursel war ein gutartiges Kind, das ich einer
moralisch niedrigen Handlung nicht für fähig halte.
J.-R. Dr. Ablaß: Wie war Ursel k ö r p e r l i c h entwickelt?
Frl. Zahn: Sie war zart und schwächlich, langaufgeschossen und hager, so
daß man Mitleid mit ihr haben mußte. Ich hielt Ursel für ein leicht zu
beeinflussendes Kind, sie war sehr kindlich. Ich glaube, daß Ursel auch leicht
umzustimmen war.
Auf Befragen des Staatsanwalts sagt die
Zeugin noch, daß Ursel, aber auch die kleine Irma, anscheinend mit
schwärmerischer Liebe an ihrem Stiefvater, also dem Angeklagten, hingen.
Schreibsachverständiger Professor S c h n e i d e m ü h l verlangt von der Zeugin Auskunft über den
Eindruck, den sie von den Briefen der verschwundenen Frau Grupen hatte. Die
Verteidiger beantragen, diese Frage erst dann zuzulassen, wenn auch Professor
Dr. Jeserich anwesen sei. Der Sachverständige bemerkt dazu, daß Professor Dr.
Jeserich kein Gegensachverständiger für ihn sei, denn er habe sich schon seit
40 Jahren mit Schriftenvergleichung beschäftigt. Der Gerichtshof beschließt,
die weiteren Fragen zuzulassen.
Aus den Antworten der Zeugin auf die vielen
Fragen des Sachverständigen geht hervor, daß sie eine wesentlich A b w e i c h u n g i n
d e n S c h r i f t z ü g e
n der Briefe der Frau Grupen der
früheren und letzten Briefe bemerkt haben will. Die Schriftzüge in den letzten
Briefen waren gegen früher zu regelmäßig und immer kehrten dieselben
Redewendungen wieder. Es schien der Zeugin, als ob Frau Grupen auch geistig eine
andere geworden, nicht mehr so selbständig als früher war. Auch in ihrem
Aeußeren war sie nicht mehr so gepflegt als früher. Zwischen ihr (Zahn) und
Frau Grupen habe kein gespanntes Verhältnis bestanden.
Damit sie die Vernehmung der Zeugin Zahn
beendet. Es tritt eine Mittagspause bis 3 Uhr ein.

Freitag, den 9. Dezember 1921, „Der Bote aus
dem Riesengebirge“
Hypnose
und Verbrechen.
Der Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf stellt
die Richter vor eine ganze Anzahl der schwierigsten, aber auch interessantesten
Probleme. Vor allem wird es sich darum handeln, durch Sachverständige
festzustellen, inwieweit ein hypnotischer Einfluß die Triebfeder für ein
Verbrechen sein kann, denn die Anklage behauptet ja, daß der Peter Grupen seine
Stieftochter Ursula durch Hypnose völlig unter seinen Willen gebracht habe, und
daß auch verschiedene Zeugen, wie die Großmutter der Ermordeten und das
Dienstmädchen, unter dem hypnotischen Banne des Angeklagten stehen.
Damit wird eins der dunkelsten Kapitel
unseres Seelenlebens und eine der umstrittensten Fragen auf dem Gebiet der
forensischen Psychiatrie aufgerollt, denn so wenig wie die Wissenschaft
überhaupt bisher weiß, worauf die Wirkung der Hypnose beruht, so wenig ist sie
sich klar über die Stärke und über die Grenzen des Einflusses, der durch
Hypnose ausgeübt werden kann. Der vor kurzem verstorbene Göttinger Psychologe
Verworn hat ausgeführt, daß das Wesen der Hypnose in einer gesteigerten Suggestibilität
besteht.
„Eine Suggestion“, so erklärt er, „ist eine
Vorstellung, die bei einer Person künstlich erweckt wird, ohne von ihr in dem
normalen Umfange der Kontrolle der Kritik unterworfen zu werden. Suggestibilität
ist die Fähigkeit, solche Suggestionen anzunehmen, und die Suggestibilität ist
groß, wenn die Vorstellungen, die wir auf diese Weise einem Menschen geben,
ganz besonders leicht und kritiklos angenommen werden. Das ist das eigentliche
Wesen der Hypnose.“
Suggestionen sind im täglichen Leben so weit
verbreitet, daß wir uns gar nicht über sie klar werden; sie spielen beim Kind
eine besondere Rolle, da es sich sehr leicht dem Einfluß solcher Suggestionen
hingibt und hauptsächlich auf diese Weise erzogen wird. Aber auch
Massensuggestionen wirken auf jedes Theaterpublikum, auf jede versammelte Menge
ein. Diese gewöhnliche Suggestibilität erscheint uns als etwas ganz
Natürliches; sie fällt erst auf, wenn sie einen unnormalen Grad erreicht, und
dann fangen wir an, von einem hypnotischen Zustand zu reden. Wie aber nun die
Hypnose einen so hohen Grad der Suggestion erreicht, daß sie den Willen ganz
ausschaltet, ist noch nicht genügend erklärt. Auch da gibt es gewisse Grenzen,
und in der Bestimmung dieser Einschränkung hypnotischer Macht liegt die Hauptfrage
bei ihrer Ausnützung für Verbrechen. „Verbrecherische Suggestionen“, sagt der
Wiener Gelehrte Wagner-Jauregg in seinem Buch „Telepathie und Hypnose im
Verbrechen“, „werden nur dort e r n s t
l i c h verkommen, wo sie auf
gleichberichtete Ansätze und Anlagen treffen. Die Theaterverbrechen, die bei
Versuchen und Vorstellungen gelingen, sind keine Prüfsteine, denn das „moderne“
und „stehlende“ Medium weiß doch zumeist irgendwie um den wahren Sachverhalt“.
Jedenfalls ist man bei neuesten englischen und amerikanischen Versuchen nicht
imstande gewesen, eine sittlich gefestigte Persönlichkeit durch Hypnose zur
Verübung ungesetzlicher Handlungen zu bringen.
Das „Hypnose-Verbrechen“ hat zunächst durch
seine Verwendung in der Literatur Aufsehen erregt, am meisten durch du Mauries
Roman „Trilby“. Doch schon im Jahre 1863 behandelt ein Schauspiel „Der
polnische Jude“ von Erdmann Chatrian dies Thema, in dem ein Mörder durch
Hypnose in diesem Stück zum Geständnis gebracht wurde. Der bekannte und auch im
Grupen-Prozeß als Sachverständiger fungierende Psychiater Albert M o l l
hat jedoch einen derartigen Fall für unglaublich erklärt, und jedenfalls
ist der Versuch, durch Hypnose Geheimnisse herauszulocken, ebenso unsicher wie
verwerflich. Die Richter verwerten auf diese Weise erzwungene Geständnisse
nicht. In verschiedenen großen Prozessen ist der Zusammenhang zwischen Hypnose
und Verbrechen eingehend behandelt worden, ohne daß bisher unter den
Sachverständigen Einstimmigkeit erreicht wurde. Wie A. Memminger in seinem Buch
„Hakenkreuz und Davidstern“ hervorhebt, fand der erste Hypnose-Prozeß in Deutschland
im Jahre 1894 in München statt. Es handelte sich um einen polnischen
Hypnotiseur Czinski, der eine 38jährige, sehr hübsche Millionären, die Baronin
Helene von Zedlitz-Neukirch, zunächst wegen ihres Kopfwehs behandelte und dann
so völlig in seine Gewalt brachte, daß sie sich mit ihm trauen ließ. Bei der
Verhandlung erklärten verschiedene Psychiater, es sei durchaus möglich, daß
Czinski die Dame durch Hypnose vollkommen in seine Gewalt gebracht habe; dem
aber trat der Bonner Professor Fuchs entgegen, und der Verteidiger erklärte,
die Verliebtheit der Baronin in den interessanten Polen sei durchaus nichts so
Ungewöhnliches, daß sie nur durch den geheimnisvollen Vorgang der Hypnose
erklärt werden könne. Das Gericht verzichtete denn auch darauf, den in einem Liebesverhältnis
möglichen hypnotischen Einfluß abzugrenzen, und sprach den Polen von diesem
Teil der Anklage frei.
Am eingehendsten ist wohl das hypnotische Problem
vor Gericht in dem Pariser Mordprozeß B
o m p a r d besprochen worden. Die
Lebedame Bompard hatte die Ermordung eines reichen Freundes auf das genaueste
vorbereitet und sollte ihren Geliebten Eyraud durch hypnotische Mittel zur
Ausführung des Mordes angestiftet haben. Unter den Sachverständigen standen
sich zwei „Schulen“ gegenüber: die Pariser Aerzte unter der Führung Charcots
erklärten die Möglichkeit einer derart suggerierten Mordtat für ausgeschlossen;
die Professoren von Ranch, in ihrer Spitze Bernheim, hielten die Verübung eines
Mordes durch Suggestion durchaus für möglich. Die Pariser Zeitungen erklärten
damals, daß dadurch überhaupt jede sittliche und rechtliche Verantwortung der
Uebelthäter aufgehoben werde, daß dann auch Adam beim Sündenfall schuldlos
gewesen sei, „der Prozeß des ersten Menschenpaares revidiert und das
Menschgeschlecht wieder ins Paradies eingesetzt werden müsse“. Die Geschworenen
lehnten die Möglichkeit der Hypnose ab und verurteilten Eyraud zum Tode.
Sonnabend, den 10. Dezember 1921, „Der Bote
aus dem Riesengebirge“
Der
Doppelmord auf Schloß Kleppelsdorf.
Dramatische
Zwischenfälle.
Der
Vormundschaftsrichter als Zeuge.
Hirschberg, 9. Dezember.
Die Verhandlung am Donnerstag war reich an bewegenden
Momenten. Irma, der toten Ursel kleine Schwester, belastete ihre Stiefvater
schwer. Sie bekundete, überraschen für alle Prozeßbeteiligten, d a ß
G r u p e n in der Zeit, da
Dörte und Ursel den Tod gefunden haben,
d o c h d a s W i n t e r z i m m e r i m
e r s t e n S t o c k v e r l a s s e n h a t .
Die starke Bewegung, die dabei durch den Zuschauerraum ging, erschien
durchaus begreiflich, wurde doch hier zum ersten Male eine fühlbare Bresche in
die Mauer gelegt, mit der der Angeklagte sich bisher zu umgeben gewußt hat. Er
suchte die Aussage der kleinen Irma dadurch zu entkräften, daß er das Kind als
verlogenen Charakter hinstellte, doch wurde diese Unterstellung durch weitere
Zeugenaussagen zurückgewiesen.
Von ganz andrer Art waren die Aussagen des
Amtsgerichtsrats T h o m a s - Lähn, welcher hier weniger als die den
Tatbestand des Mordes feststellende und verhaftende Amtsperson erschien, als
vielmehr als V o r m u n d s c h a f t
s r i c h t e r , der seine Ansichten
über das, was ein junges Mädchen in der Lage von Dorothea Rohrbeck mindestens
beanspruchen durfte, äußern mußte. Ohne seinem guten Glauben irgendwie nahe
treten zu wollen, müssen wir doch gestehen, daß wir selten ein solches Maß von
Weltfremdheit gefunden haben, wie es sich hier offenbarte. Vom 1. April 1919 ab
sollte Frl. Zahn den Haushalt ausschließlich der Gehälter mit 120 Mark wöchentlich
bestreiten, und vom 1. Oktober 1920 ab einschließlich der Gehälter mit 100
Mark! Das geht an sich schon über die Hutschnur, aber noch viel weiter geht,
daß es Herrn Vormundschaftsrichter Thomas nicht möglich war, einzusehen, daß
hier ein Widerspruch klaffte, dem nachzugeben und den zu beseitigen doch wohl
einiger Grund vorlag. Der Vorsitzende machte kein Hehl aus seiner Verwunderung,
und es wird wohl nicht viel Menschen im Saale gegeben haben, die ihm darin
nicht zu folgen vermochten. Daß besonders die Damen des Zuschauerraumes nicht
damit einverstanden waren, daß man aus seidenen Herrensporthemden seidene Mädchenkonfirmationsblusen
machen soll, wenn man Millionenerbin ist, kann man ihnen ebenfalls nicht
verdenken. Zur Entdeckung des Täters dienten ja alle diese Dinge nicht, aber
sie warfen ein sehr grelles Licht auf die Verhältnisse, unter denen Dörte
Rohrbeck samt ihrer Erzieherin zu leben genötigt war, und aus diesen
Verhältnissen heraus werden ja erst beider Beziehungen zu dem Angeklagten
verständlich.
Dörtes
Angst.
In der Nachmittagssitzung wurde zunächst
Oberschwester Emma K u b e aus Lähn vernommen. Dörte Rohrbeck hat ihr
im Dezember die Erlebnisse bei der A l
s t e r f a h r t erzählt und schon
damals von den Heiratsanträgen gesprochen, die ihr Grupen gemacht habe. Dörte
sagte zur Oberschwester: „Weißt Du, G r
u p e n ist ein g a n z
s c h l e c h t e r K e r l
. Ich habe dir vor einigen Monaten von
dem reichen Onkel erzählt, über den wir uns freuten, aber das ist ja alles
anders. Bei der Alsterfahrt hat er die Ruder fortgeworfen, daß ich Angst
bekamt. Ich glaube, es war auf mein Leben angesehen.“ Als die Oberschwester
einwandte: „Dörte, du machst Scherz“ erwiderte Dörte in bestimmtem Tone: „Nein
nein. Und die H e i r a t s a n t r ä g
e ! Es ist mir direkt unheimlich geworden.
Ich dankte Gott, als ich wieder fort war.“ Die Zeugin bekundet weiter: Grupen
hat in Kleppelsdorf nicht den Eindruck eines gebildeten Mannes gemacht. Im
Februar ist die Zeugin krank gewesen. Da habe Dörte sie eines Tages aufgeregt
besucht und ihr mitgeteilt, daß Grupen mit der Großmutter, Ursula, Irma und
einer Stütze auf Schloß Kleppelsdorf eingetroffen sei. Die Zeugin hat sich über
Grupens Besuch in Kleppelsdorf deshalb gewundert. weil ihr bekannt geworden
war, welche zweifelhafte Rolle Grupen in dem Prozeß der Erzieherin Zahn gegen
den Vormund gespielt haben soll. Der Dörte hat sie den Rat gegeben, nicht
allein im Hause zu bleiben und die S i
l b e r s a c h e n w e g z u s c h l i
e ß e n . Dörte sagte: „Denke dir, er
will unser Gut bewirtschaften, und er hat mir wieder einen H e i r a t s a n t r a g gemacht. Grupen döst so vor sich hin und tut
gar nichts. Ach, du liegst geborgen in deiner Ecke, und mich g r u s e l t s , wenn ich in mein Haus gehe!“ - Die Zeugin
bekundet weiter: Dörte liebte Frl. Zahn mit kindlicher Anhänglichkeit. Als
neunjähriges Kind hat sie ihr zum Geburtstag für 1,50 Mk. einen Fingerhut und
noch etwas Schönes kaufen wollen. Ich sagte: „Für 1,50 Mk. wirst du nicht viel
bekommen.“ Da antwortete Dörte: „Mehr darf ich nicht ausgeben. Es ist von
meinem Taschengeld, und wenn ich mehr ausgebe, würde Frl. Zahn sich nicht
freuen.“ Frl. Zahn hat keinen Luxus getrieben, und die Dörte ist durch ihre
Schlichtheit aufgefallen. Die Zeugin hat, weil der verstorbene Rohrbeck sie
gebeten, nach seinem Tode ihre Hand über Dorothea zu halten, stille
Erkundigungen darüber eingezogen, wie Frl. Zahn wirtschaftet. Sie hat aber nie
etwas für Frl. Zahn Ungünstiges feststellen können. Von der Großmutter sagte
die Zeugin: Ja, das war nicht das Ideal einer Großmutter. Von Liebe kann ich da
gar nicht sprechen; ein zärtliches Verhältnis bestand nicht zwischen Dörte und
Frau Eckert. Dörte, ein sein empfindendes Kind, hat zu mir sehr wenig von ihrer
Großmutter gesprochen.
Die
Aussagen der Irma Schade.
Als nächste Zeugin wird die zwölfjährige I r m a
S c h a d e , Schwester der
Ursula, aufgerufen. Der Staatsanwalt beantragt, während dieser Vernehmung den
Angeklagten
aus dem Saale zu entfernen,
weil die kleine Irma in Tränen ausgebrochen
sei, als sie sich beim Lokaltermin neben Grupen setzen sollte. Verteidiger Dr.
Ablaß widerspricht dem Antrage, dem aber das Gericht nach kurzer Beratung
stattgibt mir der Begründung, es sei zu befürchten, daß die jugendliche Zeugin
nicht die Wahrheit sagen werde, wenn der Angeklagte, ihr Stiefvater, im Saale
verbleibe. Der Angeklagte wird abgeführt.
I r m a
S c h a d e macht von ihrem
Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch. Sie hat ihren Stiefvater schon in
Kellinghusen gesehen, bevor er sich mit ihrer Mutter verheiratete. Grupen ist
gut zu den Kindern gewesen, haben ihnen aber manchmal auch Schläge gegeben,
besonders dann, wenn sie auf seine Fragen nicht gleich antworteten. Die Ursel
hat der Stiefvater besonders gern gehabt.
Ueber das
V e r s c h w i n d e n d e
r M u t t e r weiß Irma nicht viel zu sagen. Nach dem
Kaffee ist die Mutter plötzlich aufgestanden mit den Worten: „Ich muß schnell
weg!“ Sie hat sich von den Kindern so verabschiedet, wie zu einer Reise von ein
paar Tagen. Ueber Ursulas Eigenart befragt, äußert sich Irma dahin, daß Ursel
immer ein bißchen traurig gewesen sei und immer gleich geweint habe. -
Vorsitzender: War es eine Heulliese? - Zeugin: Ja. Sie weinte immer über jedes
kleine Bischen. - Die Zeugin bejaht auch die Frage, ob der Stiefvater abends
mit den Kindern gebetet habe.
Auf der Fahrt nach Kleppelsdorf mit dem
Stiefvater, der Großmutter, Ursula und der Stütze Mohr habe letztere nicht
schlagen können. weil Irma, wie sie aussagt, mit dem Kopfe auf dem Schoße der
Ursula geruht habe. - Vors.: Hast Du dabei etwas bemerkt, daß Ursula etwas
Hartes in der Unterbindetasche hatte? - Zeugin: Nein. - Vors.: Weißt Du, was
ein Revolver ist, kennst Du auch Patronen? - Zeugin: Ja. - Vors.: Hast Du bei
Ursula jemals einen Revolver und Patronen gesehen? - Zeugin: Nein.
Bei der Ankunft in Kleppelsdorf hat die
Großmutter sich darüber gewundert, daß niemand nach dem Bahnhof gekommen war,
weder Dörte, noch Fräulein Zahn. Irma erzählt, wie sie am Tage vor dem Morde
mit Ursula und Dörte im Garten gespielt habe. Dörte hat sich über Ursel sehr
gefreut. - Vors.: Wer hat Euren Reisekoffer gepackt? - Irma: Die Großmutter.
Den Schlüssel zum Koffer hatte der Vater. Wir brachten die Sachen, die
mitgenommen werden sollten, einzeln an, und Großmutter packte sie ein. Anfangs
hat Irma mit Ursula in einem Zimmer geschlafen, später mußte Ursula bei der
Stütze Mohr schlafen. Am Montag (dem Mordtag) bin ich mit Dörte zur Post
gegangen. Auf dem Rückwege haben wir uns Apfelsinen gekauft. Wieder im Schlosse
angelangt, ist Dörte sofort zu Fräulein Zahn ins Zimmer gegangen, ich in das
Zimmer, wo Grupen mit der Großmutter und der Mohr saß. Ursula kam mir auf dem
Korridor entgegen mit der Frage: „Wo seid Ihr so lange geblieben?“ Sie hatte
auf die Apfelsinen gewartet, ist aber gar nicht traurig gewesen. Ursula ist
darauf nach unten gegangen. Als ich mich an den Tisch zum Mühlespiel setzte,
hörte ich, daß Fräulein Zahn mir sagte, ich solle Dörte und Ursula suchen. Ich
ging hinunter zum Eßzimmer, rief Ursel und Dorte, erhielt aber keine Antwort.
Dann ging ich in die Küche, wo mir die Mädchen sagten, daß sich auch dort Ursel
und Dörte nicht befänden.
Eine
schwerwiegende Aussage.
Ich ging dann wieder hinauf und wollte einen
Apfel essen, da er aber schlecht war, wollte ich ihn in den Ofen werden. Auf
Veranlassung von Ihm trug ich den Apfel zum Abort und warf ihn dort hinein.
We kam dann hinter mir der
ins
Schrankzimmer
(große Bewegung im Saale), wo Er dann
geblieben ist, weiß ich nicht. Ich kam allein zur Stube zurück. Wann Er zurückgegangen
ist, weiß ich nicht. Ich weiß aber, daß er vorher eine Apfelsine in das
Nebenzimmer trug und auf Dörtes Schreibtisch legte.
Der Vorsitzende fragt die Zeugin wiederholt
und eindringlich, unter Hinweis auf das achte Gebot, ob sie bei der Behauptung
bleibe, daß G r u p e n i h r
n a c h g e g a n g e n sei. Sie
bleibt dabei. Auf die Frage eines Geschworenen, ob der Stiefvater sie mit dem
Apfel zum Abort g e s c h i c k t habe, antwortete sie mit einem
bestimmten „ J a “ .
Verteidiger Dr. Mamroth: Du bist schon
dreimal vernommen worden. hast aber davon nichts gesagt. - Vors. (zur Zeugin):
Warum hast Du früher nichts davon gesagt, daß Dein Vater Dich mit dem Apfel
weggeschickt hat und daß er Dir gefolgt ist? - Zeugin: Ich hatte es vergessen. Aber gestern beim Termin im Schlosse ist es
mir eingefallen. Niemand hat es mir eingeredet.
Verteidiger Dr. Ablaß: Ist Dir Dein Vater
oder Deine Mutter lieber gewesen? - Zeugin: Ich habe beide gern gehabt. -
Vors.: Warum hast Du gestern im Schlosse geweint?
Zeugin:
Weil ich Angst vor ihm hatte.
Der Angeklagte wird hierauf wieder in den
Saal geführt und es wird ihm die Aussage der Irma verlesen. Er erklärt darauf:
Als Irma den Apfel wegwerfen wollte, habe ich nur die Tür zum Schrankzimmer aufgemacht,
bin aber i m Z i m m e r
g e b l i e b e n . Die Irma ist
schon als kleines Kind eine v e r s t o
c k t e L ü g n e r i n gewesen. Sie hat einmal der Großmutter ein
Portemonnaie weggenommen, das Geld vernascht und die Tat erst nach langen
Ermahnungen nach vier Tagen eingestanden.
Grupens
stechender Blick.
Verteidiger Dr. Ablaß regt an, d e m
V a t e r i n s G e s i c h t zu sagen, daß er ihr nachgefolgt sei. - D e r
S t a a t s a n w a l t w i d e
r s p r i c h t dieser Anregung und
bittet den Sachverständigen Geheimrat Dr. Moll zu befragen, ob gegen die
Anregung des Verteidigers nicht Bedenken bestehen. Im Zuhörerraum entsteht
große Aufregung. I r m a b e g i n n t z u
w e i n e n , läuft von dem in
der Nähe der Anklagebank stehenden Zeugenstuhle weg und klammert sich wie
Schutz suchend an einen vor der Geschworenenbank sitzenden Sachverständigen. -
Verteidiger Dr. Ablaß stellt den f o r
m e l l e n A n t r a g , daß Irma ihre Bekundung dem Angeklagten ins
Gesicht sage. - Staatsanwalt: Der Antrag ist unzulässig. Es steht nirgends im Gesetz,
daß ein Zeuge dem Angeklagten Bekundungen ins Gesicht sagen muß. - Geheimrat
Dr. Moll: Bei dem stechenden Blick des Angeklagten muß ich mich g e g e n
den Antrag des Verteidigers aussprechen.
Der Gerichtshof zieht sich zur
Beschlußfassung zurück und verkündet nach längerer Beratung die A b l e h n u n g des Antrages des Verteidigers unter Berufung
auf die Strafprozeßordnung und auf die Ansicht des Sachverständigen Dr. Moll,
daß sonst die Wahrheit beeinträchtigt werden könnte.
Die Vernehmung der Irma Schade schließt
damit, daß sie auf Veranlassung des Geheimrats Lesser sich die U n t e r b i n d e t a s c h e mit Patronen und Revolver anlegen muß, um festzustellen,
ob Ursula Schade die Tasche mit diesem Inhalt getragen haben kann, ohne daß es
auffallend gewesen wäre. Irma sagt, daß die Tasche sie im Gehen belästige und
immer gegen die Beine schlage.
Irmas
Charakter.
Es folgt die Vernehmung von F r a u
E r n a L u x , Schwägerin der verschwundenen Frau Grupen.
Die kleine Irma ist von ihr als Pflegekind angenommen worden. Die Zeugin
verneint die Frage des Vorsitzenden. ob der Irma die Bekundung, Grupen sei ihr
beim Forttragen des Apfels nachgegangen, eingeredet worden sei. Als Irma vor 14
Tagen die Zeugenvorladung erhalten habe, habe sie ihr erzählt, daß Grupen ihr
in der grauen Jacke gefolgt sei. - Vors.: Was ist die kleine Irma für ein Kind?
- Zeugin: Ein sehr liebes Kind. Ich habe sie seit Februar im Hause, aber auch
schon früher kennen gelernt. - Vors.: Haben Sie die Irma auf Lügen ertappt? -
Zeugin: Auf kleinen Kinderlügen, eine wirkliche Schlechtigkeit habe ich bei ihr
noch nicht bemerkt. - Vors.: Hat sie auch mal was genommen? - Zeugin: Ein paar
Blaubeeren hat sie genascht.